Amtsangemessene Alimentation - Auswirkungen auf TVöD?

Begonnen von KurzeFrage, 22.03.2026 18:49

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Rheini

Zitat von: Beamtin89 in 23.03.2026 15:17Welche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe. Und da ist im direkten Vergleich weder PKV (locker 400€/Monat), noch die zwei Stunden mehr pro Woche eingepreist. Klar kann man jetzt auch A15 vs E13 rechnen, aber das ist einfach ein Äpfel/Birnen—Vergleich.

Er ist ein Apfel, möchte aber die Vorteile der Birnen (und nur die Vorteile).

MeTe

#16
ZitatWelche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe.

Klar, einfach mal beim Recher des oeffentlicher-dienst.info eingeben. Ich helfe mal aus.

Für dein Beispiel nehmen wir mal jemanden an, der nicht verheiratet ist (-> Steuerklasse I) und keine Kinder hat und rechnen mit dem besagten Rechner aus was Netto (ungefähr) übrig bleibt.
A13/1 mit 450€ PKV-Beitrag in Steuerklasse I: Jahresnetto 50000€ (auf ganze 1000er gerudnet)
E13/1 mit 2 Erhöhungsstunden (ebenfalls 41h) mit 450€ PKV (oder GKV da Einkommen zu gering, ändert fast nichts) in Steuerklasse I: Jahresnetto 37000€ (auf ganze 1000er gerundet)
-> Differenz 13000€

Mit Kindern bzw. verheiratet wird die Differenz nochmal größer. Wenn wir mal verheiratet und 2 Kinder annehmen (-> Steuerklasse IV):
A13/1 mit 750€ PKV-Beitrag (Kinder berücksichtigt!) in Steuerklasse IV: Jahresnetto 55000€
E13/1 mit 2 Erhöhungsstunden, GKV (in diesem Vergelich die günstigere Version) in Steuerklasse IV:  38000€
-> Differenz 17000€

Wie gesagt, einfach mal eingeben beim Rechner. Ist ja alles frei einsehbar. Ich gebe hier einfach nur Fakten wieder, nicht mehr, nicht weniger. Faken die jeder auf dieser Seite jederzeit nachrechnen. Ohne Wertung. Die kindischen und inhaltsleeren Kommentare eines bestimmten Nutzers kann man diesbezüglich getrost ignorieren.

(Persönliche Steuervorteile wie Werbungskosten etc. lassen wir mal aussen vor, die ändern kaum etwas da diese AN und Bea gleichermaßen betreffen würde - wenn gewünscht kann ich auch das noch belegen...).

Rheini

Du vergleichst fröhlich weiter Äpfel mit Birnen  8) .

MeTe

ZitatDu vergleichst fröhlich weiter Äpfel mit Birnen  8) .

Du hast recht - ich habe in der Eile eben beim Beispiel tatsächlich vergessen die PKV abzuziehen! Kommt wohl davon wenn man schnell etwas nebenbei macht. Tatsächlich ist die Differenz in dem besagten Fall "nur" etwa 8000€! Mein Fehler! Sorry dafüf.

Die Differenz im Beispiel beträgt ca. 8000€

Rheini

Ich verzeihe Dir. Dennoch kannst Du weiterhin nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

conny111

Zitat von: MeTe in 23.03.2026 10:45Absolut. Selbst bei gleicher Arbeitszeit (beide 41h - was sich dank der Erhöhungsstunden jetzt ja leicht nachrechnen lässt) liegt beim Jahresnetto bei gleicher Steuerklasse in meiner "Gruppe" zwischen Beamten und Angestellten etwa 10.000€ (unverheiratet, keine Kinder) bis 15.000€ (verheiratet, 3 Kinder) pro Jahr.

Die Unterschiede bezüglich Pension (vs. Rente) kommen da nochmal oben drauf. (Und ja, natürlich, PKV und all die üblichen "Ausreden" sind schon eingerechnet). Und ja, das lässt sich vergleichen da bei uns gemischte Teams aus Beamten und Angestellten arbeiten mit weitgehenden identischer Ausbildung/Qualifikation und ebenso identischen Aufgaben welche beide in A-X bzw. E-X eingruppiert sind.

