Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GeBeamter

Zitat von: MaxBy in Heute um 11:13Du sagst selbst, es können nur die Werte verteilt werden die fair erwirtschaftet wurden.
Unabhängig von der Verfassung, ist es fair wenn der kleinste Beamte über 4000Netto erhält und ein Krankenpfleger weit hinter dieser Summe zurückbleibt?

Die Argumentation würde ich mitgehen, wenn es bei einer grundsätzlich verfassungsgemäßen Besoldung mit Puffer zur Prekaritätsschwelle HEUTE um eine Erhöhung der Besoldung gehen würde.

Es geht aber bei der aA um eine zwingende, rückwirkende Behebung der Besoldungsdefizite seit 2017, spätestens seit 2021. Und diese sind entstanden, weil der Staat in wirtschaftlich guten Zeiten trotzdem an der Besoldung gespart hat. Diese gebotene Korrektur nun mit Verweis auf die derzeitige wirtschaftliche Lage nicht umzusetzen ist nicht nur unredlich, sondern letztlich auch verfassungswidrig.
Das durchzugehen lassen wäre auch als Signal fatal, denn der Bund wollte bereits im Jahr 2020 an die Sache ran. Das Argument, dass es nun nicht finanzierbar und der Bevölkerung zu verkaufen wäre, hat sich seitdem erst durch das Zuwarten ergeben. Ebenso wie die hohe Summe potenzieller Nachzahlungen.

Finanzer

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:24Die Argumentation würde ich mitgehen, wenn es bei einer grundsätzlich verfassungsgemäßen Besoldung mit Puffer zur Prekaritätsschwelle HEUTE um eine Erhöhung der Besoldung gehen würde.

Es geht aber bei der aA um eine zwingende, rückwirkende Behebung der Besoldungsdefizite seit 2017, spätestens seit 2021. Und diese sind entstanden, weil der Staat in wirtschaftlich guten Zeiten trotzdem an der Besoldung gespart hat. Diese gebotene Korrektur nun mit Verweis auf die derzeitige wirtschaftliche Lage nicht umzusetzen ist nicht nur unredlich, sondern letztlich auch verfassungswidrig.
Das durchzugehen lassen wäre auch als Signal fatal, denn der Bund wollte bereits im Jahr 2020 an die Sache ran. Das Argument, dass es nun nicht finanzierbar und der Bevölkerung zu verkaufen wäre, hat sich seitdem erst durch das Zuwarten ergeben. Ebenso wie die hohe Summe potenzieller Nachzahlungen.

Und selbst wenn die volle Summe zurückgezahlt wird, ist es immer noch ein Zinsloses Darlehen, welches jeder Beamte dem Staat unfreiwillig gegeben habt.

MOGA

Zitat von: MaxBy in Heute um 11:13Siehst du ...
Und genau hier geht das Problem mit der Beamtenbesoldung los.

Die Wirtschaft ist aktuell mal wieder abgehängt und nun kommt der Selbsterhaltungstrieb der Bevölkerung und hinterfragt die erkennbaren Vorteile des Berufsbeamtentums.
Und genau hier schließt sich der Kreis.
Du sagst selbst, es können nur die Werte verteilt werden die fair erwirtschaftet wurden.
Unabhängig von der Verfassung, ist es fair wenn der kleinste Beamte über 4000Netto erhält und ein Krankenpfleger weit hinter dieser Summe zurückbleibt?

Ich glaube dem Krankenpfleger geht es mittlerweile ganz gut...

Krankenpfleger und Erzieher haben durch Corona eine Aufwertung erfahren.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

tunnelblick

Zitat von: MOGA in Heute um 11:35Ich glaube dem Krankenpfleger geht es mittlerweile ganz gut...

Pflegekräften auch, wie ich hörte. Zumindest erheblich besser als noch vor wenigen Jahren. Das mögen diese Menschen wiederum ganz anders sehen.

Aber es wird wohl Zeit das Forum wieder nur einmal wöchentlich zu besuchen :)

Organisator

Zitat von: MOGA in Heute um 11:24Viele Menschen wuerden das Geld welches Sie zwangsweise in die Altervorsorge investieren muessen sicherlich gerne selbst veranlagen und wuerden damit bestimmt besser fahren als mit der laecherlichen Rente.

