Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Julianx1

Eine Partei des Dienstes wäre da vielleicht sind Alternative für uns Staatsdiener

NvB

Zitat von: Julianx1 in 17.08.2026 10:37Eine Partei des Dienstes wäre da vielleicht sind Alternative für uns Staatsdiener

Mir würde eine Partei ausreichen, die die Verfassungsrechtssprechung auch umsetzen würde.

Aber in heutigen Zeiten wohl zu viel verlangt.

Rheini

Ich finde das dann auch in der Gesamtkomplexität für den Beamten nicht hilfreich wenn ein Gericht, ich meine es war eine Klage bzgl. des Weihnachtsgeldes, diese abschlägig urteilt mit dem Hinweis, dass der DH die Besoldung der Beamten frei ausgestalten kann.

Ergo kein Weihnachtsgeld (jährliche Sonderzuwendung in korrekt) zahlen muss, da er ja z. B. mehr Beihilfe oder Grundgehalt usw. zahlen könnte.

Also muss doch jede Klage gegen den DH immer das Argument sein, dass er mich amtsangemessen besolden muss und nicht auf kleinteilige Besoldungsparameter.

Kompliziert .....

GoodBye

Zitat von: Rheini in 17.08.2026 16:43Ich finde das dann auch in der Gesamtkomplexität für den Beamten nicht hilfreich wenn ein Gericht, ich meine es war eine Klage bzgl. des Weihnachtsgeldes, diese abschlägig urteilt mit dem Hinweis, dass der DH die Besoldung der Beamten frei ausgestalten kann.

Ergo kein Weihnachtsgeld (jährliche Sonderzuwendung in korrekt) zahlen muss, da er ja z. B. mehr Beihilfe oder Grundgehalt usw. zahlen könnte.

Also muss doch jede Klage gegen den DH immer das Argument sein, dass er mich amtsangemessen besolden muss und nicht auf kleinteilige Besoldungsparameter.

Kompliziert .....

Wir haben ja keine kleinteilige gesetzliche Regelung, sondern kleinteilige Rechtsprechung, die versucht einen abstrakten Raum auszufüllen.

Abstraktheit von Normen ist eigentlich etwas Wichtiges, da sie hierdurch zum einen auf eine Vielzahl von Fällen anwendbar werden, und zum anderen durch Auslegung flexibel auf sich ändernde äußere Umstände reagiert werden kann.
Man muss damit jedoch verantwortungsbewusst umgehen können.


Manchmal stelle ich mir die Frage, ob es vielleicht etwas ist, was uns Deutschen einfach immer noch zu fremd ist. Wir kommen besser mit klaren, starren und möglichst minutiösen Regelungen zurecht. Allgemeines preußisches Landrecht lässt grüßen.

Insoweit ist es vielleicht einfach zum Scheitern verurteilt, wenn der Gesetzgeber ohne genaueren Rahmen einfach im luftfreien Raum entscheiden kann, was letztlich amtsangemessene Besoldung sein soll. Hierzu muss man in der Lage sein, im Sinne der Verfassung verantwortungsvoll mit dem gegebenen Spielraum umzugehen.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Naja natürlich muss man das verinnerlichen. Ich finde es nur etwas komisch wenn das Weihnachtsgelde gestrichen wird, alle dagegen W einlegen und x Jahre später ein Gericht urteilt das die Klage abgelehnt wird, weil der DH das Weihnachtsgeld abschaffen darf, er aber hätte im Gegenzug woanders das drauf schlagen müssen, das aber in der Klage nicht aufgeführt wurde.

Bei WS muss man ja auch den Willen des WS Einlegers berücksichtigen.

Maximus

Hier findet man die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein:

https://www.landtag.ltsh.de/parlament/umdrucke-online/?paramQuery=Besoldungs&lastQuery=Besoldungs&perSite=10&sort=E

Besonders interessant finde ich die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Thomas Spitzlei von der Uni Bayreuth (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/06800/umdruck-20-06871.pdf). Aus seiner Sicht ist der Familienergänzungszuschlag in Schleswig-Holstein verfassungswidrig. Ein fiktives Partnereinkommen ist aber grds. möglich. Der Professor spricht sich letztendlich für das Modell "Bayern" aus (fiktives Partnereinkommen ohne Härtefallregelung bzw. Ergänzungszuschlag)

Auf der o.g. Seite findet man im Übrigen auch eine Stellungnahme von Frau Prof. Färber.

MOGA

Zitat von: Maximus in 17.08.2026 23:02Hier findet man die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein:

https://www.landtag.ltsh.de/parlament/umdrucke-online/?paramQuery=Besoldungs&lastQuery=Besoldungs&perSite=10&sort=E

Besonders interessant finde ich die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Thomas Spitzlei von der Uni Bayreuth (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/06800/umdruck-20-06871.pdf). Aus seiner Sicht ist der Familienergänzungszuschlag in Schleswig-Holstein verfassungswidrig. Ein fiktives Partnereinkommen ist aber grds. möglich. Der Professor spricht sich letztendlich für das Modell "Bayern" aus (fiktives Partnereinkommen ohne Härtefallregelung bzw. Ergänzungszuschlag)

Auf der o.g. Seite findet man im Übrigen auch eine Stellungnahme von Frau Prof. Färber.


