Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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netzguru

Zitat von: ReAusK in Heute um 17:45Und wenn meine Kinder dann mit 14 Jahren irgendwann Zeitung austragen, wird das auch noch angerechnet?

Kinderarbeit (Einkommen) steht schon im Entwurf vom Frühjahr drinnen.
Noch nicht als Zwang´smaßnahme´. Arbeiten statt Schule.

Seite 142 Absatz 2
"Etwaiges Einkommen von Kindern wird bei der Ermittlung der Höhe des ergänzenden Familienzuschlags mitberücksichtigt, da hiermit die alimentativen Bedarfe der Familie, insbesondere
der Kinder gedeckt werden sollen."

andreb

Das kann man sich echt nicht mehr ausmalen.

Vielleicht noch das Taschengeld von Oma und Opa ?
- Dividenden aus ETF Sparplänen (Hallo Kinderdepot!)
- Geldgeschenke zum Geburtstag ?

Vielleicht überlegt man sich sogar ,,Geldwerte Vorteile" fiktiv auf das Brutto zu addieren.

DeltaR95

Zitat von: andreb in Heute um 19:31Vielleicht überlegt man sich sogar ,,Geldwerte Vorteile" fiktiv auf das Brutto zu addieren.

Stimmt, und das Problem, dass der Bundesbeamte mit Dienstort Niedersachsen mehr fPE angerechnet bekommt, als der niedersächsische Landesbeamte kann man auch einfach lösen:

Da der Bundesbeamte ja "über" dem Landesbeamten steht und gemäß diesem höheren sozialen Status "standesgemäßer" seinen Eheparter aussucht, ist es ja zwingend, dass dieser mehr fPE in den Haushalt einbringt  ;D

Mit dieser Hierarchie ergibt sich sachlogisch, dass der Bundesbeamte A14 natürlich auch mehr Grundbesoldung erhält - weil ja mehr Verantwortung. Nur für den Kommunalbeamten wird es dann echt traurig, denn der steht sogar noch unter dem Landesbeamten.

Mal im Ernst, dass ist eine Rückentwicklung des Berufsbeamtentums, keine Weiterentwicklung  :o