Besoldungsrunde 2026-2028 Hessen

Begonnen von InternetistNeuland, 27.03.2026 10:35

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InternetistNeuland

Laut Hessenschau gibt es eine Einigung.

Die nächtliche Tarifeinigung sieht zunächst ein Plus von 3,0 Prozent zum 1. Juli 2026 – mindestens aber 110 Euro pro Monat. Es folgt ein weiteres Plus von 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027, wie das Innenministerium am Freitagmorgen mitteilte.

Auch die Gewerkschaft Verdi bestätigte dem hr gegenüber die Einigung. Demnach haben sich die Verhandlungsparteien auf eine Laufzeit von 25 Monate verständigt, also bis Ende Februar 2029.


Jetzt bin ich allerdings verwirrt. Der letzte Tarifvertrag endete am 31.01.2026. Plus 25 Monate wäre ich bei Ende Februar 2028. Wieso schreibt die Hessenschau aber Ende Februar 2029??????


https://www.hessenschau.de/politik/tarifeinigung-landesbeschaeftigte-bekommen-mehr-geld-v3,tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-100.html

Johann

Weil Artikelschreibende bei den ÖRR selten Mathe-LK im Abitur hatten.

Mittlerweile wurde es aber korrigiert.

Admin

Eine Prognose zu den künftigen Besoldungstabellen (Basis: zeit- und wirkungsgleiche Übertragung) ist nun online:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/

bettelmusikant

"Innenminister Roman Poseck (CDU) sagt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Landesbeamten zu." Man ist gespannt.

Marius

Gude liebe Kolleginnen u. Kollegen,


ich weiß, keiner hier hat eine Glaskugel. Unter Bezugnahme auf diesen Artikel: https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2026/01/gdp-hessen-23.01.2025-gdp-beim-dgb-ministergespraech

dort heißt es:

"Die gesetzliche Umsetzung wird nach Abschluss der Tarifverhandlungen erfolgen und ausdrücklich an den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet sein.

Es ist vorgesehen, dies über einen fraktionsgetragenen Gesetzentwurf umzusetzen.

Minister Poseck betont, dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine erhebliche Herausforderung für die Vergangenheit hat. Hessen hat jährlich Verjährungsverzichte erklärt. Es besteht erheblicher Regelungsbedarf, und es ist davon auszugehen, dass Nachzahlungen erforderlich werden. Umfang und genaue Dimension sind derzeit noch nicht absehbar. Ziel ist es, bis Sommer 2026 die Besoldung mit Wirkung für die Zukunft abschließend zu regeln. Es gibt keine Zusage für rückwirkende Auszahlungen im Jahr 2026. Realistisch sind entsprechende Maßnahmen frühestens ab den Haushaltsjahren 2027 oder 2028, gegebenenfalls in mehreren Tranchen. Der Ansatz ist klar: Zunächst die verfassungskonforme Besoldung für die Zukunft herstellen und danach strukturiert die Vergangenheit regeln."

"Zugesagt ist, dass Gespräche zwischen Tarifabschluss und Gesetzgebungsverfahren stattfinden, mit transparenter Darstellung der Eckpunkte und Berechnungsgrundlagen (inklusive Präsentation). Die Einbringung des Gesetzentwurfs soll im 2. Quartal 2026 erfolgen (möglicherweise als Fraktionsgesetz). Weitere Gespräche mit dem Finanzminister und innerhalb der Koalition stehen noch aus."

Die mickrigen 3 Prozent werden doch wohl kaum für eine verfassungsgemäße Besoldung genügen?!

Meint ihr, da wird jetzt doch noch mehr im Gesetzgebungsverfahren kommen? Oder sollten wir uns trotz dieser "Zusagen" vom verlinkten Artikel keine Hoffnungen machen?!
Denn in den Artikeln zum gestrigen Abschluss, ist stets nur von der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung auf die Beamten- aber nicht mehr die Rede.
LG

InternetistNeuland

Zitat von: Marius in 28.03.2026 07:37Gude liebe Kolleginnen u. Kollegen,


ich weiß, keiner hier hat eine Glaskugel. Unter Bezugnahme auf diesen Artikel: https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2026/01/gdp-hessen-23.01.2025-gdp-beim-dgb-ministergespraech

dort heißt es:

"Die gesetzliche Umsetzung wird nach Abschluss der Tarifverhandlungen erfolgen und ausdrücklich an den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet sein.

Es ist vorgesehen, dies über einen fraktionsgetragenen Gesetzentwurf umzusetzen.

