Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DrStrange

Zitat von: Goldene Vier in Gestern um 09:20WELT:

Zur Verzögerung des neuen Entwurfs kam es Berichten der ,,Wirtschaftswoche" zufolge durch Diskussionen innerhalb der Koalition. Teile der SPD hätten Bedenken, die Beamtenbesoldung zu erhöhen, während gleichzeitig an zahlreichen anderen Stellen gekürzt werde.

Wenn ich so etwas lese, spüre ich wieder wie abstoßend das alles ist.
Vom BVerfG vorgegeben, wird einfach wegen "Bendenken" verfassungswidrig gehandelt.
In anderen, der SPD gefälligen Themen, wäre die "aktuelle Situation" völlig irrelevant!
Mir wird da nur noch schlecht

tunnelblick

Kein Entwurf und ein darauf folgendes Gesetz wird (gefühlte) Ungerechtigkeiten vermeiden können. Wir sind uns ja hier schon uneinig in der A-Besoldung.
Das heißt nicht, dass man darüber nicht diskutieren kann, aber man wird nie einen Konsens erwarten dürfen, dafür ist einem das eigene Hemd am nächsten.

Julianx1

Nach dem jetzigen Referentenentwurf bedarf es für eine Nachzahlung der FamZ ja einer Rechtsverordnung. Das Gesetz ist ja die Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Diese würde also erst später konzipiert. Insofern ziehen sich etwaige Nachzahlungen der Familienzuschläge für kinderreiche Beamte ja eh noch auf unbestimmte Zeit ins Land. Und dann würde eine Rückrechnung ja spitz auch noch Zeit in Anspruch nehmen. Wie zb bei mir. Kind 1 bis 3 waren schon vor 2017 da. Nr 4 kam ers im Laufe von 2017. 5,6,7 kamen erst später im Rahmen von Patchwork.

Da kann man den Haushalt schon ganz beruhigt zurecht basteln. Einfach mal nen paar VE'en einrichten, und die dann langsam über die Jahre auflösen. Und auch mit der Verordnung selbst kann man sich noch ein paar Jahre Zeit lassen 😂😂

DeltaLima

Zitat von: lotsch in Gestern um 11:47Die Bundesbesoldung erreicht die Verwaltungsgerichte. Hier ein Beitrag von Berliner Besoldung.de:


Bund: Verwaltungsgericht fordert Berechnungen ein – BVA verweigert Vorlage
17. Juli 2026 von MM

In derzeit anhängigen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation haben Verwaltungsgerichte die Bundesrepublik ausdrücklich aufgefordert, die Verfassungsgemäßheit der Bundesbesoldung anhand der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 rechnerisch nachzuweisen.

Die Gerichte verlangten hierzu eine transparente Berechnung nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Prüfschema. Insbesondere sollte die Vorabprüfung der Mindestbesoldung unter Einbeziehung der darunterliegenden Besoldungsgruppen nachvollziehbar dargestellt werden. Die Gerichte stellten ausdrücklich klar, dass die Berechnungen strukturiert, transparent und ohne Relativierungsansätze vorzulegen seien. Bei der Berechnung wurde angewiesen, dass das sog. Alleinverdiener(in)modell zugrunde zu legen ist.

Nach den zu den Verfahren vorliegenden Schriftsätzen verweigerte die Bundesrepublik bzw. das Bundesverwaltungsamt die Vorlage der angeforderten Berechnungen. Dies geschah trotz gerichtlicher Aufforderung und trotz späterer Hinweise der Gerichte auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Gerichte reagierten darauf mit einem weiteren Hinweis und verwiesen ausdrücklich auf die Randnummern 59 bis 62 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Dort wird hervorgehoben, dass Beamte in die Lage versetzt werden müssen, die Verfassungsmäßigkeit ihrer Besoldung nachvollziehen zu können.

Der Beschluss vom 17.09.2025 hat die bisherige Alimentationsrechtsprechung erheblich fortentwickelt. Danach genügt es nicht mehr, lediglich auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu verweisen. Vielmehr müssen die für die Besoldungsentwicklung maßgeblichen Faktoren nachvollziehbar ermittelt, gewichtet und begründet werden.

Die Vorgänge werfen eine grundsätzliche Frage auf. Wenn das Bundesinnenministerium inzwischen selbst an neuen Alimentationsregelungen arbeitet und hierfür zwangsläufig umfangreiche Berechnungen erstellen muss, stellt sich die Frage, warum entsprechende Berechnungen in laufenden Gerichtsverfahren nicht vorgelegt werden.

