Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

Zitat von: Hugo in Heute um 08:11Wurde hier im Forum bereits erörtert, ob sich der DH mit dem Faeser-Entwurf und des dort unterstellten fPE in Höhe der Minijob Obergrenze und dem Entwurf aus April 2026 nicht selbst ins Aus geschossen hat? Es kann doch nicht sein, dass 2024 ein Minijob unterstellt wird und mit dem neuen Urteil aus 2025 plötzlich ein höheres fPE angerechnet wird. Damit kann dem DH verfassungswidriges Handeln nachgewiesen werden.
Wie bereits von anderen angemerkt frühstückt der BMI-Entwurf aus dem April diesen Punkt auf Seite 147 mit einer gewissen "Chuzpe" ab:
- Zunächst stellt er lapidar fest, dass es weder im BBVAnpÄndG 2021/2022 noch im BBVAnpÄndG 2023/2024 irgendwelche Berechnungen zum Mindestabstandsgebot bzw. zur Mindestbesoldung gab.
- Anschließend weist er darauf hin, dass der "Faeser-Entwurf" zwar am 6. November 2024 im Kabinett beschlossen wurde, jedoch "aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen der Diskontinuität unterfiel".
- Im Ergebnis kommt er wortwörtlich zu folgendem Schluss: "Damit hat sich der Besoldungsgesetzgeber seine Optionen hinsichtlich der Ausgestaltung des zugrunde zu legenden Familienmodells ab dem Jahr 2021 bislang offengehalten."

Meine persönliche Glaskugel sagt diesbezüglich weiterhin Folgendes:
1.) Ich würde es nach wie vor nicht zu 100% ausschließen, dass das BVerfG gegebenenfalls für zukünftige Besoldungsjahre die Anrechnung eines begrenzten Partnereinkommens (z.B. auf Minijob-Niveau) erlauben könnte, auch wenn ich natürlich auf ein vollständiges Anrechnungs-Verbot hoffe.
2.) Deutlich geringer würde ich hingegen die Wahrscheinlichkeit taxieren, dass beispielsweise die bayerischen Werte (22.648 EUR in 2026, 23.492 EUR in 2027, 24.607 EUR in 2028) seitens Karlsruhe als verfassungsgemäß betrachtet werden.
3.) Und nochmals unwahrscheinlicher erscheint mir, dass eine rückwirkende Anrechnung ab 2021 den Segen aus Karlsruhe erhalten wird.

Wie auch immer, im Anschluss an die diesbezügliche BVerfG-Entscheidung werden mutmaßlich die Foren-Server "glühen"..   :)

Rheini

#8656
Zitat von: GoodBye in Heute um 11:59Glaub' mir, wenn der alimentative Mehrbedarf bereits erledigt wäre, würde es auch bei der amtsangemessenen Alimentation schneller gehen. Der Mehrbedarf hat ja eigentlich garnichts mit dem Amt zu tun.

In NRW hat es übrigens nicht geklappt und wird sogar zum 01.01.2027 wieder teilweise rückabgewickelt (Wegfall der Mietenstufen ab dem 3. Kind).

Kräuterhexe1234

Zitat von: Matze1986 in Heute um 11:10In einem aktuellen Facebook-Post rät die GdP offiziell davon ab, Widerspruch einzulegen:
"Spart euch den Stress"

Ich finde das gerade echt unfassbar dämlich...

Widerspruch nicht nötig



Hatten die nicht vor ein paar Wochen nicht diesen markigen offenen Brief mit Betreff "Der Geduldsfaden ist gerissen, Herr Minister!" geschrieben?

Rheini

Zitat von: Kräuterhexe1234 in Heute um 12:39Hatten die nicht vor ein paar Wochen nicht diesen markigen offenen Brief mit Betreff "Der Geduldsfaden ist gerissen, Herr Minister!" geschrieben?

Mal nachfragen aus wievielen Fäden der Geduldsstrick besteht?

Rentenonkel

Zitat von: Rheini in Heute um 11:54Ich möchte nur darauf hinweisen das wir uns vom DH gerade nicht auseinanderdividieren lassen sollten.

Ich würde mich über jeden (Teil)Umsetzung der aA freuen, egal welcher Bereich davon profitiert. Worüber ich mich nicht freuen würde wäre eine Forderung aus der Beamtenschaft das man einen Teil umsetzen soll und dafür was anderes schlabbern darf.