Stimmt. So lächerlich niedrig, dass neben den Beiträgen zur Rentenversicherung noch 20 % des Bundeshalts für die Rente aufgebracht werden.

Südwestler

Ich verstehe das hier alles nicht so ganz.....
Das BMI ist in der Lage einen 690 Seiten langen Referentenentwurf zum Umbau der Befugnisse des Geheimdienstes vorzulegen. Dieser ist nach anderthalb Monaten auch schon in der nächsten Runde, das BMJV hat seid Mai schon drei Referentenentwürfe auf den Weg gebracht, beim BMF habe ich bei 10 aufgehört zu zählen.
Hier wird immer noch angenommen, dass ein Referentenentwurf bzw nur die Konkretisierung eines schon vorhandenen Referentenentwurfs zum BAlimentG deshalb nicht komme, da es ja ach so schwer und kompliziert abzustimmen und umfangreich  sei.
Hier wird dann über jeden cent bei irgendwelchen fiktiven Partnereinkommen gestritten, obwohl man längst realistisch zu der Erkenntnis hätte  gelangen können, dass jede Aussage des Herrn D. Und somit das ganze Vorhaben fiktiv ist!
Insofern sollte man sich lieber streiten, wie man mit dieser Erkenntnis umgehen könnte.... 
Rechtsweg, Eilverfahren so was halt

MaxBy

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:24Die Argumentation würde ich mitgehen, wenn es bei einer grundsätzlich verfassungsgemäßen Besoldung mit Puffer zur Prekaritätsschwelle HEUTE um eine Erhöhung der Besoldung gehen würde.
Ändert aber trotzdem nichts daran das es verteilt werden soll.
Und bisher gibt es auch kein wirkliches Urteil gegen den Bund. Warum soll er aktuell ein nicht gerichtlich festgestelltes Besoldungsdefizit berichtigen?

Zitat von: tunnelblick in Heute um 11:37Ich glaube dem Krankenpfleger geht es mittlerweile ganz gut...
Krankenpfleger und Erzieher haben durch Corona eine Aufwertung erfahren.
Na wenn es den Krankenpflegern schon ganz gut geht, dann leben die Beamten heute schon in Saus und Braus.
Ein Krankenpfleger hat lt TV in Bayern ein Einstiegsgehalt von rund 3.500€ BRUTTO.
Wieviel Netto müsste nochmal der kleinste Beamte laut div. Prognosen bekommen?

Ich bin selbst Beamter, meine Frau Krankenschwester und selbst ich finde solche Aussagen wie deine das es Krankenpfleger mittlerweile ganz gut geht eigentlich schon als blanken Hohn.

Malkav

Zitat von: Südwestler in Heute um 12:07Ich verstehe das hier alles nicht so ganz.....
Das BMI ist in der Lage einen 690 Seiten langen Referentenentwurf zum Umbau der Befugnisse des Geheimdienstes vorzulegen. Dieser ist nach anderthalb Monaten auch schon in der nächsten Runde, das BMJV hat seid Mai schon drei Referentenentwürfe auf den Weg gebracht, beim BMF habe ich bei 10 aufgehört zu zählen.

;)  Gespieltes Unverständnis?

Alle bzw. viele der vorgelegten Entwürfe sind politisch gewollt. Da kann man sich mit profilieren.

Bei der Besoldung geht es halt maximal um eine lästige Pflichtaufgabe, deren Erfüllung auch noch mit massiven finanziellen Nachteilen verbunden ist.

Gedankenspiel: Ich könnte einfach die Zahlungen der Miete einstellen. Ich hätte keine unmittelbaren negativen Konsequenzen zu tragen, denn die grundgesetzlich geschützten hergebrachten Grundsätze des Mietrechts schließen eine Kündigung oder gar Räumung aus. Im allerschlimmsten Fall müsste ich in 20 Jahren die Miete unverzinst (also kaufkraftbereinigt wesentlich weniger) nachzahlen. Alle Mitbürger würden mir dafür zujubeln und 80% aller Vermieter verzichten auf diese Nachzahlung, da sie mir nicht jährlich einen Brief geschrieben haben.

