Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Du hast schon Recht, Durgi - aber Soldat nicht minder, insbesondere in seiner Situation als Kläger, dessen Verfahren von der Beklagten systematisch verzögert wird, was dem Thema - polemisch zugespitzt - den Namen geben dürfte: "Das verfassungsrechtliche verzögerungsrechtliche Alimentationsprinzip in den letzten Gesetzgebungsverfahren des Bunds".

Ich schreib mal wieder ein paar kurze Anmerkungen in Deinen Beitrag hinein:

Zitat von: Durgi in Heute um 14:36Lieber Soldat1980,

deiner grundsaetzlichen Kritik ist (erstaunlich) wenig entgegenzusetzen. :)
Allerdings ist mir die Betrachtung an einigen Stellen etwas zu eindimensional. Das kann man auf jeden Fall so sehen und also der Eindimensionalität im Besoldungsrecht, wie es sich im Bund seit spätestens 2021 darstellt, mit Soldats Beitrag eine weitere Fußnote hinzufügen.

Dein Vergleich mit dem Beamten, der seine Aufgaben jahrelang nicht erledigt und dafuer entsprechend beurteilt wuerde, ist zweifellos unterhaltsam. Nur vergleichst du hier die Erfuellung eines konkreten Dienstauftrags mit einem Gesetzgebungsverfahren, an dem unterschiedliche Ressorts, politische Entscheidungstraeger und letztlich das Parlament beteiligt sind. Ein Beamter kann einen Vorgang abschliessen. Ein Fachreferat hingegen kann keinen politischen Konsens verfuegen. Gerade deshalb ist die Unterscheidung zwischen administrativer Bearbeitung und politischer Entscheidungsverantwortung wesentlich. Das ist verfassungsrechtlich so, allerdings kritisiert Soldat zurecht, dass wir im Bund seit spätestens 2021 ein Handeln der Exekutive vorfinden, dass letztlich einer Untätigkeit gleichkommt, während der über diese der Untätigkeit gleichkommenden Handlung der Exekutive bestens informierte Gesetzgeber seit 2021 untätig bleibt. Soldat reagiert darauf damit, dass er jede der beiden Gewalten an ihre Verantwortung erinnert, die sich neuerdings im konkretisierten Prinzip der Gestaltungsverantwortung auch expliziert in der Rechtsprechung des Senats findet. Seit spätestens  2021 finden wir also eine Phase des vollständigen Ausfalls der Gestaltungsverantwortung des Bundes vor, was die Wiederherstellung einer verfassungskonformen Bundesbesoldung anbelangt, deren Ende weiterhin nicht absehbar ist. Sehenden Auges einen eingestanden verfassungswidrigen Zustand im Besoldungsrecht aufrechtzuerhalten, sieht die Verfassung aber nicht vor. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht in aller gebotenen Deutlichkeit klargestellt, dass der Gesetzgeber – auch für die Vergangenheit – eine mit der Verfassung unvereinbare Rechtslage nicht fortbestehen lassen darf. Insofern ist doch Soldats Ausführung offensichtlich schlüssig.

Auch die Kritik an den Gewerkschaften greift meines Erachtens etwas kurz. Diese koennen Forderungen formulieren, verhandeln und oeffentlichen Druck erzeugen. Gesetzgeberische Entscheidungen erzwingen koennen sie jedoch nicht. Dass sich ihre Pressemitteilungen inzwischen wiederholen, ist deshalb eher weniger Ausdruck gewerkschaftlicher Untaetigkeit als vielmehr Symptom eines unveraenderten politischen Sachstandes..... Soldats Kritik ist auch hier insofern nachvollziehbar, als dass er eine signifikant größere Transparenz in Zielen und Methoden, die Ziele erreichen zu wollen, fordert. Auch das finde ich - unabhängig davon, dass das für Gewerkschaften schwierig ist, weil sie ausnahmslos der schwächere Partner im Beteiligungsverfahren bleiben - zunächst einmal eine schlüssige wie nachvollziehbare Forderung.

