Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Skywalker2000

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 19:23Das war doch schon immer so.
Wir erfüllen unsere gesetzliche Aufgabe und die Arbeit nach unserem ,,Treueverhältnis".

Das war nach der Wende so, als viele in den Osten zwangsversetzt wurden, oder wenn Betonplatten bei G20 nach uns geworfen werden, oder wir bei der Flüchtlingskrise hunderttausender Überstunden gemacht haben.
Es wird viel verlangt, aber nichts gegeben.

Stimme Dir voll zu! Letztendlich sollte sich keiner die große Hoffnung machen, dass er oder sie schlagartig 1500 Brutto mehr im Monat bekommt. Letztendlich wollen die Beamten eine ordentliche Alimentation. Realistisch werden es zwischen 150-300 Euro Brutto mehr werden - je nach Dienstgrad plus Nachzahlung.

Die viel größere Frage ist doch, wo die Gewerkschaften verbleiben? Wieso hat man nicht die neue Drohnenabwehreinheit blockiert bis eine neue Besoldung da ist? Für was sind die da? Für hübsche Bilder auf der Website?

Mig82

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:27Da wurde nichts durchgestochen, ich wette, da ist noch nichts. WENN es einen kompletten Gesetzentwurf geben würde, würde/müsste/hätte er bereits durch die Resorts zur Abstimmung laufen (müssen), inkl. der Fachbeteilung und der Justiziariate.

Aber es ist nichts bekannt.

Im Artikel geht es doch nur um die Länder und nicht Bund, oder verstehe ich das falsch?
Insofern gibt es beim Bund nichts Neues. Bei den ganzen Meldungen jeden Tag zu Änderungen bei den Ländern und Pauschalierung in der Presse von ,,die Beamten" ist es einfach nur schwer einen nachvollziehbaren Überblick zu behalten.

Mig82

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 19:44Die viel größere Frage ist doch, wo die Gewerkschaften verbleiben? Wieso hat man nicht die neue Drohnenabwehreinheit blockiert bis eine neue Besoldung da ist? Für was sind die da? Für hübsche Bilder auf der Website?

Ich hoffe das ist Sarkasmus. Wir freuen uns alle über eine angemessene Alimentation. Menschenleben haben aber immer Vorrang.

PolareuD

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 19:44Letztendlich sollte sich keiner die große Hoffnung machen, dass er oder sie schlagartig 1500 Brutto mehr im Monat bekommt.

Das ist die Erwartungshaltung und die ist für den Raum München alles andere als vermessen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: Callisto in Gestern um 19:37Wer sagt denn, dass man "privatrechtlich" alimentieren muss? Ich nicht. Ich habe im Gegenteil auf den Beitrag eines Users geantwortet, der suggerierte, das "fiktive Partnereinkommen" sei schon deswegen absurd, weil ihm kein Beispiel einfalle, dass das in der Privatwirtschaft auch so vorkomme, also damit den Beamtensold mit dem Lohn in der Privatwirtschaftlich verglich.

Und das ist ein klassischer Fehlschluss. Natürlich wird es in der Privatwirtschaftlich kaum ein "fiktives Partnereinkommen" geben. Das liegt indes daran, dass mir auch nicht bekannt wäre, dass in der Privatwirtschaft irgendwo fingiert würde, dass jeder AN eine Partnerin (ohne Einkommen) und 2 Kinder unterhalten muss und sich daher seine Einkommenshöhe an den Mindestversorgungsanforderungen für diese 3 weiteren Personen ausrichten müsse. Das "fiktive Partnereinkommen" ist inhaltlich eine Modifikation dieser Fiktion innerhalb der Beamtenbesoldung; es wird nämlich dann nicht mehr unterstellt, dass der Beamtenpartner kein Einkommen zum Unterhalt beiträgt, sondern ein moderates Einkommen unterstellt (was, wenn man mal ehrlich ist, auch realitätsnäher ist).





