Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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MaxBy

Zitat von: PolareuD in Heute um 09:23Doch ist man. Es gibt ein systeminternes Abstandsgebot. Ein abschmelzen der relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ist daher unzulässig.
Und ich dachte das BVerfG hat gesagt das systeminterne Abstandsgebot ist erst dann verletzt wenn die Abstände zwischen zwei Besoldungsgruppen um min. 10% in den letzten 5 Jahren verringert wurden.

Ich habe auch nirgends bisher gelesen das unser BVferG Unterschiede beim Abstand von A3 zu A4 und 13 zu A14 gemacht hat.
Nirgends steht das das A4 nur 2,2% mehr bekommen muss als A3, aber A14 11% mehr bekommen muss wie A13.
Solche absurden Dinge lässt man sich nur einfallen, damit "die da oben" es rechtfertigen können noch mehr zu bekommen.
Der Laufbahnwechsel von eD zum mD bringt 59€ und der andere kann mit seiner Beförderung innerhalb der Laufbahngruppe (A14->A15) nur mit dem Gehaltssprung mal eben locker in den meisten Regionen die Miete bezahlen.

Ich lese schon lange mit, aber was für ein hauen und stechen zwischen den oberen und unteren Besoldungsgruppen vorhanden ist, ist absurd und hat wahrscheinlich sogar System. Solange sich die Beamten nicht mal untereinander einig sind, schaut man weniger auf den Dienstherren.



Pensionär007

Zitat von: MaxBy in Heute um 09:54Und ich dachte das BVerfG hat gesagt das systeminterne Abstandsgebot ist erst dann verletzt wenn die Abstände zwischen zwei Besoldungsgruppen um min. 10% in den letzten 5 Jahren verringert wurden.

Ich habe auch nirgends bisher gelesen das unser BVferG Unterschiede beim Abstand von A3 zu A4 und 13 zu A14 gemacht hat.
Nirgends steht das das A4 nur 2,2% mehr bekommen muss als A3, aber A14 11% mehr bekommen muss wie A13.
Solche absurden Dinge lässt man sich nur einfallen, damit "die da oben" es rechtfertigen können noch mehr zu bekommen.
Der Laufbahnwechsel von eD zum mD bringt 59€ und der andere kann mit seiner Beförderung innerhalb der Laufbahngruppe (A14->A15) nur mit dem Gehaltssprung mal eben locker in den meisten Regionen die Miete bezahlen.

Ich lese schon lange mit, aber was für ein hauen und stechen zwischen den oberen und unteren Besoldungsgruppen vorhanden ist, ist absurd und hat wahrscheinlich sogar System. Solange sich die Beamten nicht mal untereinander einig sind, schaut man weniger auf den Dienstherren.




Genau so ist es.

Knarfe1000

Zitat von: Goldene Vier in Gestern um 13:52Hier die Lösung aus Niedersachsen:

 
Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung – Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen   

 

 
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zugleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit dem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Übertragung der ersten Stufe des Tarifergebnisses hatte der Niedersächsische Landtag am 27. Mai 2026 beschlossen. Damit waren die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben worden.
Zum anderen enthält der Gesetzentwurf die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben.
Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Zwar hatte der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die niedersächsische Besoldung, es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht die neuen Maßstäbe bei zukünftigen Beschlüssen auch auf andere Länder anwenden wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, diese bereits im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu beachten. Da der Beschluss des BVerfG im September 2025 ergangen ist, müssen die fortentwickelten Kriterien rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt werden.
Finanzminister Gerald Heere: ,,Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Außerdem löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu übertragen. Am Ende wird so jede Beamtin und jeder Beamte mehr Geld zur Verfügung haben, ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu überschreiten. Mir ist dabei wichtig, dass die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten, beispielsweise bei der Polizei, in den Schulen, den Finanzämtern, den Straßenmeistereien oder im Justizvollzug anerkannt wird."
Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:
1.    Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.
2.    Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.
3.    Der sogenannte ,,Verheiratetenbestandteil" im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.
4.    Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.
5.    Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.
6.    Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.
Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die übrigen Regelungen für Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte.
Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhöhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehälter, aus der Angleichung der jährlichen Sonderzahlungen und der Erhöhung der Zahlungen für das erste und zweite Kind eine zusätzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.
Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. März 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jährliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind bereits die Erhöhungen für Anwärterinnen und Anwärter enthalten, die im Rahmen der Tarifübertragung vorgesehen sind. Die zusätzliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro schlägt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.
Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen – zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.
In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
   

 

Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:
 
 
 
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung



Lächerlich!
Das sind ja richtige Witzbolde dort im hohen Norden.

tunnelblick

Zitat von: MaxBy in Heute um 09:18Und ausgeurteilt ist nur der Niedrigbesolder (Mindestbesoldung).
Bei den Abständen dazwischen haben die Dienstherren einen weiten Gestaltungsspielraum.
Wie weit dieser tatsächlich geht, darüber ist sich nicht mal das Forum einig.