Beim fiktiven Partnereinkommen teile ich deine erheblichen Vorbehalte. Allerdings ist ein Modell nicht schon deshalb verfassungswidrig, weil es politisch unerwuenscht oder rechnerisch vorteilhaft fuer den Dienstherrn ist. Seine rechtliche Tragfaehigkeit muss sich an den verfassungsrechtlichen Anforderungen messen lassen, nicht an seiner Popularitaet, das leuchtet hoffentlich ein. Auch hier finde ich, dass Du Soldats Kritik vereinfachst. Denn zweierlei ist doch unbestritten, nämlich erstens, dass mit der Betrachtung des Partnereinkommens eindeutig fiskalische Interesse einhergehen (worauf Soldat hinweist und was kein Besoldungsgesetzgeber oder Dienstherr bislang bestritte), und zweitens, dass in jenem Zusammenhang nicht alles, was sich hinreichend konkretisieren lässt, auch zwangsläufig plausibilisiert werden kann, dass aber alles, was sich nicht hinreichend konkretisieren lässt, auch nicht plausibilisiert werden kann. Darauf hat Anna Leisner-Egensperger in ihrem aktuellen NVwZ-Beitrag ja noch einmal schlüssig hingewiesen. Das Doppel- oder Mehr- oder Hinzuverdienermodell welchen Rechtskreises ist bislang hinreichend konkretisiert worden? Dass jene Antworten von exekutiver und legislative Gewalt ausbleiben, ist der - wenn ich das richtig lese - zentrale Kritikpunkt, den Soldat ausführt. Nicht umsonst kritisiert er, was regelmäßig in den Gesetzgebungsverfahren so ausgeführt worden ist, nämlich das Doppel-, Mehr- oder Hinzuverdienermodell als vorrangig bis vollständig als Rechenmodell konzipiertes Konstrukt.

Und schliesslich zur Ressortabstimmung  :-X : Sie ist keine Ausrede, sondern ein notwendiger Bestandteil der Gesetzgebungsvorbereitung. Problematisch wird sie erst dann, wenn aus einem geregelten Verfahren eine faktisch unbegrenzte Vertagung politischer Entscheidungen wird.

Genau darin liegt fuer mich der Kern der Angelegenheit. Volle Zustimmung. Nicht darin, dass die Ministerien das Grundgesetz nicht verstanden haetten oder niemand seiner Arbeit nachginge. [Wenn ich das richtig sehe, hat Soldat das so, wie Du das hier zusammenfasst, auch nicht gesagt.] Sondern darin, dass die politisch Verantwortlichen seit Jahren keine verbindliche Entscheidung herbeifuehren, deren rechtliche und finanzielle Konsequenzen sie auch zu tragen bereit sind.
--- Fettdruck und Unterstreichung der vorherigen Passage durch Dich - auch hier: volle Zustimmung mit Deiner Sichtweise
Was will ich mti all den Zeilen nun sagen....
Dein Unmut ist also berechtigt. Nur sollte man bei aller berechtigten Empoerung die Ursachen nicht mit ihren Erscheinungsformen verwechseln. Irgendwann werden offensichtlich Erscheinungsformen im politischen Geschäft zunehmend zu Ursachen, die wiederum dann also eine Verfassungswirklichkeit prägen. Diese Verfassungswirklichkeit ist also geprägt von der oben dargestellten Untätigkeit des Gesetzgebers, der so eine mit der Vergangenheit nicht vereinbare Rechtslage zielgerichtet aufrechterhält. Denn die legislative Gewalt hätte seit mehr als fünf Jahren handeln müssen, weil das die ihr auferlegte Gestaltungsverantwortung fordert. Sie kann sich nicht darauf zurückziehen, dass ihr von der exekutiven Gewalt beizeiten ein sachgerechter oder überhaupt ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden würde.

Denn die Ministerialverwaltung kann Gesetze vorbereiten. Den politischen Willen, sie auch zu beschliessen, kann sie nicht gleich mitliefern. Das ist so. Aber das macht die von Soldat geäußerte Kritik an der heute bestehenden Rechtslage nicht wett. Denn seine Kritik entzündet sich weniger an der Ministerialbürokratie, sondern vor allem an politischen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern.

MOGA

Was haltet ihr von foermlichen Beschwerden an BMI, BMF und Petition an den Bundestag?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

xap

Zitat von: BPolFrust in Heute um 13:38Doof nur wenn dein eigener Dienstherr nicht mehr hinter dem GG steht und du Angst haben musst, dass deine persönlichen Daten an Kriminelle weitergeben werden könnten, wenn du der OK im weg stehst.

Ach du sprachst von Sachsen Anhalt? Und ich dachte schon.

Die Linke hat übrigens bereits einen MP gestellt - in Thüringen. Übrigens ein BL, dass mit als eines der ersten auf den Beschluss aus 2020 reagiert hat. Ich kann also nicht erkennen worauf du hinaus willst. Ich selbst lebe in Berlin, bin kein Fan des Wahlergebnisses - aber ich lebe aktuell lieber in Berlin, als in ST. In ST möchte ich derzeit nicht in bestimmten Abt. des IM sitzen. Auch gab es in Berlin bereits eine LReg unter Beteiligung der Linken. Und, siehe da es steht noch.

Was ich jedoch für inakzeptabel halte, sind Äusserungen wie deine. Erst recht wenn sie von einem Polizisten kommen, der seinen Beruf in den Dienst der Gesellschaft stellt. Welche Rolle spielt da die aktuelle Landesregierung? Diese kommt und geht, die Aufgabe und die Menschen bleiben.

