Kinderkrankengeld

Begonnen von meh, 20.03.2026 15:12

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meh

Hallo Freunde,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Kinderkrankengeldes - meine Personalabteilung schickt mich natürlich direkt damit weiter zur Zentralen Bezügestelle meines Bundeslandes.
Ich bin derzeit VZ in der 12/3 eingruppiert, was nach alter Tabelle 5068.49 € JLL Grundentgelt bedeutet.

"Das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus dem Arbeitsentgelt, das im letzten vor Beginn der Freistellung abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum [...] erzielt wurde [...]. Es beträgt 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn der Versicherte in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Freistellung [...] Einmalzahlungen [...] erhalten hat."

Im ÖD gibt es eine Einmalzahlung in Form der Jahressonderzahlung - also ist die Bedingung erfüllt.

Die Krankenkasse schickt mir nun für jeden Kindkrank-Tag einen Brief in dem folgendes geschrieben ist:
"Ihr Kinderkrankengeld beträgt demnach 83,12€ Brutto bzw. 72,81€ netto je Arbeitstag. [...]
Aufteilung            Rentenvers. Arbeitslosenvers. Pflegevers.
Versichertenanteil    7,73€       1,08€             1,50€
Krankenkasse          15,58€      2,22€             3,06€"

Auf Nachfrage wie diese Brutto und Nettowerte sich ergeben antwortet mir die KK dass dies die Werte seien die mein Arbeitgeber melden würde.
Mein Arbeitgeber gibt an die ZB des Landes würde melden
Bruttoverdienstausfall 158,49€
Nettoverdienstausfall 83,12€

Die KK würde dann mit einem Nettowert von 72,81€ rechnen pro Tag, da noch Beiträge für Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung(Zitat) anfallen und überweist mir diesen Betrag dann.

Ich verstehe nicht wie sich diese Zahlen ergeben. Am Beispiel meiner Januar-Abrechnung:
JLL Grundentgelt durch 30 Tage 5068,49/30 = 168,94€
Summe Nettobezüge durch 30 Tage 3296,16 / 30 = 109,87€
Auszahlungsbetrag durch 30 Tage 3070,75 / 30 = 102,35€
Sprich, die KK zahlt mir nur ~2/3 meines Nettoverdienstausfalls aus?

Ich sehe hier zwei Probleme:
Die Brutto/Nettoverdienstausfallwerte die die ZB melden stimmen nicht.
Und die KK zieht noch einmal - praktisch doppelt - von einem Nettowert Sozialabgaben ab.

Liege ich hier falsch? Kann mir irgendjemand dies näher erklären? Gibt es irgendwo einen korrekten Rechner für diese Berechnung?

Vielen Dank!


ich1974

Die Berechnung der Krankenkasse kann man nachvollziehen, wenn man davon ausgeht, dass das Brutto-Krankengeld maximal 90 % des Netto-Verdienstes ist. Den vorliegenden Fall verstehe ich so, dass bei Kind-Krank das Brutto-Krankengeld 100 % des Netto-Verdienstes ist (83,12 €). Hier gehen, wie beim Krankengeld auch, noch Beiträge zur Sozialversicherung ab. Die Berechnung der Krankenkasse mit den Zahlen ist richtig.
Evtl. ist die Meldung vom AG falsch. Bitte BBG und Höchstbeträge für KKG vom AG prüfen lassen.

Rentenonkel

Der Arbeitgeber berechnet den Nettoverdienstausfall anhand der Lohnabrechnung für den Monat mit und ohne Kinderkrankenschein. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ist der Nettoverdienstausfall, den er der Krankenkasse mitteilt.

Durch das progressive Steuersystem kann es daher sein, dass bei einem geringeren Bruttoverdienst von 158,49 EUR tatsächlich netto nur 92,35 EUR weniger ausgezahlt wurden als ohne Kinderkrankenschein. (und nicht die von Dir genannten 109,87 EUR).

Davon beträgt das Brutto-Kinderkrankengeld 90 %, also 83,12 EUR. Das Kinderkrankengeld ist um den Eigenanteil zur Sozialversicherung zu mindern, also auf 72,81 EUR täglich.

Davon ausgehend dass die Beträge des AG richtig sind und Du für den Monat 92,35 EUR weniger ausgezahlt bekommen hast, ist das Kinderkrankengeld etwa 20 EUR pro Tag geringer als Gehalt.