Dienstjubiläum Ausbildungszeit

Begonnen von Chrissi83, 20.03.2026 11:37

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Chrissi83

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2001 bei meinem LK in Niedersachsen die Ausbildung zu BAT-Zeiten begonnen und bin seit dem auch dort beschäftigt. Nun dachte ich, dass ich in diesem Jahr mein 25-jähriges Dienstjubiläum habe.

Falsch gedacht. Man teilte mir nun aus dem Personalamt mit, dass ich erst in drei Jahren das Dienstjubiläum erreiche. Aus dem Gesetzestext, den Foren usw. werde ich leider nicht ganz schlau. Zählt die Ausbildungszeit nicht doch mit, wenn ich noch zu BAT-Zeiten beschäftigt worden bin, obwohl ich nun nach dem TVÖD beschäftigt bin?

Es heißt, dass ich einen Antrag hätte stellen müssen, damit die Ausbildungszeiten anerkannt werden. Dieses sei nicht mehr möglich, da dass am Ende der Ausbildungszeit hätte erfolgen müssen.

Ich habe nun auch gelesen, dass es gerade bei diesem Thema keine Ausschlussfristen gibt. Bedeutet dieses, dass der Antrag immer noch gestellt werden kann?

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

Danke und VG
Chrissi

BAT

Der Zug ist abgefahren. Der Antrag musste zu Zeiten des BAT gestellt werden. Bei uns wird die Ausbildungszeit für alle Personen, die zu BAT - Zeiten angefangen haben und durchgängig beschäftigt sind auch ohne Antrag anerkennt. Aber das ist unsere betriebliche Regelung.

Aber hast Du einen Nachteil? Wirst ja sicher noch das 40-jährige haben? Ob das dann 2026 und 2041 ist oder 2029 und 2044 ist doch eigentlich nicht so wichtig.

Umlauf

Das ist alles richtig. Genauer gesagt, hätte der Antrag in den ersten 6 Monaten nach Ausbildungsende erfolgen müssen. Danach bestand die Möglichkeit nicht mehr. Abschlüsse zu TVöD-Zeiten haben diese Möglichkeit gar nicht mehr.

Wichtig kann auch sein, dass man die Bestätigung zur Anerkennung selbst auch hat.

Bei uns wurden die frisch Ausgebildeten von den Personalsachbearbeitern angerufen, ob sie nicht einen Antrag auf diese Anerkennung stellen wollen. Bis dahin wusste von den Betroffenen davon nichts. Bei einer Kollegin fehlen die Unterlagen dazu in den Akten und sie hat auch nichts zu Hause. Deswegen musste sie 3 Jahre länger warten. Ob man nun früher oder später den einen Tag frei hat und das kleine Jubiläumsgeld verfrühstückt, ist in den meisten Fällen nicht so entscheidend.

Aber das Gefühl dabei, wenn man betroffen ist, kann ma nicht ganz unterdrücken.

BAT

Ansonsten bräuchte man eine Glaskugel, ob sich an den Regelungen zum eigenen Vor- oder Nachteil in diesen Fristen was ändert. Gibt es mehr oder weniger, wird das 50 jährige Jubiläum aus dem BAT wieder eingeführt, etc...

Bubi11

Ich finde das halt immer schade das man das den Mitarbeitern nicht sagt. Viele haben die tariflichen Regelungen nicht gleich parat. Die Personalabteilung sagt immer sie sind die Dienstleister der Mitarbeiter aber wichtige Sachen werden immer vorenthalten. Ist bei uns genauso.
Wenn jemand bei uns neu kommt und war vorher im öffentlichen Dienst muss dieser das explizit schriftlich der Personalabteilung mitteilen das die Jahre anerkannt werden. Obwohl es die Personaler zum Beispiel im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch erfahren. Aber Mitarbeiter in der Pflege oder Technik oder sonst wo wissen das in der Regel nicht das sie das Melden müssen und so werden die Dienstzeiten nicht anerkannt.

JahrhundertwerkTVÖD

Letztendlich ist alles richtig dargestellt worden.

Ob die Regelung richtig ist, sei mal dahingestellt.
Hier geht es ja auch um Wertschätzung und Zugehörigkeit. Warum die Ausbildungszeit nicht zur Betriebszugehörigkeit steht müssen die Verhandlungspartner beantworten.