Mehrere Schriftsätze im Verfahren weisen darauf hin, dass die benötigten Daten und Berechnungen im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vorhanden sein dürften und daher grundsätzlich verfügbar sein müssten.  Die Entwicklung dürfte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.

Erstmals verlangen Gerichte nach dem Beschluss vom 17.09.2025 konkrete Nachweise zur Verfassungsgemäßheit der Bundesbesoldung. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Bundesverwaltung bislang offenbar nicht bereit ist, diese Berechnungen offenzulegen.

Für betroffene Beamte bedeutet dies, dass sich Verfahren künftig möglicherweise weniger um abstrakte Rechtsfragen drehen werden, sondern zunehmend um die Frage, ob Bund und Gesetzgeber ihre Berechnungen und Abwägungsentscheidungen tatsächlich transparent darlegen können.

Zu den Berechnungsgrundlagen haben wir auch eine IFG-Anfrage beim BVA gestartet, die ihr bei ,,fragdenstaat.de" nachverfolgen könnt.

Daten und Unterlagen zur Besoldungsentwicklung und Alimentationsprüfung im Lichte des BVerfG-Beschlusses vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.)


Die Berechnung könnte so einfach sein.

Mäe x0,8 x2,3 = Grundbesoldung

Jetzt noch nen Abstand von Stufe zu Stufe ( z.b a7 auf a8 ) von 1% und Ergänzungzuschläge erst ab Kind 3.

Fertig ist das Ding und keiner könnte meckern. ( außer vllt nicht Beamte und das BMF )


Oma sagte damals schon: wer die Kapelle bestellt muss sie auch bezahlen

Südwestler

Wie war das eigentlich nochmal in Brandenburg?
Welcher Minister handelte dort nochmal den neuen Entwurf zur Besoldung aus?
Und welcher Partei gehört dieser Minister nochmal an?
Und vor allem wo waren da die ganzen AFD- Bot - mäßigen Äußerungen, die Klientelpartei müsse weg, endlich rutscht sie in die Bedeutungslosigkeit ab usw.?
Ich hoffe, die ganzen Äußerer wissen, dass sie unter einer AFD Herrschaft eher gar nichts werden erwarten dürfen, denn Beamte gehören zum verhassten System.
Wie das in Bayern aussieht, wurde hier schon erwähnt...
Wieviel Macht und Einfluss har die SPD da nochmal?

andreb

Hat jemand vielleicht mal Berechnungen angestellt wieviel Mrd. € der Bund seit 2017/2020 mit seinem Verhalten den Beamten etc. vorenthalten bzw. ,,Eingespart" hat ?!

Das sollten die zahnlosen Gewerkschaften mal den Pappnasen vor Augen führen.

GeBeamter

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 12:29Die Berechnung könnte so einfach sein.

Mäe x0,8 x2,3 = Grundbesoldung

Jetzt noch nen Abstand von Stufe zu Stufe ( z.b a7 auf a8 ) von 1% und Ergänzungzuschläge erst ab Kind 3.

Fertig ist das Ding und keiner könnte meckern. ( außer vllt nicht Beamte und das BMF )


Oma sagte damals schon: wer die Kapelle bestellt muss sie auch bezahlen

Mit 1% wirst du aber aufgrund der Steuerprogression und der je nach Behörde und Besoldungsgruppe stark wachsenden Verantwortung und Arbeitsanfall keinen Anreiz setzen, Leistung zu bringen und Führungsverantwortung zu übernehmen.

Hptm

Zitat von: DrStrange in Gestern um 11:56Wenn ich so etwas lese, spüre ich wieder wie abstoßend das alles ist.
Vom BVerfG vorgegeben, wird einfach wegen "Bendenken" verfassungswidrig gehandelt.
In anderen, der SPD gefälligen Themen, wäre die "aktuelle Situation" völlig irrelevant!
Mir wird da nur noch schlecht

Aus Sicht der Wertschätzung gebe ich dir recht!

Das Thema ist jedoch glaube ich komplexer.
Bürgergeld/Grundsicherung ist ausschlaggebend für den Mindestlohn eines Beamten.
Die Erhöhung des Mindestlohns (für Arbeit) wird ebenfalls das Bürgergeld/Grundsicherung erhöhen müssen, weil Leben dadurch teurer wird.

