Erhöhung der Arbeitszeit nach TVöD-Regelung bereits irgendwo umgesetzt?

Begonnen von Michaelxyz, 13.04.2026 14:54

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kidicarus


D-x

Zitat von: TVOEDAnwender in 13.04.2026 15:54Das ist auch kein Zufall. Der Arbeitgeber hält sich bewusst alle Optionen offen. Er entscheidet weiterhin allein, ob überhaupt ein Bedarf für eine Arbeitszeiterhöhung besteht und wem diese Mehrarbeit gegeben wird. Die angebliche beidseitige Freiwilligkeit läuft damit in der Praxis einseitig zugunsten des Arbeitgebers.

Wie meinst Du das? Einseitigkeit sehe ich nicht. Es ist eben so, dass bei "beidseitiger Freiwilligkeit" das 'Nein' des Einen reicht, damit das nicht zu Stande kommt. Der Arbeitgeber entscheidet, ob Bedarf besteht und der Arbeitnehmer entscheidet, ob Interesse besteht. Nur wenn beides zusammenkommt, ist die Erhöhung der Arbeitszeit möglich. Und dass die Arbeitgeber da äußerst selektiv vorgehen, wurde doch allgemein erwartet.

Bario Masler

Ich arbeite bei einer Kommune in Bayern, TVöD. Mit meinem AG habe ich die 41 h-Woche ab 01.01.2026 vereinbart. Mein AG ist bei der AKDB. Bisher ist die erhöhte Vergütung noch nicht auf meinem Konto angekommen, weil dies lt. Personalverwaltung von der AKDB im Programm OK.PERS noch nicht umgesetzt werden konnte. Kann das sein?

Petar T.

Es wäre zumindest keine ungewöhnliche Erscheinung, wenn die Umsetzung geltenden Rechts durch verspätete Programmupdates verzögert oder erschwert wird.
Sicher könnte man das über einen Workaround lösen, denn der Betrag lässt sich auch von Hand ausrechnen.

Du näherst dich allerdings der tariflichen Ausschlussfrist und solltest überlegen, ob du dahingehend tätig wirst.

MeTe

Zitatallerdings nur zum Abbau von Stunden über dem Gleitzeitkontingent.

Übrigens weil ich es gerade lese - bei meinem AG ist genau das (Abbau bzw. letztenldich ausbezahlen lassen von bereits angesammelten Stunden) untersagt und einer der Fälle die ganz explizit ausgeschlossen werden und unter keinen Umständen zu genehmigen sind xD

Schon immer spannend zu sehen wie im öD trotz weitestgehend identischer rechtlicher Grundlagen teilweise komplett gegensätzlichen 'lokale' Regeln abgeleitet werden.

TVOEDAnwender

Zitat von: D-x in 15.04.2026 12:20Wie meinst Du das? Einseitigkeit sehe ich nicht. Es ist eben so, dass bei "beidseitiger Freiwilligkeit" das 'Nein' des Einen reicht, damit das nicht zu Stande kommt. Der Arbeitgeber entscheidet, ob Bedarf besteht und der Arbeitnehmer entscheidet, ob Interesse besteht. Nur wenn beides zusammenkommt, ist die Erhöhung der Arbeitszeit möglich. Und dass die Arbeitgeber da äußerst selektiv vorgehen, wurde doch allgemein erwartet.
In der von mir erlebten und auch hier im Forum überwiegend bestätigten Praxis ist aktuell eher das Gegenteil der Fall: Der Wunsch, die Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden pro Woche zu erhöhen, geht deutlich häufiger von den Beschäftigten aus als von den Arbeitgebern. Viele Kolleginnen und Kollegen würden die tarifliche Möglichkeit gerne nutzen, erhalten aber keine entsprechende Zustimmung ihres Arbeitgebers. Der umgekehrte Fall, also dass ein Arbeitgeber aktiv auf Beschäftigte zugeht und um eine Erhöhung auf 42 Stunden bittet, diese jedoch ablehnen, ist mir bislang weder hier im Forum noch in meiner täglichen Arbeit begegnet. Von einer tatsächlich beidseitig gelebten Freiwilligkeit kann daher nur eingeschränkt die Rede sein. Das habe ich allerdings auch von Anfang an erwartet.

Damit wird die tatsächliche Umsetzung der tariflichen Regelung zunehmend zu einer Einbahnstraße. Das steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu der Bedeutung, die Bund und VKA dieser Forderung in den Tarifverhandlungen beigemessen haben. Schließlich wurde die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden von Arbeitgeberseite als zentrales Anliegen und faktisch als K.O.-Kriterium für einen Tarifabschluss dargestellt. Sie war zudem eng mit den Vereinbarungen zum zusätzlichen Urlaubstag und den Umwandlungstagen verknüpft, die bekanntlich sogar kündbar ausgestaltet wurden. Wenn die Arbeitgeber diese Möglichkeit nun selbst nur sehr zurückhaltend eröffnen, stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen praktischen Nutzen der Regelung und nach der Verhältnismäßigkeit der hierfür vereinbarten Gegenleistungen.