Das war aber "schon immer", bzw. schon vor 10 Jahren so, war in keiner mir bekannten Tarifrunde ein echtes Thema, daher sehe ich da auch keinen Anlass anzunehmen dass sich daran etwas ändern sollte. Das wird wohl so bleiben bzw. sich immer weiter auseinander bewegen (da lineare Erhöhungen nunmal den Abstand immer weiter vergrößern).

Ich habe über viele Jahre nach meiner Verbeamtung nur A6 bekommen, während die angestellten Kollegen E9a bekamen. Als später die Beamtenstellen bewertet wurden, wurde meine nach A9/A10 bewertet, ich bekam weiterhin A6. Ich habe also über Jahre weniger Geld bekommen als die angestellten Kollegen.

KurzeFrage

#21
Zitat von: Rheini in 23.03.2026 20:13Ich verzeihe Dir. Dennoch kannst Du weiterhin nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Und warum werden deiner Meinung nach hier Äpfel mit Birnen verglichen? Wir betrachten hier die Nettogehälter, da sind die Zahlen doch sehr eindeutig - wie MeTe sagt, das sind klar belegte Fakten.

Realistischer wäre langfristig gesehen sogar ein Vergleich von E13 und A14 - die Beamten werden in meiner Behörde nach drei oder vier Jahren standardmäßig befördert, da es sich um gebündelte Dienstposten handelt. Die Entwicklung nach E14 ist bei Tarifbeschäftigten jedoch nicht gegeben.

KurzeFrage

Zitat von: Beamtin89 in 23.03.2026 15:17Welche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe. Und da ist im direkten Vergleich weder PKV (locker 400€/Monat), noch die zwei Stunden mehr pro Woche eingepreist. Klar kann man jetzt auch A15 vs E13 rechnen, aber das ist einfach ein Äpfel/Birnen—Vergleich.

Die Bruttogehälter sind hier beim Vergleich auch wenig aussagekräftig.

clarion

Trotzdem ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Ich sage da Streikrecht, kein Recht auf Beförderung bei höherwertigen Tätigkeiten, eine höhere Wocharbeitszeit, man darf Dich einfach versetzen....

Ich komme im Übrigen auch nicht mit 450 Euro PKV im Monat aus!

KurzeFrage

#24
Zitat von: clarion in Gestern um 06:53Trotzdem ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Ich sage da Streikrecht, kein Recht auf Beförderung bei höherwertigen Tätigkeiten, eine höhere Wocharbeitszeit, man darf Dich einfach versetzen....

Ich komme im Übrigen auch nicht mit 450 Euro PKV im Monat aus!

Ein Streikrecht ist auch bei Beamten nicht nötig, diesen steht ja der Klageweg offen und gestreikt haben bisher die Tarifbeschäftigten, wovon die Beamten auch profitiert haben. Die höhere Wochenarbeitszeit haben wir in den Vergleichen des Nettos ja berücksichtigt, und die PKV ist teuer, aber mit Beihilfe billiger als die GKV.

Im Grunde ging es eingangs auch nicht um die Betrachtung ,,Beamte vs Tarifbeschäftigte" in allen erdenklichen Aspekten, sondern um die Frage, ob die zusätzlichen monetären Anpassungen im Beamtenbereich auch Auswirkungen auf die Tarifbeschäftigten haben werden (wie sonst andersherum, da ist der DBB bekanntermaßen immer eifrig dabei).




MoinMoin

Zitat von: clarion in Gestern um 06:53Trotzdem ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Ich sage da Streikrecht, kein Recht auf Beförderung bei höherwertigen Tätigkeiten, eine höhere Wocharbeitszeit, man darf Dich einfach versetzen....

Ich komme im Übrigen auch nicht mit 450 Euro PKV im Monat aus!
So wie der Beamte kein Recht auf Beförderung hat, so hat er Angestellte auch kein Recht auf höherwertige Tätigkeiten, während der Beamte dieses Recht durchaus hat, wenn er sich bewirbt.
Und die höhere Wochenarbeitszeit ist in meinem Bundesland nicht gegeben.
Und der TBler kann idR genauso wie der Beamte einfach versetzt werden.

