Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit

Begonnen von Daggi72, 26.03.2026 07:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Faunus

Zitat von: Daggi72 in 17.04.2026 08:51Nein, hab ich gemacht. Werde mir jetzt anwaltlichen Rat einholen, der Personalrat zuckt auch eher zurück...

Momentan bin ich EG9b, auch das wäre ja schon dem gehobenen Dienst einzuordnen, wenn ich das richtig verstehe und stände mir dann nicht zu



Klingt wie von einem verbeamteten Personaler, der zu 100% seinem DH treu ist und dem der TV-L fremd ist 8)
Sein Hauptproblem ist, dass E10/E11-Stellen eigentlich Mangelware an den Unis sind/waren - k.A. Bin da seit 15 Jahren weg! Egal.

In der (Arbeits)rechtschutzversicherung gilt eine Wartezeit bis zum Eintreten des Versicherungsfalls. K.A. ob der bereits mit einem Schreiben deinerseits zur Einforderung einer korrekten Eingruppierung eingetreten ist.

Ich hatte die A-RSV schon eine Weile und der Anwalt hatte dieses Schreiben aufgesetzt - ohne seinen Briefkopf und ich habe das dann als "mein Schriftstück" ausgegeben inkl. einer ebenfalls vorgefertigten Eingangsbestätigung zur Unterschrift durch die Perso.
Auch ist der durchschnittliche Anwalt nicht unbedingt auf ÖD spezialisiert und wird in der Regel nur mit dem arbeiten, was Du im gibst. Soweit ist es bei mir nie gekommen, da ich nachweislich in unterschiedlichsten "Tätigkeitsfeldern" unterwegs war. Bei mir wäre es um "waren die Tätigkeit übertragen" ja/nein gegangen! Das ist ein sehr wichtiger Punkt und das vom Gericht "bestimmen zu lassen", war dem AG-Vertreter scheinbar doch zu "heiß".


Daggi72

Zitat von: Faunus in 17.04.2026 10:19Klingt wie von einem verbeamteten Personaler, der zu 100% seinem DH treu ist und dem der TV-L fremd ist 8)
Sein Hauptproblem ist, dass E10/E11-Stellen eigentlich Mangelware an den Unis sind/waren - k.A. Bin da seit 15 Jahren weg! Egal.

In der (Arbeits)rechtschutzversicherung gilt eine Wartezeit bis zum Eintreten des Versicherungsfalls. K.A. ob der bereits mit einem Schreiben deinerseits zur Einforderung einer korrekten Eingruppierung eingetreten ist.

Ich hatte die A-RSV schon eine Weile und der Anwalt hatte dieses Schreiben aufgesetzt - ohne seinen Briefkopf und ich habe das dann als "mein Schriftstück" ausgegeben inkl. einer ebenfalls vorgefertigten Eingangsbestätigung zur Unterschrift durch die Perso.
Auch ist der durchschnittliche Anwalt nicht unbedingt auf ÖD spezialisiert und wird in der Regel nur mit dem arbeiten, was Du im gibst. Soweit ist es bei mir nie gekommen, da ich nachweislich in unterschiedlichsten "Tätigkeitsfeldern" unterwegs war. Bei mir wäre es um "waren die Tätigkeit übertragen" ja/nein gegangen! Das ist ein sehr wichtiger Punkt und das vom Gericht "bestimmen zu lassen", war dem AG-Vertreter scheinbar doch zu "heiß".


Danke für Deine Antwort! Ich habe die RV schon länger, das sollte kein Problem sein... Ich danke für Deine Hinweise, schade eigentlich das man nach über 20 Jahren so agieren muss, weil niemand mit Dir redet, bloss weil man gleich behandelt werden will...

Daggi72

Mein AG möchte jetzt die Arbeitsgebiete neu regeln, damit ich dann eben nicht mehr dasselbe mache wie die anderen und den Anspruch auf die HÖhergruppierung  nicht geltend machen kann...

Rowhin

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 10:21Mein AG möchte jetzt die Arbeitsgebiete neu regeln, damit ich dann eben nicht mehr dasselbe mache wie die anderen und den Anspruch auf die HÖhergruppierung  nicht geltend machen kann...

Das...erscheint mir auf den ersten Blick wie sehr viel Aufwand, nur um die Höhergruppierung eines einzelnen MA zu umgehen. Sind die Ressourcen so knapp bei euch aktuell?

