Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Maximus

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 22:43Für eine weitere Reform der Schuldenbremse gibt es dank AfD und Brandmauer  keine parlamentarische Mehrheit mehr. Das war ja der Ausgangspunkt der Hypothek gebrochenes Wahlversprechen des BK.

Die Brandmauer - zuerst nach links, später auch nach rechts - wird fallen. In Zeiten größter wirtschaftlicher Not wird man dann auch die Schuldenbremse zu Fall bringen. Wenn es Hart auf Hart kam, hat man bisher immer die Schatulle geöffnet. So wird es auch wieder passieren...


BPolFrust

Zitat von: AltStrG in Gestern um 21:37Interessant ist vielmehr, was zum Thema "Private Einkünfte", "Vertrauensschutz" (haha) und Mindestversorgung gesagt wird.

Und: Wenn man das Papier querliest und rück-interpretiert, dann ist ein fiktives Partnereinkommen nicht möglich.

Zur Frage: die Rechtsposition der beamtenrechtlichen Versorgung und Alimentierung ist durch 33 GG extrem stark, und viel, viel, viel stärker als Rente oder Betriebsanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge, Aktien-Rente u.a.

Alimentationsprinzip vs. Äquivalenzprinzip, zwei verschiedene Rechtskreise.

Beamtenversorgung (Art. 33 Abs. 5 GG) = Grundgesetzlich garantierter Verfassungsgrundsatz
Gesetzliche Rente (Art. 14 GG) = Einfachgesetzlicher Rentenanspruch mit Eigentumsschutz
Betriebliche & private Vorsorge / Aktienrente = Privatrechtlicher oder tarifvertraglicher Vertragsschluss, ebenfalls Einfachgesetzlich.



Das fand ich eben auch so interessant.
Ersten wird explizit wieder von einer Alleinverdienerfamilie gesprochen, andererseits werden alle Punkte bzgl. der Besoldung angesprochen und auch noch mal mehrfach explizit die Voraussetzungen unter denen der Gesetzgeber an der Besoldung sparen kann.
Nur vom fPE liest man nirgends auch nur das geringste .

2strong

Zitat von: BalBund in Gestern um 21:18Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).
Das sagst Du so leicht. Eure Reste im hier m. E. maßgeblich in Rede stehenden flexibilisierten Bereich betragen nur einen Bruchteil der von Dir genannten Größenordnung (die mit RegE 27 ohnehin nochmal deutlich reduziert wurde). Damit könntet Ihr, wenn ich das richtig überschlage, die Mehrausgaben allenfalls im ersten Jahr ausgleichen.

MaxBy

Zitat von: AltStrG in Gestern um 21:37Zur Frage: die Rechtsposition der beamtenrechtlichen Versorgung und Alimentierung ist durch 33 GG extrem stark, und viel, viel, viel stärker als Rente oder Betriebsanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge, Aktien-Rente u.a.
Und warum wird dann die Pension und nicht die Rente gekürzt um eine "angebliche" Überversorgung zu verhindern?