Dann soll der DH das verfassungskonform ausgestalten. Im Beschluß vom 27.09.2025 hat das BVerfG die Ausgestaltung des DH Land Berlin als nicht ausreichend abgelehnt und die 4K Familie als Massstab heran gezogen.


P. S. Immer nur die Möglichkeiten des DH hier propagieren und vergessen was dafür durch ihn zu tun ist, ist min. ein Schritt zu kurz gedacht, wenn man die Verfassung respektiert.

BPolFrust

Zitat von: Rheini in Gestern um 20:09Dann soll der DH das verfassungskonform ausgestalten. Im Beschluß vom 27.09.2025 hat das BVerfG die Ausgestaltung des DH Land Berlin als nicht ausreichend abgelehnt und die 4K Familie als Massstab heran gezogen.


P. S. Immer nur die Möglichkeiten des DH hier propagieren und vergessen was dafür durch ihn zu tun ist, ist min. ein Schritt zu kurz gedacht, wenn man die Verfassung respektiert.


Genau das macht er ja nicht.

1.
Grundgehalt
36.010,88 €
11.
Median-Äquivalenzeinkommen 29.743,88 €
2.
+ Familienzuschlag 6.280,68 €
12.
Faktor

Bruttobesoldung 42.291,56 €

Angenommenes
Partnereinkommen
22.648,00 €

5.
- Einkommensteuer 6.950.00 €

6.
- SV-Beiträge
4.688,16 €

- PKV-Beitrag
4.190,88 €

9.
+ Kindergeld
6.216,00 €

10.
Nettobesoldung
55.326,52 €
13.
Prekaritätsschwelle
54.727,64€

Das ist eine Beispielrechnung aus dem Entwurf vom April.

Der Beamte müsste nach dieser Rechnung und ohne das fiktive Einkommen 22.085 € netto mehr bekommen.

Das kann und wird sich der Staat nicht leisten.
Rechne das mal zurück auf 2021.

Die Anrechnung des Minijob Betrages (7236€), wie einige Länder das bereits tun, kann ich sogar noch halbwegs nachvollziehen. Denn den Betrag kann theoretisch jeder steuerfrei hinzuverdienen.
Das der Bund aber einen Betrag aus der Beihilfeverordnung einfach aufs Besoldungsrecht überträgt, halte ich für absolut verfassungswidrig.

Und auch bei den Ländern muss es eigentlich überarbeitet werden, denn die Minijobs sollen ja ebenfalls komplett reformiert werden.

Rheini

@BPolFrust

Habe ich auch nie behauptet. Mein Beitrag zielt auf die Aussage von Callisto "..... dass der Beamtenpartner kein Einkommen zum Unterhalt beiträgt, sondern ein moderates Einkommen unterstellt (was, wenn man mal ehrlich ist, auch realitätsnäher ist)." ab.


GoodBye

Das BVerfG hat schon in anderen Entscheidungen bewiesen, dass es keine Angst vor großen Zahlen hat.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BPolFrust

Zitat von: GoodBye in Gestern um 20:32Das BVerfG hat schon in anderen Entscheidungen bewiesen, dass es keine Angst vor großen Zahlen hat.

Und die Politik hat seit 2020 bewiesen, dass sie das BVerfG gekonnt ignorieren kann. 😂

Die Realität sieht doch so aus.

Der DH hat keinen Druck etwas zu ändern. Bei der sogenannten geplanten ,,Reform" zur amtsangemessenen Alimentation wird jeder Trick genutzt um Geld zu sparen und selbst wenn nach Jahren festgestellt wird, dass das Gesetz verfassungswidrig war, dann gibt es die aktuelle Regierung nicht mehr.
In Berlin denkt doch jeder ,,nach mir die Sintflut". Damit darf sich dann jemand anders beschäftigen.

Und unser ,,effektiver Rechtsschutz" über die Gerichte ist nichts mehr als ein zahnloser Papiertiger.

Wir sind auf Gedeih und Verderb dem DH ausgeliefert.