Was denkt der sich? Mag ja aus juristischer Sicht mit seinen Worthülsen möglicherweise noch vertretbar sein, moralisch ist das jedenfalls noch viel schlimmer als das was wir bislang erlebt haben... mir fehlen die Worte...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Pumpkin76

Die geheime BILD Liste für Nachzahlungen derer, die in Berlin Widerspruch eingelegt hatten (und nicht negativ verbeschieden wurden, falls die RN 161 eng ausgelegt wird):


Was auch immer die Berechnungsgrundlage sein soll.

unkreativhoch10

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 06:42Die geheime BILD Liste für Nachzahlungen derer, die in Berlin Widerspruch eingelegt hatten (und nicht negativ verbeschieden wurden, falls die RN 161 eng ausgelegt wird):


Was auch immer die Berechnungsgrundlage sein soll.

Interessant, aber nachdem ich mir die o.g. RN durchgelesen habe, stelle ich mir ernsthaft die Frage, wie das zu lesen ist? Logisch nach meinem Verständnis insbesondere in Bezug auf die RN, wäre, -sofern diese Info aus dem Senat für Finanzen stammt- dass diese Summen je eingereichten WS zu verstehen sind. Das erscheint mir auf dem ersten Blick jedoch recht hoch (eigentlich sogar viel zu hoch). Diese Summen für die gesamte Zeit (von mindestens 13 Jahren) erscheinen mir hingegen VIEL zu gering....

Finanzer

@Maximus: Den Prof.  Spitzelei kennt man bereits von seinen Stellungnahmen zu Hessen. Da hat der DH wohl seinen Schreiberling gefunden.

@unkreativ & pumpkin: man beachte die 110.000€ beim B11 Senator.

Pumpkin76

Ich weiß, die Alteingesessenen hier werden nun wieder den vollen Popcorneimer bemühen und die Zahl auf -9999 setzen, aber Berlin hat (S. 49/68)schon beim letzten Mal den in RN 161 recycelten Satz wie folgt interpretiert:

Zitat von: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-3633-v.pdfRandnummer 183 des gegenständlichen Beschlusses lautet wie folgt:

,,Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Die in Satz 1 der Rn. 183 verwendete Formulierung ,,über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist" stellt aus besoldungsfachlicher Sicht eindeutig [Anmerkung ich: LOL] klar, dass zur Begründung der Nachzahlungsansprüche die Rechtskraft einer Entscheidung im Klageverfahren bzw. die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes noch nicht eingetreten sein darf.

Der zweite Satz der Rn. 183 ist im Kontext zum ersten Satz zu lesen und stellt heraus, dass es in Bezug auf die noch nicht abschließend entschiedenen Ansprüche unerheblich ist, in welchem Stadium sich das jeweils schwebende Verfahren befindet (noch im Vor- oder bereits im Klageverfahren). Damit stellt das BVerfG insbesondere klar, dass es unter den Begriff der statthaften Rechtsbehelfe – in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Urteil vom 5.5.2015, Az.: 2 BvL 17/09 u.a. <Rn. 195>; BVerfG, Beschluss vom 17.11.2015, Az.: 2 BvL 19/09 u.a. <Rn. 170>) – nicht mehr nur eine gerichtliche Geltendmachung, sondern auch ein laufendes Widerspruchsverfahren anerkennt.

Pumpkin76

Zitat von: Finanzer in Gestern um 07:55@Maximus: Den Prof.  Spitzelei kennt man bereits von seinen Stellungnahmen zu Hessen. Da hat der DH wohl seinen Schreiberling gefunden.

@unkreativ & pumpkin: man beachte die 110.000€ beim B11 Senator.

Die fand ich auch gut. Ich finde auch die Sprünge zwischen W1 und W3 einerseits und W2 andererseits extrem irritierend. Wie hat man das berechnet und ins Verhältnis gesetzt?

Knecht

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 08:06Die fand ich auch gut. Ich finde auch die Sprünge zwischen W1 und W3 einerseits und W2 andererseits extrem irritierend. Wie hat man das berechnet und ins Verhältnis gesetzt?

Vermutlich hat man die 1 mit der 3 vertauscht bei W2...

PS: Grüße in den Urlaub an den Bund. Habt ihr euch verdient.

Verwalter

So wie ich das aus dem Bildartikel raus lese, sind das die Nachzahlungsbeträge für Singlebeamte und für den gesamten Zeitraum 2008-2020 und die FZ kommen oben drauf. D.H. massive Erhöhung der FZ, damit sie mit dem Grundgehalt niedrig bleiben. Das macht die Klippe zum fiktiven Familieneinkommen ab 2024 einfacher und hält die Pensionsansprüche auch niedrig.

Interessant ist, welcher Senator oder meinetwegen auch Staatssekretär die exorbitante Nachzahlungssumme erhält. Im Übrigen eine solche Summe, die im Bundesentwurf Empörung hervorgerufen hat. (Also kein Wunder, dass vor der Berlinwahl damit hinter dem Berg gehalten wird.) Die Nachzahlung würde ja voraussetzen, dass derjenige Widerspruch oder Klage erhoben hat. Und das wäre mE rechtlich, politisch und moralisch relevant.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"