Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BVerfGBeliever

Zitat von: Rheini in Gestern um 18:19So wie ich das bisher hier gelesen habe ist es nicht so als das "die da oben" mehr bekommen müssen als "die da unten" aus dem Luftleeren Raum kommt, sondern eine Folge der Stauchung der Besoldungstabelle über die Jahrzehnte ist (Stichwort: Sockelbetrag). Ergo "haben die da unten" zwar immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation, aber die "da oben" haben noch weniger (absolut) erhalten.
Völlig richtig. Ganz konkret:

1.) Man schaue in die Tabelle von 1957 und stelle sich die Werte mal zehn in Euro vor. Dann wäre man in A3/1 bei 2.700 EUR. In der Endstufe von A16 wären es hingegen 17.350 EUR.
2.) Zum Vergleich schaue man in die Tabelle von 2024. Dort waren es in A3/1 ebenfalls rund 2.700 EUR. In der Endstufe von A16 waren es jedoch statt 17.350 EUR nur gut 8.700 EUR, also ungefähr halb so viel (!)..

UnangemessenAlimentierter

Zitat von: Umlauf in Gestern um 18:36Unter dem Block rechts oben steht auf der Bezügemitteilung: Auskunft erteilt. Dort wird der Ansprechpartner genannt. Mit dieser Info kann man sich dann auch die Postadresse suchen.

Perfekt, so habe ich es auch gemacht. War nur verunsichert, ob ich nicht (auch) das BVA anschreiben soll.
Ich danke dir!

2strong

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:50Völlig richtig. Ganz konkret:

1.) Man schaue in die Tabelle von 1957 und stelle sich die Werte mal zehn in Euro vor. Dann wäre man in A3/1 bei 2.700 EUR. In der Endstufe von A16 wären es hingegen 17.350 EUR.
2.) Zum Vergleich schaue man in die Tabelle von 2024. Dort waren es in A3/1 ebenfalls rund 2.700 EUR. In der Endstufe von A16 waren es jedoch statt 17.350 EUR nur gut 8.700 EUR, also ungefähr halb so viel (!)..

Wobei eine solche Anpassung in den höheren Besoldungsgruppen nie zur Debatte stand, auch ungeachtet aller Sockelbeträge.

GeBeamter

Zitat von: 2strong in Gestern um 20:49Wobei eine solche Anpassung in den höheren Besoldungsgruppen nie zur Debatte stand, auch ungeachtet aller Sockelbeträge.

Es ist eigentlich Recht einfach: über die Jahrzehnte haben sich die Anforderungen an die Ämter der höheren Besoldungsgruppen abgeschwächt, während die Anforderungen in den niedrigen Besoldungsgruppen gleich geblieben sind. *Ironie off

Rheini

Wenn die Anforderungen an die Ämter in den höheren Besoldungsgruppen nicht mehr vorliegen, muss man die ja nicht vergeben. Vergibt man die, bestehen anscheinend die Anforderungen noch.

2strong

Das hat mit den spezifischen Anforderungen an die Statusämter doch nur theoretisch zu tun. Faktisch steht stets ein begrenztes Budget für Besoldungserhöhungen zur Verfügung. Dieses Budget kann man jetzt in gleichen absoluten Beträgen, in gleichen prozentualen Anteilen oder - wie de facto geschehen - in gleichen prozentualen Anteilen unter Beachtung von Sockelbeträgen verteilen. Ließe man den Sockelbetrag weg, würde die Erhöhung für den Staatssekretär ja nicht doppelt so hoch ausfallen (können), weil das Budget ja insgesamt beschränkt ist. Realistischerweise dürften wir hier über eine Größenordnung von < 1% für die höheren Besoldungsgruppen sprechen. Das macht über die langen Zeiträume natürlich auch in Summe etwas aus, aber wir wären dennoch weit weg von 200k für den Leitenden Direktor.

Eukalyptus

@2strong: Die ständigen Sockelbeträge beanspruchen angesichts der zahlenmäßig großen Empfängerzahlen sehr wohl einen durchaus wesentlichen Geldbetrag. Angesichts der zahlenmäßig geringeren [Anzahl der Bediensteten in] höheren Besoldungsgruppen käme beim [nachträglichen] Wegfall der Sockelbeiträge ein relevantes Sümmchen zustande. Ganz sicher mehr als 1%.

