Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Amtsschimmel

Zitat von: SonicBoom in 23.07.2026 22:42Art. 33 Abs. 4 GG. Eingriffsverwaltung im Kernbereich, als ständige Aufgabe, in der Regel im Dienst- und Treueverhältnis. Dazu § 7 BeamtStG. Dazu Art. 20 Abs. 2 GG.

Darauf hätte ich gern eine Antwort. Der Finanzbeamte ist keine.



Dazu müsste man sich die Organisation des kritisierten Amts ansehen. Ein deutscher TB ist hier dann genauso zu gewichten, wie ein ausländischer TB. Dass ein TB ohne deutsche Staatsangehörigkeit irgendwie NOCH "unhoheitlicher" für das Gesamtgefüge wäre, ist irgendwie stark konstruiert.

Hptm

Zitat von: SonicBoom in 23.07.2026 22:42Der Finanzbeamte ist keine.

Geniale Idee #ironie : Deutschland könnte in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn keine Steuern eingetrieben werden, weil die Mitarbeiter keine Beamten sind und daher streiken dürfen.
Noch besser: Wenn bei meiner Firma eine Unternehmensprüfung ansteht, stelle ich einfach alle Finanzmitarbeiter ein – dann kann die Prüfung ja gar nicht stattfinden.

Es gibt Gründe, warum es Beamte, Richter und Soldaten gibt. Allerdings muss ein einfacher Lehrer, der kein Abteilungsleiter oder Schulleiter ist, nicht verbeamtet werden. Etwa 40 % aller Beamten sind Lehrer. Da ließe sich durchaus an einigen Stellen sparen.

Julianx1

Oh Mann. Trennt euch mal von dem Gedanken das es nicht ohne Beamte geht. Es würde in allen Bereichen ohne Beamte gehen. In Allen! Selbst Polizei und Streitkräfte müssen nicht verbeamtet werden. Hier und da mal ein paar Stellschrauben an entsprechenden Gesetze, wie zB Streikverbot in strukturrelevanten Bereichen und dann geht's. Wie in andere. Staaten auch. Aber die Frage ist doch einfach Will man das? Ist es effektiver? Ist es günstiger? Ich denke nicht. Aber das ist nicht ausschlaggebend. Vielleicht ist es wirklich an der Zeit das System des Berufsbeamtentums an den Nagel zu hängen. Dann guckt man sich an ob's gut geworden ist. Und wenn nicht, kehrt man vielleicht zurück oder bastelt an was neuem. Anscheinend möchte ja aus den Beamten noch kaum jemand das Beamtentum.

Rheini

#2898
Zitat von: Julianx1 in Gestern um 00:38Oh Mann. Trennt euch mal von dem Gedanken das es nicht ohne Beamte geht. Es würde in allen Bereichen ohne Beamte gehen. In Allen! Selbst Polizei und Streitkräfte müssen nicht verbeamtet werden. Hier und da mal ein paar Stellschrauben an entsprechenden Gesetze, wie zB Streikverbot in strukturrelevanten Bereichen und dann geht's. Wie in andere. Staaten auch. Aber die Frage ist doch einfach Will man das? Ist es effektiver? Ist es günstiger? Ich denke nicht. Aber das ist nicht ausschlaggebend. Vielleicht ist es wirklich an der Zeit das System des Berufsbeamtentums an den Nagel zu hängen. Dann guckt man sich an ob's gut geworden ist. Und wenn nicht, kehrt man vielleicht zurück oder bastelt an was neuem. Anscheinend möchte ja aus den Beamten noch kaum jemand das Beamtentum.

Komisch das dieser Versuch erst jetzt gestartet werden soll, wo die aA in aller Munde ist. Zu meiner Zeit als mir der Teil der Bezüge vorenthalten wurden und Angestellte während Ihrer Dienstzeit teurer waren, war es nie ein Thema.

Zufall?

Hummel2805

Hier soll keiner in eine linke Ecke gestellt werden, auf der anderen Seite sollte auch niemand in eine rechte Ecke gestellt werden, nur weil vielleicht die völlig misslungende Migrationspolitik in diesem Land kritisiert.

Unsere Bibel ist das Grunsgesetz, nur darum gehts.


Comandante

Zitat von: waynetology in 22.07.2026 06:42Herr Holznagel hat des Öfteren gezeigt, dass es ein Rätsel ist, wie er in die aktuelle Position gekommen ist.
Vielleicht sollten die hier im Forum Anwesenden den Herrn Holznagel ein wenig ärgern und ihn per Mail bitten, unter seine Schuldenuhr eine Vermögensuhr zu montieren  ;) ?

simon1979

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 07:59Bla Bla, was ist jetzt mit den rechtlichen Grundlagen?

