Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BVerfGBeliever

#4620
Zitat von: Illunis in Gestern um 15:20SöderBayern rechnet dabei mit STK3 für den Beamten, sonst wäre es ja selbst mit fiktivem Partnereinkommen zu wenig
Werden die Steuerklassen jetzt langsam zur "Spitzausrechnung 2.0"..?

Es ist richtig, dass Bayern beim Beamten mit Steuerklasse III rechnet. Am besten sieht man dies im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 (hier auf Seite 50). Von der Bruttobesoldung in Höhe von 41.863,14 EUR werden zunächst mal "nur" 2.082,00 EUR Steuern abgezogen, was in der Tat sehr wenig ist. ABER: Beim Partner wird unterstellt, dass dieser im Jahr 2024 einen Bruttobetrag von 20.878,00 EUR zum Familieneinkommen beigetragen hat (siehe Seite 52 im genannten Dokument). Von diesem Betrag werden nach meinem Verständnis zunächst pauschal 20% (also 4.175,60 EUR) zur "Abgeltung von Sozialabgaben" abgezogen. Anschließend werden 3.126,00 EUR Steuern (!) abgezogen, so dass der angenommene Netto-Beitrag des Partners zum Familieneinkommen bei 13.576,40 EUR liegt (siehe Seite 50).

Mit anderen Worten: Aufgrund der unterstellten Steuerklassen wird beim Beamten mit einem recht geringen Steuerabzug, beim Partner hingegen mit einem recht hohen Steuerabzug gerechnet. Würde man alternativ mit vertauschten Steuerklassen rechnen, wäre die Rechnung eine andere. ABER: Für das Endergebnis relevant sind ausschließlich (1) die Bruttobesoldung des Beamten, (2) das angerechnete Bruttoeinkommen des Partners sowie (3) die weiteren "Schritte" auf dem Weg vom Familien-Bruttoeinkommen zur Familien-Nettoalimentation, also unter anderem die PKV-Beiträge des Beamten, die Sozialabgaben des Partners und das Kindergeld. Jedoch ausdrücklich nicht die Wahl der Steuerklassen..

GoodBye

Sie wird nicht gewählt, sie wird angenommen, und zwar auf der ursprünglichen Grundlage eines Alleinverdienermodels.

Das ist ein Wertungswiderspruch, der diesem ganzen Stumpfsinn zugrunde liegt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 14:16Wie kommst du zu dieser Behauptung? Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist die kleinste vierköpfige Beamtenfamilie, siehe Rn. 70 des BVerfG-Beschlusses. Wenn jetzt der Gesetzgeber der Meinung ist, zur Einhaltung des Mindestbesoldungsgebots ein Partnereinkommen anrechnen zu dürfen (dazu unten mehr), dann kommt es ausschließlich auf die Höhe des angerechneten Partnereinkommens an. Dabei gilt: Je höher das angerechnete Partnereinkommen ist, desto niedriger ist logischerweise die erforderliche Besoldung, um die Nettoalimentation der Familie auf dem Papier (also ggf. fiktiv) über die Prekaritätsschwelle zu "hieven". Die Wahl der Steuerklassen ist hingegen absolut irrelevant!

Wie gesagt, die Wahl der Steuerklassen ist egal. Ganz und gar nicht egal ist es hingegen, ob ein Partnereinkommen angerechnet wird und falls ja, in welcher Höhe (siehe unten).


[unten] Irgendwo in Karlsruhe steht ein schicker Pokertisch. An diesem Tisch hat sich eine illustre Runde eingefunden:

- Aus Schleswig-Holstein ist Herr Günther erschienen. Als er an der Reihe ist, sagt er: "Für 2026 erhöhe ich auf 11.844 EUR brutto. Allerdings heißt es bei uns im hohen Norden nicht Partnereinkommen, sondern Familienergänzungszuschlag."
- Neben ihm sitzt Herr Woidke aus Brandenburg. Er sagt: "Für 2026 erhöhe ich auf 10.758 EUR netto!"
- Als nächstes ist Herr Lies an der Reihe. Nachdem sich sein Vorgänger auf dem Niedersachsen-Stuhl noch eher zurückhaltend gezeigt hatte (Anrechnung von 6.456 EUR im Jahr 2024), ruft er in die Runde: "Ich erhöhe für 2026 auf 11.415 EUR netto!" (siehe hier)
- Zum Abschluss richten sich alle Blicke auf Herrn Söder aus Bayern. Mit der ihm eigenen Selbstherrlichkeit gibt er Folgendes von sich: "Ihr seid doch alles Weicheier. Für 2026 erhöhe ich auf 22.648 EUR brutto. Und weil wir schon mal dabei sind, für 2028 gehe ich sogar rauf auf 24.607 EUR brutto! Na, da schlackern euch die Ohren, was?"

Neben den genannten Herren (sowie dreizehn weiteren Spielen) sitzt übrigens auch noch der Gastgeber der Pokerrunde am Tisch, und zwar ein gewisser Herr Wöckel..

"7. Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung). Die in der Senatsrechtsprechung bisher vorgenommene Prüfung am Maßstab des Grundsicherungsniveaus wird insoweit fortentwickelt. Wird die Mindestbesoldung unterschritten, liegt allein hierin ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip; einer Fortschreibungsprüfung bedarf es in diesem Fall nicht."

"3) Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht, deren alleiniges Einkommen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG die Besoldung – einschließlich der Familienzuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder – ist."

Hier ist kein Interpretationsspielraum für eine Anrechnung weiterer Einkommen geschweige denn von Partnereinkommen.

