Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit

Begonnen von Daggi72, 26.03.2026 07:54

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Faunus

Zitat von: Daggi72 in Heute um 08:51Nein, hab ich gemacht. Werde mir jetzt anwaltlichen Rat einholen, der Personalrat zuckt auch eher zurück...

Momentan bin ich EG9b, auch das wäre ja schon dem gehobenen Dienst einzuordnen, wenn ich das richtig verstehe und stände mir dann nicht zu



Klingt wie von einem verbeamteten Personaler, der zu 100% seinem DH treu ist und dem der TV-L fremd ist 8)
Sein Hauptproblem ist, dass E10/E11-Stellen eigentlich Mangelware an den Unis sind/waren - k.A. Bin da seit 15 Jahren weg! Egal.

In der (Arbeits)rechtschutzversicherung gilt eine Wartezeit bis zum Eintreten des Versicherungsfalls. K.A. ob der bereits mit einem Schreiben deinerseits zur Einforderung einer korrekten Eingruppierung eingetreten ist.

Ich hatte die A-RSV schon eine Weile und der Anwalt hatte dieses Schreiben aufgesetzt - ohne seinen Briefkopf und ich habe das dann als "mein Schriftstück" ausgegeben inkl. einer ebenfalls vorgefertigten Eingangsbestätigung zur Unterschrift durch die Perso.
Auch ist der durchschnittliche Anwalt nicht unbedingt auf ÖD spezialisiert und wird in der Regel nur mit dem arbeiten, was Du im gibst. Soweit ist es bei mir nie gekommen, da ich nachweislich in unterschiedlichsten "Tätigkeitsfeldern" unterwegs war. Bei mir wäre es um "waren die Tätigkeit übertragen" ja/nein gegangen! Das ist ein sehr wichtiger Punkt und das vom Gericht "bestimmen zu lassen", war dem AG-Vertreter scheinbar doch zu "heiß".