Nach Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) soll die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel durch Beamte erfolgen (Funktionsvorbehalt). Da die Ausländerbehörde mit Aufenthaltsverboten, Auflagen oder Abschiebungen zur Eingriffsverwaltung gehört, ist der Einsatz von Beamten hier verfassungsrechtlich als Regelfall vorgesehen.
Die Formulierung ,,in der Regel" bedeutet jedoch kein absolutes Verbot. Angestellte beziehungsweise Tarifbeschäftigte (nach TVöD oder TV-L) dürfen ebenfalls in der hoheitlichen Eingriffsverwaltung arbeiten.

In der Praxis der Ausländerbehörden arbeiten Beamte und tariflich angestellte Sachbearbeiter (oft eingruppiert in den mittleren oder gehobenen Dienst bzw. entsprechende Entgeltgruppen) sehr häufig Seite an Seite. Voraussetzung ist meist, dass die formalen Hoheitsakte (wie die finale Unterschrift bei belastenden Bescheiden) organisatorisch abgesichert sind oder Angestellten wirksam übertragen wurden.

Soll ich dir auch noch die Links zum DBB, openJur und/ oder Verwaltungsvorschriften hinterlegen?

Wer keine Ahnung hat, einfach mal ne Weiterbildung buchen oder bei uns in der Behörde hospitieren! Zeige jedem gerne, was ein Sachbearbeiter im Ausländer-/ Asylbewerberleistungsrecht tut!

Organisator

Zitat von: Quetsche in Gestern um 08:29Du Argumentierst geschickt. Du drehst die Ausnahme zur Regel und die Regel zur Ausnahme! Ignorierst die berechtigten Argumente von Sonic.
Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass ein nicht Deutscher ein Amt inne hat, wo er über das Bleiberecht von nicht deutschen auf hoheitlichen Gebiet entscheidet. Dabei ist egal wie er nach welcher Verwaltungsvorschrift dazu ermächtigt wurde.
Ich glaube sowas gibt es nirgends auf der Welt sonst. 


Der Bürokratie, als effektivsten Form der Herrschaftsausübung, liegen rechtliche Regelungen zugrunde. Insoweit wird nur aufgrund der vorhandenen Regelungen über den Einzelfall entschieden. Die mögliche eigene Betroffenheit spielt daher bei der Entscheidungsfindung keine Rolle.

Scull

Auf die Gefahr hin es überlesen zu haben, gibt es denn schon einen Termin für den neuen Referentenentwurf?

SonicBoom

Zitat von: Scull in Gestern um 09:41Auf die Gefahr hin es überlesen zu haben, gibt es denn schon einen Termin für den neuen Referentenentwurf?

Nein. Aber Spekulationen viele
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild

Schneewitchen

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 09:42Nein. Aber Spekulationen viele

In einem Zeitungsartikel der "Die Welt" wurde vorletzte Woche der September ins Spiel gebracht....
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Poldi2006 in Gestern um 09:42Mensch Leute, sucht Euch doch eine Telegramgruppe in Eurer Blase. Interessiert die Mehrheit hier nicht mal sekundär.

Ich habe hier nichts gegen "Füllfunk", wenn es gerade nichts Neues gibt. Dies stark politisch geprägten und emotional aufgeheizten Diskussionen gehören hier tatsächlich nicht hin.....
Deus hic finitur

andreb

Merz wirft Innenminister Dobrindt raus!

Er muss seinen Posten räumen: Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) entlässt Innenminister Alexander Dobrindt (56, CSU). Das erfuhr der Postillon aus Unionskreisen. Grund für den drastischen Schritt des Kanzlers sei dessen tiefe und anhaltende Unzufriedenheit mit Dobrindts Amtsführung – insbesondere bei der ausbleibenden Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamten.


Hannes009

Kurze Frage. Ich hatte Widerspruch für die Jahre 2021 bis 2026 eingereicht.

Jetzt kam die Antwort vom BMA.
"Eine Bescheidung Ihres Antrags/Widerspruchs ist nicht angezeigt."

Ich bin jetzt verunsichert, ob das so richtig. Vielleicht kann einer mich "aufklären".

Danke für die schnelle Hilfe ;)

Gruß Hannes

BundesbeauftragterFürDing

Zitat von: Hannes009 in Gestern um 10:59Kurze Frage. Ich hatte Widerspruch für die Jahre 2021 bis 2026 eingereicht.

Jetzt kam die Antwort vom BMA.
"Eine Bescheidung Ihres Antrags/Widerspruchs ist nicht angezeigt."

Ich bin jetzt verunsichert, ob das so richtig. Vielleicht kann einer mich "aufklären".

Danke für die schnelle Hilfe ;)

Gruß Hannes

Moin Hannes, das war bei mir genauso. Das liegt daran, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzgl. der aA. Erst danach kann das beschieden werden. Vorher ist der Antrag ruhend gestellt :)
Freie Meinungsäußerung heißt nicht, dass ich deine Dummheiten unkommentiert stehen lassen muss 😉