Skywalker2000

https://www.n-tv.de/politik/Dobrindt-kuendigt-EU-Abkommen-zu-umstrittenen-Return-Hubs-an-id31271488.html


Kann der Alex sich nicht mal mit der Besoldung beschäftigen, statt ständig mit anderen Themen abzulenken..

ExponentialFud

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 19:46https://www.n-tv.de/politik/Dobrindt-kuendigt-EU-Abkommen-zu-umstrittenen-Return-Hubs-an-id31271488.html


Kann der Alex sich nicht mal mit der Besoldung beschäftigen, statt ständig mit anderen Themen abzulenken..

Dadurch wird mittelfristig aber immerhin Geld für die Besoldung frei.

Opti483

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 19:51Dadurch wird mittelfristig aber immerhin Geld für die Besoldung frei.

Lol.....diese Hub`s müssen bezahlt werden ;)

BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 17:43Werden die Steuerklassen jetzt langsam zur "Spitzausrechnung 2.0"..?

Es ist richtig, dass Bayern beim Beamten mit Steuerklasse III rechnet. Am besten sieht man dies im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 (hier auf Seite 50). Von der Bruttobesoldung in Höhe von 41.863,14 EUR werden zunächst mal "nur" 2.082,00 EUR Steuern abgezogen, was in der Tat sehr wenig ist. ABER: Beim Partner wird unterstellt, dass dieser im Jahr 2024 einen Bruttobetrag von 20.878,00 EUR zum Familieneinkommen beigetragen hat (siehe Seite 52 im genannten Dokument). Von diesem Betrag werden nach meinem Verständnis zunächst pauschal 20% (also 4.175,60 EUR) zur "Abgeltung von Sozialabgaben" abgezogen. Anschließend werden 3.126,00 EUR Steuern (!) abgezogen, so dass der angenommene Netto-Beitrag des Partners zum Familieneinkommen bei 13.576,40 EUR liegt (siehe Seite 50).

Mit anderen Worten: Aufgrund der unterstellten Steuerklassen wird beim Beamten mit einem recht geringen Steuerabzug, beim Partner hingegen mit einem recht hohen Steuerabzug gerechnet. Würde man alternativ mit vertauschten Steuerklassen rechnen, wäre die Rechnung eine andere. ABER: Für das Endergebnis relevant sind ausschließlich (1) die Bruttobesoldung des Beamten, (2) das angerechnete Bruttoeinkommen des Partners sowie (3) die weiteren "Schritte" auf dem Weg vom Familien-Bruttoeinkommen zur Familien-Nettoalimentation, also unter anderem die PKV-Beiträge des Beamten, die Sozialabgaben des Partners und das Kindergeld. Jedoch ausdrücklich nicht die Wahl der Steuerklassen..

Korrigiere mich bitte, falls ich falsch liege.
Als meine Frau im Referendariat war, haben wir auf SK 3/5 gewechselt, weil wir netto jeden Monat 200€ mehr zur Verfügung hatten.
Natürlich gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder aus, aber im jeweiligen Monat hat man mehr raus und der Betrag wird ja größer mit höheren Abstand der Gehälter.

Die Prekariatsschwelle bezieht sich ja explizit auf die Nettoalimentation.
Wenn der DH jetzt die SK 3/5 bei seinen Berechnungen annimmt, ist damit die Nettoalimentation natürlich höher.

GoodBye

Es geht hier ja um einen reinen Wertungswiderspruch.

Ich kann nicht sagen, dass ich mich vom Alleinverdienermodell lossage, dann aber gleichzeitig entgegen familienrechtlichen Wertungen die Mindestbesoldung - und damit ist es eben nicht egal, welche Steuerklasse zugrunde liegt - weiterhin anhand der Steuerklasse 3 ermittle, wie es die Gesetzgeber offensichtlich tun.

Das ist cherry-picking.

Wenn es um die monatliche Netto-Besoldung geht, müsste der Gesetzgeber, wenn er ein Doppelverdienermodell und dann konsequent Steuerklasse 4 zugrunde legt, nämlich die Bruttobesoldung erhöhen, um die erforderliche Nettobesoldung, zu erzielen. Dann würde aber der gewünschte Effekt, den er mit einem fiktiven Partnereinkommen erzielen will, unabhängig davon, dass es dafür keinen Raum gibt, zum Teil verpuffen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Skywalker2000

Zitat von: Opti483 in Gestern um 19:59Lol.....diese Hub`s müssen bezahlt werden ;)

Als ob jemals gespartes Geld für sinnvolle Sachen investiert wurde. Und für die Besoldung zwei mal schon nicht

2strong

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:14Wenn es um die monatliche Netto-Besoldung geht, müsste der Gesetzgeber, wenn er ein Doppelverdienermodell und dann konsequent Steuerklasse 4 zugrunde legt, nämlich die Bruttobesoldung erhöhen, um die erforderliche Nettobesoldung, zu erzielen. Dann würde aber der gewünschte Effekt, den er mit einem fiktiven Partnereinkommen erzielen will, unabhängig davon, dass es dafür keinen Raum gibt, zum Teil verpuffen.

Bitte versteh' mich nicht falsch. Ich halte die Berücksichtigung von fiktiven Einkommensbestandteilen für eine Sauerei. Den von Dir erwähnten Wertungswiderspruch kann ich gleichwohl - zumindest pauschal - nicht nachvollziehen. Wenn der fiktive Partner nur ein halbes Durchschnittseinkommen verdient, dürfte zumindest in vielen Fällen die Steuerklassenaufteilung 3/5 nicht ungewöhnlich sein, sondern wirtschaftlich sogar vorteilhaft.

2strong

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 11:51DRiZ - EU rügt zu geringe Investitionen

...
Der Vergleich von Bruttogehältern hinkt natürlich. Bei einem Nettovergleich schnitte Deutschland deutlich besser ab.