Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Dragon1975

Zitat von: Oberamtsfuzzi in 25.06.2026 11:30Ehepartnerzuschlag ist willkürlich begrenzt auf 18,6 Prozent der Endstufe A14, auch wenn der Ehepartner mehr verdient UND setzt voraus, dass der Ehepartner mind. 183Tage/Jahr mit im Ausland ist.

Bevor man solche Theorien aufstellt sollte man sich erst belesen.

Der Betrag bei a14 Stufe 8 sind 1373,28 Euro netto.

Wenn man nun schaut wie hoch der maximale Einzahlungsbetrag in der drv ist kommt man ( völlig willkürlich) auf etwa die gleiche Summe.

Also von wegen Willkür.



Freak

Zitat von: Connor2 in 26.06.2026 10:36Im BMI rotieren die Referenten alle zwei Jahre. Völlig destruktives System, denn nach zwei Jahren sind die endlich mit dem Thema voll vertraut. Ineffektiv ohne Ende...
Eine solche systematische Rotation kann ich nicht bestätigen.

Verbeamteter

Zitat von: Connor2 in 26.06.2026 10:36Im BMI rotieren die Referenten alle zwei Jahre. Völlig destruktives System, denn nach zwei Jahren sind die endlich mit dem Thema voll vertraut. Ineffektiv ohne Ende...

Nein. Das ist nicht generell so.

Dragon1975

Zitat von: Dragon1975 in 26.06.2026 18:21Bevor man solche Theorien aufstellt sollte man sich erst belesen.

Der Betrag bei a14 Stufe 8 sind 1373,28 Euro netto.

Wenn man nun schaut wie hoch der maximale Einzahlungsbetrag in der drv ist kommt man ( völlig willkürlich) auf etwa die gleiche Summe.

Zumindest bei der Einführung der neuen Berechnungsweise fehlt noch.

Dir Erweiterung auf einen neuen Geschäftsbereich halte ich aber ganz persönlich für absoluten Schwachsinn, da kaum etwas hängen bleibt.
Trotzdem erhalten das sogar diejenigen bei denen der Ehepartner noch eigenes Einkommen hat, allerdings etwas gekürzt.

Aber das kann man besser per pn erklären


Also von wegen Willkür.






BalBund

Zitat von: Hugo in 27.06.2026 09:41Hamburg zeigt wie es geht
Und wer sich nun daran erinnert, wo der für den Entwurf im Bund federführende Staatssekretär Krösser davor war, der hat nun eine Ahnung, was sich in der Planungsliste ganz weit oben (und nur zufällig in zeitlichem Zusammenhang mit der AAA) befindet.

So long

Alexander79

Naja, bei Bundesbeamten sind es ja eh 41, vielleicht erhöhen sie beim Bund dann auf 43, denn einen AZV Tag kann man bei Bundesbeamten ja auch nicht streichen.
Im BBG stehen als Höchstgrenze eh 44 Wochenstunden.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in 28.06.2026 07:59Naja, bei Bundesbeamten sind es ja eh 41, vielleicht erhöhen sie beim Bund dann auf 43, denn einen AZV Tag kann man bei Bundesbeamten ja auch nicht streichen.
Im BBG stehen als Höchstgrenze eh 44 Wochenstunden.

Interessant wie lapidar du das wieder siehst.

Mich lässt eine solche Überlegung fassungslos zurück, weil ich mir die Folgen gut ausmalen kann. Eine Erhöhung der WAZ wird zwangsläufig zu einer Soldkürzung für Teilzeitkräfte. Damit wird der ÖD noch unattraktiver für die Leute, die meiner bescheidenen Küchentisch-Empirie nach das Gros der Bewerber stellt: gut ausgebildete, junge Leute mit einem festen Plan, eine Familie zu gründen und kürzer zu treten.
Hinzu kommt, dass ich nicht glaube, dass in Industrie- und Dienstleistungsgewerbe trotz Gepolter des Kanzlers zeitnah Tarifverträge mit Arbeitszeiten über 39 Stunden vereinbart werden. Damit wäre der ÖD was die Attraktivität angeht noch stärker als jetzt benachteiligt.

Verfassungsmäßige

Zitat von: GeBeamter in 28.06.2026 09:26Interessant wie lapidar du das wieder siehst.

Mich lässt eine solche Überlegung fassungslos zurück, weil ich mir die Folgen gut ausmalen kann. Eine Erhöhung der WAZ wird zwangsläufig zu einer Soldkürzung für Teilzeitkräfte. Damit wird der ÖD noch unattraktiver für die Leute, die meiner bescheidenen Küchentisch-Empirie nach das Gros der Bewerber stellt: gut ausgebildete, junge Leute mit einem festen Plan, eine Familie zu gründen und kürzer zu treten.
Hinzu kommt, dass ich nicht glaube, dass in Industrie- und Dienstleistungsgewerbe trotz Gepolter des Kanzlers zeitnah Tarifverträge mit Arbeitszeiten über 39 Stunden vereinbart werden. Damit wäre der ÖD was die Attraktivität angeht noch stärker als jetzt benachteiligt.

