Anerkennung Berufserfahrung - Wechlsel 9b TV-öD zu 11 TV-L

Begonnen von Sonnenaufgang1, Heute um 08:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sonnenaufgang1

Hallo zusammen,

ich bin von der Eingruppierung 9b im TV-ÖD zur Eingruppierung 11 TV-L gewechselt. Anders wie im Bewerbungsgespräch in Aussicht gestellt, kann mir jetzt keinerlei einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden, da ich ja in der Eingruppierung aufgestiegen bin und somit keine Berufserfahrung angerechnet werden kann. Aufgrund der nichtvorhandenen Bezuschussung der Deutschlandticket, verdiene ich nun netto weniger als davor.

Das macht für mich sehr wenig Sinn, da ich mich ja aufgrund meiner Berufserfahrung gegen 90 Bewerber durchgesetzt habe.

Gibt es Möglichkeiten, dass mir die Berufserfahrung anerkannt wird? Kennt sich jemand mit Stufenvorabgewährung aus? Gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Rowhin

Ein paar Rückfragen zur Situation, damit wir die Situation und deine Möglichkeiten besser einschätzen können:

- Wer hat dir im Bewerbungsgespräch eine Anrechnung in Aussicht gestellt? Dein jetziger Vorgesetzter? Jemand aus der Personalabteilung? etc.
- Hast du die Zusicherung schriftlich oder wurde sie nur mündlich geäußert?
- Hast du den Vertrag bereits unterschrieben?

Sonnenaufgang1

- Die Aussage kam von meinem jetzigen Vorgesetzten. Es war keine Personalabteilung im Vorstellungsgespräch anwesend. Er stellt mir Stufe 2 oder 3 in Aussicht und erwähnte, dass die entgültige Entscheidung bei der Personalabteilung liegt. Ich bin davon ausgegangen, dass Stufe 1 gar nicht in Erwägung gezogen wird.
- Somit wurde die Aussage nur mündlich getroffen.
- Den Vertrag habe ich erst bekommen, als ich meinen alten Job bereits gekündigt hatte und mich somit in der Lage sah, den Vertrag zwingend zu unterschreiben.

Nach Rückfrage hat mir die Personalabteilung als einzige Chance, eine höhere Stufe zu erlangen, mein Arbeitszeugnis genannt. Da aber auch nur, wenn ersichtlich ist, dass ich in meiner vorherigen Stelle falsch eingruppiert war. Laut Personalabteilung "besteht da keine große Hoffung".

Rowhin

Okay. Der Grund, warum wir fragen, ist, dass bspw. förderliche Zeiten (s. TV-L § 16 Abs. 1 Satz 4) nur bei Neueinstellung anerkannt werden können, generell aber nicht nachträglich nach Unterschrift. Die Option fällt also erstmal weg.

Für dich wäre also eigentlich der vorige Satz 3 ausschlaggebend, da du von einem anderen AG her wechselst:

ZitatIst die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise – bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren – in Stufe 3.

Die Aussage, dir könne "keinerlei einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden, da [du] ja in der Eingruppierung aufgestiegen [bist] und somit keine Berufserfahrung angerechnet werden kann" ist pauschal erstmal falsch. Das mag in vielen Fällen so sein, aber hier gibt es durchaus Möglichkeiten, wenn sich die Tätigkeitsmerkmale entsprechend decken.  Denn hierzu heißt es weiter:

ZitatEinschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Die Erfahrung besteht also, oder sie besteht nicht. Das ist keine Auslegungssache des AG. Wenn du der Meinung bist, dass sich die Tätigkeitsmerkmale decken, steht dir notfalls der Gang zum ArbG offen.

Soviel zu diesem Punkt. Es bleiben damit zwei weitere Punkte, die allerdings teils im Ermessen deines AG liegen:

1. Zulage nach TV-L § 16 (5):

ZitatZur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Je nach Bundesland und AG stehen deine Chance hier besser oder schlechter. Manchmal musst du hier ein konkretes Abwerbungsangebot vorlegen. Manche Finanzministerien lehnen die Anwendung im eigenen Bundesland auch grundsätzlich ab.