Selbst das Rundschreiben aus 2021 werden sie noch so auslegen, damit am Ende wirklich nur die entwand bekommen, die einen Widerspruch eingelegt haben.

DeltaLima

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:23Genau das macht er ja nicht.

1.
Grundgehalt
36.010,88 €
11.
Median-Äquivalenzeinkommen 29.743,88 €
2.
+ Familienzuschlag 6.280,68 €
12.
Faktor

Bruttobesoldung 42.291,56 €

Angenommenes
Partnereinkommen
22.648,00 €

5.
- Einkommensteuer 6.950.00 €

6.
- SV-Beiträge
4.688,16 €

- PKV-Beitrag
4.190,88 €

9.
+ Kindergeld
6.216,00 €

10.
Nettobesoldung
55.326,52 €
13.
Prekaritätsschwelle
54.727,64€

Das ist eine Beispielrechnung aus dem Entwurf vom April.

Der Beamte müsste nach dieser Rechnung und ohne das fiktive Einkommen 22.085 € netto mehr bekommen.

Das kann und wird sich der Staat nicht leisten.
Rechne das mal zurück auf 2021.

Die Anrechnung des Minijob Betrages (7236€), wie einige Länder das bereits tun, kann ich sogar noch halbwegs nachvollziehen. Denn den Betrag kann theoretisch jeder steuerfrei hinzuverdienen.
Das der Bund aber einen Betrag aus der Beihilfeverordnung einfach aufs Besoldungsrecht überträgt, halte ich für absolut verfassungswidrig.

Und auch bei den Ländern muss es eigentlich überarbeitet werden, denn die Minijobs sollen ja ebenfalls komplett reformiert werden.

22.085€ : 12 = 1840,42€ jeden Monat zu wenig

Das mal 60 Monate ( wegen dem Urteil von 2021 und dem Rundschreiben)

= 110.425€!! RÜCKZAHLUNG für jeden Beamten

Also bei ca 360.000 Beamten (im Bund  mit Soldaten etc) macht das alleine eine Rückzahlung von 39.753.000.000€

Und das ist nur der Teil damit es grade so über die Schwelle kam 😅 und darüber hinaus auch in netto 😅

BPolFrust

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 22:0822.085€ : 12 = 1840,42€ jeden Monat zu wenig

Das mal 60 Monate ( wegen dem Urteil von 2021 und dem Rundschreiben)

= 110.425€!! RÜCKZAHLUNG für jeden Beamten

Also bei ca 360.000 Beamten (im Bund  mit Soldaten etc) macht das alleine eine Rückzahlung von 39.753.000.000€

Und das ist nur der Teil damit es grade so über die Schwelle kam 😅 und darüber hinaus auch in netto 😅

Die Berechnung war jetzt für 2026 für einen Beamten mit Ehepartner und 2 Kinder.

Dort hievt man mit dem fiktiven Einkommen die Besoldung gerade so über die Prekariatsschwelle.
Bei einem ledigen Beamten wäre die Nachzahlung geringer...

Aber ja, die Nachzahlungen wären enorm und das ist genau der Grund warum es nicht passieren wird.
Selbst wenn jeder Beteiligte in der Regierung sicher wüsste, dass die Anrechnung eines fiktiven Einkommens verfassungswidrig wäre, würden sie es trotzdem machen um erst mal Geld zu sparen.

Jeder der denkt die würden das jetzt komplett rausstreichen verschließt die Augen vor der Realität.


jeto

Zitat von: Callisto in Gestern um 13:45Solche Verweise auf die "Wirtschaft" sind ja immer ganz interessant:

In welchem Job außer bei den Beamten wird das Gehalt denn so bemessen, dass der Arbeitnehmer davon außer seinem Lebensunterhalt auch das eines Lebenspartners (+ 2 Kinder) mitfinanzieren soll. Unabhängig davon, ob es den Lebenspartner (und/oder 2 Kinder) tatsächlich überhaupt gibt?

