Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

emdy

Zitat von: Alexander79 in 27.05.2026 19:24Also keine Ahnung wie die auf knapp 150 Millionen gekommen sind, fakt ist, für den Entwurf hätte diese Summe nie gereicht.

Die Stand im Entwurf aber wen interessieren schon Fakten...

Ryan

Kurzzusammenfassung Faeser-Entwurf:

1. Zweifelhafte Ermittlung der Mindestalimentation
2. Streichung A3, neue unterste BG/Stufe: A4/5
3. Partnereinkommen 6.456 Euro
4. AEZ, für die ersten beiden Kinder erst ab Mietstufe IV, z.B. 12 Euro pro Kind in Mietstufe IV
5. Abschmelzung des AEZ mit steigender Besoldungsgruppe, die 24 Euro für 2 Kinder in MS IV waren in A7 schon wieder abgeschmolzen.






Ryan

AEZ
I  0,00 0,00 265,00 265,00
II  0,00 0,00 284,00 284,00
III 0,00 0,00 306,00 306,00
IV  12,00 12,00 332,00 332,00
V  83,00 83,00 351,00 351,00
VI  155,00 155,00 384,00 384,00
VII 240,00 240,00 418,00 418,00


Abschmelzung
A 5 5,00
A 6 16,00
A 7 32,00
A 8  48,00
A 9  69,00
A 10 90,00
A 11 135,00
A 12 161,00
A 13 219,00
A 14 232,00
A 15 314,00
A 16 373,00

Alexander79

Ich rede von dem Entwurf.

Alimentativer Ergänzungszuschlag4)
4) Die ausgewiesenen AEZ-Beträge beruhen auf den Bedarfen des sozialrechtlichen Mindestsicherungs-
niveaus für das Jahr 2022, da noch nicht alle notwendigen Berechnungsparameter für das Jahr 2023
vorliegen. Die AEZ-Beträge für 2023 werden im laufenden Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfah-
ren und damit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes aktualisiert.
(Monatsbetrag in Euro)
Mietenstufe
nach der Anlage
zur Wohngeld-
verordnung
für Verheiratete für das
erste Kind
für das
zweite Kind
für das
dritte Kind
für das vierte
und jedes wei-
tere Kind je-
weils
I 0 0 0 128,00 118,00
II 0 0 126,00 146,00 137,00
III 0 0 256,00 169,00 159,00
IV 0 7,00 400,00 194,00 188,00
V 0 123,00 427,00 213,00 208,00
VI 0 248,00 449,00 239,00 236,00
VII 85,00 305,00 479,00 266,00 263,0


Spielt aber auch keine Rolle...
Ich hoffe weiter das ein höchstwahrscheinlich verfassungswidriger Entwurf nicht weiter verfolgt wird.

Ryan


tunnelblick

Nichts, was wir hier schreiben spielt eine Rolle. Wir wissen nun von einigen Leuten hier, was sie wollen, und häufig auch warum. Mehrheitlich egoistische Gründe, nachvollziehbar.

Knecht

Zitat von: Ryan in 27.05.2026 20:20Das war aber nicht der finale Faeser-Regierungsentwurf; siehe hier
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

Vergiss es - er kapierts nicht.

AltStrG

Zitat von: simon1979 in 27.05.2026 15:36Auch wenn du es noch 9374203945 mal wiederholst, ändert es nichts daran, dass es bis zum nächsten oder übernächsten Urteil des BVerfG eben nicht tot ist.
Ich gehe sogar soweit, dass es niemals nie nicht tot sein wird und würde mit dir den obligatorischen 1 Euro wetten, dass es definitiv nicht tot sein wird. ;)

Wir können auch um mehr wetten, so sicher bin ich mir. :) Aber eine Wette beweist nix

AltStrG

Zitat von: InternetistNeuland in 27.05.2026 15:39Dann werden halt hohe Kinderzuschläge für Kind 1 und Kind 2 aus dem Hut gezaubert damit nicht jeder Beamte mehr bekommt. Bis das wieder entschieden wurde, vergehen etliche Jahre.

Ach das wird nicht passieren, da die 4K Familie Bezugs- und Rechengröße ist.

Beamtenhustler

@AltStrG

Ich möchte es ja auch glauben, aber warum hat das BVerfG das nicht im Rahmen des September-Urteils direkt für tot erklärt? Die müssen doch gewusst haben, dass man sich dann darauf stützen wird. Also will man den werten DHen doch noch ein Partnereinkommen-Hintertürchen lassen?

PolareuD

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 07:19@AltStrG

Ich möchte es ja auch glauben, aber warum hat das BVerfG das nicht im Rahmen des September-Urteils direkt für tot erklärt? Die müssen doch gewusst haben, dass man sich dann darauf stützen wird. Also will man den werten DHen doch noch ein Partnereinkommen-Hintertürchen lassen?

Es war bis dahin (2008-2020) nicht Bestandteil einer Besoldungsnorm und damit auch nicht Teil der Richtervorlage. Somit hätte das BVerfG das fiktive Partnereinkommen bestenfalls im Rahmen eines Obiter Dictum betrachten können, welches aber keinen rechtverbindlichen Charakter aufweist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Streber22

Was war denn das Ergebnis aus der Verbändeanhörung, die gestern stattfinden sollte? Geht der Entwurf jetzt in der Form ins Kabinett?

Pumpkin76

Die Gesetzesbegründung hätte ich gerne gesehen, in welcher ein obiter dictum des höchsten Gerichtes mit "Ist ja nicht rechtsverbindlich" beiseite geschoben worden wäre  ;D 

tunnelblick

Zitat von: Streber22 in Gestern um 08:27Was war denn das Ergebnis aus der Verbändeanhörung, die gestern stattfinden sollte? Geht der Entwurf jetzt in der Form ins Kabinett?

Die ist verschoben worden, da der Entwurf nochmals überarbeitet wird.

Streber22

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 08:32Die ist verschoben worden, da der Entwurf nochmals überarbeitet wird.
echt? Gibt es eine Quelle oder Infos was genau geändert werden soll?