Ablehnung des Teilzeitantrags während Elternzeit

Begonnen von Vokuhila123, 06.04.2026 22:35

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Vokuhila123

Hallo zusammen,

Ich wollte fragen, ob es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen gibt und evtl. dies schon erlebt hat:

Familie mit vier Kindern, Frau Beamtin, hat zwischen den Schwangerschaften schon immer wieder in Teilzeit gearbeitet.

Nun nach dem vierten Kind wurde der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit abgelehnt (65%, ca 26 Wochenstunden wären geplant / im Antrag angegeben).

Personalrat und Rechtsanwalt haben zur Klage geraten, da Personalamt und Sachgebietsleitung nicht von der Ablehnung abrücken.

Bedarf im Team wäre aber laut Teamleiter locker da und wohl auch frei von der Anzahl der genehmigten Stellen her.

Gibt es solche Fälle bereits und kann uns Tipps geben?

Vielen Dank!

A.Schreibling234

In Bayern ist das eigentlich recht klar geregelt. Während der Elternzeit ist Beamten ein Teilzeitantrag zu bewilligen, sofern dem keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Zulässig sind dabei bis zu 32 Wochenstunden (siehe Gesetze Bayern). 26 Stunden sollten daher eigentlich problemlos erlaubt sein. Daher wundert es mich, warum der Dienstherr plötzlich ablehnt.

Zudem müsste er konkret darlegen, ob und welche zwingenden Gründe einer Teilzeit entgegenstehen. Ist das erfolgt? Habt ihr bereits Widerspruch eingelegt?

Wenn Personalrat und Anwalt schon zur Klage raten, würde ich das ernst nehmen. Wichtig ist jetzt vor allem: Fristen prüfen, alles dokumentieren, Aussagen zum tatsächlichen Personalbedarf sichern und mit dem Anwalt besprechen, ob Widerspruch oder direkte Klage sinnvoller ist. In Bayern ist beides im Beamtenrecht grundsätzlich möglich.

Wenn die Teilzeit zu einem festen Termin starten sollte, würde ich außerdem prüfen lassen, ob ein Eilantrag in Betracht kommt.

Nazair

Ist bei uns aktuell ebenfalls der Fall. Selbst die aktuell noch gültige familienpolitische Teilzeit wird  komplett abgelehnt, ganz zu schweigen von 32 Stunden. Die Teilzeitmöglichkeiten sollen massiv runtergefahren werden.

https://www.bbb-bayern.de/einschraenkung-der-familienpolitischen-teilzeit-und-beurlaubung-ab-1-september-2027/

Es soll damit etwas zu tun haben, bis das nicht abschließend geregelt ist, lehnen die aktuell alles ab. 

Langzeit

Zitat von: Nazair in Gestern um 11:29Es soll damit etwas zu tun haben, bis das nicht abschließend geregelt ist, lehnen die aktuell alles ab. 

Das ist bereits abschließend geregelt. Die Erhöhung der Teilzeitquote und die Absenkung des Alters der Kinder im Sinne des Art. 89 BayBG (familienpolitische Teilzeit) ist schon durch den Landtag beschlossen und gilt ab 01.09.2027. Das ist schon Gesetz.

Zitat von: Vokuhila123 in 06.04.2026 22:35Personalrat und Rechtsanwalt haben zur Klage geraten, da Personalamt und Sachgebietsleitung nicht von der Ablehnung abrücken.

War der Personalrat bei der Ablehnung denn beteiligt? Stichwort Mitbestimmung nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 BayPVG?

Vokuhila123

Vielen Dank für die Antworten.

Begründung war, dass der Art. 89 BayBG  vorzeitige Beendigung der Elternzeit Anwendung findet, und dies nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich wäre.

Unser Hinweis war dann, dass wir ja nicht beenden wollen, sondern den § 15 Abs. 4 BEEG als Rechtsgrundlage sehen.

Heute jedenfalls wurde per Eilantrag § 123 VwGO Widerspruch am Verwaltungsgericht eingelegt.

Zitat von: Langzeit in Heute um 08:09Das ist bereits abschließend geregelt. Die Erhöhung der Teilzeitquote und die Absenkung des Alters der Kinder im Sinne des Art. 89 BayBG (familienpolitische Teilzeit) ist schon durch den Landtag beschlossen und gilt ab 01.09.2027. Das ist schon Gesetz.

War der Personalrat bei der Ablehnung denn beteiligt? Stichwort Mitbestimmung nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 BayPVG?

aber selbst mit den Neuregelungen sind dies für uns nicht relevante Änderungen, unsere Kinder sind deutlich jünger.

Nein, in keinster Weise war unseres Wissens nach ein Personalrat involviert.

Dies ist wohl der nächste Behördenschildbürgerstreich:

In unserem Fall ist meine Frau Regierungsbeamter und entsendet an ein Landratsamt.

Gegenseitig wurde bisher nun die Schuld und Zuständigkeit gegenseitig abgewälzt, auch was die Zuständigkeit des Personalrates betrifft ist ja leider nur der eigentlich nicht zuständige Personalrat des LRA für ein vor Ort Gespräch greifbar, der Personalrat der Regierung dann nur per Telefon, hat aber den Personalrat des LRA als Ansprechpartner empfohlen und so weiter.

Das gleiche bei Personalamt und Sachgebietsleitung, jeder schiebt es auf die anderen.

Erschwerend kommt nun hinzu, das der männliche Part ebenfalls Teilzeit beantragt hat zum selben Stichdatum, um sich die Familienarbeit teilen zu können.

Die startet nun bereits in 1,5 Monaten.

Vom Arbeitgeber (auch öffentlicher Dienst, aber anderer Arbeitgeber) wurde bereits signalisiert, dies nicht rückgängig machen zu können, da hier auch eine Ersatzeinstellung vorgenommen wird, um die Stelle wieder vollzeit besetzen zu können.

Sprich evtl. steht die 6 köpfige Familie bald mit 65% Gehalt des Familienvaters da, da Mama nicht arbeiten darf und für Papa es keine Möglichkeit zurück zur Vollzeit gibt :-(

Spannend und eine absolut belastbare Situation für die ganze Familie..