Daggi72

Zitat von: Rowhin in Gestern um 10:28Das...erscheint mir auf den ersten Blick wie sehr viel Aufwand, nur um die Höhergruppierung eines einzelnen MA zu umgehen. Sind die Ressourcen so knapp bei euch aktuell?

Nein, im Gegenteil. Die Personalabteilung hat dazu geraten, weil sie wahrscheinlich wissen, dass es ansonsten schwierig wird das zu verweigern.

TVOEDAnwender

Das könnte aus Sicht des Arbeitgebers bereits zu spät sein, sofern dir die in Rede stehenden höherwertigen Tätigkeiten tatsächlich wirksam übertragen wurden und es sich damit bereits um deine auszuübenden Tätigkeiten handelt. Maßgeblich ist insoweit die Tarifautomatik: Die Eingruppierung richtet sich nach den tatsächlich übertragenen Tätigkeiten, nicht nach der Bezeichnung der Stelle oder der Absicht des Arbeitgebers und auch nicht nach der tatsächlichen Bezahlung.

Sind dir die höherwertigen Tätigkeiten also bereits wirksam übertragen worden, wäre eine nachträgliche Änderung auf niedrigerwertige Tätigkeiten, also gewissermaßen eine ,,Anpassung" der Tätigkeiten an die bislang tarifwidrige Bezahlung, ohne dein Einverständnis grundsätzlich nicht einseitig möglich.


Daggi72

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 11:14Das könnte aus Sicht des Arbeitgebers bereits zu spät sein, sofern dir die in Rede stehenden höherwertigen Tätigkeiten tatsächlich wirksam übertragen wurden und es sich damit bereits um deine auszuübenden Tätigkeiten handelt. Maßgeblich ist insoweit die Tarifautomatik: Die Eingruppierung richtet sich nach den tatsächlich übertragenen Tätigkeiten, nicht nach der Bezeichnung der Stelle oder der Absicht des Arbeitgebers und auch nicht nach der tatsächlichen Bezahlung.

Sind dir die höherwertigen Tätigkeiten also bereits wirksam übertragen worden, wäre eine nachträgliche Änderung auf niedrigerwertige Tätigkeiten, also gewissermaßen eine ,,Anpassung" der Tätigkeiten an die bislang tarifwidrige Bezahlung, ohne dein Einverständnis grundsätzlich nicht einseitig möglich.


Es ist so, ich arbeite mit diesen Tätigkeiten seit 24 Jahren an derselben Stelle. Es sollen jetzt einzelne Aufgaben von mir weggnommen werden, damit ich quasi nicht mehr dassselbe mache wie die anderen, die ja nun höhergruppiert sind. Ich weiß nicht, ob das im Rahmen des Direktionsrecht so gemacht werden kann, weil ich ja in meiner Entgeltgruppe bleibe.

TVOEDAnwender

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 11:22Es ist so, ich arbeite mit diesen Tätigkeiten seit 24 Jahren an derselben Stelle. Es sollen jetzt einzelne Aufgaben von mir weggnommen werden, damit ich quasi nicht mehr dassselbe mache wie die anderen, die ja nun höhergruppiert sind. Ich weiß nicht, ob das im Rahmen des Direktionsrecht so gemacht werden kann, weil ich ja in meiner Entgeltgruppe bleibe.

Nochmal: Entscheidend ist, ob dir diese Tätigkeiten (Aufgaben) bislang tatsächlich wirksam übertragen worden sind und sie in der Gesamtschau eine höherwertige Tätigkeit darstellen. Ist das der Fall, bist du tariflich bereits entsprechend eingruppiert, unabhängig davon, was dir tatsächlich bezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt dir dann schlicht das falsche Entgelt.

Dieses Problem kann der Arbeitgeber nicht nachträglich dadurch ,,lösen", dass er dir die entsprechenden Aufgaben wieder entzieht. Maßgeblich bleibt die einmal wirksam übertragene Tätigkeit. Er müsste dir dann weiterhin Tätigkeiten übertragen, die deiner (richtigen, nicht fälschlicherweise von ihm angenommenen) Eingruppierung entsprechen.