Mindestlohnproblematik:
Aus Sicht der Sozialdemokratie ist es jedoch ein extrem großes Problem.
Warum? Wenn der Mindestlohn erhöht wird, müssten automatisch auch die Gehälter der Beamten angepasst werden. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil interpretiere ich genau so, weil Mindestlohn auch Einfluss auf Bürgergeld/Grundsicherung hat.
Damit hat die SPD ein Problem: Wenn sie für eine Erhöhung des Mindestlohns werben, werben sie automatisch auch für eine Erhöhung der Grundsicherung und der Beamtengehälter.
Die Linke und die SPD verlieren entweder das Thema Mindestlohn oder es führt automatisch zu mehr Lohn für Beamte. Aus meiner Sicht müsste bei einer Erhöhung des Mindestlohns zukünftig gleichzeitig beschlossen werden, dass auch Beamte und Grundsicherung mehr Geld erhalten.
Der Mindestlohn hat wurde 2015 bei 8,5€ eingeführt. 2027 ist dieser Mindestlohn auf 14,60. Das hat natürlich einen großen effekt auf die Kostenseite von Produkte.
An sich müsste die Bundesregierung das Bundesalimentierungsgesetz mit einer neuen Bundesbesoldung mit Gültigkeit zum 1. Januar 2027 beschließen, damit alles sinnvoll ist, weil dann auch der neue Mindestlohn erhöht wird.

GeBeamter

Zitat von: Südwestler in Gestern um 12:34Wie war das eigentlich nochmal in Brandenburg?
Welcher Minister handelte dort nochmal den neuen Entwurf zur Besoldung aus?
Und welcher Partei gehört dieser Minister nochmal an?
Und vor allem wo waren da die ganzen AFD- Bot - mäßigen Äußerungen, die Klientelpartei müsse weg, endlich rutscht sie in die Bedeutungslosigkeit ab usw.?
Ich hoffe, die ganzen Äußerer wissen, dass sie unter einer AFD Herrschaft eher gar nichts werden erwarten dürfen, denn Beamte gehören zum verhassten System.
Wie das in Bayern aussieht, wurde hier schon erwähnt...
Wieviel Macht und Einfluss har die SPD da nochmal?


Ja das SPD-Bashing springt tatsächlich was die Gesamtsituation angeht zu kurz.

Was aber die aktuellen Äußerungen in Teilen der SPD zur Erhöhung der Beamtenbesoldung angeht, kann ich den gezielten Unmut einiger hier gegen die SPD absolut nachvollziehen. Es ist eine Sache, wenn Regierungen aufgrund von haushalterischen Engpässen die Besoldung nicht so ausgestalten, wie sie sein müsste.
Aber nach einem Urteil hinzugehen und zusätzlich zu den haushalterischen Bedenken noch anzuführen, die gerichtlich eingeforderte, nachträgliche Korrektur der letzten 6-10 Jahre sei dem gemeinen Volk (das in der gleichen Zeit viel stärker profitiert hat, vgl Nominallohnentwicklung im Vergleich zur Besoldung) nicht zu verkaufen, weil diese ja Einschnitte in den Sozialversicherungen hinzunehmen hätten, ist wirklich hahnebüschen.

Ich meine, wir reden hier in den meisten Besoldungsgruppen von Lücken im Bereich 20-30%, die zu einer tatsächlich ohne alle Tricks verfassungsgemäßen Besoldung fehlen. Nun sollen für viele Gruppen ca. 11-18% mehr Besoldung dabei herumkommen und dem gemeinen Volk, das zukünftig 2% mehr Rentenbeitrag für ein Vorsorgedepot zahlen muss, sei das nicht zu verkaufen?

Stellt euch gefälligst vor eure eigenen Leute in den Behörden und Ministerien. Der Stammtisch-Heinz, der früher als Arbeiter bei Thyssen SPD gewählt hat, hat eh schon immer Beamte gehasst, weil die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer maximale Jobsicherheit hatten. Dem jetzt nach dem Mund zu reden, macht den nicht zum SPD-Wähler. Der hat ganz andere Gründe als die Beamtenbesoldung, um sein Kreuz bei der AfD zu machen.


BVerfGBeliever

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 12:29Jetzt noch nen Abstand von Stufe zu Stufe ( z.b a7 auf a8 ) von 1%
Ich nehme einfach mal an, du wolltest 11% statt 1% schreiben.

- Im aktuellen Entwurf aus Brandenburg beträgt die durchschnittliche Erhöhung zwischen den Besoldungsgruppen übrigens 10,17%, um von 3.522 EUR (A5 Endstufe) auf 10.218 EUR (A16 Endstufe) zu kommen.
- Im Jahr 1957 lag der durchschnittliche Abstand zwischen den Besoldungsgruppen sogar bei 13,76%, um von 420 DM (A5 Endstufe) auf 1.735 DM (A16 Endstufe) zu kommen, siehe hier.


