Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Lichtstifter

Woher kommt jetzt eigentlch, dass der NRW-Entwurf neues Vorbild für unseren Entwurf sein soll? Ich dachte Bayern wäre hier der absolute Liebling. Zumal bei denen laut eigenem Bekunden auch alles in Ordnung ist der Verfassungsmäßigkeit.

Vielleicht rechnet man sich mit einem geringerem fiktivem Partnereinkommen a la NRW später bessere Chancen aus, dass das am Ende in dieser Gestalt wirklich vor Gericht durchgeht.
Prekariatsbeamter

despaired

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 14:42Woher kommt jetzt eigentlch, dass der NRW-Entwurf neues Vorbild für unseren Entwurf sein soll? Ich dachte Bayern wäre hier der absolute Liebling. Zumal bei denen laut eigenem Bekunden auch alles in Ordnung ist der Verfassungsmäßigkeit.

Vielleicht rechnet man sich mit einem geringerem fiktivem Partnereinkommen a la NRW später bessere Chancen aus, dass das am Ende in dieser Gestalt wirklich vor Gericht durchgeht.

BalBund hat uns empfohlen da genauer zu schauen

GeBeamter

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 14:42Woher kommt jetzt eigentlch, dass der NRW-Entwurf neues Vorbild für unseren Entwurf sein soll? Ich dachte Bayern wäre hier der absolute Liebling. Zumal bei denen laut eigenem Bekunden auch alles in Ordnung ist der Verfassungsmäßigkeit.

Vielleicht rechnet man sich mit einem geringerem fiktivem Partnereinkommen a la NRW später bessere Chancen aus, dass das am Ende in dieser Gestalt wirklich vor Gericht durchgeht.

Dann kann man aber nur hoffen, dass jemand die Grundbesoldung auch neu berechnet hat. Denn der Bund kommt mit den 21.000 brutto fP so gerade über die Prekaritätsschwelle. Mit den 7.000€, die NRW annimmt, wäre er ohne Erhöhung der Grundbesoldung in vielen Besoldungsgruppen unterhalb der Schwelle. So gesehen kann man nur hoffen, dass der Entwurf eher NRW als Bayern zum Vorbild nimmt. Noch schöner wäre natürlich das Vorbild Brandenburg. Am schönsten wäre einfach verfassungskonform zu besolden.

xap

Wann Gesetz? Rest ist unerheblich und nach 6 Jahren und abertausenden Seiten ermüdend.

xap

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:02https://www.tagesspiegel.de/berlin/besoldung-verfassungstreue-personal-die-programme-der-parteien-zur-berlin-wahl-im-beamten-check-16030332.html



Die AfD lügt, wie sonst auch jede andere Partei aus der Opposition heraus. Von dort ist es auch einfach das blaue vom Himmel zu versprechen.

Und wenn ich noch einmal das Wort "komplex" in diesem Zusammenhang hören muss, vergesse ich mich.

CDU fordert ,,Verfassungstreuecheck" - für sich selbst? Frage für einen Freund.

BVerfGBeliever

Zitat von: Hobbyjurist in Heute um 13:52Bei der Berechnung der Abstände muss natürlich die niedrigere Besoldungsgruppe im Nenner stehen, denn schließlich werden die Besoldungsgruppen von niedrig nach hoch durchlaufen und nicht andersherum.
Eventuell gab es ja irgendwann zwischen dem Jahr 2015 (als das BVerfG mit der höheren Gruppe im Nenner gerechnet hat) und dem Jahr 2018 (als das BVerfG mit der niedrigeren Gruppe im Nenner gerechnet hat) irgendwo in Karlsruhe eine kleine Fortbildung mit dem Titel "Prozentrechnung 101 für Verfassungsrichter" (kleiner Scherz zur Auflockerung).

@emdy: Noch ist es in der Tat relativ irrelevante "Grundlagenforschung". Aber stell dir beispielsweise folgenden theoretischen Ablauf vor:

- Im BMI-Entwurf aus dem April wurde für 2026 bekanntlich ein Partnereinkommen von 22.648 EUR angerechnet. Damit reicht eine Bruttobesoldung von rund 42.000 EUR, um den kleinsten 4K-Bundesbeamten über die Prekaritätsschwelle zu hieven.
- Angenommen, das BVerfG entscheidet irgendwann, dass die Anrechnung zwar nicht komplett verboten ist, aber z.B. maximal auf Minijob-Level liegen darf. Dann wäre zwar AltStrG ("Das Partnereinkommen ist mausetot") widerlegt, dennoch gäbe es signifikante Auswirkungen.
- Wenn nämlich statt 22.648 EUR nur 7.236 EUR angerechnet werden dürften, dann müsste die Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten möglicherweise um rund 30% angehoben werden (vielleicht wären es auch 25% oder 35%, das müsste man sich dann genauer im Detail anschauen).
- Angenommen, der Gesetzgeber dürfte noch ein wenig an den Familienzuschlägen "schrauben", dann müsste die Grundbesoldung des kleinsten Beamten (also der Wert links oben in der Besoldungstabelle) möglicherweise um 25% angehoben werden.
- Und jetzt die Gretchenfrage: Was würde diese Anhebung links oben für den Rest der Tabelle bedeuten?
- Die naheliegende Antwort wäre natürlich: Alle anderen Felder müssten ebenfalls um 25% angehoben werden.
- Aber da dürfte es unter Umständen "Widerstände" seitens des Gesetzgebers geben.
- Und dann wären wir plötzlich an dem Punkt, an dem das genannte Abstandsgebot keine "Grundlagenforschung" mehr wäre, sondern ganz real und hoch relevant für sämtliche Felder der gesamten Besoldungstabelle!


[P.S. @ExponentialFud, wirf doch einfach mal einen kurzen Blick in das vorhin von mir verlinkte Urteil des VG Hamburg aus dem Jahr 2024!]