Wie viele Mieter würden wohl Ihre Miete zahlen?
Wie viele Dienstherrn würden wohl die amtsangemessene Alimentation zahlen?

Südwestler

Na eben, dann sollte doch erst recht bei dieser Erkenntnis eher eine Strategie entwickelt werden, den DH zu einer aA zu zwingen, anstatt im luftleeren Raum diese seitenlangen Diskussionen und Berechnungen zu führen

PolareuD

#4779
Zitat von: Südwestler in Heute um 12:07Insofern sollte man sich lieber streiten, wie man mit dieser Erkenntnis umgehen könnte.... 
Rechtsweg, Eilverfahren so was halt

Dann kommt endlich in die ,,Puschen" und fordert die Bescheidung eurer Widersprüche ein und erhebt nach 3 Monate Wartezeit mit oder ohne anwaltliche Vertretung Klage.

Diese sinnlosen, sich ständig hier wiederholenden Debatten bringen keinen weiter.

Das erste Ziel sollte sein: 100.000 Widersprüche und 10.000 Klagen gegen den Bund. Aktuell liegt das Verhältnis bei ca. 20.000 Widersprüchen und sage und schreibe 13 Klagen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GeBeamter

Zitat von: MaxBy in Heute um 12:17Ändert aber trotzdem nichts daran das es verteilt werden soll.
Und bisher gibt es auch kein wirkliches Urteil gegen den Bund. Warum soll er aktuell ein nicht gerichtlich festgestelltes Besoldungsdefizit berichtigen?


Es soll jetzt angeblich nicht verfügbares Geld verteilt werden, das deshalb nicht verfügbar ist, weil man das in der Vergangenheit eingesparte Geld bereits ausgegeben hat.
Ist ungefähr so, als wenn jmd. mir 20.000€ klaut, davon ne Rolex kauft und dann sagt mir das Gericht: ja sorry, das Geld bekommst du nicht zurück. Er konnte glaubhaft machen, dass er mittellos ist.
Nein, das Gericht würde mir einen Titel geben, den ich auch gegen Sachwerte vollstrecken könnte, um meinen Schaden zu mindern. Den Titel für alle Beamten, hat das BVerfG im Prinzip vorbereitet (BVerfG-Urteile sind keine vollstreckbaren Titel, zumindest nicht für Nicht-Kläger).

ABER: der Bund muss aktiv werden, denn Art. 194 Grundgesetz bindet ihn.  Verfassungswidrige Gesetze und Verwaltungspraktiken müssen nicht gegenüber jedem, der sie verantwortet im Einzelfall gerichtlich untersagt werden, sondern verfassungswidrige Sachverhalte sind sofort gegenüber allen Verfassungsorganen als verfassungswidrig festgestellt. "Duck and piss" geht also für den Bund nicht mehr.

SantaClaus

Zitat von: lotsch in Heute um 10:29Ich, als Pessimist, werde jetzt einmal ein düsteres Szenario entwerfen, wohin die Reise gehen könnte. Tenor: Es wird Aufstände in Deutschland geben. Die Haushalte von Kommunen, Ländern und Bund sind bis zum Anschlag ausgereizt, die Sozialsysteme sind am zerbersten. Deutschland verliert sein Triple A-Rating, die Zinsen für Staatsanleihen werden stark steigen, was die Haushalte noch mehr belastet, weil die Zinszahlungen in die Höhe schnellen, und noch mehr Reformen, sprich Kürzungen notwendig wären. Die Parteien sind nicht zu Reformen in der Lage, jede Partei hält an ihren Projekten fest. Alle haben Angst unterzugehen, wenn sie die Bevölkerung weiter belasten. Niemand will Deutschland mehr Geld leihen, wenn doch nur zu sehr hohen Zinsen. Die Koalition zerbricht, es gibt Neuwahlen und politisches Chaos. Mit Deutschland geht auch der Euro unter, usw., usw.

Das was gerne beim Triple A Rating vergessen wird ist; Deutschland hat es u.A. wegen der geilen Infrastruktur die nach dem 2. Weltkrieg aufgebaut wurde. Diese wurde in den letzten 30 Jahren derart heruntergewirtschaftet (wir haben ja seit 30 Jahren keine wertsteigernde Investition gehabt), dass das Triple A Rating in Gefahr gerät. 

GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Heute um 12:52Dann kommt endlich in die ,,Puschen" und fordert die Bescheidung eurer Widersprüche ein und erhebt nach 3 Monate Wartezeit mit oder ohne anwaltliche Vertretung Klage.

Diese sinnlosen, sich ständig hier wiederholenden Debatten bringen keinen weiter.

Das erste Ziel sollte sein: 100.000 Widersprüche und 10.000 Klagen gegen den Bund. Aktuell liegt das Verhältnis bei ca. 20.000 Widersprüchen und sage und schreibe 13 Klagen.

Ich kann deinen Ärger über das geringe Verhältnis von Klagen zu Gesamtzahl der Beamten verstehen.
Beim Bund ist der Weg allerdings leider auch sehr steinig, was für viele unattraktiv ist und zudem der DH durch Ruhendstellung und Eintedeverzichte suggeriert, sich des Problems anzunehmen.

Ich muss gegenüber der Besoldungsstelle zunächst einmal die Bescheidung einfordern, die mir u.U zunächst einmal vorhalten wird, dass ich ja gemäß (Muster-)Schreiben die Ruhendstellung des Widerspruchs begehrt habe. Ich muss der Besoldungsstelle also zunächst intensiv in den Allerwertesten treten.
Passiert nichts, kann ich nach drei Monaten Untätigkeitsklage beim VG einreichen. Das ist zum einen im Kollegenkreis sehr gerne gesehen (nicht), weil dann der zuständige Sachbearbeiter vom Gericht aufs Korn genommen wird. Zum anderen ist das mit dem Risiko verbunden, zu unterliegen, weil der Richter zur Reduzierung seines Arbeitsaufwandes das Argument mit der Ruhendstellung mitgehen könnte oder die Klage mit der Begründung abweist, dass dem Begehr durch den Gesetzgeber wohl zeitnah abgeholfen wird (laufendes Gesetzgebungsverfahren). Wenn man dann keine Rechtschutzversicherung hat und keine vertretungsbevollmächtigte Kanzlei findet, Prost Mahlzeit.
Dass sich da keine große Zahl der Bundesbeamten drum reißt, kann ich nachvollziehen.
Das soll hier aber niemanden entmutigen, der seine Rechte in der jetzigen Situation durchfechten möchte.

GeBeamter

Zitat von: SantaClaus in Heute um 13:07Das was gerne beim Triple A Rating vergessen wird ist; Deutschland hat es u.A. wegen der geilen Infrastruktur die nach dem 2. Weltkrieg aufgebaut wurde. Diese wurde in den letzten 30 Jahren derart heruntergewirtschaftet (wir haben ja seit 30 Jahren keine wertsteigernde Investition gehabt), dass das Triple A Rating in Gefahr gerät. 

Auf der anderen Seite haben wir gemessen an der Wirtschaftsleistung trotz Sondervermögen und Co einen vergleichsweise niedrigen Schuldenstand. Ich sehe da andere Staaten eher in der Gefahr, ihr AAA zu verlieren.

BVerfGBeliever

Zitat von: MaxBy in Heute um 07:46Der Dienstherr hat einen weiten Gestaltungsspielraum und er kann sehr wohl eine komplett neue Besoldungsstruktur aus dem Hut zaubern und zunkünftig durch alle Besoldungsgruppen nur noch 2 oder 3% Abstand einführen.
Hey, ein neuer Oberschlaumeier! Und wie würden die von dir genannten "nur noch 2 oder 3% Abstand" beispielsweise zu den Vorgaben aus Rn. 75 des BVerfG-Beschlusses 2 BvR 883/14 passen?
- "Aus dem Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG und dem Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG folgt ein Abstandsgebot, das dem Gesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums untersagt, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen. Jedem Amt ist eine Wertigkeit immanent, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt."

Des Weiteren verweise ich unter anderem auf den "neuen" Text in Rn. 93 des aktuellen BVerfG-Beschlusses 2 BvL 5/18:
- "Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren die Frage, welche Anforderungen an die gesetzgeberische Reaktion auf mittelbare Verstöße gegen das Abstandsgebot sich aus weiteren hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums – insbesondere aus dem Leistungsprinzip – ergeben."