Besoldungsgruppen, Entgeltgruppen

Begonnen von Marianne, 01.04.2026 07:40

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Marianne

Gibt es eine Vergleichbarkeit bei diesen Gruppen, z.B. A 13 = EG 12

blondie

wie ist das gemeint? den Betrag kann doch jeder vergleichen in den entsprechenden Listen.

Marianne

Bezogen auf mögliche Stellenausschreibungen.

MoinMoin

Zitat von: Marianne in 01.04.2026 07:40Gibt es eine Vergleichbarkeit bei diesen Gruppen, z.B. A 13 = EG 12
Nein
es sind zwei Welten, die strukturell nichts miteinander gemein haben.

Die Wege wie man zu einer Einschätzung kommt was A,B,W,R x ist, läuft komplett anderes, als die Eingruppierungsregelungen für die E,Sy

Umlauf

Einzig bei Unterstellungsverhältnissen ist die numerische Gleichstellung vorgesehen.


Gewerbler

Ergänzend zu @MoinMoin:

Das eine ist eine Bewertung nach beamtenrechtlichen Kriterien, das andere eine Bewertung nach Tarifrecht/Entgeltordnung.
Die Kriterien, wie man zum Ergebnis kommt, haben formal zunächst mal nichts miteinander zu tun, auch wenn es sicherlich inhaltliche Überschneidungen gibt (z.B. sowas wie Anzahl der unterstellten MA in mindestens EG/Besoldungsgruppe XYZ oder Inhalt der Tätigkeiten).

Tatsächlich findet man häufig in Ausschreibungen, dass die Bewertung nach Beamtenrecht eine Nummer höher ist als die nach Tarifrecht, aber das ist nicht zwingend so. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beamtentabellen bis A16 gehen und die tariflichen bis E15.
Also es kann durchaus auch Kombinationen wie A11/E10 oder A11/E9c geben. Es hängt eben davon ab, was und wie genau bewertet ist - vermutlich insbesondere wenn man gerade an einer Grenze zwischen zwei Wertigkeiten ist und dann der Ausschlag knapp zur niedrigeren oder zur höheren Bewertung sein kann.

MaLa

Zitat von: Gewerbler in 01.04.2026 09:42Tatsächlich findet man häufig in Ausschreibungen, dass die Bewertung nach Beamtenrecht eine Nummer höher ist als die nach Tarifrecht, aber das ist nicht zwingend so. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beamtentabellen bis A16 gehen und die tariflichen bis E15.
 

Dabei unterschlägst du aber, dass unserere E9 gesplittet ist in a/b/c. Sowas gibts in den Besoldungstabelle nicht und wir damit sogar eine Endgeltgruppe mehr haben.

TVOEDAnwender

Die haben nicht nur eine Endgeldgrubbe (Loddar Maddhäus) mehr, sondern sogar eine Entgeltgruppe! :-p

Bob Kelso

Zitat von: MaLa in 02.04.2026 09:00Dabei unterschlägst du aber, dass unserere E9 gesplittet ist in a/b/c. Sowas gibts in den Besoldungstabelle nicht und wir damit sogar eine Endgeltgruppe mehr haben.

Und? Welche Relevanz hat die Anzahl der Entgeltgruppen!
Allein die Zuordnung und das zu erzielende Brutto / Netto ist ausschlaggebend!
Ein Beispiel:

Vergleichen Sie einen Lehrer; ledig Berufsanfänger nach TV-L  und nach Beamter in NRW; Düsseldorf  ; Mietstufe VI
einen Lehrer , verheiratet; einen Lehrer mit zwei Kindern! Beachten Sie die Höhe des Familienzuschlages (168,76 Euro  der Strukturzulage (114,06 E)  und der Mietstufen für das erste Kind: 603,99 E und das zweite Kind: 711,77 E ) welche stets steigen!) Allein diese Zuschläge betragen; 1 600 Euro! Diese Zuschläge erhält der E13 Lehrer nicht!

Ein Fazit: Der beamtete Lehrer verh; zwei Kinder erhält als Berufseinsteiger : 6650 E brutto ! Netto: 5540 E !
Dann abzüglich die beihilfefähigen PKV
Der tarifbeschäftigte Lehrer in der Wohnung nebenan: 4759 Brutto abzgl GKV und PV und ArbeitslosenVers.-St. 
erhält 3252 Netto und muss evtl. noch 225 Euro für die Gattin abziehen!

Eine kleine Beifügung: Der E 13 Lehrer wird von seinem lebenslangen Durchschnittsgehalt um 46 % erhalten. Davon müssen nach Freibeträgen bald um 100 % versteuert werden.
Sein beamteter Kollege darf mit 71,5 % seiner den letzten ruhegehaltfähigen Bezügen in den Ruhestand treten.
Wobei die Pension "voll" versteuert werden muss!
Liebe Grüße!

TVOEDAnwender

Zitat von: Bob Kelso in 03.04.2026 19:17Und? Welche Relevanz hat die Anzahl der Entgeltgruppen!
Allein die Zuordnung und das zu erzielende Brutto / Netto ist ausschlaggebend!
Ein Beispiel:

Vergleichen Sie einen Lehrer; ledig Berufsanfänger nach TV-L  und nach Beamter in NRW; Düsseldorf  ; Mietstufe VI
einen Lehrer , verheiratet; einen Lehrer mit zwei Kindern! Beachten Sie die Höhe des Familienzuschlages (168,76 Euro  der Strukturzulage (114,06 E)  und der Mietstufen für das erste Kind: 603,99 E und das zweite Kind: 711,77 E ) welche stets steigen!) Allein diese Zuschläge betragen; 1 600 Euro! Diese Zuschläge erhält der E13 Lehrer nicht!