Somit hoffe ich sehr, dass im BMI nochmals "nachgebessert" wird, um die durchschnittliche Erhöhung zwischen den Besoldungsgruppen A5 und A16 aus dem April-Entwurf, die nur bei 8,97% lag (von 3.808 EUR in A5 auf 9.798 EUR in A16), mindestens auf einen zweistelligen Wert anzuheben..


UnangemessenAlimentierter

zum Thema Widerspruch: ich stand die Tage vor der Frage wohin ich diesen denn als Zollbeamter schicke.
Ist das das BVA oder die GZD?

Ich danke euch vorab und sorry, falls die Frage bereits gestellt wurde!

Hummel2805

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:53Ja das SPD-Bashing springt tatsächlich was die Gesamtsituation angeht zu kurz.

Was aber die aktuellen Äußerungen in Teilen der SPD zur Erhöhung der Beamtenbesoldung angeht, kann ich den gezielten Unmut einiger hier gegen die SPD absolut nachvollziehen. Es ist eine Sache, wenn Regierungen aufgrund von haushalterischen Engpässen die Besoldung nicht so ausgestalten, wie sie sein müsste.
Aber nach einem Urteil hinzugehen und zusätzlich zu den haushalterischen Bedenken noch anzuführen, die gerichtlich eingeforderte, nachträgliche Korrektur der letzten 6-10 Jahre sei dem gemeinen Volk (das in der gleichen Zeit viel stärker profitiert hat, vgl Nominallohnentwicklung im Vergleich zur Besoldung) nicht zu verkaufen, weil diese ja Einschnitte in den Sozialversicherungen hinzunehmen hätten, ist wirklich hahnebüschen.

Ich meine, wir reden hier in den meisten Besoldungsgruppen von Lücken im Bereich 20-30%, die zu einer tatsächlich ohne alle Tricks verfassungsgemäßen Besoldung fehlen. Nun sollen für viele Gruppen ca. 11-18% mehr Besoldung dabei herumkommen und dem gemeinen Volk, das zukünftig 2% mehr Rentenbeitrag für ein Vorsorgedepot zahlen muss, sei das nicht zu verkaufen?

Stellt euch gefälligst vor eure eigenen Leute in den Behörden und Ministerien. Der Stammtisch-Heinz, der früher als Arbeiter bei Thyssen SPD gewählt hat, hat eh schon immer Beamte gehasst, weil die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer maximale Jobsicherheit hatten. Dem jetzt nach dem Mund zu reden, macht den nicht zum SPD-Wähler. Der hat ganz andere Gründe als die Beamtenbesoldung, um sein Kreuz bei der AfD zu machen.


Ich finde Deine Auffassung unmöglich, die Sozialdemokratische Partei ist seit Jahren das Hauptproblem, sie stemmt sich mit aller Macht gegen eine amtsangemessene Besoldung. Aktuell in Personen wie Klingbeil, Bas und neuerdings auch Klüssendorf.
Und das in Eintracht mit der Bildzeitung die Tag für Tag irgendwelchen Unsinn schreibt und Beamtenbashing betreibt. Mir haben Beamte erzählt, dass sie sich neuerdings im Familien- und Bekanntenkreis wegen Ihres Beamtenstatus rechtfertigen müssen.
Die Situation ist einfach unerträglich. Gerade in diesem Forum treiben sich viele linke Gewerkschaftsfunktionäre rum, ich frage Euch, könnt Ihr überhaupt noch in den Spiegel schauen. Ich fordere Euch endlich auf, Euch in Euren Organisationen endlich zu wehren und dagegen vorzugehen.
Nicht die AFD ist hier das Problem für unser GG, sondern die SPD - das muss man hier ganz klar und deutlich benennen!

Seit über 5 Jahren verhindern die Spitzengenossen ein amtsangemessene Alimentation beim Bund.

GeBeamter

Zitat von: UnangemessenAlimentierter in Gestern um 14:18zum Thema Widerspruch: ich stand die Tage vor der Frage wohin ich diesen denn als Zollbeamter schicke.
Ist das das BVA oder die GZD?

Ich danke euch vorab und sorry, falls die Frage bereits gestellt wurde!

Ich würde das im Zweifel beiden schicken.
Der Dienstherr ist ja die GZD. Das BVA übernimmt in Auftragsverwaltung ja nur die Bezügeaufgaben.

Nicht, dass nachher noch ein Witzbold auf die Idee kommt, es gäbe tausende nicht statthafte Rechtsbehelfe, weil die unzureichende Besoldung überhaupt nicht dem Dienstherrn mitgeteilt wurde, sondern nur seinem Verwaltungshelfer.