Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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2strong

Zitat von: Rheini in Heute um 01:13Das liest sich eher für mich so (Budget), als wenn Du die Beamtenschaft mit einem Personalbudget aus der freien Wirtschaft (Angestellte) vergleichst, was gedeckelt ist. Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Bei der aA gibt es kein gedeckeltes Budget, sondern nur die Vorgaben des GG.

Meine Aussage bezog sich auf den zitierten Text, der im zweiten Beispiel die fiktive Entwicklung der Besoldunggruppe A 16 analog zur Entwicklung der Besoldungsgruppe A 3 über einen Horizont von rd. 70 Jahren zeigte. Im Vergleich zum tatsächlichen Grundgehalt in A 16 zeigt sich dabei eine Differenz von rd. 100%.

Dazu habe ich lediglich zu bedenken gegeben, dass man den sich durch Wegfall der Sockelbeträge ergebenden zusätzlichen Spielraum für gleichmäßige, prozentuale Besoldungserhöhungen nicht überschätzen darf. Ganz sicher liegt die realistisch geschätzte Differenz nicht halb so hoch. Aber auch das wäre aus heutiger Perspektive natürlich eine drastische Erhöhung.

Rheini


Rheini

#2762
Zitat von: 2strong in Heute um 02:43Dazu habe ich lediglich zu bedenken gegeben, dass man den sich durch Wegfall der Sockelbeträge ergebenden zusätzlichen Spielraum für gleichmäßige, prozentuale Besoldungserhöhungen nicht überschätzen darf.

Was für einen Spielraum meinst Du?

Kurz aus meiner Sicht.

- Der von Dir zitierte Beitrag zeigt auf, bei welchem Betrag heute ein A16er wäre, wenn bei diesem dieselbe Steigerung der Besoldung durchgeführt worden wäre, wie bei dem A3er.

- Ob jetzt nach dem GG heute genau dieser Betrag bei einem A16er aA wäre oder weniger oder mehr, kann am Ende nur das BVerfG urteilen.

- Der A16er muss aA werden. Wenn das eingestellte Budget des DH nicht dafür ausreicht, muss dennoch der A16er diese Bezüge erhalten und der DH kann sich nicht darauf berufen, dass er dafür kein Budget hat.

- Der DH muss nur dann den A16er (und alle anderen Beamten) nicht aA, wenn er bei allem spart. Beamten darf kein Sonderopfer auferlegt werden.

Alexander79

Zitat von: Rheini in Gestern um 21:15Vergibt man die, bestehen anscheinend die Anforderungen noch.
Also ist für die dich die "Operation Abendsonne" aufgrund der Anforderungen notwendig?

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:05Artikel 33 GG, Eignung, Befähigung und Leistung.
Echt?
Im Art 33 GG steht das zw A5 und A6 bei einem Befördungsdienstposten "nur" 5% sein dürfen, aber bei einem Bündeldienstposten von A13 auf A14 aufgrund von Eignung, Leistung und Befähigung es 11% sein müssen?

clarion

Hallo,

Ich denke schon, dass ein Dienstherr Sockelbeträge begründen kann, denn es gibt einenen Grundstock an elementaren Bedürfnisse, deren Kosten bei allen Menschen in der Region etwa gleich ist. Dazu gehören Lebensmittel, Kraftstoffe, Gas, Strom, Wasser, ÖPNV usw.


GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 03:01Mal ein neutraler Artikel der alles richtig darstellt https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wie-viel-steuern-zahlen-beamte/100239441.html

Da fehlt sogar ein Aspekt. Beamte zahlen tendenziell sogar etwas mehr Steuern als vergleichbare Angestelle, da sie aufgrund der fehlenden Beiträge zur Sozialversicherung diese auch nicht steuerlich absetzen können.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 03:01Mal ein neutraler Artikel der alles richtig darstellt https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wie-viel-steuern-zahlen-beamte/100239441.html

Wobei der Kurztext unter der Überschrift auch schon wieder so verfasst ist, dass der unkundige Leser zunächst mal denken muss, dass Beamte zumindest teilweise keinen monatlichen Steuerabzug von den Bezügen haben.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:20Also ist für die dich die "Operation Abendsonne" aufgrund der Anforderungen notwendig?

Warum stellst Du mir diese Frage? Ich habe in keinem Punkt irgendwas zu einer "Operation Abendsonne" geschrieben, auch nicht in meinem von Dir zitierten Text.

Rheini

Zitat von: clarion in Heute um 06:42Hallo,

Ich denke schon, dass ein Dienstherr Sockelbeträge begründen kann, denn es gibt einenen Grundstock an elementaren Bedürfnisse, deren Kosten bei allen Menschen in der Region etwa gleich ist. Dazu gehören Lebensmittel, Kraftstoffe, Gas, Strom, Wasser, ÖPNV usw.

Wenn er dann auch gleichzeitig eine Begründung für das Abstandsgebot hinbekommt und das vor dem BVerfG bestand hat ..... NRW ist z. B. dieses Risiko jetzt zum 01.04.2026 nicht eingegangen und hat bei den Beamten statt Sockelbetrag und 2,8%, bei allen Besoldungsgruppen um 3,36% erhöht.

Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 08:00Warum stellst Du mir diese Frage? Ich habe in keinem Punkt irgendwas zu einer "Operation Abendsonne" geschrieben, auch nicht in meinem von Dir zitierten Text.
Ja, aber wenn höhere Ämter aufgrund der höheren Anforderungen vergeben werden, schließt das die Operation Abendsonne ja mit ein.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:10Ja, aber wenn höhere Ämter aufgrund der höheren Anforderungen vergeben werden, schließt das die Operation Abendsonne ja mit ein.
Warum ist es "Operation Abendsonne" wenn z. B. ein A15 einen Posten der Bewertung A16 inne hat (siehe meinen Text) und dann wann auch immer, während seiner Dienstzeit eine Beförderung nach A16 erhält? Das liest sich bei Dir jetzt so, als wenn Du es gut finden würdest das Beamte einen Posten bekleiden und grundsätzlich aus einer niedrigere Besoldungsgruppe bezahlt werden sollten.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:10Ja, aber wenn höhere Ämter aufgrund der höheren Anforderungen vergeben werden, schließt das die Operation Abendsonne ja mit ein.

Gerade im hD gibt es solche Operationen doch fast gar nicht. Die meisten Behörden haben von A13-A15 Bündelungsdienstposten. Die Beförderung bis A15 schaffen die meisten Referenten in ihrer 30-40 jährigen Dienstzeit sowieso. A16 gibt es nur mit Führungsverantwortung - und die wird sicherlich nicht erst kurz vor Pension ausgekehrt, um die Führungskraft dann nach zwei Jahren durch die nächste zu ersetzen.

Solche Abendsonne-Geschichten gibt es vor allem im gD, wo man dann noch die A13 Stellenzulage kurz vor Toreschluss bekommt. Aber ganz ehrlich: mir wäre in meiner Dienststelle niemand bekannt, der sich nach 20 Jahren auf A13g diese Zulage nicht verdient hätte.

Rheini

Und selbst wenn es diese mystischen Operationen gibt, sind die Beamten die falsche Ansprechpersonen. Soweit ich weiß werden Beförderungen durch den DH ausgesprochen.

andreb

Aber die Dienststelle hat bei solchen Konstellationen immer irgendwelche Asse im Ärmel, um etwaige Stellenbesetzungsverfahren in gewisse Richtungen zu lenken.
Um den Müller auf dem Dienstposten haben zu wollen, werden dann bspw. fünf konstitutive Merkmale gefordert, die dann, oh Wunder, nur auf den Müller zutreffen.