Private Mobiltelefone beeinträchtigen dienstlichen Aufgaben! Umgang damit?

Begonnen von Spenderle, Heute um 12:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spenderle

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit privaten Mobiltelefonen am Arbeitsplatz und würde gerne eure Erfahrungen dazu lesen.

Bei uns galt mal der nicht verschriftlichte Grundsatz: Private Mobiltelefone sind während der Arbeitszeit so zu handhaben, dass die dienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt werden und die Sicherheit nicht gefährdet wird.

Mir fällt immer häufiger auf, dass private Mobiltelefone, insbesondere durch die Nutzung von Messaging-Diensten und sozialen Medien, auch während der Arbeitszeit verwendet werden. Dies kann die Konzentration und die Erledigung dienstlicher Aufgaben beeinträchtigen. In einigen Fällen werden diese Anwendungen nicht mehr ausschließlich in Pausen oder zu dienstlich freigegebenen Zeiten genutzt.

Sind euch aus euren Häusern Regelungen bekannt, die die Ablenkung durch private Telefone – also nicht zur dienstlichen Nutzung – betreffen? Gibt es dazu bereits offizielle Vorgaben oder Empfehlungen? Wie wird das Thema bei euch gehandhabt?

Petar Tudzharov

Bei uns gibt es keine Regelung. Ohnehin gilt der arbeitsrechtliche Grundsatz, dass das Befassen mit privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit verboten ist. Die Nutzung des privaten Mobiltelefons außerhalb der Pausenzeiten wird von den meisten Führungskräften geduldet, wenn es sich um dingende Angelegenheiten handelt oder die Ablenkung nur kurz ist.

Das ist eine Frage des Augenmaßes von beiden Seiten.

MoinMoin

Zitat von: Spenderle in Heute um 12:34Sind euch aus euren Häusern Regelungen bekannt, die die Ablenkung durch private Telefone – also nicht zur dienstlichen Nutzung – betreffen? Gibt es dazu bereits offizielle Vorgaben oder Empfehlungen? Wie wird das Thema bei euch gehandhabt?
Genauso, wie die private Nutzung von Kaffeebecher bei Büroplausch.
Mit Menschenverstand, Kollegenschelte und Führungsqualität.
Genauso wie bei Kleiderordnung und und und

Aber man kann natürlich auch erstmal ein Gremium einbestellen, welches das Problem problematisiert.

BAT

Um im mobilen Arbeitsumfeld erreichbar zu sein, sind bereits heute einige Hundert Mobilfunkgeräte im Einsatz. Hierbei handelt es sich noch sehr überwiegend um einfache Mobilgeräte für den reinen Telefonieeinsatz. Es ist entschieden, dass zukünftig bei mobilem Bedarf als Standard dienstliche Smartphones eingesetzt werden. Dies werden auf Android basierende Geräte sein, welche über eine Management-Software administriert werden und insbesondere notwendige Apps für Mail-Kontakte-Kalender, das Social Intranet und Telefoniekonfiguration enthalten. Eine private Nutzung ist hierbei nicht möglich. Zur Erleichterung wird es jedoch die Möglichkeit geben, auf Wunsch statt eines dienstlichen Gerätes das private Smartphone zu nutzen, auf dem die zugehörigen Apps installiert werden können (die App für Mail-Kontakte-Kalender wird hierbei in einer gekapselten Form eingesetzt, die keine Verbindung zu den privaten Inhalten des Smartphones hat).

Ein Auszug aus unsreren Regelungen.

Für "illegale" Sachen werden gesonderte Endgeräte oder Laptops zur Verfügung gestellt bzw. alternativ kann man auch da das eigene Endgerät verwenden.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in Heute um 12:54Genauso, wie die private Nutzung von Kaffeebecher bei Büroplausch.
Mit Menschenverstand, Kollegenschelte und Führungsqualität.
Genauso wie bei Kleiderordnung und und und

Aber man kann natürlich auch erstmal ein Gremium einbestellen, welches das Problem problematisiert.

+1

Solange es kein offensichtliches Problem darstellt, muss man keins daraus machen. Wenn die Arbeit drunter leidet, ist die Führungskraft in der Pflicht, hier ins Gespräch zu gehen. Wie bei vielem anderen auch.

Genau wie ich nicht mit der Stoppuhr neben den Kolleginnen und Kollegen stehe, wenn sie sich nen Kaffee holen.

Vollstrecker

Bin auch bei MoinMoin und Rowhin.

Man muss und sollte nicht alles kaputtreglementieren. Aber der AN sollte sich auch nicht zu viel erlauben und es nicht übertreiben. Leider machen das aber mittlerweile viel zu viele und ich denke, es könnte eine Frage der Zeit sein, dass es mal wieder kracht, was das benutzen von privaten Smartphones angeht.

Ich kenne eine Arbeitsstätte, da schließen die MA ihre Handys weg und holen die dann nur zu den Pausenzeiten raus. Da ist niemand unglücklich oder erbost darüber.

Ich bin ja schon viele, viele Jahre im ÖD....was haben wir nicht schon alles mitgemacht. Privates Telefonieren verboten, Kleiderordnungen, strengstes Überprüfen von Rauchern und Kaffeetrinkern, das absolute Misstrauen, als das Internet auf den Dienst-PCs Einzug hielt und und und....

Und warum war das so? Weil es auch schon immer viel zu viele Idioten gab, die das Vertrauen absolut missbraucht haben oder die nicht in der Lage waren, einfach mal stillschweigend zu genießen. Oft musst man still und heimlich sogar eingestehen, dass vieles leider nötig war.

Die Smartphonegeneration sollte da auch mal aufpassen.

NWB


BAT

Die Nutzung des Neulandes Internet ist nicht unbedingt von mobilen Geräten abhängig ;)

clarion

Genau ein Geben und Nehmen.,

Wenn großzügige Dienstvereinbarungen gedehnt werden z.B. ko,,einiges verlassen der Dienststelle kurz vor Ende der Funktionszeit hört mein Verständnis langsam auf.

MoinMoin

Zitat von: clarion in Heute um 14:44Genau ein Geben und Nehmen.,

Wenn großzügige Dienstvereinbarungen gedehnt werden z.B. ko,,einiges verlassen der Dienststelle kurz vor Ende der Funktionszeit hört mein Verständnis langsam auf.
mmmh also auch sowas hatte wir schon,
Kollege kam regelmäßig 15-30 Minuten nach Beginn der Funktionszeit, RL gängelte den Kollegen, obwohl er für diese Zeit stets vom Kollegen DV konform vertreten wurde.
Denn Funktionszeit heißt (bei uns) nicht Anwesenheitszeit, sondern der AP muss besetzt sein!
Ergebnis: RL wurde zurechtgewiesen, da er nicht DV konform übergriffig wurde.


Umlauf

Danke MoinMoin und Rowhin.

Völlig unabhängig vom konkreten Thema kann man es so zusammenfassen:

So lange die ,,Problemlage" übersichtlich ist, werden Extremfälle als Einzelfall abgebacken, ohne dass man dafür einengende Regelungen braucht.

Erst wenn sich ein größeres allumfassendes Problem entwickeln sollte, gibt es Handlungs- bzw. Regelungsbedarf.

clarion

Moin,

leider habe ich beim abschicken wohl Tomaten auf den Augen gehabt. Es sind nicht einige, die eine halbe Stunde vor Ende der Funktionszeit verschwinden, sondern ganz Teams.