Trotzdem stimme ich zu: es macht keinen Sinn Äpfel und Birnen zu vergleichen.

Und es macht noch weniger Sinn die Stufe 1 zu vergleichen, da sind es dann Pflaumen und Kirschen im Vergleich.
Der A13 hat gegenüber dem E13 in meinem Bundesland einen Nettovorteil von knapp 3k-4k€ in der Endstufe (die Der TBler in 15 Jahren erreicht, wenn er nicht verhandlungsfähig ist) und der Beamte in 23? Jahren.
Beides ohne PKV/GKV Beiträge gerechnet und Jahresgehalt egal wie viel gearbeitet/Anwesenheitspflicht es gibt.

Also auch hier vergleicht man Kirsche und Aprikose.

Wenn es da eine also eine solche Kluft geben würde, dann würden das BVerfG doch nicht bei den Prüfgruppen so "alamierende" Verstöße sehen können.

Beamtin89

Zitat von: MeTe in 23.03.2026 18:51Klar, einfach mal beim Recher des oeffentlicher-dienst.info eingeben. Ich helfe mal aus.

Für dein Beispiel nehmen wir mal jemanden an, der nicht verheiratet ist (-> Steuerklasse I) und keine Kinder hat und rechnen mit dem besagten Rechner aus was Netto (ungefähr) übrig bleibt.
A13/1 mit 450€ PKV-Beitrag in Steuerklasse I: Jahresnetto 50000€ (auf ganze 1000er gerudnet)
E13/1 mit 2 Erhöhungsstunden (ebenfalls 41h) mit 450€ PKV (oder GKV da Einkommen zu gering, ändert fast nichts) in Steuerklasse I: Jahresnetto 37000€ (auf ganze 1000er gerundet)
-> Differenz 13000€

Mit Kindern bzw. verheiratet wird die Differenz nochmal größer. Wenn wir mal verheiratet und 2 Kinder annehmen (-> Steuerklasse IV):
A13/1 mit 750€ PKV-Beitrag (Kinder berücksichtigt!) in Steuerklasse IV: Jahresnetto 55000€
E13/1 mit 2 Erhöhungsstunden, GKV (in diesem Vergelich die günstigere Version) in Steuerklasse IV:  38000€
-> Differenz 17000€

Wie du ja schon festgestellt hast, müssen noch von den 48.500 € (das ist nämlich das tatsächliche Jahresnetto bei A13/1, man braucht ja auch nicht großzügiger aufrunden als es ist) ca. 6.000 € PKV abgezogen werden. Macht beim Jahresnetto von 37.500 € bei E13/1 (hier wurde natürlich deinerseits abgerundet) eine Differenz von 5.000 € und das bei sämtlichen Nachteilen, die das Beamtentum mit sich bringt. Ich verweise dazu mal auf einen Thread im Bundesbeamtenforum, wo eine Beamtin gegen ihren Willen quer durch die Republik abgeordnet werden soll.

Aber vielleicht hast du ja auch Glück und wirst noch in den Genuss der Verbeamtung kommen. Solltest dich aber beeilen, zumindest in meiner Behörde wurden die Verbeamtungen bereits eingestellt.

MoinMoin

Zitat von: Beamtin89 in Gestern um 08:09Wie du ja schon festgestellt hast, müssen noch von den 48.500 € (das ist nämlich das tatsächliche Jahresnetto bei A13/1, man braucht ja auch nicht großzügiger aufrunden als es ist) ca. 6.000 € PKV abgezogen werden. Macht beim Jahresnetto von 37.500 € bei E13/1 (hier wurde natürlich deinerseits abgerundet) eine Differenz von 5.000 €
Es sind in meinen Augen eher 7k€ im ersten Jahr, denn wenn man bei beiden das netto ohne PKV/GKV Beiträge rechnet ist es eher vergleichbar, als irgendwelche PKV Zahlen aus den Hut zu zaubern. Denn wenn ein Junger Beamte 500€ monatlich bezahlt, dann weiß ich nicht wie das kommt, ich zahle als Angestellte mit kurz vor 60 nicht soviel.

