Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BPolFrust

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 11:15Wie viele Neulinge müssen sich denn noch hier anmelden, bis wir kapieren, dass wir hier von höheren Stellen Sand in die Augen bekommen sollen? Es ist doch immer wieder das gleiche: Kommt ein Urteil, kommen plötzlich Neulinge, welche die Tricks der DH veteidigen! Kommt eine Tarifverhandlung, kommen plötzlich Neulinge, die mit wenig zu frieden sind und dem AN Gier unterstellen. Kommt ein Tarifabschluss, kommen plötzlich Neulinge, die den gut und gerecht finden!
Lasst euch davon nicht beeindrucken! Widerspruch einlegen und Klagen bis der Arzt kommt, das hilft!

Zitat von: AltStrG in Heute um 06:13Das ist vollkommen irrelevant, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Das ist kein Frage von "wollen" oder "können". Können kann er immer, es sei denn, das Rechtssubjekt Staat geht insgesamt unter.

Der Staat kann sich nicht auf Staatsnotstand oder Haushaltsnotlagen berufen, um Grundrechte oder grundgesetzliche Pflichten dauerhaft auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass die Alimentation Priorität vor anderen Haushaltsausgaben hat. Die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation geht eben anderen – politisch frei gestaltbaren – Haushaltsausgaben immer rechtlich vor. Der Staat müsste daher folglich eher an Infrastruktur, Förderprogrammen oder Verwaltungsausgaben sparen, um seine Verpflichtung zu erfüllen.

(Ich sehe die in Rede stehende Berechnung oben jetzt der Einfachhalt halber als richtig an).

@AltStrG
Die Berechnung ist einfach aus dem Referentenentwurf vom April koopiert.

Ich finde es ja beeindruckend wie groß euer Gottvertrauen in das BVerfG und den "effektiven Rechtsschutz" für die Beamten ist.
Ich habe jegliches Vertrauen in das System verloren.
Das BVerfG hat 2020 auch Maßstäbe geschaffen, an denen sich die Besoldung orientieren sollte und es passierte...

Nichts

Jetzt wurde ein Gesetz geschaffen, welches so gerechnet und konstruiert wurde, dass mit ausgedachten Zahlen gerade so die Prekariatsschwelle erreicht wurde.

Der DH kann dieses Spiel unendlich weiterführen. Wer soll ihn denn zwingen die Besoldung verfassungsgemäß auszugestalten?
Das BVerfG hat null handhabe dagegen. Er wird die Besoldung änder, dann wird wieder geklagt und nach erneuten 5 Jahren Wartezeit wird wieder etwas geändert, was im Endeffekt genauso verfassungswidrig ist, aber wieder 5 Jahre durch die überlastete deutsche Gerichtsbarkeit geprüft wird.

Das System funktioniert nicht mehr, weil der DH weder den Willen hat es wirklich verfassungsgemäß umzusetzen, noch den zeitlichen Druck.

Was wird z.B. in Berlin passieren, wenn die Frist nächstes Jahr (und das wird passieren) tatenlos verstreicht, weil die Politiker durch die Wahl und andere größere Probleme es einfach nicht umsetzen.
Es wird gar nichts passieren.

Wir können nur hoffen, dass irgendwann mal jemand den Arsch in der Hose hat und tatsächlich streikt und dann ein Gericht mit ganz viel Glück doch sagt:
"Jo so nach 10 Jahren Tatenlosigkeit des Gesetzgebers ist ein Punkt erreicht, an dem das Streikverbot nicht mehr absolut ist".

Die Gerichte in Deutschland sind wie die UN ... groß reden aber ohne wirkliche Mittel das gesprochene Recht wirklich umzusetzen...

BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:56Nur kurz zur Info: Die Netto-Lücke liegt nicht bei ca. 22.000 EUR, sondern bei rund 16.000 EUR (was natürlich trotzdem ein ,,knackiger" Wert ist).

Unterstellt man für die kleinste 4K-Beamtenfamilie monatliche PKV-Kosten von 660 EUR, von denen 530 EUR steuerlich absetzbar sind, dann kommt man ohne Anrechnung eines Partnereinkommens mit den Zahlen des BMI-Entwurfs für dieses Jahr zu folgender Rechnung: 36.010,88 EUR Grundgehalt + 6.280,68 EUR Familienzuschlag - 1.848,00 EUR Steuern - 7.920,00 EUR PKV-Kosten + 6.216,00 EUR Kindergeld = 38.739,56 EUR Netto-Alimentation.