BAT

War sicherlich der übliche Kuhhandel. Staat 13 DM gibt es jetzt 6,65 € VL, dafür wird aber die Ausbildung nicht mehr anerkannt ;)

Petar Tudzharov

Zitat von: Bubi11 in 23.03.2026 07:20Ich finde das halt immer schade das man das den Mitarbeitern nicht sagt. Viele haben die tariflichen Regelungen nicht gleich parat. Die Personalabteilung sagt immer sie sind die Dienstleister der Mitarbeiter aber wichtige Sachen werden immer vorenthalten.(...)

Die Personalabteilung ist Dienstleister des Arbeitgeber bzw. Dienstherrn, nicht der Mitarbeiter. Für die Verbreitung solcher Informationen ist der Personalrat prädestiniert, der dieser Aufgabe auch vielerorts durch Newsletter und Informationsveranstaltungen nachkommt.

Chrissi83

Danke für die Antworten. Ich habe mir das schon gedacht.


Ja, ich habe schon einen Nachteil davon, da ich das 40-jährige dann erst erreiche, wenn ich knapp 69 bin. Und außerdem war das gar nicht die Frage.

Ich finde es halt nur schade. Es hat auch was mit Wertschätzung zu tun. Aber wo gibt es die heutzutage denn noch? In kleineren Kommunen bei uns im LK wird die Ausbildungszeit auch mit anerkannt, auch ohne Antrag.

Nein, mich hat keiner darauf hingewiesen, weder die Personalabteilung, noch der PR, welcher bei uns schon immer - auch zu Zeiten des BAT - eher im Sinne des Arbeitgebers gehandelt hat, als für die Beschäftigten da zu sein.

Ich weiß, dass es mein eigenes Versäumnis ist. Es hätte ja sein können, dass ich vielleicht etwas übersehen habe oder falsch verstehe.

Faunus

Zitat von: Petar Tudzharov in 25.03.2026 06:58Die Personalabteilung ist Dienstleister des Arbeitgeber bzw. Dienstherrn, nicht der Mitarbeiter. Für die Verbreitung solcher Informationen ist der Personalrat prädestiniert, der dieser Aufgabe auch vielerorts durch Newsletter und Informationsveranstaltungen nachkommt.

Und die Demotivation der MA ist vom DH/AG erwünscht und wird daher immer wieder gerne von der Perso dienstbeflissen umgesetzt.

Bubi11

Zitat von: Petar Tudzharov in 25.03.2026 06:58Die Personalabteilung ist Dienstleister des Arbeitgeber bzw. Dienstherrn, nicht der Mitarbeiter. Für die Verbreitung solcher Informationen ist der Personalrat prädestiniert, der dieser Aufgabe auch vielerorts durch Newsletter und Informationsveranstaltungen nachkommt.

Naja das wird zumindest von denen immer behauptet.
Also sind sie der Gegner? Und sie müssen alles tun um die Mitarbeiter ums Ohr zu hauen? Sie vorsätzlich zu betrügen und ihnen das Leben zur Hölle zu machen?
Sie haben eigentlich die Informationen die der Betriebsrat nicht hat.
Aber du hast Recht so kommt es oft rüber. Ich fordere seit 10 Jahren Stellenbeschreibungen für meine Abteilung und es kommt nix weil sie das nach eigener Aussage des Leiters gar nicht können.
"Das können wir nicht machen weil wir gar nicht wissen was die den ganzen Tag machen und wir auch gar nicht sagen können was man in der Buchhaltung überhaupt macht."

Petar Tudzharov

Hältst du das für eine allgemeingültige Beschreibung von Personalabteilungen im öffentlichen Dienst?
"Gegner", "Mitarbeiter ums Ohr hauen", "vorsätzlich zu betrügen", "Leben zur Hölle machen"?

Bei allgemeinen tariflichen Fragen, wie im Ausgangsfall hier, hat der Personalrat alle nötigen Informationen. Wenn allerdings Personen gewählt werden, die keine Ahnung haben oder sich nicht interessieren, dann ist das die Schuld der Belegschaft - man muss eben fähige Leute wählen. Dem PR stehen Mittel für Fortbildungen zu, ab einer bestimmten Größe der Verwaltung werden Mitglieder auch für die Aufgabe freigestellt. Es besteht ein Austausch mit Gewerkschaften. Insofern ist der PR eine gute Anlaufstelle für alle Mitarbeiter, die nicht selbst in der Lage sind, im Gesetz oder Tarifvertrag nachzulesen oder im Internet zu recherchieren.

