Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Maximus

Zitat von: BalBund in Gestern um 20:38Ohne Zustimmung des Staatssekretärs darf ich hier weder bestätigen noch dementieren. Bundi hat aber den Weg, der noch zu gehen ist schon treffend die Vorlage gegeben.

Wer heute vor Ort dabei war wird mitbekommen haben, dass keine Rückfragen und kein Plenum zu den Grußworten des Ministers vorgesehen waren. Wer die Rede ab 09:40 Uhr im Livestream mitverfolgt hat wird feststellen, dass es rhetorisch eine der besseren ihrer Art war, ein wenig Verve hat hier sicher geholfen (insbesondere als er andeutete, im nächsten Jahr beim Kongress nun wirklich wirklich wirklich keine Ausrede mehr zu haben, wenn die vermaledeite Alimentation bis dahin nicht im Kabinett gewesen sei).

Wer genauer hingehört hat, der weiß nun, dass er nicht mehr als einen Kabinettsbeschluss versprochen hat, was das parlamentarische Verfahren daraus machen wird ließ er bewusst offen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Das ist mir auch aufgefallen. Dobrindt hat sich hier ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. Er hätte auch nur die Veröffentlichung eines neuen Entwurfes + anschließende Verbändebeteiligung ankündigen können.

Mit der Ankündigung eines Kabinettsbeschlusses noch in diesem Jahr hat er sich (ohne Not) selbst unter Druck gesetzt. Das macht man doch nur, wenn man sich ziemlich sicher ist...

Wenn zwischen den Ressorts Einigkeit hergestellt werden konnte und es tatsächlich einen Kabinettsbeschluss gibt, dann wird der Entwurf auch durchgehen. Die Abgeordneten bzw. der Innenausschuss werden bei diesem Thema keinen großen Widerstand leisten.   

AltStrG

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/berlin-treffen-gruene-erteilen-kenia-koalition-eine-absage-6ae9f177de8ceb64689bb996

https://www.bz-berlin.de/berlin/evers-startet-neuen-anlauf-cdu-will-spd-und-gruene-doch-noch-umstimmen-6ae999bae54274d5b379d448

Zitat:
Stattdessen wollen SPD und Grüne mit Evers klären, wie Berlin bis zur Bildung einer neuen Regierung handlungsfähig bleibt. Dabei geht es unter anderem um einen möglichen Nachtragshaushalt und die Umsetzung eines Gerichtsurteils zur Beamtenbesoldung.