Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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simon1979

Zitat von: Zerot in Gestern um 11:08Wochenausblick
Nachfolgend werden die voraussichtlichen Termine für die Veröffentlichung ausgewählter Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, von den angekündigten Veröffentlichungsterminen im Einzelfall abzuweichen.

Am Tag der jeweiligen Veröffentlichung sind die Entscheidungen üblicherweise ab 9.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbar und werden gleichzeitig per Newsletter versandt.

Wochenausblick für die 34. Kalenderwoche (Stand: 14. August 2026)
Aktenzeichen   Kurzbeschreibung des Verfahrensgegenstandes   Vorausgegangene fachgerichtliche Entscheidung   Voraussichtlicher Veröffentlichungstermin
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Der Wochenausblick wurde leider noch nicht aktualisiert. In meiner Wahrnehmung war ich der festen Überzeugung, dass in den KW 33/34 ein weiterer Beschluss zur aA angekündigt wird.

+/- ein-zwei Wochen Abweichung würd ich noch tolerieren :) 


Dr. Wöckel hat drei Vorlagen noch zu entscheiden. Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein. Das Interessanteste dürfte das aus Schleswig-Holstein sein, weil es das aktuellste ist. Das dauert aber wahrscheinlich noch etwas, bis wir etwas zu lesen bekommen.

PublicTim

Dann müssen wir uns bei der Mahnwache ganz schön von Außen was anhören. Aber dem sind wir gerüstet. Habe das schon in meiner Community gestreut, auch beim Personalratsvorsitzenden.

Blöde Frage, ich frag für ein Freund  8) Wo ist hier der Unterschied zwischen Streik, Demonstration und Mahnwache?

AltStrG

Zitat von: PublicTim in Gestern um 12:55Wo ist hier der Unterschied zwischen Streik, Demonstration und Mahnwache?


https://letmegooglethat.com/?q=Wo+ist+hier+der+Unterschied+zwischen+Streik%2C+Demonstration+und+Mahnwache%3F

Aber weil ich im Urlaub unendlich viel Zeit habe:

Ein Streik ist eine organisierte Arbeitsniederlegung von Beschäftigten im Arbeitskampf, eine Demonstration ist ein aktiver öffentlicher Aufzug oder Kundgebungs-Protest, eine Mahnwache ist eine meist stille, ortsfeste Versammlung zum Gedenken oder Nachdenken

Verwalter

Zitat von: PublicTim in Gestern um 12:55Dann müssen wir uns bei der Mahnwache ganz schön von Außen was anhören. Aber dem sind wir gerüstet. Habe das schon in meiner Community gestreut, auch beim Personalratsvorsitzenden.

Blöde Frage, ich frag für ein Freund  8) Wo ist hier der Unterschied zwischen Streik, Demonstration und Mahnwache?

Streik - derzeit noch verboten für Beamte, bis der EGMR es wegen fehlenden Rechtsschutz bei der Alimentation esanders entscheidet

Demonstration - für Beamte in der Freizeit möglich

Mahnwache - auf Dauer angelegte Präsenz der Beamten an einem festen Ort über einen längeren Zeitraum, dies auch nur in der Freizeit. Einfach "Berlin brennt" googeln
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

PublicTim

Okay. Mein Freund fragt nochmal anders. Wenn ich ähhh er während der Freizeit/nicht im Dienst dort hingeht, dann ist doch alles fein?

BVerfGBeliever

Ich habe übrigens gerade auf einem (virtuellen) Berliner Flur einen kleinen Zettel gefunden, auf dem unter anderem folgende Zahlen zur geplanten nachträglichen "Reparatur" der Berliner Besoldung zu lesen sind:

1.) Ursprünglich bekam ein verheirateter A4/1 mit einem Kind im Jahr 2020 ein Grundgehalt von 26.076,46 EUR, einen Familienzuschlag von 3.151,38 EUR sowie eine Sonderzahlung von 1.550,00 EUR, siehe beispielsweise hier.
2.) Wenn ich die Zahlen auf dem Zettel richtig interpretiert habe, soll sein 2020er Grundgehalt nachträglich um 0,63 Prozent angehoben werden, was einer Nachzahlung von 164,28 EUR entspricht.
3.) Außerdem soll sein 2020er Familienzuschlag anscheinend nachträglich um monatlich 1.190,74 EUR angehoben werden, also für ganz 2020 um 14.288,88 EUR. Und wie gesagt, wir reden von einer Beamtenfamilie mit (nur) einem Kind.

Hm.
1.) Ursprünglich bekam er also im Jahr 2020 ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.173,04 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 262,62 EUR.
2.) Nach der "Reparatur" soll er rückwirkend ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.186,73 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 1.453,36 EUR erhalten.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und erst recht kein Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber ich sag's mal so: Mich beschleichen "leichte Zweifel", ob diese vier Zahlen dem "Geist" der Vorgaben aus dem BVerfG-Beschluss möglicherweise ein "klitzekleines bisschen" zuwiderlaufen könnten..