PolareuD

Zitat von: MOGA in Heute um 17:40Was haltet ihr von foermlichen Beschwerden an BMI, BMF und Petition an den Bundestag?

Man sollte eher den Beitrag von Soldat in der Fläche verteilen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: BPolFrust in Heute um 15:57https://www.berliner-besoldung.de/speyer-tag-2-wie-bayern-das-fiktive-partnereinkommen-ohne-haertefallregelung-rechtfertigt/

Das ist ja schon ein Schlag ins Gesicht. 😅

Eigentlich nur ein Beweis dafür, dass die "Bestenauslese" im Beamtentum und der Politik nicht mehr funktioniert  ::)

Was die vortragende Person leider vergessen hat ist, dass es einen Unterschied macht, ob beide arbeiten müssen oder beide arbeiten können, um die Familie über die 80 % Grenze der Armutsgefährdung zu heben.

Das heute in vielen Fällen beide Ehepartner arbeiten müssen, um die Familie über die Armutsgrenze zu heben, ist keine gesellschaftliche Errungenschaft, sondern politisches Versagen. Aber dafür müsste man halt auch mal nach dem ersten gedanklichen Schritt auch den zweiten tun...

Sinn der Sache, dass beide Ehepartner arbeiten können ist die Mehrung des Wohlstandes - der aktuelle Weg ist leider die Negation dieser Absicht, man könnte auch "Pervertierung" sagen.

Viggen


... @MOGA & @PolareuD, man/ wir sollten einfach beides tun !!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BPolFrust

Zitat von: xap in Heute um 18:17Ach du sprachst von Sachsen Anhalt? Und ich dachte schon.

Die Linke hat übrigens bereits einen MP gestellt - in Thüringen. Übrigens ein BL, dass mit als eines der ersten auf den Beschluss aus 2020 reagiert hat. Ich kann also nicht erkennen worauf du hinaus willst. Ich selbst lebe in Berlin, bin kein Fan des Wahlergebnisses - aber ich lebe aktuell lieber in Berlin, als in ST. In ST möchte ich derzeit nicht in bestimmten Abt. des IM sitzen. Auch gab es in Berlin bereits eine LReg unter Beteiligung der Linken. Und, siehe da es steht noch.

Was ich jedoch für inakzeptabel halte, sind Äusserungen wie deine. Erst recht wenn sie von einem Polizisten kommen, der seinen Beruf in den Dienst der Gesellschaft stellt. Welche Rolle spielt da die aktuelle Landesregierung? Diese kommt und geht, die Aufgabe und die Menschen bleiben.

Ich stehe voll für die Verfassungstreue, nur mache ich mir ernsthaft Sorgen um meine Kollegen in Berlin.
Die Berliner Linke ist überhaupt nicht mit der in Thüringen zu vergleichen. Die linken Politiker von denen du sprichst sind in Berlin längst ausgetreten, weil sie selbst die Verhältnisse in der Partei nicht mehr ertragen können.

https://www.morgenpost.de/berlin/article413285948/sicherheit-der-stadt-steht-auf-dem-spiel-gewerkschaft-warnt-vor-abwanderung-von-polizisten.html

Wenn aber die Partei meiner künftigen Regierungschefin sagt, meine Behörde sei der einzige Clan in Berlin und die Verfolgung von Clankriminalität ist nur Rassismus, würde ich mir als Polizist ernsthaft Sorgen um die Sicherheit von mir und meiner Familie machen.
Und 5 Jahre sind eine verdammt lange Zeit.
Denkst du wirklich Ferat Koçak ist die einzige Marionette der OK in Berlin?

Viggen


... und, Publikumswirksamkeit ist kriegsentscheidend - wir leben in anderen Zeiten mit neuen schlagkräftigen Medien!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BPolFrust

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 18:27Eigentlich nur ein Beweis dafür, dass die "Bestenauslese" im Beamtentum und der Politik nicht mehr funktioniert  ::)

Was die vortragende Person leider vergessen hat ist, dass es einen Unterschied macht, ob beide arbeiten müssen oder beide arbeiten können, um die Familie über die 80 % Grenze der Armutsgefährdung zu heben.

Das heute in vielen Fällen beide Ehepartner arbeiten müssen, um die Familie über die Armutsgrenze zu heben, ist keine gesellschaftliche Errungenschaft, sondern politisches Versagen. Aber dafür müsste man halt auch mal nach dem ersten gedanklichen Schritt auch den zweiten tun...

Sinn der Sache, dass beide Ehepartner arbeiten können ist die Mehrung des Wohlstandes - der aktuelle Weg ist leider die Negation dieser Absicht, man könnte auch "Pervertierung" sagen.

