Besoldungsgruppen, Entgeltgruppen

Begonnen von Marianne, 01.04.2026 07:40

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Marianne

Gibt es eine Vergleichbarkeit bei diesen Gruppen, z.B. A 13 = EG 12

blondie

wie ist das gemeint? den Betrag kann doch jeder vergleichen in den entsprechenden Listen.

Marianne

Bezogen auf mögliche Stellenausschreibungen.

MoinMoin

Zitat von: Marianne in 01.04.2026 07:40Gibt es eine Vergleichbarkeit bei diesen Gruppen, z.B. A 13 = EG 12
Nein
es sind zwei Welten, die strukturell nichts miteinander gemein haben.

Die Wege wie man zu einer Einschätzung kommt was A,B,W,R x ist, läuft komplett anderes, als die Eingruppierungsregelungen für die E,Sy

Umlauf

Einzig bei Unterstellungsverhältnissen ist die numerische Gleichstellung vorgesehen.


Gewerbler

Ergänzend zu @MoinMoin:

Das eine ist eine Bewertung nach beamtenrechtlichen Kriterien, das andere eine Bewertung nach Tarifrecht/Entgeltordnung.
Die Kriterien, wie man zum Ergebnis kommt, haben formal zunächst mal nichts miteinander zu tun, auch wenn es sicherlich inhaltliche Überschneidungen gibt (z.B. sowas wie Anzahl der unterstellten MA in mindestens EG/Besoldungsgruppe XYZ oder Inhalt der Tätigkeiten).

Tatsächlich findet man häufig in Ausschreibungen, dass die Bewertung nach Beamtenrecht eine Nummer höher ist als die nach Tarifrecht, aber das ist nicht zwingend so. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beamtentabellen bis A16 gehen und die tariflichen bis E15.
Also es kann durchaus auch Kombinationen wie A11/E10 oder A11/E9c geben. Es hängt eben davon ab, was und wie genau bewertet ist - vermutlich insbesondere wenn man gerade an einer Grenze zwischen zwei Wertigkeiten ist und dann der Ausschlag knapp zur niedrigeren oder zur höheren Bewertung sein kann.

MaLa

Zitat von: Gewerbler in 01.04.2026 09:42Tatsächlich findet man häufig in Ausschreibungen, dass die Bewertung nach Beamtenrecht eine Nummer höher ist als die nach Tarifrecht, aber das ist nicht zwingend so. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beamtentabellen bis A16 gehen und die tariflichen bis E15.
 

Dabei unterschlägst du aber, dass unserere E9 gesplittet ist in a/b/c. Sowas gibts in den Besoldungstabelle nicht und wir damit sogar eine Endgeltgruppe mehr haben.

TVOEDAnwender

Die haben nicht nur eine Endgeldgrubbe (Loddar Maddhäus) mehr, sondern sogar eine Entgeltgruppe! :-p

Bob Kelso

Zitat von: MaLa in 02.04.2026 09:00Dabei unterschlägst du aber, dass unserere E9 gesplittet ist in a/b/c. Sowas gibts in den Besoldungstabelle nicht und wir damit sogar eine Endgeltgruppe mehr haben.

Und? Welche Relevanz hat die Anzahl der Entgeltgruppen!
Allein die Zuordnung und das zu erzielende Brutto / Netto ist ausschlaggebend!
Ein Beispiel:

Vergleichen Sie einen Lehrer; ledig Berufsanfänger nach TV-L  und nach Beamter in NRW; Düsseldorf  ; Mietstufe VI
einen Lehrer , verheiratet; einen Lehrer mit zwei Kindern! Beachten Sie die Höhe des Familienzuschlages (168,76 Euro  der Strukturzulage (114,06 E)  und der Mietstufen für das erste Kind: 603,99 E und das zweite Kind: 711,77 E ) welche stets steigen!) Allein diese Zuschläge betragen; 1 600 Euro! Diese Zuschläge erhält der E13 Lehrer nicht!

Ein Fazit: Der beamtete Lehrer verh; zwei Kinder erhält als Berufseinsteiger : 6650 E brutto ! Netto: 5540 E !
Dann abzüglich die beihilfefähigen PKV
Der tarifbeschäftigte Lehrer in der Wohnung nebenan: 4759 Brutto abzgl GKV und PV und ArbeitslosenVers.-St. 
erhält 3252 Netto und muss evtl. noch 225 Euro für die Gattin abziehen!

Eine kleine Beifügung: Der E 13 Lehrer wird von seinem lebenslangen Durchschnittsgehalt um 46 % erhalten. Davon müssen nach Freibeträgen bald um 100 % versteuert werden.
Sein beamteter Kollege darf mit 71,5 % seiner den letzten ruhegehaltfähigen Bezügen in den Ruhestand treten.
Wobei die Pension "voll" versteuert werden muss!
Liebe Grüße!