Also am besten beides jeweils ohne PKV rechnen, dann klappt es auc hmit dem roh Vergleich.

Zitatund das bei sämtlichen Nachteilen, die das Beamtentum mit sich bringt. Ich verweise dazu mal auf einen Thread im Bundesbeamtenforum, wo eine Beamtin gegen ihren Willen quer durch die Republik abgeordnet werden soll.
Was dem Angestellten ebenso passieren würde!!
Also wo ist der Nachteil? Er ist nur da, wenn der Angestellte aufgepasst hat und einen konkreten Dienstort im AV vereinbart hat, was der AG idR nicht macht.
Und dann würde in dem genannten Fall die Person eine personenbedingte Kündigung erhalten, wenn sie die bundesweite Versetzung nicht zustimmt.

Also die Äpfel und Birnen haben eines gemeinsam, sie sind Obst. der Vergleich ist jedoch trotzdem immer Quark.


Rheini

Zitat von: KurzeFrage in Gestern um 06:44Und warum werden deiner Meinung nach hier Äpfel mit Birnen verglichen? Wir betrachten hier die Nettogehälter, da sind die Zahlen doch sehr eindeutig - wie MeTe sagt, das sind klar belegte Fakten.

Es geht nicht um die Zahlen. Es geht um die Gesamtbetrachtung und wofür DU dich entschieden hast.

Hier werden (und der Threaderöffner hat m. M. nach mit seiner Frage was anderes im Sinn gehabt) nur um die Frage des Einkommens. Alles andere einschl. der persönlichen Entscheidung der hier diskutierenden Personen, blendet man gerne aus.

Und nochmal mein Rat an einige, eine Gesamtschau der eigenen Situation mit allen positiven und negativen Aspekte der eigenen Lebensentscheidung zu reflektieren. Ist man zufrieden, bleibt es so und man hat seine Abwägung getroffen. Ist man unzufrieden, na dann geht den Weg den alle Beamte gegangen sind.

- Stelle suchen
- bewerben
- die Stelle bekommen
- sich verbeamten lassen

Und dann alle Vor- und Nachteile in Kauf nehmen.

KurzeFrage

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:57Es geht nicht um die Zahlen. Es geht um die Gesamtbetrachtung und wofür DU dich entschieden hast.

Hier werden (und der Threaderöffner hat m. M. nach mit seiner Frage was anderes im Sinn gehabt) nur um die Frage des Einkommens. Alles andere einschl. der persönlichen Entscheidung der hier diskutierenden Personen, blendet man gerne aus.

Und nochmal mein Rat an einige, eine Gesamtschau der eigenen Situation mit allen positiven und negativen Aspekte der eigenen Lebensentscheidung zu reflektieren. Ist man zufrieden, bleibt es so und man hat seine Abwägung getroffen. Ist man unzufrieden, na dann geht den Weg den alle Beamte gegangen sind.

- Stelle suchen
- bewerben
- die Stelle bekommen
- sich verbeamten lassen

Und dann alle Vor- und Nachteile in Kauf nehmen.

Da ich der Ersteller des Themas bin: Es ging um die monetären Unterschiede bzw. die Frage, ob eine Verbesserung bei den Beamten sich auf die Tarifbeschäftigten auswirken wird - so wie es andersherum gang und gäbe ist.

Das Argument, man hätte sich auch auf eine Beamtenstelle bewerben können ist meiner Meinung nach keines. In meinem Referat bspw. wird ein Teil der Referenten verbeamtet, der andere nicht. Ansonsten wird noch der Referatsleiter verbeamtet. Allen anderen Sachbearbeitern wird eine Verbeamtung grundsätzlich verwehrt. Hoheitliche Aufgaben liegen da in keinem Fall vor. Es ist einfach historisch gewachsen, Willkür und schafft eine unnötige Zweiklassengesellschaft.

Aber nochmal: Um diese Diskussion geht es hier nicht!