Minister Poseck betont, dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine erhebliche Herausforderung für die Vergangenheit hat. Hessen hat jährlich Verjährungsverzichte erklärt. Es besteht erheblicher Regelungsbedarf, und es ist davon auszugehen, dass Nachzahlungen erforderlich werden. Umfang und genaue Dimension sind derzeit noch nicht absehbar. Ziel ist es, bis Sommer 2026 die Besoldung mit Wirkung für die Zukunft abschließend zu regeln. Es gibt keine Zusage für rückwirkende Auszahlungen im Jahr 2026. Realistisch sind entsprechende Maßnahmen frühestens ab den Haushaltsjahren 2027 oder 2028, gegebenenfalls in mehreren Tranchen. Der Ansatz ist klar: Zunächst die verfassungskonforme Besoldung für die Zukunft herstellen und danach strukturiert die Vergangenheit regeln."

"Zugesagt ist, dass Gespräche zwischen Tarifabschluss und Gesetzgebungsverfahren stattfinden, mit transparenter Darstellung der Eckpunkte und Berechnungsgrundlagen (inklusive Präsentation). Die Einbringung des Gesetzentwurfs soll im 2. Quartal 2026 erfolgen (möglicherweise als Fraktionsgesetz). Weitere Gespräche mit dem Finanzminister und innerhalb der Koalition stehen noch aus."

Die mickrigen 3 Prozent werden doch wohl kaum für eine verfassungsgemäße Besoldung genügen?!

Meint ihr, da wird jetzt doch noch mehr im Gesetzgebungsverfahren kommen? Oder sollten wir uns trotz dieser "Zusagen" vom verlinkten Artikel keine Hoffnungen machen?!
Denn in den Artikeln zum gestrigen Abschluss, ist stets nur von der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung auf die Beamten- aber nicht mehr die Rede.
LG

Einem Single fehlen knapp 5% Netto. Einer 4 köpfigen Familie entsprechend mehr mit Familienzuschlägen.

Marius

Hi InternetistNeuland,

woher kommen die Zahlen?

InternetistNeuland

Zitat von: Marius in 28.03.2026 09:15Hi InternetistNeuland,

woher kommen die Zahlen?

Habe den Rechner von Berliner Besoldung genommen. Davon Familienzuschläge und Kindergeld abgezogen.

https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldungsrechner-fuer-die-jahre-2008-2024-fuer-alle-bundeslaender/

BVerfGBeliever

Zitat von: InternetistNeuland in 28.03.2026 08:31Einem Single fehlen knapp 5% Netto. Einer 4 köpfigen Familie entsprechend mehr mit Familienzuschlägen.

- Das Median-Äquivalenzeinkommen lag 2024 in Hessen bei 2.207 €, siehe hier.
- Die hessische (Netto-)Prekaritätsschwelle lag 2024 somit bei 4.061 € (80% vom 2,3-fachen des MÄE).

- Zuzüglich PKV-Kosten (Annahme: 660 €, davon 530 € steuerlich absetzbar) und abzüglich Kindergeld (500 €) hätte die Nettobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten 2024 also mindestens 4.221 € betragen müssen.
- Zuzüglich Steuern (484 €) hätte die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten 2024 also mindestens 4.705 € betragen müssen.
- Stattdessen lag die tatsächliche Bruttobesoldung eines hessischen 4K-A6/1-Beamten im Jahr 2024 jedoch nur bei 3.395 € (inklusive Sonderzahlung und Urlaubsgeld), siehe hier.


Mit anderen Worten: Die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten hätte 2024 um mindestens 1.310 € – also um 38,6% (!) – höher sein müssen, als sie es tatsächlich war.

[P.S. Für den Single hängt das Endergebnis von der konkreten Aufteilung der genannten 4K-Mindest-Bruttobesoldung (4.705 €) in Grundgehalt und Familienzuschläge ab.]

Rheini

Zitat von: BVerfGBeliever in 28.03.2026 11:14- Das Median-Äquivalenzeinkommen lag 2024 in Hessen bei 2.207 €, siehe hier.
- Die hessische (Netto-)Prekaritätsschwelle lag 2024 somit bei 4.061 € (80% vom 2,3-fachen des MÄE).

- Zuzüglich PKV-Kosten (Annahme: 660 €, davon 530 € steuerlich absetzbar) und abzüglich Kindergeld (500 €) hätte die Nettobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten 2024 also mindestens 4.221 € betragen müssen.
- Zuzüglich Steuern (484 €) hätte die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten 2024 also mindestens 4.705 € betragen müssen.
- Stattdessen lag die tatsächliche Bruttobesoldung eines hessischen 4K-A6/1-Beamten im Jahr 2024 jedoch nur bei 3.395 € (inklusive Sonderzahlung und Urlaubsgeld), siehe hier.


Mit anderen Worten: Die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten hätte 2024 um mindestens 1.310 € – also um 38,6% (!) – höher sein müssen, als sie es tatsächlich war.

[P.S. Für den Single hängt das Endergebnis von der konkreten Aufteilung der genannten 4K-Mindest-Bruttobesoldung (4.705 €) in Grundgehalt und Familienzuschläge ab.]

Bitte nicht den gut verdienende fiktiven Ehepartner vergessen. Damit passt es dann wieder  :-X .

