Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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phil0611

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 15:40Bezahlst du denn Unterhalt? Bekommst du den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags für deine Tochter? Vermutlich nicht, da du das Kindergeld nicht bekommst.

Ich bekomme den Familienzuschlag für 2 Kinder, ich zahle ganz normal Unterhalt. Es geht lediglich darum, dass ich das Kindergeld NICHT erhalte. Dies wird jedoch in der Berechnung mit angerechnet um über die Schwelle zu kommen.

Daher meine Frage, ob dies auch fiktiv gemacht wird.

phil0611

Ich bekomme den Familienzuschlag für 2 Kinder, ich zahle ganz normal Unterhalt. Es geht lediglich darum, dass ich das Kindergeld NICHT erhalte. Dies wird jedoch in der Berechnung mit angerechnet um über die Schwelle zu kommen.

Daher meine Frage, ob dies auch fiktiv gemacht wird.

Hanswurst

Zitat von: phil0611 in Gestern um 16:23Ich bekomme den Familienzuschlag für 2 Kinder, ich zahle ganz normal Unterhalt. Es geht lediglich darum, dass ich das Kindergeld NICHT erhalte. Dies wird jedoch in der Berechnung mit angerechnet um über die Schwelle zu kommen.

Daher meine Frage, ob dies auch fiktiv gemacht wird.
Sehe da jetzt keinen anderen Sachverhalt, als wenn die Kinder noch in deinem Haushalt leben würden. Kindergeld ist für den Bedarf der Kinder, warum das jetzt in deinem Fall ,,doppelt" (einmal über das Kindergeld und einmal über die Alimentation) ausgezahlt werden soll, erschließt sich mir jetzt nicht.

Diese fiktiven Berechnungen werden ja nur im Rahmen einer Mindestalimentation für die 4K Familie bemüht. Nicht um den konkreten Bedarf eines bestimmten Sachverhaltes zu ermitteln.


Schneewitchen



Schneewitchen

Zitat von: netzguru in Heute um 00:23Gute Arbeit und sehr viel schneller

"Gut" ist schon fast untertrieben. Das Werk ist schon beeindruckend. Wer immer der Autor auch sein mag, er hat was drauf!

phil0611

Ich glaube du verstehst es nicht ganz. Es wird nicht "doppelt" an mich ausgezahlt, sondern garnicht. In der Berechnung wird aber angenommen, dass ich es erhalte.

Hanswurst

Zitat von: phil0611 in Heute um 07:22Ich glaube du verstehst es nicht ganz. Es wird nicht "doppelt" an mich ausgezahlt, sondern garnicht. In der Berechnung wird aber angenommen, dass ich es erhalte.

Ich hab das schon richtig verstanden. Du möchtest, dass man das Kindergeld bei dir in der Berechnung "deiner" Mindestalimentation nicht berücksichtigt, die Kindsmutter bekommt es aber wie gewohnt ausgezahlt. Das heißt man rechnet das Kindergeld auf deine Alimentation drauf und zahlt an die Kindsmutter Kindergeld. Ist eine doppelte Auszahlung.

Julianx1

Zitat von: phil0611 in Heute um 07:22Ich glaube du verstehst es nicht ganz. Es wird nicht "doppelt" an mich ausgezahlt, sondern garnicht. In der Berechnung wird aber angenommen, dass ich es erhalte.

Auf deine Unterhaltszahlung wird dir die Hälfte des Kindergeldes angerechnet.

Pälzer Bu

#640
Ich glaube, der Rechner verarscht mich😂 Ich (3 Kinder, Pflegegrad 2, Frau pflegt und arbeitet halbtags) würde alleine ohne die Nachzahlung fürs 3. Kind 45.000 Euro brutto zurückbekommen😂😂😂 Das kann nicht sein.

GeBeamter

Zitat von: Pälzer Bu in Heute um 08:12Ich glaube, der Rechner verarscht mich😂 Ich (3 Kinder, Pflegegrad 2, Frau pflegt und arbeitet halbtags) würde alleine ohne die Nachzahlung fürs 3. Kind 45.000 Euro brutto zurückbekommen😂😂😂 Das kann nicht sein.

Warum sollte das unrealistisch sein?

Durch den Pflegegrad wird ja zusätzlich die Zulage nach 79a rückwirkend gewährt, die das (nicht vorhandene) Partnereinkommen aufwiegen soll. Das Partnereinkommen macht doch für nicht Mal 2,5 Jahre schon über 45.000 brutto aus. Wenn das in den spezifischen Fall über eine Zulage kompensiert wird, ist man natürlich schnell bei solchen Summen.

Nur Mal zum Vergleich: gemäß Rundschreiben BMI aus 2021 muss kein Beamter mehr Widerspruch gegen die Besoldung seit 01.01.2021 einlegen.
Kommt nun ein Gesetz mit einem rückwirkenden Partnereinkommen und man würde dem widersprechen, man selbst oder jemand anderes würde vor Gericht Recht bekommen und das rückwirkende Partnereinkommen würde fallen, reden wir hier alleine schon von Rückzahlungen in Höhe von 100.000 - 120.000 Euro PRO Fall.

Versuch

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:02Warum sollte das unrealistisch sein?

Durch den Pflegegrad wird ja zusätzlich die Zulage nach 79a rückwirkend gewährt, die das (nicht vorhandene) Partnereinkommen aufwiegen soll. Das Partnereinkommen macht doch für nicht Mal 2,5 Jahre schon über 45.000 brutto aus. Wenn das in den spezifischen Fall über eine Zulage kompensiert wird, ist man natürlich schnell bei solchen Summen.

Nur Mal zum Vergleich: gemäß Rundschreiben BMI aus 2021 muss kein Beamter mehr Widerspruch gegen die Besoldung seit 01.01.2021 einlegen.
Kommt nun ein Gesetz mit einem rückwirkenden Partnereinkommen und man würde dem widersprechen, man selbst oder jemand anderes würde vor Gericht Recht bekommen und das rückwirkende Partnereinkommen würde fallen, reden wir hier alleine schon von Rückzahlungen in Höhe von 100.000 - 120.000 Euro PRO Fall.

Gab es nicht schon einmal ein Urteil, dass trotz Rundscheiben ein Widespruch nötig ist?

GeBeamter

Zitat von: Versuch in Heute um 09:43Gab es nicht schon einmal ein Urteil, dass trotz Rundscheiben ein Widespruch nötig ist?

Meiner Kenntnis nach nicht. Außerdem bezieht sich das BMI im Entwurf zur Begründung der Nachzahlungen, des Berechtgtenkreises und des Zeitraumes ja selbst auf das Rundschreiben.

Es gab Mal ein Urteil, dass die bloße Mitteilung einer Gewerkschaft nicht als hinreichende Mitteilung das Dienstherren ausreicht.

Zudem wird es vermutlich zur Wahrung der eigenen Rechtsposition notwendig sein, nachdem auf Grundlage des Gesetzes und/oder einer Verordnung die Besoldung angepasst und dies mitgeteilt wurde, gegen diese Festsetzung Widerspruch einzulegen.

Pälzer Bu

@GeBeamter:

Ok, dann werde ich wohl die Tage direkt den Antrag auf den erweiterten Familienzuschlag stellen.