Jeder DH nimmt aktuell jeglichen Strohhalm auf um Geld zu sparen.
Ganz nach dem Motto ,,alles was der BVerfG nicht ausdrücklich untersagt, ist erlaubt".
Ich verstehe nur nicht warum jetzt so viele Länder die Besoldungsreform mit fPE im Turbo durchbringen, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass dort durch das BVerfG zeitnah neue Grenzen gesetzt werden.

Rheini

Dem Beamten kann und darf es letztlich egal sein, weshalb seit nunmehr Jahrzehnten seine Besoldung vermutlich nicht aA ist. Ob es an einem einzelnen Verantwortungsträger liegt, an einem oder mehrern Ministerien, an einer oder mehreren Parteien, ob es am Kanzler oder an sonstwerm liegt, es ist zwar "leben live", aber immer noch egal für den Beamten der seine aA fordert und fordern darf.

Alles was dem im Weg steht, ist schlichtweg nicht sein Problem und dient knallhart und überspitzt gesagt nur dem DH als Ausrede.

Wer sich für diese Posten beworbt muss damit klar kommen, dass die Verfassung der Massstab seines Handelns ist und sich nicht rausreden das er gerade an der Situation schuldlos ist weil .......

DeltaR95

Zitat von: BPolFrust in Heute um 18:43Jeder DH nimmt aktuell jeglichen Strohhalm auf um Geld zu sparen.
Ganz nach dem Motto ,,alles was der BVerfG nicht ausdrücklich untersagt, ist erlaubt".
Ich verstehe nur nicht warum jetzt so viele Länder die Besoldungsreform mit fPE im Turbo durchbringen, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass dort durch das BVerfG zeitnah neue Grenzen gesetzt werden.

Ganz einfache Antwort - die "Faulheit" der Menschen.

So lange nicht jeder Beamte Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt und "vorenthaltene Besoldung" nicht verzinst wird, ist jede dieser Runden im Hamsterrad ein Gewinn für den Dienstherrn.

Wenn jetzt ein erneut verfassungswidriges Besoldungsgesetz im Turbo durchgeballert wird und im Nachgang alle Widersprüche abschlägig beschieden werden, wieviele dieser Widerspruchsführer werden wohl direkt erneut Widerspruch einlegen? Wieviele werden es einfach auf sich beruhen lassen?

Dies ist - sorry - einfach schändliche Mathematik, die hier seitens der Dienstherrn betrieben wird.

BPolFrust

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 19:32Ganz einfache Antwort - die "Faulheit" der Menschen.

So lange nicht jeder Beamte Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt und "vorenthaltene Besoldung" nicht verzinst wird, ist jede dieser Runden im Hamsterrad ein Gewinn für den Dienstherrn.

Wenn jetzt ein erneut verfassungswidriges Besoldungsgesetz im Turbo durchgeballert wird und im Nachgang alle Widersprüche abschlägig beschieden werden, wieviele dieser Widerspruchsführer werden wohl direkt erneut Widerspruch einlegen? Wieviele werden es einfach auf sich beruhen lassen?

Dies ist - sorry - einfach schändliche Mathematik, die hier seitens der Dienstherrn betrieben wird.

Die Verzinsung ist ja immer noch gesetzlich ausgeschlossen und klagen macht in meinen Augen tatsächlich auch wenig Sinn, da die VG sowieso alles ans BVerfG weiterleiten und dort hängt es dann 10 Jahre rum bis es Reif ist.

In meinen Augen wäre tatsächlich der Streik die einzig gangbare Option, um schnell Wirkung zu erzielen.

Die Politik bewegt sich eben nur wenn es Geld kostet.
Ich kann jetzt nur für meinen Verein reden, aber leg mal für eine Woche jeglichen internationalen Flughafen in Deutschland lahm, was denkst du wie schnell sich in Berlin etwas bewegen würde.


Rheini

Zitat von: BPolFrust in Heute um 19:38Die Verzinsung ist ja immer noch gesetzlich ausgeschlossen und klagen macht in meinen Augen tatsächlich auch wenig Sinn, da die VG sowieso alles ans BVerfG weiterleiten und dort hängt es dann 10 Jahre rum bis es Reif ist.

In meinen Augen wäre tatsächlich der Streik die einzig gangbare Option, um schnell Wirkung zu erzielen.

Die Politik bewegt sich eben nur wenn es Geld kostet.
Ich kann jetzt nur für meinen Verein reden, aber leg mal für eine Woche jeglichen internationalen Flughafen in Deutschland lahm, was denkst du wie schnell sich in Berlin etwas bewegen würde.



Ich fürchte es bewegt sich dann nur die Personalabteilung mit Diszis schreiben ....