Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, Gestern um 14:03

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Admin

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) wurde nun veröffentlicht.

Bei uns unter
  https://oeffentlicher-dienst.info/g/bund-balimentg

Die neuen Tabellen
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026&matrix=1
bzw. die Rechnerabfrage
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026

Der neue Familienzuschlag ist noch nicht angepasst, die Analyse-Tabellen rechnen derzeit noch. Bis am späten Nachmittag ist das Update dann durch.

Perikles

Zitat von: Admin in Gestern um 14:03Der neue Familienzuschlag ist noch nicht angepasst, die Analyse-Tabellen rechnen derzeit noch. Bis am späten Nachmittag ist das Update dann durch.
Wahnsinn wie schnell das gehen kann!

Tom66

Neuer Ruhegehaltssatz von bisher 71,75 auf 69,76 gesenkt !
Habe ich das richtig in dem Entwurf gelesen?

Sputnik1978

Lieber Admin,

Danke für Dein Engagement.

Darf ich davon ausgehen, dass trotz der geplanten Änderung der Grundbesoldung die bisher erreichte Erfahrungsstufe Bestandsschutz hat?

Sabrina2610

hat jemand eine Info, bezgl. des einen Tag mehr Urlaubes am 2027?
Für die Tarifbeschäftigte wurde das ja im Tarifvertrag so beschlossen. Wird dies denn auch auf die Beamten übertragen?

uniprof

Zitat von: Admin in Gestern um 14:03Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) wurde nun veröffentlicht.

Bei uns unter
  https://oeffentlicher-dienst.info/g/bund-balimentg

Die neuen Tabellen
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026&matrix=1
bzw. die Rechnerabfrage
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026

Der neue Familienzuschlag ist noch nicht angepasst, die Analyse-Tabellen rechnen derzeit noch. Bis am späten Nachmittag ist das Update dann durch.


Jetzt kann ich auch alle 176 Seiten lesen, vielen Dank!

Candyman

dann hoffen wir mal das die Umsetzung nicht so lange braucht ansonsten wird es auch da wieder unglaublich hohe Nachzahlungen geben

Alexander79

Zitat von: Sabrina2610 in Gestern um 14:17hat jemand eine Info, bezgl. des einen Tag mehr Urlaubes am 2027?
Für die Tarifbeschäftigte wurde das ja im Tarifvertrag so beschlossen. Wird dies denn auch auf die Beamten übertragen?
1. Hat das überhaupt nichts mit der Bezahlung zu tun.
2. Würde ich an deiner Stelle stand jetzt nicht davon ausgehen.

Hans1W

Wenn jetzt alle in Stufe 2 anfangen, dann wird der Bonus für hD Beamte die außerhalb ihr Studium abgeschlossen und dann über das Ref. oder Quereinstieg direkt in Stufe 2 begonnen haben entwertet.

uniprof

Auch hier auf der Seite nun die Frage:

Auf Seite 13 des Entwurfes steht

"Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbe-
reich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfah-
rungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden."

Es gibt aber keine Stufe 1 im Entwurf. Was passt das zusammen?

Sekai

Hallo zusammen,

ich bin seit vielen Jahren stiller Mitleser in diesem Forum und wollte mich bei allen Foristen und Foristinnen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben/leisten, das Thema Alimentation für viele verständlich und habtisch darzustellen. Besonderen Dank gebührt hier Swen, Durgi, und Balbund, um ein paar zu nennen. Vielen Dank für euren unnachgiebigen Einsatz.

Der Referentenentwurf zur amtsangemessen Alimentation auf Bundesebene ist mittlerweile veröffnet worden. Wenn ich es im Nachbarthread richtig verstanden habe, rechnet der Dienstherr, beginnend (rückwirkend) ab dem Jahr 2021 ein fiktives Partnereinkommen hinzu. Was mich nun zu meiner Frage führt.

Angenommen der Gesetztesentwurf tritt so in Kraft. Für wieviele Jahre kann man rückwirkend einen Widerspruch gegen die Besoldung einlegen. Sollte dieses Thema schon einmal abgehandelt worden sein, entschuldige ich mich für die erneute Nachfrage :).

VG

xap

Einfache Antwort: 0, bzw. nur das laufende Jahr. Oder anders: Du kannst so viele Widersprüche einlegen wie du willst, ob du damit Erfolg haben wirst, steht auf einem anderen Blatt.

Südwestler

Lieber admin, toll, vielen Dank für die schnelle Umsetzung.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf einen weiteren Fehler hinweisen. Es gibt ja auch Personen mit der R Besoldung, sprich RichterInnen,  die  an obersten Gerichtshöfen/ Behörden des Bundes Verwendung finden und daher eine Ministerialzulage nach Anlage IX BBesG erhalten.
Dies ist jedoch im Rechner nicht vorgesehen und wird nicht hinzuaddiert.
Vielleicht wäre es möglich, dies in diesem Zusammenhang richtig zu stellen?!


Admin

Vergleich 2026 mit der Tabelle +2,8%

JHS

Die Nachzahlung bei zwei Kindern konnte ich mir schon zusammenreimen. Wie sieht es sonst aus fuer die vergangenen Jahre wie berechnet ihr die?