Vergleicht man anschließend diese Netto-Alimentation von 38.739,56 EUR mit der laut BMI-Entwurf für 2026 geschätzten Prekaritätsschwelle von 54.727,64 EUR, dann ergibt sich als Ergebnis eine Netto-Lücke von 15.988,08 EUR.

Wie gesagt das war lediglich eine mögliche Konstellation die so 1:1 im Referentenentwurf vom April stand (4 K Familie aus 2026).
Bei ledigen Beamten war der Abstand wesentlich geringer.
Trotzdem würde der Gesamtbetrag irgendwo zwischen 30-40 Mrd € liegen und jeder der einfach mal realistisch an die Sache rangeht wird wissen, dass der Bund das nie im Leben bezahlen wird.

Tarifgeist

Das ganze gerödel hier bringt doch am langen Ende nichts. Mag alles stimmen, dass wir alle Drölftausend Euro mehr pro Monat bekommen müssten, jedoch genauso wahr ist es, dass wir es halt nicht bekommen werden (zumindest die meisten hier nicht mehr in diesem Leben), da es bis ins unendliche verschleppt wird. Auch eine etwaige Streikoption, sofern sie denn irgendwann kommen könnte, halte ich für einen zahnlosen Tiger. Im öd (also die Tarifbeschäftigten) können doch bereits streiken und was genau erreichen sie dadurch?! Irgendwie auch nicht viel oder?! Und der vermeintliche "Hebel" von Müllmännern, Erziehern, Krankenschwestern ist jetzt auch nicht kleiner als der von Polizisten, zöllnern und den Bundesbankern...zumindest rein gefühlsmäßig.

andreb

Naja...
Das Zusammenbrechen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei und Justiz) und das Nichteintreiben von Abgaben und Gebühren würde ich jetzt nicht unbedingt als kleine Auswirkungen eines Streiks der Beamtenschaft einordnen.
Ein wie auch immer gearteter Streik würde natürlich von jedem Verwaltungsgericht kassiert werden.

BVerfGBeliever

Zitat von: BPolFrust in Heute um 15:09Wie gesagt das war lediglich eine mögliche Konstellation die so 1:1 im Referentenentwurf vom April stand (4 K Familie aus 2026).
Bei ledigen Beamten war der Abstand wesentlich geringer.
Nochmals der kurze Hinweis: Die einzige "Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung" ist bis auf Weiteres die kleinste 4K-Beamtenfamilie, siehe Rn. 70 und 71 des BVerfG-Beschlusses.

Sämtliche weiteren Berechnungen zu irgendwelchen anderen "Konstellationen" (z.B. 1K-, 2K- und 3K-Familien), die sich in der Tat sowohl im BMI-Entwurf als auch in diversen Gesetzentwürfen anderer Besoldungsgesetzgeber finden lassen, sind samt und sonders "Kokolores", um mal einen anderen Forenteilnehmer zu zitieren..

AltStrG

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 14:56Für meine Begriffen wird hier viel zu sozialrechtlich gedacht. Irgendwie wird hier bei der ganzen ,,K-Diskussion" ausgeblendet, dass aA nicht nur bedeutet, mit dem Geld die Familie ernähren zu können, sondern dass auch eine Tätigkeit bezahlt wird. Die Tätigkeit steht im Kern! Die wiederum soll der Beamte mit voller Hingabe und mit bestem Wissen und Gewissen ausüben. Und damit er das kann, soll er keine finanziellen Sorgen haben, deswegen wird er mit Frau und Kindern alimentiert! Dazu muss dann noch das Abstandsgebot beachtet werden...die Sorgenfreiheit um sein Amt unabhängig ausüben zu können steht im Vordergrund!

Mehr noch, es wird das Statusamt alimentiert. Je höher das Amt, desto höher der Lebensstandard, desto höher das Prestige, die Fallhöhe, die Verantwortung. Ich sage dies auch immer wieder: ebenfalls ein wichtiger, sehr alter hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums.

Man sollte sich mal alte Filme aus den 50´er, 60´er, 70´er Jahren ansehen, was da immer für ein Hello und Aufriss war, wenn im Film ein Oberstudienrat oder ein Konrektor oder ein Polizeikommissar oder deren Ehefrauen/Ehemänner auftauchten, die dann mit Frau xxx oder Herr xxxx angesprochen wurden, nur weil sie in Verbindung standen.

Da wird erst einem bewußt, was STATUSamt wirklich bedeutet, neben der rein finanziellen Seite.