TV-L BEM bei Wiedereingliederung

Begonnen von Flow4oe, Heute um 14:23

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Flow4oe

Welche Rechten und Pflichten haben sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer bei einer BEM - betriebliche Wiedereingliederung im einzelnen?

Welche Risiken können dem Arbeitnehmer entstehen, wenn diese durchgeführt wird und wenn diese nicht durchgeführt wird?

Kann es schaden bzw. negativ ausgelegt werden, wenn sich Arbeitnehmer während dessen oder nach der Maßnahme sich woanders bewirbt?


https://publik.verdi.de/ausgabe-202101/betriebliches-eingliederungsmanagement-zur%C3%BCck-in-den-betrieb/
https://www.hensche.de/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html

Rowhin

Umfassende Fragen, daher erstmal in alle Kürze aus dem Stegreif:

- Pflichten des AG: Angebotspflicht, ernsthafte, offene Durchführung, verlaufsoffener Suchprozess, Freiwilligkeit, Einhaltung des Datenschutzes, Beteiligung relevanter Dritter nach Zustimmung des MA, etc. pp.
- Rechte des AG: Gestaltungsspielraum innerhalb des Verfahrens, Dokumentation

- Rechte des AN: Freiwilligkeit, Beteiligung relevanter Dritter (z.B. Betriebsrat), Transparenz
- Pflichten des AN: Redliche Mitwirkung - sonst kann dies im Streitfall tatsächlich negativ ausgelegt werden.

- Risiken für den AN bei Durchführung: kein unmittelbares Risiko, aber natürlich nachgelagerte Risiken wie Preisgabe sensible Informationen, oder ein sozialer Druck
- Risiken für den AN bei Ablehnung: keine unmittelbaren Sanktionen möglich, aber wenn bspw. später Kündigungsschutzprozess o.Ä. abläuft, kann es die Verhandlungsposition verschlechtern

- Bewerbung anderswo: rein arbeitsrechtlich sollte diese unschädlich sein, da das BEM ein Angebot ist, kein Loyalitäts- oder Bleibeversprechen