Ich sehe keinen Grund, weshalb die Personalstelle ihre Mitarbeiter beraten sollte in Angelegenheiten, die über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits-/Beamtenverhältnis hinausgehen.

Im Idealfall kann man seine Angelegenheiten selbst klären. Ist man unsicher, gibt es Anlaufstellen wie eben den Personalrat, Gewerkschaften oder Anwälte.

Ein Arbeitsverhältnis wird auf Augenhöhe geschlossen. Die Vertragsparteien sind grundsätzlich gleichberechtigt. Es erschließt sich nicht, weshalb die Personalabteilungen die Mitarbeiter wie kleine Kinder an die Hand nehmen sollen.

MoinMoin

Du hast absolut Recht.
Zitat von: Petar Tudzharov in 26.03.2026 07:35Ein Arbeitsverhältnis wird auf Augenhöhe geschlossen. Die Vertragsparteien sind grundsätzlich gleichberechtigt. Es erschließt sich nicht, weshalb die Personalabteilungen die Mitarbeiter wie kleine Kinder an die Hand nehmen sollen.
Das erschließt sich mir durchaus, wenn ich so einige in der Belegschaft anschaue. Sie haben die Erwartungshaltung, dass der öd AG ein fürsorglicher Papa/Mama ist, der alles für sie regelt und nicht ein AG ist, mit dem man in den Nahkampf gehen muss.
Allein die Haltung, dass man beim öD AG nicht Gehaltsverhandlungen führen kann, zeigt doch davon, dass es ein RundumSorglosEntmünduigungs AV ist, was viele öD Angestellte erwarten.

Andererseits kann und machen einige Angestellte in den Personalabteilugen durchaus "Dienstleistungen" für den AN, wenn ihnen was auffällt und lassen sie nicht wissentlich ins offenen Messer rennen.

Bubi11

Zitat von: Petar Tudzharov in 26.03.2026 07:35Hältst du das für eine allgemeingültige Beschreibung von Personalabteilungen im öffentlichen Dienst?
"Gegner", "Mitarbeiter ums Ohr hauen", "vorsätzlich zu betrügen", "Leben zur Hölle machen"?

Nein aber so wie oben beschrieben kann man das denken.
Ich habe einige Beispiele bereits gegeben wie zum Beispiel das man neue Mitarbeiter durchaus im Vorstellungsgespräch oder am Einführungstag darauf hinweisen könnte das man die Jahre im öffentlichen Dienst vor Antritt beantragen muss und das nicht automatisch geht.
Das man seinen Aufgaben als Personalsachbearbeiter nachkommt und Stellenbeschreibungen macht. Denn wenn ich diese mache (Was ich schon getan habe) dann kommen da ganz andere EGs raus. Aber die werden dann abgelehnt weil wir sonst zu hohe EGs haben obwohl diese die Aufgaben machen müssen. Ich sollte die Stellenbeschreibungen dann so schreiben das die EGs rauskommen welche im Stellenplan genehmigt sind. Sollten wir jetzt einfach die Aufgaben nicht mehr machen? Dann bekomme ich als Leiter ein Problem. Also kann man schon sagen das sie gegen uns arbeiten und nicht mit uns geschweige denn für uns.
Einige Berufsgruppen dürfen 1500 Überstunden machen und anderen werden diese gekappt bei 30 Stunden obwohl eine Dienstanweisung da ist. Da heißt es dann diese wurden individuell vereinbart oder die haben halt zu wenig Personal
Einige Mitarbeiter dürfen sich bei Seminaren die tatsächlichen Stunden schreiben (also Überstunden) und nachtragen bei allen anderen wird nur die Sollarbeitszeit berechnet. Da heißt es dann das darf der Leiter selber entscheiden.

Das sind nur einige Beispiele.

BAT

Also das vorliegenden Problem ist doch ganz klar eines der Tarifparteien. Wer vereinbart so einen Mist? Entweder gehört die Ausbildung dazu oder nicht. Aber ein Antrag? Soll ich demnächst noch die VL innerhalb von sechs Monaten beantragen?