Das müssen wir auch gar nicht sein und ist meiner Meinung nach auch unmöglich. Gut hingegen finde ich im aktuellen Entwurf, dass die Abstände nicht mehr beliebig unterschiedlich wirken, sondern sie relativ klar zwischen den Ämtern und den Erfahrungsstufen geregelt sind.

MOGA

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 07:34Ihr Lieben,

80 bis 90% sind hier Unsinn. Natürlich hat Verdi den überarbeiteten Entwurf jetzt vorliegen. Nur wir haben Ihn noch nicht. Alex hat also Wort gehalten. Ich habe Euch das immer hier wieder geschrieben.
So dann stellt sich die Frage weshalb der Entwurf nicht schon laengst irgendwo aufgetaucht ist/ geleakt wurde... Wenn er innerhalb der Verbaende vorliegt kann es ja kein Geheimnis mehr sein und der Kreis der "Mitwisser"die den Entwurf auswerten ist ja nicht gerade klein...

Also sind Zweifel angebracht ob das wirklich stimmt.

Und wenn es stimmt warum zum Teufel leakt ihn niemand?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Julianx1

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 09:30@BVerfGBeliever

Ja über Deine juristischen Beiträge kann man auch nur noch den Kopf schütteln. Das ist bei Dir so, als ob der Blinde von der Farbe spricht. Fakt ist der Alex jetzt geliefert hat, dass Verdi die Texte mit KI schreibt ist auch kein Geheimnis, selbst bei den Gewerkschaften herrscht Fachkräftemangel.

Ihr habt Alle wenig Geduld und keine Weitsicht. Ich schaue hier wenigstens immer in die Zukunft!

Lieber Hummel,
Mit Verlaub. Mehr Geduld als die Beamtenschaft kann man kaum aufbringen. Drei Regierungen haben wir abgewartet. Widersprüche teils seit 2014 gestellt.

Und da waren auch für den Bund finanziell richtig fette Jahre bei. Da hätte man nicht lange rechnen müssen.

Ich habe immer gesagt mir geht's nicht um Nachzahlungen. Es geht eigentlich darum das man nicht immer jeden Cent umdrehen muss. Das man nicht ein Jahr vorher schauen muss was man so für Klassenfahrten der Kinder alles zurücklegen muss.

Das ganze erschüttert schon sehr mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat. Hätte nie gedacht das man die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes einfach so bei Seite legen kann. Auch wenn es immer noch kein Urteil gibt was den Bund konkret im Einzelfall getroffen hat. Aber spätestens in dem Moment als man sich per Rundschreiben eingestanden hat ,,wir müssen was machen" bekommt die Sache eine verheerende Wendung.

Du redest hier von Fahrstuhlfahrten und Wanderungen mit Alex. Als ob das ein Spaß hier wäre.

Hast du schon mal überlegt das es wirklich Kollegen gibt die nach Dienstschluss hinter den Tresen einer Tankstelle stehen um ihre Kinder noch etwas zu unterstützen?

Mieten können ganz schnell mal 50% deiner Besoldung fressen. PKV und sonstige Versicherungen erhöhen ihre Beiträge mittlerweile und zweistelligen Prozenten.

Angebliche Übernahmen von Tarifabschlüssen beschränken sich zunehmend auf die Kernerhöhungen. Besoldungsgesetze unterliegen der Vorläufigkeit und der Möglichkeit der Rückforderung.

Politiker und Dienstherren stellen sich vor ihr Personal und versprechen Sätze wie ,,in wenigen Wochen", und wollen nicht mehr dran gemessen werden. MdB's im Innenausschuss wissen bis heute noch nicht um was es eigentlich geht, obwohl sie seit 20 Jahren im Ausschuss sitzen? Aber wehe ein Förderbescheid für ,,Nice to have Projekt" in ihrem Wahlkreis hakt gerade mal.

Gleichzeitig können wir zusehen wie medienwirksame Gesetze in Wochen durch ein ganzes Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden.

Ich würde es ja verstehen wenn sich dein Alex mal nach vorne stellt und sagen würde ,,sorry, wir kriegen haushaltsmäßig nix mehr hin und Lars lässt sich auf nichts mehr ein. Und die Wähler würden uns steinigen wenn wir da jetzt mehr Geld drauflegen. Und deshalb bescheiden wir jetzt die 20.000 Widersprüche und ihr müsst euer Glück bei den Gerichten suchen!". Aber das machen sie auch nicht.

Das alles ist an Unehrlichkeit nicht mehr zu überbieten. Und da sitzen sie alle mit im Boot. CDU, SPD, Grüne saßen mit am Steuer. Aber FDP, Linke und auch AfD sitzen in den entscheidenden Ausschüssen. Ich kenne so gar einen MdB vor seinem Mandat als Beamter hier mitgelesen hat und heute nichts mehr von der Thematik wissen will.