2strong

< 1% pro Besoldungserhöhung, meine ich selbstverständlich. Das sind also eher 1% alle paar Jahre.

Rheini

#2753
Zitat von: 2strong in Gestern um 23:07Das hat mit den spezifischen Anforderungen an die Statusämter doch nur theoretisch zu tun. Faktisch steht stets ein begrenztes Budget für Besoldungserhöhungen zur Verfügung. Dieses Budget kann man jetzt in gleichen absoluten Beträgen, in gleichen prozentualen Anteilen oder - wie de facto geschehen - in gleichen prozentualen Anteilen unter Beachtung von Sockelbeträgen verteilen. Ließe man den Sockelbetrag weg, würde die Erhöhung für den Staatssekretär ja nicht doppelt so hoch ausfallen (können), weil das Budget ja insgesamt beschränkt ist. Realistischerweise dürften wir hier über eine Größenordnung von < 1% für die höheren Besoldungsgruppen sprechen. Das macht über die langen Zeiträume natürlich auch in Summe etwas aus, aber wir wären dennoch weit weg von 200k für den Leitenden Direktor.

Das liest sich eher für mich so (Budget), als wenn Du die Beamtenschaft mit einem Personalbudget aus der freien Wirtschaft (Angestellte) vergleichst, was gedeckelt ist. Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Bei der aA gibt es kein gedeckeltes Budget, sondern nur die Vorgaben des GG.

AltStrG

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:43Für den Bund mag das eingeschränkt stimmen. Eingeschränkt aber auch deshalb, weil zu Beginn der fünf Jahre die CSU das BMI hatte, so wie jetzt auch. Und? Hat sich da mehr getan, als während der Ampel? Hat ein FM Lindner das Thema vorangetrieben und wurde dabei von Frau Faeser gebremst?

Ein Blick in die Länder zeigt doch, dass die Umsetzung der aA durch die Bank und über fast alle Parteigrenzen hinweg verschleppt wird. Das ist kein spezifisches SPD Problem.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a5db64d61b8a80211aae938/milliarden-mehr-fuer-beamten-dobrindt-plant-neuen-anlauf-fuer-reform-der-besoldung.html

AltStrG

Zitat von: Hptm in Gestern um 14:46Wo ist – abgesehen von der Besoldungstabelle – die Grundlage für die unterschiedlichen Gehaltsabstände? Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, in der steht, dass A8 5 % mehr als A7 betragen muss? Mir scheinen einige Gehaltsabstände wirklich unerklärbar zu sein.

Artikel 33 GG, Eignung, Befähigung und Leistung.

AltStrG

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 17:33Man kann ja durchaus über die fehlende Bestenauslese argumentieren, wie es an anderer Stelle schon getan wurde/ wird (etwa beim Richter-Amt). Allerdings sollte man das nicht mit der Frage der Mindestalimentation vermischen...

Doch, (fast) jeder Jurist verkauft sich so teuer wie er kann. Und die Gehälter im ö.D. können nicht mithalten, nicht mal ansatzweise. Und manch einer will auch nicht in den ö.D.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:39Auch die Argumentation der Dienstherrn, dass die Besoldung ja nicht so hoch sein muss, weil der Dienst "sinnstiftend" und "für die Gesellschaft" sei, zieht heute doch nicht mehr. Dies sind dann die "soften Faktoren", wenn sich ein Bewerber zwei gleichermaßen - und zwar auch monetär - für ihn attraktiven Alternativen bewertet.

Auch Arbeit als Strafverteidiger, aka Organ der Rechtspflege, kann sinnstiftend und für die Gesellschaft sein. Je nach Blickwinkel und Rolle im Strafgericht. :)

AltStrG

Zitat von: 2strong in Gestern um 23:07Das hat mit den spezifischen Anforderungen an die Statusämter doch nur theoretisch zu tun. Faktisch steht stets ein begrenztes Budget für Besoldungserhöhungen zur Verfügung.

Es gibt kein "Budget" für Besoldung. Sie ist vollumfänglich und regelbasiert zu leisten. Ein Haushaltsproblematik muss auf andere Weise gelöst werden, das stellt der Beschluss des BVerfG (hier flapsig formuliert, da im Urlaub) klar.