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in 28.03.2026 11:14- Das Median-Äquivalenzeinkommen lag 2024 in Hessen bei 2.207 €, siehe hier.
- Die hessische (Netto-)Prekaritätsschwelle lag 2024 somit bei 4.061 € (80% vom 2,3-fachen des MÄE).

- Zuzüglich PKV-Kosten (Annahme: 660 €, davon 530 € steuerlich absetzbar) und abzüglich Kindergeld (500 €) hätte die Nettobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten 2024 also mindestens 4.221 € betragen müssen.
- Zuzüglich Steuern (484 €) hätte die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten 2024 also mindestens 4.705 € betragen müssen.
- Stattdessen lag die tatsächliche Bruttobesoldung eines hessischen 4K-A6/1-Beamten im Jahr 2024 jedoch nur bei 3.395 € (inklusive Sonderzahlung und Urlaubsgeld), siehe hier.


Mit anderen Worten: Die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 4K-Beamten hätte 2024 um mindestens 1.310 € – also um 38,6% (!) – höher sein müssen, als sie es tatsächlich war.

[P.S. Für den Single hängt das Endergebnis von der konkreten Aufteilung der genannten 4K-Mindest-Bruttobesoldung (4.705 €) in Grundgehalt und Familienzuschläge ab.]

Ich glaube ich hatte bei meiner Berechnung für Single irgendwo einen Rechenfehler. Mit deinen Zahlen komme ich auf knapp 20% mehr Netto für einen Single.

Marius

Das hört sich schon realistischer an. Was mich wieder zu meiner gestrigen Frage zurückbringt...

BVerfGBeliever

Zitat von: InternetistNeuland in 28.03.2026 20:24Ich glaube ich hatte bei meiner Berechnung für Single irgendwo einen Rechenfehler. Mit deinen Zahlen komme ich auf knapp 20% mehr Netto für einen Single.

Wie gesagt, für den Single-Beamten hängt das Endergebnis maßgeblich davon ab, welchen Wert die Familienzuschläge haben (dürfen). Würde man den aktuellen relativen Wert der Zuschläge (24,3% des Grundgehalts) beibehalten, hätte die 4K-Besoldung 2024 (mindestens) 3.786 € Grundgehalt und 919 € Zuschläge betragen müssen. Stattdessen wurden jedoch 2024 tatsächlich nur 2.732 € Grundgehalt und 663 € Zuschläge gezahlt.

Mit anderen Worten:
- Die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 1K-Beamten hätte 2024 unter dieser Annahme bei 3.786 € statt bei 2.732 € liegen müssen, also rund 38,6% höher.
- Die Nettobesoldung (Annahme: 265 € steuerlich absetzbare PKV-Kosten) hätte entsprechend bei 3.135 € statt bei 2.401 € liegen müssen, also rund 30,6% höher.
- Die Nettoalimentation (Annahme: 330 € tatsächliche PKV-Kosten) hätte somit entsprechend bei 2.805 € statt bei 2.071 € liegen müssen, also rund 35,4% höher.

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 10:25Wie gesagt, für den Single-Beamten hängt das Endergebnis maßgeblich davon ab, welchen Wert die Familienzuschläge haben (dürfen). Würde man den aktuellen relativen Wert der Zuschläge (24,3% des Grundgehalts) beibehalten, hätte die 4K-Besoldung 2024 (mindestens) 3.786 € Grundgehalt und 919 € Zuschläge betragen müssen. Stattdessen wurden jedoch 2024 tatsächlich nur 2.732 € Grundgehalt und 663 € Zuschläge gezahlt.

Mit anderen Worten:
- Die Bruttobesoldung des kleinsten hessischen 1K-Beamten hätte 2024 unter dieser Annahme bei 3.786 € statt bei 2.732 € liegen müssen, also rund 38,6% höher.
- Die Nettobesoldung (Annahme: 265 € steuerlich absetzbare PKV-Kosten) hätte entsprechend bei 3.135 € statt bei 2.401 € liegen müssen, also rund 30,6% höher.
- Die Nettoalimentation (Annahme: 330 € tatsächliche PKV-Kosten) hätte somit entsprechend bei 2.805 € statt bei 2.071 € liegen müssen, also rund 35,4% höher.


Müsstest du neben den Zuschlägen nicht auch das Kindergeld abziehen? Ansonsten wäre die 4k Familie ja bei 3,786 + 919 + 500.

BVerfGBeliever

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 18:30Ansonsten wäre die 4k Familie ja bei 3,786 + 919 + 500.
Richtig.

Die 4K-Familie würde wie gestern erläutert mit 3.786 € (Grundgehalt) + 919 € (Familienzuschläge) + 500 € (Kindergeld) - 484 € (Steuern) - 660 € (PKV-Kosten) = 4.061 € als Nettoalimentation erhalten und damit exakt die hessische Prekaritätsschwelle des Jahres 2024 erreichen..