2. Stufenvorweggewährung nach § 17 TV-L. Hier sieht der Tarifvertrag nur eine Verkürzung der Stufenlaufzeiten für die Stufen 4 bis 6 vor, nicht aber zwischen 1 und 3.

Ich würde dir generell empfehlen, das offene Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen, was er hier für Möglichkeiten sieht. Im Endfall bleibt dir immer die Probezeitkündigung.

Albeles

Mal ganz ehrlich, ob nach der Unterschrift oder davor interessiert wen? Wenn der AG ihn möchte, machen sie das so, dass es klappt. Meine Stufe wurde auch erst viel später festgelegt. Und wenn es mir nicht gepasst hätte, hätte ich gesagt ändert das, oder ich bin wieder weg.
Langfristig sollte für Dich ein Plus anstehen, es sei denn Du stehst kurz vor der Rente.
Man muss seinen Wert auch kennen.

Rowhin

Zitat von: Albeles in Heute um 10:44Mal ganz ehrlich, ob nach der Unterschrift oder davor interessiert wen? Wenn der AG ihn möchte, machen sie das so, dass es klappt. Meine Stufe wurde auch erst viel später festgelegt. Und wenn es mir nicht gepasst hätte, hätte ich gesagt ändert das, oder ich bin wieder weg.

Absolut. Wenn der AG will, dass etwas geht, und die Personalabteilung mitspielt, geht einiges. Die Frage auf der anderen Seite ist immer, was man AN-seitig durchsetzen kann, wenn da geblockt wird.

cyrix42

Zitat von: Sonnenaufgang1 in Heute um 08:11Das macht für mich sehr wenig Sinn, da ich mich ja aufgrund meiner Berufserfahrung gegen 90 Bewerber durchgesetzt habe.

Bewerbungsprozesse unterliegen nicht den gleichen tarifvertraglichen Regelungen wie die Eingruppierung und Stufenzuordnung.

MoinMoin

Zitat von: Sonnenaufgang1 in Heute um 09:29- Den Vertrag habe ich erst bekommen, als ich meinen alten Job bereits gekündigt hatte und mich somit in der Lage sah, den Vertrag zwingend zu unterschreiben.
Das ist sehr ärgerlich und hoffentlich machst du diesen Fehler nicht ein zweites Mal.
Förderliche Zeiten hätte man verhandeln müssen.
Wie Rowhin ausführte, würde ich zunächst anhand des Zeugnisses dem AG klar machen, dass du durchaus einschlägige Berufserfahrung hast und das Entgelt entsprechend einfordern.
Die pauschale Aussage, man kann die Erfahrung nicht in einer niedrigeren EG machen ist falsch!

Denn wenn du Zeitanteile in deiner alten Tätigkeit hattest, die der EG11 besser noch der aktuellen Tätigkeit entspricht, dann hast du die eB und man muss dir die Stufe 3 geben.
Und wenn du jetzt also anfängst und nach ein paar Tagen ohne weitere Einarbeitung komplett arbeitsfähig bist, dann ist das der beste Nachweis dafür, dass du die eB hast.
Und dann ist es auch einklagbar.

MoinMoin

Zitat von: Albeles in Heute um 10:44Mal ganz ehrlich, ob nach der Unterschrift oder davor interessiert wen? Wenn der AG ihn möchte, machen sie das so, dass es klappt. Meine Stufe wurde auch erst viel später festgelegt. Und wenn es mir nicht gepasst hätte, hätte ich gesagt ändert das, oder ich bin wieder weg.
Langfristig sollte für Dich ein Plus anstehen, es sei denn Du stehst kurz vor der Rente.
Man muss seinen Wert auch kennen.

Klar, wenn der AG außertarifliche Dinge machen kann und will, dann kann und will er das.
Wenn er sich aber am Tarif gebunden fühlt oder ist, dann kann er es nicht.