Auch der Sold des Single-Beamte wird daher immer schon danach ausgericht, als habe er (fiktiv!) einen Partner und 2 Kinder, die er alleine finanzieren muss. Diesen "fiktiven Partner" gab es also schon immer. Mit dem "fiktiven Partnereinkommen" wird diese Fiktion insofern abgeändert, als nicht mehr unterstellt wird, dass der Beamte alles alleine bezahlen muss, sondern angenommen wird, dass auch der Lebenspartner einen (der Höhe nach überschaubaren) Betrag verdient, er sich also nicht komplett vom Beamtne aushalten lässt.

 

Sorry, aber diese Gegenfrage macht doch überhaupt keinen Sinn. Es geht hier im Kern darum, dass ein anderer fiktiv dafür sorgen soll, dass mein Einkommen ausreichend bemessen wird. Nochmal - wo gibt es das? Wer würde das mit sich machen lassen? Natürlich muss ich bei meiner Rückfrage die Wirtschaft bemühen, ich kann ja schlecht Beamte und Beamte vergleichen, weil das Prinzip gleich bleibt   ???

2strong

Wenn man dem Gedanken des Alimentationsprinzip als Unterhaltsleistung streng folgt, spräche tatsächlich grundsätzlich nichts dagegen, andere Einkünfte und bedarfsreduzierende Tatbestände besoldungsmindernd zu berücksichtigen. Nun hat es sich, Gott sei Dank, etabliert, dass die Besoldung am Statusamt orientiert wird und das BVerfG die Auffassung vertritt, die unterschiedliche Leistung in den verschiedenen Statusämtern auch in der Besoldung Niederschlag finden zu lassen. Das spricht sehr stark dafür, dass auch zukünftig andere Einkünfte und bedarfsreduzierende Tatbestände nicht bzw. nicht maßlos besoldungsmindernd berücksichtigt werden. An einem solchen Verständnis dürften auch die Verfassungsrichter selbst ein gewisses Interesse haben.

Ungeachtet dessen: Gegenwärtig hat der Bund eine Vorsorge von rd. 3,5 Mrd. Euro für Besoldungserhöhungen eingestellt. Dramatisch viel mehr wird es im Ergebnis in 2027 also nicht geben können. Wir sollten also alle hoffen, dass der Gesetzentwurf - gerne orientiert an der Ausgangsfassung - den Weg ins Parlament und ins Bundesgesetzblatt findet. Und wenn das Verfassungsgericht dann in zwei Jahren urteilt, dass es für sie Beamten nochmals einer Erhöhung bedarf, lässt sich das allemal leichter umsetzen als eine Verdoppelung und Verdreifachung bereits im nächsten Frühjahr.

Viggen


... weshalb sollte sich das in zwei drei Jahren leichter umsetzen lassen als heute? Kein Mensch weiss, welche Voraussetzungen und Parameter- egal welcher Coleur dann vorliegen.

Mal ganz abgesehen davon, dass wir heute respektive seit vielen Jahren unstrittig und gesichert unteralimentiert sind!
Ich möchte im Jetzt und Heute korrekt alimentiert sein/ werden.

In zwei drei Jahren sind andere und ich - den DH wird es freuen - mglw längst sozial und vor allem alimentationfreundlich frühabgelebt  ;)

Jetzt mal ganz ehrlich.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

2strong

Schlicht und ergreifend, weil es auch politisch umgesetzt werden muss. Die Ampelkoalition ist am Ende über eine Haushaltslücke in der Größenordnung unserer eingeplanten Besoldungserhöhung gescheitert. Insofern wäre ich über eine Erhöhung - gerne orientiert an den jüngsten Grundgehaltssätzen von Brandenburg - froh und dankbar. Und wenn man dann in zwei Jahren nochmal eine Erhöhung einplant oder einplanen muss - Karlsruhe lässt grüßen - lässt sich das politisch deutlich leichter umsetzen als eine utopische Forderung zum nächsten Monatsersten. Gescheiterte Besoldungserhöhungen hatten wir schon genug. Die bringen niemandem etwas.