Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Organisator

Zitat von: Johann in Gestern um 18:06Klar, eine gewisse Abweichung ist aufgrund der sonstigen Umstände auch sicher korrekt. Ich frage mich nur, ob diese sonstigen Umstände solche mittlerweile doch recht großen Unterschiedsbeträge rechtfertigen können. Zumindest fällt mir nicht wirklich ein, wie ein Tarifbeschäftigter mit E13 es durch etwa 2 Tage Streiken alle 2,5 Jahre hinbekommen soll, sein Nettogehalt um 50% zu erhöhen, um seine Familie ebenfalls angemessen versorgen zu können. Die Lösung kann ja kaum immer lauten "Ja dann lass dich doch verbeamten".

Dann sollten sich die Tarifbeschäftigten mal fragen, warum sie die Gewerkschaften immer damit beauftragt haben, bei Tarifverhandlungen Sockelbeträge zu fordern und somit die Entgeltgruppen unter der E12 zu lasten der höheren EGs zu stauchen bzw. zu bevorzugen.

Ansonsten sind die Entgelte unter der E12 durchaus vergleichbar zu den vergleichbaren Besoldungen.

NelsonMuntz

Zitat von: LehrerBW in Heute um 07:54Wir sind hier im Beamtenboard.
Wenn du sagst, dass Angestellte schlechter entlohnt werden als Beamte, die vergleichbare Tätigkeiten ausführen, dann stimmt das. Trifft aber nicht den Kern.
Denn Angestellte werden für ihre Arbeitsleistung vergütet und Beamte für das Amt welches sie auszufüllen haben. Deshalb kann man das nicht vergleichen.
Deshalb geht es hier ja auch nicht um angemessene Bezahlung sondern um die amtsangemessene Alimentation.

Da hast Du zwar vollkommen Recht, aber bleiben wir konkret in Deinem Lehrerberuf: Du bist Amtsinhaber, Dein angestellter Kollege leistet hingegen "nur" Arbeit. Faktisch habt Ihr aber das gleiche zu tun.

Die Frage, die sich hier stellt, liegt also auf einer ganz anderen Ebene.

Viel wichtiger finde ich die Frage, warum der Beamtenkörper und die ihn vertretenden Verbände nicht die ganz große Trommel schlagen, dass selbstverständlich auch die Bezüge von Spitzenbeamten, Bundesministern und natürlich auch des Kanzlers signifikant erhöht werden müssen  8)  ;D  ;)

Bin schon ruhig!  ;)

DRVollie

Ich brauche nur kurz eine Bestätigung der Sachwarmintelligenz, ob ich richtig rechne.
Ich habe die Besoldungsgruppe A13 Stufe 8. Ich habe drei Kindergeldberechtigte Kinder, wovon eines Pflegegrad 4 hat. Alle sind ohne Einkommen. Meine Frau ist nicht berufstätig und zahlt freiwillige Krankenversicherungsbeiträge. Sie ist auch die Pflegeperson für unser Kind.
Ab 1.5.2026 komme ich auf folgende Werte:
Grundgehalt 7164,14
Familienzuschlag 708,00
Ergänzender Familienzuschlag 1519,00
Ergänzungsbetrag Kranken und Pflegeversicherung 287,00
Gesamtbrutto: 9678,14

Gerade dieser Ergänzungsbetrag Krankenversicherung macht mich noch unsicher

Und im Besoldungsrechner sind die ergänzenden Sachen nicht dargestellt, weil sie Einkommensabhängig sind, richtig? 

DRVollie

Und noch eine Frage. Die ganzen 79er Paragraphen gelten nur für diejenigen, die gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben?

Quetsche

Zitat von: DRVollie in Heute um 09:20Und noch eine Frage. Die ganzen 79er Paragraphen gelten nur für diejenigen, die gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben?


soweit ich es richtig verstanden nur für die Jahre vor 2021

HumanMechanic

Zitat von: DRVollie in Heute um 09:20Und noch eine Frage. Die ganzen 79er Paragraphen gelten nur für diejenigen, die gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben?


Nein, gelten für alle. Vor 2021 nur mit Widerspruch, danach alle. Siehe 79e

Johnny75

Zitat von: DRVollie in Heute um 09:10Ich habe drei Kindergeldberechtigte Kinder [...]

Familienzuschlag 708,00

Für drei kindergeldberechtigte Kinder erhält man lt. des Entwurfs €265 + €265 + €708 = €1.238 Familienzuschlag.

Siehe auch hier (ohne Ergänzungszuschläge/-beträge und ohne Einbeziehung des PKV-Basisbeitrags):
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2026&g=A_13&s=8&f=4&z=100&fz=100&zulage=&stj=2026&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=3&pvk=3u&pkpv=

GeBeamter

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 08:11Wie rechtfertigt man eigentlich, dass der Ergänzungszuschlag nur Verheirateten gewährt wird? Einerseits überführt man den Ehegattenzuschlag in die Grundbesoldung, da Ehe gesellschaftlich "überholt" ist. Ich lasse das mal wertfrei. Andererseits erfüllen dann aber wieder nur Eheleute durch ihren Ehestand die Voraussetzungen, um bei weiteren zu erfüllenden Bedingungen ergänzende Zuschläge zu erhalten.

Nicht verheiratete Paare gehen aber auch in Elternzeit, pflegen Angehörige und ihre Kinder mit allen damit einhergehenden Einschränkungen. Gleichzeitig unterstellt man Ihnen auch ein fiktives Partnereinkommen. Warum lässt man diese außen vor, mittels ergänzendem Zuschlag diese Bezügekürzung abzudämpfen?


Ich denke das liegt an der gesetzlichen Beistandsverpflichtung von Eheleuten aus § 1353 BGB. Man versucht denke ich Mal zunächst die Zulagen auf diese Gruppe zu beschränken und wird sich evtl im Gesetzgebungsprozess "breitschlagen" lassen, das auf eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften zu erweitern.