Da bin ich bei Dir und so war das auch nicht gemeint. Es geht nicht darum, etwas schlabbern zu lassen. Man darf jedoch auch die Augen vor der Realität nicht verschließen. Selbst wenn der Gesetzgeber für die Zukunft die Bundesalimentation auf neue Füße stellt, wird er für die Vergangenheit erst deutlich später eine Entscheidung treffen.

Auch wird er mindestens für die Zukunft das fPE einführen, welches sich vermutlich auch erst in der Zukunft in dieser Form als verfassungswidrig darstellen dürfte.

Diese fPE hat jedoch mit dem anderen Strang der kinderreichen Beamten nichts zu tun. Daher könnte der Gesetzgeber in dieser Frage sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft für die nötige Klarheit sorgen und die finanzielle Situation der betroffenen Familien deutlich steigern, was nebenbei bemerkt den Kostendruck auf die Frage der 4 K Familie auch senken würde. Wenn man beides miteinander vermischt werden die Kosten der beiden Fragen auch kumuliert, wodurch der Haushaltsposten immer böser erscheint.

Mithin, und da bin ich bei Goodbye, könnte das Auseinanderziehen der beiden Stränge auch in meinen Augen eher allen Beamten helfen als schaden.

Und Geld, was nicht mehr da ist, kann auch nicht für andere abstruse Ideen ausgegeben werden. Im Übrigen könnte man ja die 86 Millionen 5 Mrd EUR dafür nutzen, die durch die Reform des Bürgergeldes eingespart worden sind.

Rheini

#8660
Zitat von: Rentenonkel in Heute um 13:10Da bin ich bei Dir und so war das auch nicht gemeint. Es geht nicht darum, etwas schlabbern zu lassen. Man darf jedoch auch die Augen vor der Realität nicht verschließen. Selbst wenn der Gesetzgeber für die Zukunft die Bundesalimentation auf neue Füße stellt, wird er für die Vergangenheit erst deutlich später eine Entscheidung treffen.

Auch wird er mindestens für die Zukunft das fPE einführen, welches sich vermutlich auch erst in der Zukunft in dieser Form als verfassungswidrig darstellen dürfte.

Diese fPE hat jedoch mit dem anderen Strang der kinderreichen Beamten nichts zu tun. Daher könnte der Gesetzgeber in dieser Frage sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft für die nötige Klarheit sorgen und die finanzielle Situation der betroffenen Familien deutlich steigern, was nebenbei bemerkt den Kostendruck auf die Frage der 4 K Familie auch senken würde. Wenn man beides miteinander vermischt werden die Kosten der beiden Fragen auch kumuliert, wodurch der Haushaltsposten immer böser erscheint.

Mithin, und da bin ich bei Goodbye, könnte das Auseinanderziehen der beiden Stränge auch in meinen Augen eher allen Beamten helfen als schaden.

Und Geld, was nicht mehr da ist, kann auch nicht für andere abstruse Ideen ausgegeben werden. Im Übrigen könnte man ja die 86 Millionen 5 Mrd EUR dafür nutzen, die durch die Reform des Bürgergeldes eingespart worden sind.

Dein Beitrag hört sich so rational an und könnte klappen, wenn der Dh Interesse daran hätte. Siehe NRW, wird die Familie mit 3 Kindern oder mehr, gerade rückabgewickelt.

Rentenonkel

In NRW hat der Gesetzgeber gemerkt, dass er mit den Familienzuschlägen über das Ziel hinaus geschossen ist, während er die Grundbesoldung nicht in dem erforderlichen Umfang angehoben hat.

Auch aus diesem Grund dürfte er den Ehegattenzuschlag abgeschafft haben und die Familienzuschläge angepasst haben. Das wäre sicherlich auch zu begrüßen, so denn die nominalen Beträge der Anhebung der Grundbesoldung auch mindestens identisch hoch wären. Genau das ist jedoch nicht passiert; die Anhebung der Grundbesoldung hinkt den Kürzungen hinterher statt sie zu übertreffen, wodurch sich der Gesetzgeber dem fiskalischen Risiko aussetzt, dass der nächste (oder übernächste) Landtag den Beamten immer noch im erheblichen Umfang etwas nachzahlen muss. Das ist dann jedoch das fiskalische Problem des nächsten Landtages, der ja nicht identisch sein muss mit dem aktuellen  ;)

Man darf auch nicht vergessen, dass im Jahre 2020 das Land NRW dasjenige war, dass unmittelbar von dem Urteil betroffen war und sich der Gesetzgeber nicht der Gefahr aussetzen wollte, zu wenig zu zahlen und somit in ein erneutes Verfahren gezogen zu werden.

