Dienstjubiläum Ausbildungszeit

Begonnen von Chrissi83, Gestern um 11:37

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Chrissi83

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2001 bei meinem LK in Niedersachsen die Ausbildung zu BAT-Zeiten begonnen und bin seit dem auch dort beschäftigt. Nun dachte ich, dass ich in diesem Jahr mein 25-jähriges Dienstjubiläum habe.

Falsch gedacht. Man teilte mir nun aus dem Personalamt mit, dass ich erst in drei Jahren das Dienstjubiläum erreiche. Aus dem Gesetzestext, den Foren usw. werde ich leider nicht ganz schlau. Zählt die Ausbildungszeit nicht doch mit, wenn ich noch zu BAT-Zeiten beschäftigt worden bin, obwohl ich nun nach dem TVÖD beschäftigt bin?

Es heißt, dass ich einen Antrag hätte stellen müssen, damit die Ausbildungszeiten anerkannt werden. Dieses sei nicht mehr möglich, da dass am Ende der Ausbildungszeit hätte erfolgen müssen.

Ich habe nun auch gelesen, dass es gerade bei diesem Thema keine Ausschlussfristen gibt. Bedeutet dieses, dass der Antrag immer noch gestellt werden kann?

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

Danke und VG
Chrissi

BAT

Der Zug ist abgefahren. Der Antrag musste zu Zeiten des BAT gestellt werden. Bei uns wird die Ausbildungszeit für alle Personen, die zu BAT - Zeiten angefangen haben und durchgängig beschäftigt sind auch ohne Antrag anerkennt. Aber das ist unsere betriebliche Regelung.

Aber hast Du einen Nachteil? Wirst ja sicher noch das 40-jährige haben? Ob das dann 2026 und 2041 ist oder 2029 und 2044 ist doch eigentlich nicht so wichtig.

Umlauf

Das ist alles richtig. Genauer gesagt, hätte der Antrag in den ersten 6 Monaten nach Ausbildungsende erfolgen müssen. Danach bestand die Möglichkeit nicht mehr. Abschlüsse zu TVöD-Zeiten haben diese Möglichkeit gar nicht mehr.

Wichtig kann auch sein, dass man die Bestätigung zur Anerkennung selbst auch hat.

Bei uns wurden die frisch Ausgebildeten von den Personalsachbearbeitern angerufen, ob sie nicht einen Antrag auf diese Anerkennung stellen wollen. Bis dahin wusste von den Betroffenen davon nichts. Bei einer Kollegin fehlen die Unterlagen dazu in den Akten und sie hat auch nichts zu Hause. Deswegen musste sie 3 Jahre länger warten. Ob man nun früher oder später den einen Tag frei hat und das kleine Jubiläumsgeld verfrühstückt, ist in den meisten Fällen nicht so entscheidend.

Aber das Gefühl dabei, wenn man betroffen ist, kann ma nicht ganz unterdrücken.

BAT

Ansonsten bräuchte man eine Glaskugel, ob sich an den Regelungen zum eigenen Vor- oder Nachteil in diesen Fristen was ändert. Gibt es mehr oder weniger, wird das 50 jährige Jubiläum aus dem BAT wieder eingeführt, etc...