Auch Gewerkschaften behandeln das Thema stiefmütterlich. Na klar haben sie Ihre Stellungnahmen abgegeben. Aber liest du in der Öffentlichkeit das sie nachhaken was nun ist?

Ich bin kein Jurist. Vieles was unsere Experten hier diskutieren verstehe ich auch oft nicht. Ich muss leider vieles aus dem Bauch raus beurteilen. Deshalb kommt mir auch ab und zu der Gedanke das vielleicht überhaupt keine Ansprüche bestehen und ich mich in einem Schwurbel befinde. Da vertraue ich mal auf euch das dem nicht so ist.

Was ich aber sagen kann, in den letzten Jahren fällt mir die Verrichtung meines Dienstes innerlich durch die Umstände schwerer. Ich habe versucht immer gut und fleißig zu sein in dem was ich mache. Ich war sehr loyal. Welche Partei meinen Dienstherrn stellt ist mir Wurscht, da ich aufgrund Gesetze handele. Aber wenn mein Dienstherr nicht mehr nach Gesetz handelt, wie soll ich denn dann noch loyal sein.

Wie soll ich als Vater denn noch zuversichtlich in die Zukunft gucken wenn ein Gericht sagt, du wirst wahrscheinlich nicht so bezahlt wie es sein müsste. Mein Dienstherr aber sagt, schauen wir mal. Aber gleichzeitig nicht schaut. Und abschließend unter meiner Bezügemitteilung der Satz steht: ,,Erhöhungen..... unter Vorbehalt....sowie der Rückforderung.....".

Hätte ich einen normales Arbeitsverhältnis in meiner Jugend gewählt, wäre ich schon längst weitergezogen zum nächsten Arbeitgeber. Aber nach 32 Dienstjahren und den erworbenen Ansprüchen der Altersversorgung schreibst du das nicht in den Wind.

Und deshalb, schieb dir deine Zuversicht in den Allerwertesten!

Finanzer

Werter Julianx1, alles was gesagt werden musste. Danke dafür.

PolareuD

Zitat von: MaxBy in Heute um 09:54Und ich dachte das BVerfG hat gesagt das systeminterne Abstandsgebot ist erst dann verletzt wenn die Abstände zwischen zwei Besoldungsgruppen um min. 10% in den letzten 5 Jahren verringert wurden.

Dabei handelt es sich um ein indizielles Prüfprogramm für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wird ein Parameter überschritten springt die rote Laterne an. D.h. nicht, dass es für die Dienstherrn zulässig ist die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ohne sachliche Begründung beliebig abzuschmelzen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

andreb


RArnold

@ JulianX1:
Du hast absolut recht. Den Verfassungsbruch betreibt das BMI ja schon länger (Grenzkontrollen).
Ich kann verstehen, dass aufgrund der Anschläge in den Umspannwerken und am Bahnhof in Augsburg derzeit im BMI die Hütte brennt.
Aber: Irgendwas ist immer!
Auf den obersten Ebenen kann dann so ein Vorgang einmal liegen bleiben in diesen Wochen. Aber nicht dauerhaft. Es muss gehandelt werden bei der Beamtenbesoldung.

Matze1986

Super geschrieben Julianx1!

Danke

Skywalker2000

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 07:34Ihr Lieben,

80 bis 90% sind hier Unsinn. Natürlich hat Verdi den überarbeiteten Entwurf jetzt vorliegen. Nur wir haben Ihn noch nicht. Alex hat also Wort gehalten. Ich habe Euch das immer hier wieder geschrieben.


Bas hat zu mir gesagt, solange Alex streng mit den Grundsicherungs-Empfänger umgeht, wird das BMF alles blockieren. Klingbeil habe nichts zu melden, sobald Bas dagegen ist.

Grundsicherung vor Besoldung

Skywalker2000

Zitat von: RArnold in Heute um 10:45@ JulianX1:
Du hast absolut recht. Den Verfassungsbruch betreibt das BMI ja schon länger (Grenzkontrollen).
Ich kann verstehen, dass aufgrund der Anschläge in den Umspannwerken und am Bahnhof in Augsburg derzeit im BMI die Hütte brennt.
Aber: Irgendwas ist immer!
Auf den obersten Ebenen kann dann so ein Vorgang einmal liegen bleiben in diesen Wochen. Aber nicht dauerhaft. Es muss gehandelt werden bei der Beamtenbesoldung.

Witzig ist ja vom BMI oder allgemein alle Ministerien verlangen von ihren Bediensteten 110%, aber nicht mal 80% bezahlen.

Problem sind die Gewerkschaften, dass sie nie die Wahrheit der Politik gegenüber äußern.