Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Zitat von: Libor in Heute um 09:40Wenn man den Leuten den Eindruck vermittelt, es würde nicht ausreichen, die 3 Sätze zu schreiben, die das BVerwG als ausreichend ansieht, sondern es sei vielmehr sinnvoll dafür seitenlange rechtliche Ausführungen zu machen und man sollte dazu jedes Jahr den neuesten und passendsten "Musterwiderspruch" als Vorlage finden, ist es wenig verwunderlich, wenn da eine Menge Leute abschalten.


Warum? Werden doch teilweise jedes Jahr Muster zur Verfügung gestellt.



Rheini

Zitat von: tunnelblick in Heute um 09:48Das ist ja auch nur eine Wiederholung des frei verfügbaren Briefes der GdP.

Aber in der Zeitung, was vielleicht mehr Druck ausübt, als ein offener Brief den man mal als normaler Bürger, finden muss.

Finanzer

Zitat von: Rheini in Heute um 09:51Aber in der Zeitung, was vielleicht mehr Druck ausübt, als ein offener Brief den man mal als normaler Bürger, finden muss.

Sehe ich ähnlich. Man muss ja froh drum sein, wenn wir Beamte mal nicht negativ in den Medien sind.

BeamtenBund

Habe gerade eine Unterhaltung mit einem Vertreter einer Gewerkschaft aus meiner Bundesland zu dem Thema Informationen am Schwarzen Brett oder an der Stechuhr geführt.

Aussage: "Das will die Gewerkschaft ja nicht, ohne das jemand Mitglied ist..." "auf kosten der Allgemeinheit geht das gar nicht!" (Ratet mal weshalb ich kein Mitglied bin... ❓🤔)

So lange hier bei den Gewerkschaften kein umdenken stattfindet, wird weiterhin nichts passieren! 🙈

Spielt alles dem Dienstherrn in die Karten, so schaffen wir unseren Anspruch auf Recht selbst ab!

Vielen Dank für das Gespräch über den Mikrokosmos, der hier vorbildlich gelebt wird!!!!

Wie hier auch schon erwähnt! Die Musterwidersprüche sind ohnehin sinnfrei, wenn ich seitenlange, rechtliche Ausführungen als Leihe anführen muss! Wie im Steuerbescheid gilt hier: hiermit lege ich Widerspruch ein! Das Gesetz ist nicht Verfassungsgemäß... bitte um Ruhendstellung ... Danke... MfG

Rheini

Zitat von: BeamtenBund in Heute um 10:32Habe gerade eine Unterhaltung mit einem Vertreter einer Gewerkschaft aus meiner Bundesland zu dem Thema Informationen am Schwarzen Brett oder an der Stechuhr geführt.

Aussage: "Das will die Gewerkschaft ja nicht, ohne das jemand Mitglied ist..." "auf kosten der Allgemeinheit geht das gar nicht!" (Ratet mal weshalb ich kein Mitglied bin... ❓🤔)

So lange hier bei den Gewerkschaften kein umdenken stattfindet, wird weiterhin nichts passieren! 🙈

Spielt alles dem Dienstherrn in die Karten, so schaffen wir unseren Anspruch auf Recht selbst ab!

Vielen Dank für das Gespräch über den Mikrokosmos, der hier vorbildlich gelebt wird!!!!

Wie hier auch schon erwähnt! Die Musterwidersprüche sind ohnehin sinnfrei, wenn ich seitenlange, rechtliche Ausführungen als Leihe anführen muss! Wie im Steuerbescheid gilt hier: hiermit lege ich Widerspruch ein! Das Gesetz ist nicht Verfassungsgemäß... bitte um Ruhendstellung ... Danke... MfG

Kann ja jeder machen wie er will. Das aber behauptet wird das wenn man mehr als drei Sätze schreiben will das eine große Hürde ist besonders da es ja Musterwidersprüche gibt, kann ich nicht nachvollziehen

SGLBund

Zitat von: Borg302 in Heute um 08:12https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll/de/stories/2026/10/bundesalimentationsgesetz-geduldsfaden-ist-gerissen


,,Sie riskieren sehenden Auges einen personellen Aderlass, den die innere Sicherheit dieses
Landes nicht verkraften kann."


Ist das so? Bei uns bestehen jedenfalls keine erkennbaren Schwierigkeiten bei der Besetzung der vorhandenen Dienstposten. Die Zahl der Beschäftigten aus dem Tarifbereich, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben, übersteigt regelmäßig die Zahl der hierfür zur Verfügung stehenden Stellen. Anträge auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis sind mir demgegenüber nicht bekannt.