Die Entwicklung erinnert mich an zahlreiche andere Regelungen, die insbesondere von Arbeitgeberseite mit großem Nachdruck in den TVöD hineinverhandelt wurden, deren praktische Umsetzung auf betrieblicher Ebene aber vielfach ausbleibt oder nur sehr eingeschränkt erfolgt. Beispiele hierfür sind die Leistungsorientierte Bezahlung, die Verkürzung beziehungsweise Verlängerung von Stufenlaufzeiten, das Fahrradleasing oder alternative Entgeltanreizsysteme. Auch hier klaffen tarifliche Möglichkeiten und betriebliche Realität häufig deutlich auseinander.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in Heute um 13:17und um eine Erhöhung auf 42 Stunden bittet
liegt wohl daran, dass der AG die jederzeit und wesentlich zielgerichteter durch angeordnete Mehrarbeit ab frühstücken kann.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in Heute um 13:17Auch hier klaffen tarifliche Möglichkeiten und betriebliche Realität häufig deutlich auseinander.
Jipp, muss wohl dann daran liegen, dass die Verhandlungsführer und die Masse der Arbeitgeber nicht miteinander reden.


TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:27liegt wohl daran, dass der AG die jederzeit und wesentlich zielgerichteter durch angeordnete Mehrarbeit ab frühstücken kann.


Das war ja genau die Argumentation der Gewerkschaftsseite in den Verhandlungen. Arbeitgeber verfügen bereits heute über Instrumente wie angeordnete Mehrarbeit oder Überstunden, wenn tatsächlich kurzfristiger zusätzlicher Arbeitsbedarf besteht. Der praktische Mehrwert der 42-Stunden-Regelung war deshalb von Anfang an fraglich.

Trotzdem musste die Regelung unbedingt in den Tarifabschluss aufgenommen werden. Der Eindruck drängt sich auf, dass dabei die politische Signalwirkung mindestens ebenso wichtig war wie der tatsächliche Nutzen in der Praxis. Schließlich konnte Friedrich Merz noch während des Schlichtungsverfahrens im Heute Journal verkünden, dass im öffentlichen Dienst künftig ,,mehr gearbeitet" werde. Dieses Narrativ hat die Arbeitgeberseite erfolgreich platziert. Die bisherigen Erfahrungen sprechen allerdings eher dafür, dass die praktische Bedeutung der Regelung deutlich hinter ihrer politischen Vermarktung zurückbleibt.

ElBarto

Zitat von: TVOEDAnwender in Heute um 13:17In der von mir erlebten und auch hier im Forum überwiegend bestätigten Praxis ist aktuell eher das Gegenteil der Fall: Der Wunsch, die Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden pro Woche zu erhöhen, geht deutlich häufiger von den Beschäftigten aus als von den Arbeitgebern. Viele Kolleginnen und Kollegen würden die tarifliche Möglichkeit gerne nutzen, erhalten aber keine entsprechende Zustimmung ihres Arbeitgebers. Der umgekehrte Fall, also dass ein Arbeitgeber aktiv auf Beschäftigte zugeht und um eine Erhöhung auf 42 Stunden bittet, diese jedoch ablehnen, ist mir bislang weder hier im Forum noch in meiner täglichen Arbeit begegnet. Von einer tatsächlich beidseitig gelebten Freiwilligkeit kann daher nur eingeschränkt die Rede sein. Das habe ich allerdings auch von Anfang an erwartet.

Damit wird die tatsächliche Umsetzung der tariflichen Regelung zunehmend zu einer Einbahnstraße. Das steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu der Bedeutung, die Bund und VKA dieser Forderung in den Tarifverhandlungen beigemessen haben. Schließlich wurde die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden von Arbeitgeberseite als zentrales Anliegen und faktisch als K.O.-Kriterium für einen Tarifabschluss dargestellt. Sie war zudem eng mit den Vereinbarungen zum zusätzlichen Urlaubstag und den Umwandlungstagen verknüpft, die bekanntlich sogar kündbar ausgestaltet wurden. Wenn die Arbeitgeber diese Möglichkeit nun selbst nur sehr zurückhaltend eröffnen, stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen praktischen Nutzen der Regelung und nach der Verhältnismäßigkeit der hierfür vereinbarten Gegenleistungen.

Die Entwicklung erinnert mich an zahlreiche andere Regelungen, die insbesondere von Arbeitgeberseite mit großem Nachdruck in den TVöD hineinverhandelt wurden, deren praktische Umsetzung auf betrieblicher Ebene aber vielfach ausbleibt oder nur sehr eingeschränkt erfolgt. Beispiele hierfür sind die Leistungsorientierte Bezahlung, die Verkürzung beziehungsweise Verlängerung von Stufenlaufzeiten, das Fahrradleasing oder alternative Entgeltanreizsysteme. Auch hier klaffen tarifliche Möglichkeiten und betriebliche Realität häufig deutlich auseinander.

Das beidseitige Einverständnis ist trotzdem gegeben.
Der AN fragt, der AG sagt ja.
Beide einverstanden.