Es ist ja auch nicht verboten, einen höheren Familienzuschlag zu zahlen als den, den der Senat als gesetzliches Minimum definiert hat. Der Gesetzgeber darf es nur nicht zu Lasten der amtsangemessenen Alimentation machen, und genau das wird dem Land NRW zunehmend bewusst, wodurch er meiner Einschätzung nach versucht, das fiskalische Fiasko etwas einzudämmen, indem er die Familienzuschläge wieder etwa einfängt. Man hat sich zu lange mit einer rein mathematisierenden Betrachtung versucht, dem Problem anzunähern, ohne das Problem jedoch mit der gebotenen juristischen oder verfassungsrechtlichen Brille zu betrachten.

Das birgt ein enormes haushalterisches Risiko.

GeBeamter

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 12:09Und da unser Bund die Augen verschließt muss der 3-Kind-Beamte seit Jahren auf seine Grundbesoldung zurückgreifen. Ergo wird er monetär degradiert. Ämterwertigkeit und Leistungsgerechtigkeit = NULL

Der Dienstherr wird einer längst überfälligen Korrektur nicht nur nicht gerecht (Verschleppung der aA), sondern entfernt damit seit mehreren Jahren den 3-Kind-Beamten noch mehr vom derzeitigen Status Quo (durch Ignorieren). Tendenz steigend mit jedem Jahr.

Zudem häuft er da immer weiter Nachzahlungsansprüche an, die schnell für manche Beamte einen sechsstelligen Wert annehmen können. Wenn das dann kommt, wird man wieder das Fass aufmachen, wie man das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dem gemeinen Bürger verkaufen soll. Das hat ein Schmierentheater.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:15Zudem häuft er da immer weiter Nachzahlungsansprüche an, die schnell für manche Beamte einen sechsstelligen Wert annehmen können. Wenn das dann kommt, wird man wieder das Fass aufmachen, wie man das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dem gemeinen Bürger verkaufen soll. Das hat ein Schmierentheater.

Jeder darf seine eigene Suppe auslöffeln.

Warum soll ich Mitleid mit jemanden haben den man seit Jahrzehnten sagt, dass es zu einem Knall kommt wenn man so weitermacht?

Schlechte da nicht durchs GG geschützt, sind doch z. B. die Rentner. Jeder der in der Grundschule Mathe hatte wusste was passiert. Was ist passiert? Nichts ...

Dogmatikus

Zitat von: SwenTanortsch in 31.10.2026 12:21Die geeignete Schrift gibt es hinsichtlich Niedersachsen bereits [...]. Es ist zugleich anzunehmen, dass sie beizeiten das Licht der Welt erblicken wird. [...]
Darf man diesbezüglich dezent nachhaken, wo man wohl beizeiten nach dem Lichte schauen sollte?

Knecht

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:38Darf man diesbezüglich dezent nachhaken, wo man wohl beizeiten nach dem Lichte schauen sollte?

Am Ende des Tunnels, schätze ich.

Julianx1

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:15Zudem häuft er da immer weiter Nachzahlungsansprüche an, die schnell für manche Beamte einen sechsstelligen Wert annehmen können. Wenn das dann kommt, wird man wieder das Fass aufmachen, wie man das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dem gemeinen Bürger verkaufen soll. Das hat ein Schmierentheater.

 ;D  ;D  ;D

Jaaaa ich bin Beamter obertse Bundesbehörde, A 13, verheiratet, 7 Kinder. Ich bin quasi der Totfeind eines Haushälters.

Beim Seehofer- Entwurf wollte ich noch ne Yacht kaufen. Bei Faeser habe ich noch über den neuen Familienbus nachgedacht. Beim Dobi Entwurf nur noch über nen Deutschlandticket für alle.

Seitdem bin ich jetzt runter auf nen Familien-Supersparticket zum nächsten Weihnachtsmarkt.  8)

Alles wird gut!