Ein Fazit: Der beamtete Lehrer verh; zwei Kinder erhält als Berufseinsteiger : 6650 E brutto ! Netto: 5540 E !
Dann abzüglich die beihilfefähigen PKV
Der tarifbeschäftigte Lehrer in der Wohnung nebenan: 4759 Brutto abzgl GKV und PV und ArbeitslosenVers.-St. 
erhält 3252 Netto und muss evtl. noch 225 Euro für die Gattin abziehen!

Eine kleine Beifügung: Der E 13 Lehrer wird von seinem lebenslangen Durchschnittsgehalt um 46 % erhalten. Davon müssen nach Freibeträgen bald um 100 % versteuert werden.
Sein beamteter Kollege darf mit 71,5 % seiner den letzten ruhegehaltfähigen Bezügen in den Ruhestand treten.
Wobei die Pension "voll" versteuert werden muss!
Liebe Grüße!

Dein Beispiel mag in Teilen zutreffen, geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Hier ging es nicht um die Frage, ob Beamte finanziell besser gestellt sind als Tarifbeschäftigte oder ob das gerecht ist, sondern um die unterschiedlichen Bewertungssysteme, also die Eingruppierung im Tarifrecht im Vergleich zur Besoldung im Beamtenrecht.

Du stellst dagegen auf Netto-Einkommen, Familienzuschläge, PKV im Vergleich zur GKV und die spätere Versorgung ab. Das sind alles Ergebnisfragen, aber keine Fragen der Systemlogik. Die Eingruppierung nach E13 richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der konkreten Stelle, während die Besoldung nach A13 an das Statusamt anknüpft. Das sind zwei grundlegend verschiedene Mechanismen. Ob am Ende mehr oder weniger Geld auf dem Konto landet, ist dafür zunächst nicht entscheidend.

Kurz gesagt ist dein Beitrag ein Einkommensvergleich, während es hier um die Struktur der Systeme ging. Beides kann man natürlich diskutieren, man sollte es aber nicht miteinander vermischen.

SB-KB

Es handelt sich um 2 unterschiedliche Bewertungssysteme. Kommunale Beamte werden meistens nach dem KGSt-Gutachten bewertet. Hiernach werden (mit Ausnahme des Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung) grundsätzlich immer die schwersten Tätigkeiten bei den einzelnen Bewertungsmerkmalen bewertet. Bei tariflich Beschäftigten werden die einzelnen Arbeitsvorgänge, prozentual wie sie anfallen bewertet. Wobei ein Arbeitsvorgang mit 50% schon ausschlaggebend ist.

Weiterhin gibt es eine Reihe von Musterstellen in dem KGSt-Gutachten, deren Ergebnisse grundsätzlich auch anzuwenden sind, solange z.B. keine örtlichen Besonderheiten vorhanden sind.

Dies gibt es bei Beschäftigten nicht.

Daher ist eine Vergleichbarkeit schwierig. Es gibt Stellen die sind A11 und EG10, aber auch A11 und 9c, bzw. A12 und EG12.

Vom Gefühl her aber kann man sagen, dass meistens die EG eine Nummer unter der A Besoldung ist. Beispielsweise ist A13 grundsätzlich für einen Amtsleiter genauso wie EG12 als Amtsleiter.

Auch wird,wenn bei dem Bewertungsmerkmal Grad der Vor-und Ausbildung die Stufe 4 (höherer Dienst) festgesetzt wurde, meistens die A14 rauskommen und ein vergleichbarer Beschäftigter mit wissenschaftlicher Hochschulbildung bekommt die EG13.

MeTe

Wie schon ausgeführt sind es erstmal zwei verschiedene Systeme - dennoch kommt bei beiden (bei gleicher Stelle/Tätigkeit) meistens +1/-1 auch das gleich dabei raus.

Beispiel: Bei uns gibt es etliche Arbeitnehmer und Beamte die inhaltlich genau das Gleiche machen und die gleiche Qualifikation haben. Die Arbeitnehmer sind in Entgeltgruppe E-X, die Beamten Besoldungsgruppe A-X (also genau gleiche "Zahl" X). Und zwar Querbeet durch verschiedene Gruppen.

Und wenn jemand von Arbeitnehmer auf Beamter wechselte ohne Änderung der Aufgaben, wechselte (bisher immer) einfach nur der Buchstabe (E-X -> A-X) unter Beibehaltung der Gruppe. Natürlich jetzt sehr flapsig ausgedrückt.

Insofern kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung heraus schon sagen: A-X ~ E-X (+0/-1). Auch bei Ausschreibungen die für Arbeitnehmer und Beamte geöffnete galt meistens A-X oder E-X (+0/-1).


Thomber

Einfach Stellenanzeigen lesen.... und dann weiß man, dass i.d.R. eine Stelle Ax auch besetzbar ist, mit EGx-1 Personal.   A 13/ EG 12   (Hier kann man auch man auch gut erkennen, dass es sich wohl um eine A13gD handelt, denn eine A13hD wird oftmals mit EG13 gleichgesetzt.)

Im Übrigen gibt es auch AT-Bezahlungen, sodass auch eine Tarifbeschäftigter vgl. A16 und höher bezahlt werden kann. (Bei uns gibt es mehrere Abt.-Leitungen mit so einer Eingruppierung nach "AT EG15...."