Ich denke das auch das Ziel so wenig neue Leute zu generieren damit wie möglich, das Beamtentum unattraktiv zu machen und Stellen nicht wieder nu besetzen. Da liegt das große Einsparpotential

GeBeamter

Zitat von: Verfassungsmäßige in 28.06.2026 09:57Ich denke das auch das Ziel so wenig neue Leute zu generieren damit wie möglich, das Beamtentum unattraktiv zu machen und Stellen nicht wieder nu besetzen. Da liegt das große Einsparpotential

Mag sein, dass das das Ziel ist. Allerdings müsste man dann Schwerpunkte setzen und Bereiche dezidiert herausarbeiten, in denen aufgrund der hoheitlichen Aufgaben und der Bedeutung für das Funktionieren der Tätigkeiten für das Gemeinwohl weiterhin Personal im ausreichendem Maß benötigt wird. Genau das macht die Bundesregierung aber nicht, sondern haut Einsparvorgaben von 8% bei nicht sicherheitsrelevanten Dienstposten raus.
Einer Erhöhung der WAZ hat dann zur Folge, dass auch in diesem Bereichen die Attraktivität sinkt, Arbeit auf vorhandenes Personal verteilt werden muss, Überstunden in höheren Maß anfallen, aber in geringerem Maße zu Buche schlagen und damit der Leidensdruck auf die Bestandsbeamten in diesem Bereichen auch steigt.
Folge irgendwann: Handlungsunfähigkeit und Staatsversagen.

Wie gesagt, wenn das der Plan dahinter ist, dann muss die Bundesregierung definieren, in welchen Bereichen noch Personal aufgebaut und wo überhaupt noch verbeamtet werden soll.

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in 28.06.2026 09:26Interessant wie lapidar du das wieder siehst.
Ich sehe das eigentlich mittlerweile mehr als Galgenhumor.
Ich bin mittlerweile so realistisch, das es sich eh nicht mehr bessert.

Seit zig Jahren wird nun über die aA "gestritten" mit dutzenden Urteilen bis zu den höchsten Gerichten.
Was hat sich gebessert? Eigentlich nichts, wenn man ehrlich ist.

Und man sieht ja, wenn der DH nicht mehr auskann, dann dreht er an anderen Stellschrauben und die Stellschraube der Arbeitszeiterhöhung löst sich aufgrund der Verordnungsermächtigung relativ einfach drehen.
Anschließend hast du zwar mehr Geld aufm Konto, unterm Strich auf die Stunde hat sich nichts geändert.

Denn es gibt zwar eine amtsangemessene Alimentation, aber keine amtsangemessene Arbeitszeit.

Julianx1

https://www.n-tv.de/politik/Oekonom-will-besonders-beguenstigende-Regel-fuer-Beamte-einschraenken-id31022587.html

Längere Wartezeiten in der letzten Besoldungsgruppe bis Pensionswirksamtkeit.

Mittlerweile kriegt man schon Angst wenn man morgens durch die Nachrichten stöbert. Als ob alle Beamte immer automatisch in der Endbesoldung der Laufbahn landen 😢😢😢

Was machen die mit uns? Warum stellt sich der IM nicht mal vor uns?

Mig82

Zitat von: Julianx1 in 28.06.2026 12:19https://www.n-tv.de/politik/Oekonom-will-besonders-beguenstigende-Regel-fuer-Beamte-einschraenken-id31022587.html

Längere Wartezeiten in der letzten Besoldungsgruppe bis Pensionswirksamtkeit.

Mittlerweile kriegt man schon Angst wenn man morgens durch die Nachrichten stöbert. Als ob alle Beamte immer automatisch in der Endbesoldung der Laufbahn landen 😢😢😢

Was machen die mit uns? Warum stellt sich der IM nicht mal vor uns?

Es geht nicht nur um das Endamt, sondern das letzte Amt bevor man in Pension geht. Und ich kenne tatsächlich Kolleginnen und Kollegen, die es auf sich nehmen die letzten 3,4 Jahre im Bund nochmal den Dienstort zu wechseln und eine Beförderung mitnehmen für den Ruhestand. Aber das ist ja auch so gewollt und man ist froh für die Flexibilität.

Alexander79

Zitat von: Julianx1 in 28.06.2026 12:19Längere Wartezeiten in der letzten Besoldungsgruppe bis Pensionswirksamtkeit.
Könnte ich grundsätzlich damit leben, wenn es keine Quoten mehr gibt und jeder Dienstposten vom Eingangsamt bis Endamt gebündelt wäre.