Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Michel68

Zitat von: PublicTim in 17.06.2026 11:36https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wann-wird-endlich-das-bundesalimentationsgesetz-umgesetzt

Hier ist der Entwurf noch lebendig.

Ich war so frei dem Abgeordneten Herr Frei ebenfalls eine Frage zuzusenden :
"Sehr geehrter Herr Frei , warum soll der ergänzende Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41 BBesG) nur für aktive Besoldungsempfänger gelten und nicht auch für Ruheständler ?"

Als Antwort bekam ich folgendes :"Sehr geehrter Herr L.,

der ergänzende Familienzuschlag ist als laufender Besoldungsbestandteil aktiver Beamter konzipiert, um damit besondere Unterhalt- und Belastungssituationen im aktiven Dienst abzufedern. Deshalb ist diese Trennung richtig und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei"

Diese Antwort ist für mich persönlich nicht Nachzuvollziehen . Wenn ich Vorzeitig meinen Dienst quittieren muss , um einen Familienangehörigen zu Pflegen und dazu noch 10,8% Abzug in Kauf nehme , habe ich erhebliche Finanzielle Einbußen . Gerade für diesen Personenkreis wären der Ergänzende FZ eine Entlastung .

tunnelblick

Wie war das denn in Vergangenheit mit den Mehrkosten der Besoldung?
Das ist ja ein vorhersehbarer Crash, wenn klar ist, dass der vom BMI, der im Rahmen der Kosten des BMI agieren muss, erstellte Entwurf in den Ressorts, die ebenfalls im Rahmen dessen agieren müssen, was das BMF ihnen zuteilt, nicht angenommen werden kann.
Logischerweise war die Besoldungserhöhung 2026 nicht in den Haushalten geplant, weil niemand wusste, wie hoch sie ausfallen wird.
Ich weiß, dass man mit gesundem Menschenverstand bei Haushalten in der Politik nicht ansetzen darf, aber am Ende hat doch der Bund als Besolder die Kosten und alles andere ist ja mehr oder weniger "linke Tasche, rechte Tasche".

2strong

Ich kann das Argument mit der Erwirtschaftung in den Einzelplänen nur bedingt nachvollziehen. Das BMF hat bereits im HH26 im Epl. 30 eine zentrale Vorsorge für die Besoldungs- und Tarifanpassung i.H.v gut 3,5 Mrd. Euro eingeplant. Nur steht zwar im Raum, dass allein die Besoldungserhöhung in etwa diese Höhe erreichen soll, gleichwohl kann es dann vorliegend ja allenfalls noch um die Differenz zwischen Besoldungs- UND Tariferhöhung einerseits und reiner (ja bereits umgesetzter) Tariferhöhung andererseits gehen. Zumal die Anpassung im Vorjahr ohnehin schon in den Einzelplänen zu erwirtschaften war. Ich kann hier zwar nicht für die besonders personalintensiven Ressorts sprechen, aber für die Ressorts ohne ausladenden nachgrordneten Bereich ist das keine Frage des Könnens...