Ebenso erscheint mir die Annahme wenig plausibel, dass eine erhebliche Zahl von Zollbeamten oder Beamten der Bundespolizei die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Mir persönlich dürfte ein Wechsel in die Privatwirtschaft aufgrund meines beruflichen Werdegangs und meiner Qualifikation vergleichsweise leichtfallen. Bei Beamten des Zolls oder der Bundespolizei stellt sich demgegenüber die Frage, welche ihrer bisherigen Tätigkeit wirtschaftlich vergleichbaren Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Wechsel etwa in den privaten Wach- und Sicherheitsbereich dürfte regelmäßig mit erheblich veränderten Beschäftigungsbedingungen verbunden sein. Spätestens im unmittelbaren Vergleich dürfte sich dann zeigen, welchen wirtschaftlichen und sozialen Wert die beamtenrechtliche Besoldung und die mit dem Beamtenverhältnis verbundenen Rahmenbedingungen am Ende tatsächlich doch haben.

ZaungastBw

Zitat von: Borg302 in Heute um 08:12https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll/de/stories/2026/10/bundesalimentationsgesetz-geduldsfaden-ist-gerissen
Dann sollen die Verbände auch Rechtsschutz zum Klagen gewähren, das verweigern alle.
Mit meiner privaten Rechtsschutzversicherung streite ich mich wegen der abgelehnten Deckungszusage gerade vor der Ombudsfrau.

despaired

Zitat von: SGLBund in Heute um 11:00,,Sie riskieren sehenden Auges einen personellen Aderlass, den die innere Sicherheit dieses
Landes nicht verkraften kann."


Ist das so? Bei uns bestehen jedenfalls keine erkennbaren Schwierigkeiten bei der Besetzung der vorhandenen Dienstposten. Die Zahl der Beschäftigten aus dem Tarifbereich, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben, übersteigt regelmäßig die Zahl der hierfür zur Verfügung stehenden Stellen. Anträge auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis sind mir demgegenüber nicht bekannt.


Dieses wurde schon mehrfach Diskutiert, es gibt viele Behörden bei denen sich keine geeignete Bewerber mehr finden lassen, z.B. sei es bei Polizei oder auch bei obersten Bundesbehörden.  Selbst wenn sich bewerber formell finden lassen, dann mit einem deutlichen, deutlichen Absacken des Niveaus so das Prüfungen am Ende nicht bestanden werden etc. Durchfallquote hat sich in den letzten 10 Jahren erheblich erhöht auch bei denen die genommen zur Laufbahnausbilundg/studium werden.

abi

Zitat von: SGLBund in Heute um 11:00,,Sie riskieren sehenden Auges einen personellen Aderlass, den die innere Sicherheit dieses
Landes nicht verkraften kann."


Ist das so? Bei uns bestehen jedenfalls keine erkennbaren Schwierigkeiten bei der Besetzung der vorhandenen Dienstposten. Die Zahl der Beschäftigten aus dem Tarifbereich, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben, übersteigt regelmäßig die Zahl der hierfür zur Verfügung stehenden Stellen. Anträge auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis sind mir demgegenüber nicht bekannt.

Ebenso erscheint mir die Annahme wenig plausibel, dass eine erhebliche Zahl von Zollbeamten oder Beamten der Bundespolizei die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Mir persönlich dürfte ein Wechsel in die Privatwirtschaft aufgrund meines beruflichen Werdegangs und meiner Qualifikation vergleichsweise leichtfallen. Bei Beamten des Zolls oder der Bundespolizei stellt sich demgegenüber die Frage, welche ihrer bisherigen Tätigkeit wirtschaftlich vergleichbaren Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Wechsel etwa in den privaten Wach- und Sicherheitsbereich dürfte regelmäßig mit erheblich veränderten Beschäftigungsbedingungen verbunden sein. Spätestens im unmittelbaren Vergleich dürfte sich dann zeigen, welchen wirtschaftlichen und sozialen Wert die beamtenrechtliche Besoldung und die mit dem Beamtenverhältnis verbundenen Rahmenbedingungen am Ende tatsächlich doch haben.

Quelle:
Schon lange mahnen wir die hohen Kündigungsraten in der Bundespolizei und beim Zoll an und warnen davor, dass die Behörden ihre Attraktivität als Arbeitgeber verlieren.
Nun wurde das Problem ganz aktuell durch neue offizielle Zahlen belegt: Zwischen 2020 und 2024 reichten rund 2.900 Beschäftigte einen Antrag auf Entlassung bei der Bundespolizei ein. Knapp 1.000 waren es beim Zoll.

Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle hervor. Bei Bundespolizei und Zoll gab es dabei die meisten Kündigungen von allen Bundesbehörden


Ich denke nicht, dass sich diese Entwicklung in den Jahren 2025 & 2026 gravierend verändert hat....
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

GoodBye

Zitat von: despaired in Heute um 11:15Dieses wurde schon mehrfach Diskutiert, es gibt viele Behörden bei denen sich keine geeignete Bewerber mehr finden lassen, z.B. sei es bei Polizei oder auch bei obersten Bundesbehörden.  Selbst wenn sich bewerber formell finden lassen, dann mit einem deutlichen, deutlichen Absacken des Niveaus so das Prüfungen am Ende nicht bestanden werden etc. Durchfallquote hat sich in den letzten 10 Jahren erheblich erhöht auch bei denen die genommen zur Laufbahnausbilundg/studium werden.

Genau, Bestenauslese bedeutet nicht, die Besten aus der absoluten Resterampe rauszusuchen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SGLBund

Zitat von: abi in Heute um 11:19Quelle:
Schon lange mahnen wir die hohen Kündigungsraten in der Bundespolizei und beim Zoll an und warnen davor, dass die Behörden ihre Attraktivität als Arbeitgeber verlieren.
Nun wurde das Problem ganz aktuell durch neue offizielle Zahlen belegt: Zwischen 2020 und 2024 reichten rund 2.900 Beschäftigte einen Antrag auf Entlassung bei der Bundespolizei ein. Knapp 1.000 waren es beim Zoll.

Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle hervor. Bei Bundespolizei und Zoll gab es dabei die meisten Kündigungen von allen Bundesbehörden


Ich denke nicht, dass sich diese Entwicklung in den Jahren 2025 & 2026 gravierend verändert hat....

Interessant, danke.

Finanzer

Zitat von: SGLBund in Heute um 11:00Ebenso erscheint mir die Annahme wenig plausibel, dass eine erhebliche Zahl von Zollbeamten oder Beamten der Bundespolizei die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Mir persönlich dürfte ein Wechsel in die Privatwirtschaft aufgrund meines beruflichen Werdegangs und meiner Qualifikation vergleichsweise leichtfallen. Bei Beamten des Zolls oder der Bundespolizei stellt sich demgegenüber die Frage, welche ihrer bisherigen Tätigkeit wirtschaftlich vergleichbaren Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes tatsächlich zur Verfügung stehen.

Das ja, aber die Kollegen von Bundespolizei/Zoll welche in Brandenburg stationiert sind oder von dort kommen (lustigerweise fallen mir direkt drei Bekannte ein) werden jetzt ziemlich hart prüfen, ob sie eventuell doch Landesbeamte werden wollen.

Libor

Zitat von: Rheini in Heute um 10:49Kann ja jeder machen wie er will. Das aber behauptet wird das wenn man mehr als drei Sätze schreiben will das eine große Hürde ist besonders da es ja Musterwidersprüche gibt, kann ich nicht nachvollziehen

Es ist ganz simpel: Wer Leute zu einer Handlung motivieren will, sollte die Hürden für die Vornahme dieser Handlung senken. Die senkt man, indem man es einfach handhabt und nicht komplizierter macht als notwendig.

Beispiel:
Der DH könnte theoretisch jedes Jahr eine individuelle Abfrage (per Brief oder E-Mail) machen, in der man ankreuzen kann, ob man die Höhe der Alimentation rügt oder nicht, um diese Information ganz simpel abzufragen. Oder er könnte im Urlaubsverwaltungssystem, das jeder Beamte jedes Jahr bedient, ein solches Feld vorsehen. Oder er könnte eine Dienst-Email angeben, an die der Widerspruch geschickt werden kann.

Stattdessen kommt jedes Jahr zum Jahresende wieder die Frage auf, wie man den Widerspruch übermitteln muss, damit der fristgemäße Zugang im Zweifel nachgewiesen werden kann. Warum macht es der DH seinen Beamten nicht einfacher? Weil er kein Interesse daran hat, dass mehr Beamte das machen.

Hinsichtlich des Inhalts:

Was ist niederschwellig? Darauf hinzuweisen, dass das BVerwG 3 Sätze verlangt, die so simpel sind, dass sie jeder Beamte selbst schreiben kann.

Was ist nicht niederschwellig? Den Leuten einzureden, das sei alles viel komplizierter und riskanter als es das BVerwG (!) sagt. Besser sei seitenlange rechtliche Ausführungen anzupappen und diese am besten jedes Jahr zu aktualisieren.