Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Verwalter

Die Frage in Speyer danach, ob bei den kommenden Tarifverhandlungen auch ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt wird, wurde vehement abgelehnt. Ob damit im Sinne der Gleichbehandlung "schlafende Hunde" geweckt wurden?

Übrigens nicht überzeugend war der Vortrag der Referatsleitung Besoldung aus Bayern zum fP. Sie schwört auf die Typisierung und da in anderen Ländern nur ein Bruchteil der Beamten (ca. 2%) einen alimentativen Ergänzungszuschlag beantragt hat, hat man auf eine solche Härtefallreglung in Bayern gänzlich verzichtet. Kurzum der Alleinverdiener (A5) mit Familie kann mE durchaus als Aufstocker enden. 
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Verwalter

Zitat von: Soldat1980 in 06.10.2026 16:40https://www.bdz.eu/news/2026/10/06/bdz-fordert-kabinettsbeschluss-bis-ende-november/

Das muss die große Politik sein.
ZitatGeschieht das nicht, wird der BDZ seine bisherige Zurückhaltung bei individuellen Rechtsbehelfen überprüfen.

Niedlich, werden dann individualisierte Widerspruchformulare zur Verfügung gestellt, damit endlich das notwendige Vorverfahren erfolgreich in Gang gesetzt wird?
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Pumpe14

Die Gewerkschaften sollten anstelle ihrer Forderung, mal über die Antworten des BMI darauf berichten - da kommt nämlich nischt

Thomas E

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 06.10.2026 15:54Da ist schon der Erste, der sich auf den Schlips getreten fühlt. Willkommen in der realen Welt, in der der AG (hier Dienstherr) für die Verrichtungen einer Tätigkeit (hier Ausführung des Dienstes) und nicht nach der Anzahl der Kinder zahlt.

Der Wunsch nach einer Besoldung nach dem Leistungsprinzip ist kein Neid, sondern entspricht der Realität von 99% der AN.

Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr ausdrücklich anders gesehen.

Pumpe14

Zitat von: Verwalter in 06.10.2026 19:16Das muss die große Politik sein.
Niedlich, werden dann individualisierte Widerspruchformulare zur Verfügung gestellt, damit endlich das notwendige Vorverfahren erfolgreich in Gang gesetzt wird?

Vielleicht öffnen sie ja doch den Rechtschutz für individuelle Klageverfahren

Besoldung1234

Es könnte tatsächlich sein das Hummelchen nicht lügt.

Alex muss sich wohl eher wohlwollend für eine baldige Lösung geäußert haben

Larsi Hasi wohl eher Stumpf und Desinteressiert,,Ja da habe ich schon mal was gehört "

Die Regierung ist kurz vorm Fall ich glaube aber nicht an eine neue Nachricht vor nächsten Jahr zur Alimentation.

Klar ist, es wird so billig wie möglich versucht bis das Bundesverfassungsgericht etwas anderes sagt.

Traurig ist dieser Verfassungsbruch grade bei denen die der Verfassung treu zur Seite stehen und von ihren eigenen Dienstherren so verkauft werden.

Und das schlimmste ist das zur Zeit fasst nichts möglich ist um sich dagegen zu wehren auch Klagen werden zur Zeit im Sande verlaufen bis der Einspruch negativ beschieden wird und das passiert erst mit einem neuen Gesetz das wie ich denke nicht vor mitte nächsten Jahres durch geht.
,,Wenn Überhaupt"

Ich hoffe ich täusche mich aber lasse mich gerne von jemanden der persönlich in diesen Ämtern verweilt eines besseren belehren.

Lieber Hummel ich hoffe deine Aussagen sind wahrheitsgemäß denn mit der Hoffnung so vieler Leute zu Spielen in dieser Zeit wo bei vielen auch jeder Euro zählt wäre eine Schande für jeden Beamten.

Nicht vergessen wir sind alle im selben Boot und werden alle von unserer eigenen Regierung verarscht was schon schlimm genug ist denn Lügen gehört scheinbar zum guten Ton.

Ich wäre sehr dankbar wenn es hier nicht so läuft denn dieses Verhalten hat das Land dahin gebracht wo es ist.

Also wenn jemand was richtiges zu Melden dann  raus damit !  ;D  8)



 

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Thomas E in 06.10.2026 20:17Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr ausdrücklich anders gesehen.

Nein, das BVerfG hat es nicht "sehr ausdrücklich anders gesehen". Ich konnte dem Urteil jedenfalls keinen Passus zur Zulässigkeit horrender Familienzuschläge entnehmen.

GoodBye

Neben der verpflichtenden Erhöhung der Grundbesoldung kommt auch eine Erhöhung der Familienzuschläge in Betracht.

Ich verstehe das so, dass diese Zuschläge maximal in Relation zur fälligen Steigerung der Grundbesoldung steigen können.

Aber wäre ich auf der anderen Seite, würde ich das natürlich auch zwanghaft anders und systemwidrig lesen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Skywalker2000

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 06.10.2026 21:19Nein, das BVerfG hat es nicht "sehr ausdrücklich anders gesehen". Ich konnte dem Urteil jedenfalls keinen Passus zur Zulässigkeit horrender Familienzuschläge entnehmen.

Was interessiert es dich, was andere bekommen du kinderloser Neider?

BeamtenBund

Zitat von: Skywalker2000 in 07.10.2026 07:14Was interessiert es dich, was andere bekommen du kinderloser Neider?

Was hat den das mit Neid zu tun? Das ist zu kurz gedacht und eine unsinnige Parole!

Ich lese den Beitrag von "BÜRGERFREUNDLICH" wie folgt:

Kinderzuschläge sollen nicht exorbitant hoch sein, sondern die Grundbesoldung muss den Bedarf abdecken!
Schon mal darüber nachgedacht, welche teile der Bezüge Pensionsfähig sind!? Ich beziehe ebenfalls exorbitant hohe Kinderzuschläge.
Daher wie gesagt wir sitzen im selben Boot und da ist Fingerpointing mE fehl am Platz!

BRUBeamter

Zitat von: Skywalker2000 in 07.10.2026 07:14Was interessiert es dich, was andere bekommen du kinderloser Neider?

Absolut deplatzierter Beitrag!

techBeaBw


Hanswurst

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 06.10.2026 21:19Nein, das BVerfG hat es nicht "sehr ausdrücklich anders gesehen". Ich konnte dem Urteil jedenfalls keinen Passus zur Zulässigkeit horrender Familienzuschläge entnehmen.

Ich habe es an anderer Stelle schonmal geschrieben: die Familienzuschläge decken einen Bedarf ab, der durch die Kinder entsteht. Um diesen Bedarf vollständig abzudecken, reichen teilweise auch die derzeitigen Familienzuschläge nicht. Das ist ein durchlaufender Posten. Kein kinderreicher Beamter baut sich damit ein millionenschweres ETF Depot auf oder lebt in Saus und Braus.

PolareuD

Ihr müsst weiterhin unterscheiden zwischen den Bedarf ab dem 3. Kind und der Bezugsgröße (4K). Für die Bezugsgröße muss der Familienunterhalt ganz überwiegend aus den Grundbezügen erfolgen. Die Familienzuschläge treten hier nur ergänzend hinzu. Erst ab dem 3. Kind kann der Bedarf vollständig durch den Familienzuschlag gedeckt werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

TorteJones

auch das funktioniert aktuell nicht