TVOEDAnwender

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 11:22Es ist so, ich arbeite mit diesen Tätigkeiten seit 24 Jahren an derselben Stelle. Es sollen jetzt einzelne Aufgaben von mir weggnommen werden, damit ich quasi nicht mehr dassselbe mache wie die anderen, die ja nun höhergruppiert sind. Ich weiß nicht, ob das im Rahmen des Direktionsrecht so gemacht werden kann, weil ich ja in meiner Entgeltgruppe bleibe.

Nochmal ergänzend zur Verdeutlichung: Es könnte tatsächlich sein, dass dir seit 24 Jahren nicht das tariflich zutreffende Entgelt gezahlt wird, weil der Arbeitgeber sich in seiner rechtlichen Bewertung der Eingruppierung von Anfang an geirrt hat. Maßgeblich ist nicht die bisherige Bezahlung, sondern allein die dir übertragenen Tätigkeiten.

Die Korrektur kann in einer solchen Konstellation nicht dadurch erfolgen, dass der Arbeitgeber die Aufgaben nachträglich seinem Irrtum anpasst. Vielmehr müsste er die Bezahlung an die tariflich zutreffende Eingruppierung anpassen.

Rowhin

...zumal dir dann auch rückwirkend noch das Entgelt der höheren EG zustehen dürfte (im Rahmen der Ausschlussfrist).

TVOEDAnwender

Die entscheidende Frage wird jedoch sein: Sind Dir diese Aufgaben wirksam übertragen worden? Wenn ja, in welcher Form? Seit wann machst Du diese Aufgaben, die dir jetzt entzogen werden sollen und wer hat dir gesagt, dass Du diese Aufgaben erledigen sollst?

Daggi72

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 12:00Die entscheidende Frage wird jedoch sein: Sind Dir diese Aufgaben wirksam übertragen worden? Wenn ja, in welcher Form? Seit wann machst Du diese Aufgaben, die dir jetzt entzogen werden sollen und wer hat dir gesagt, dass Du diese Aufgaben erledigen sollst?

Das ist in der Tat eine gute Frage... Es steht natürlich im Arbeitsvertrag nicht drin, gibt aber Tätigkeitsbeschreibungen für jeden, es ist so, dass es aber 2017 einen neuen Vertrag gab unter dem in §4 steht: Der AG behält sich vor, Beschäftigten auch andere, Ihren Kenntnissen etc und Ihrer Vorbildung entsprechende sowie zumindest gleichwertige Aufgaben zu übertragen-ich frage mich jetzt, ob das vielleicht der Knackpunkt ist

Ich bin in EG 9b (damals aus dem BAT wohl schon falsch übergeleitet worden), meine KOllegen hatten bisher schon die EG 10 jetzt gehen sie in 11

Rowhin

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 12:19Der AG behält sich vor, Beschäftigten auch andere, Ihren Kenntnissen etc und Ihrer Vorbildung entsprechende sowie zumindest gleichwertige Aufgaben zu übertragen-ich frage mich jetzt, ob das vielleicht der Knackpunkt ist

Eher nicht. Das ist ganz normales tarifliches Vorgehen. Daher steht da auch "gleichwertige Aufgaben". Streitpunkt sind ja hier eben nicht gleichwertige, sondern höherwertige Aufgaben.

Daggi72

Zitat von: Rowhin in Gestern um 12:28Eher nicht. Das ist ganz normales tarifliches Vorgehen. Daher steht da auch "gleichwertige Aufgaben". Streitpunkt sind ja hier eben nicht gleichwertige, sondern höherwertige Aufgaben.

Mir wurde erklärt, dass man nun eben die Tätigkeiten an die EG anpasst, es wird so hektisch, weil man im Grunde weiß, dass ich Recht habe. Daher hat man mir das noch so verkauft, dass ich natürlich nichts mehr machen muss für das ich nicht bezahlt werde wie jetzt die anderen ;)

Faunus

Was sagt Dein Anwalt für Arbeitsrecht?!

Ist das alles nur "Wortgeplänkel/Flurfunk/Gespräche unter"4" Augen/etc."?
Gibt es einen Schriftwechsel?
Ist irgendetwas belegbar, von dem, was Du als "ich habe Recht" siehst?
Bekommst Du eigentlich zur EG 9B noch eine "Zulage"?
Alternative: such Dir einen anderen AG, wenn Du nicht einen Anwalt hinzuziehen /vor Gericht gehen willst, sonst wirst Du da nur "krank gemacht".