Finanzer

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:55Ich habe übrigens gerade auf einem (virtuellen) Berliner Flur einen kleinen Zettel gefunden, auf dem unter anderem folgende Zahlen zur geplanten nachträglichen "Reparatur" der Berliner Besoldung zu lesen sind:

1.) Ursprünglich bekam ein verheirateter A4/1 mit einem Kind im Jahr 2020 ein Grundgehalt von 26.076,46 EUR, einen Familienzuschlag von 3.151,38 EUR sowie eine Sonderzahlung von 1.550,00 EUR, siehe beispielsweise hier.
2.) Wenn ich die Zahlen auf dem Zettel richtig interpretiert habe, soll sein 2020er Grundgehalt nachträglich um 0,63 Prozent angehoben werden, was einer Nachzahlung von 164,28 EUR entspricht.
3.) Außerdem soll sein 2020er Familienzuschlag anscheinend nachträglich um monatlich 1.190,74 EUR angehoben werden, also für ganz 2020 um 14.288,88 EUR. Und wie gesagt, wir reden von einer Beamtenfamilie mit (nur) einem Kind.

Hm.
1.) Ursprünglich bekam er also im Jahr 2020 ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.173,04 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 262,62 EUR.
2.) Nach der "Reparatur" soll er rückwirkend ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.186,73 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 1.453,36 EUR erhalten.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und erst recht kein Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber ich sag's mal so: Mich beschleichen "leichte Zweifel", ob diese vier Zahlen dem "Geist" der Vorgaben aus dem BVerfG-Beschluss möglicherweise ein "klitzekleines bisschen" zuwiderlaufen könnten..

Hier gibts nichts zu sehen, gehen Sie bitte weiter.

PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:55Ich habe übrigens gerade auf einem (virtuellen) Berliner Flur einen kleinen Zettel gefunden, auf dem unter anderem folgende Zahlen zur geplanten nachträglichen "Reparatur" der Berliner Besoldung zu lesen sind:

1.) Ursprünglich bekam ein verheirateter A4/1 mit einem Kind im Jahr 2020 ein Grundgehalt von 26.076,46 EUR, einen Familienzuschlag von 3.151,38 EUR sowie eine Sonderzahlung von 1.550,00 EUR, siehe beispielsweise hier.
2.) Wenn ich die Zahlen auf dem Zettel richtig interpretiert habe, soll sein 2020er Grundgehalt nachträglich um 0,63 Prozent angehoben werden, was einer Nachzahlung von 164,28 EUR entspricht.
3.) Außerdem soll sein 2020er Familienzuschlag anscheinend nachträglich um monatlich 1.190,74 EUR angehoben werden, also für ganz 2020 um 14.288,88 EUR. Und wie gesagt, wir reden von einer Beamtenfamilie mit (nur) einem Kind.

Hm.
1.) Ursprünglich bekam er also im Jahr 2020 ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.173,04 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 262,62 EUR.
2.) Nach der "Reparatur" soll er rückwirkend ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.186,73 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 1.453,36 EUR erhalten.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und erst recht kein Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber ich sag's mal so: Mich beschleichen "leichte Zweifel", ob diese vier Zahlen dem "Geist" der Vorgaben aus dem BVerfG-Beschluss möglicherweise ein "klitzekleines bisschen" zuwiderlaufen könnten..

Rofl, damit soll die monatliche Alimentationspflicht rückwirkend zu 2/3 über Familienzuschläge erfolgen. Einfach nur verfassungswidrig!
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:55Ich habe übrigens gerade auf einem (virtuellen) Berliner Flur einen kleinen Zettel gefunden, auf dem unter anderem folgende Zahlen zur geplanten nachträglichen "Reparatur" der Berliner Besoldung zu lesen sind:

1.) Ursprünglich bekam ein verheirateter A4/1 mit einem Kind im Jahr 2020 ein Grundgehalt von 26.076,46 EUR, einen Familienzuschlag von 3.151,38 EUR sowie eine Sonderzahlung von 1.550,00 EUR, siehe beispielsweise hier.
2.) Wenn ich die Zahlen auf dem Zettel richtig interpretiert habe, soll sein 2020er Grundgehalt nachträglich um 0,63 Prozent angehoben werden, was einer Nachzahlung von 164,28 EUR entspricht.
3.) Außerdem soll sein 2020er Familienzuschlag anscheinend nachträglich um monatlich 1.190,74 EUR angehoben werden, also für ganz 2020 um 14.288,88 EUR. Und wie gesagt, wir reden von einer Beamtenfamilie mit (nur) einem Kind.

Hm.
1.) Ursprünglich bekam er also im Jahr 2020 ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.173,04 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 262,62 EUR.
2.) Nach der "Reparatur" soll er rückwirkend ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.186,73 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 1.453,36 EUR erhalten.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und erst recht kein Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber ich sag's mal so: Mich beschleichen "leichte Zweifel", ob diese vier Zahlen dem "Geist" der Vorgaben aus dem BVerfG-Beschluss möglicherweise ein "klitzekleines bisschen" zuwiderlaufen könnten..

Der A4 mit Kind hätte dann in 2020 etwas weniger als der A11 Single in NRW. Das macht im Hinblick auf den unwesentlichen Unterschied der beiden Statusämter wirklich Sinn.

Möchte hier der Berliner DH etwa weiterhin an Pensionsansprüchen und einer verfassungskonformen Alimentation sparen? Ob die Herrschaften das Urteil des BVerfG überhaupt gelesen haben?

InternetistNeuland

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:55Ich habe übrigens gerade auf einem (virtuellen) Berliner Flur einen kleinen Zettel gefunden, auf dem unter anderem folgende Zahlen zur geplanten nachträglichen "Reparatur" der Berliner Besoldung zu lesen sind:

1.) Ursprünglich bekam ein verheirateter A4/1 mit einem Kind im Jahr 2020 ein Grundgehalt von 26.076,46 EUR, einen Familienzuschlag von 3.151,38 EUR sowie eine Sonderzahlung von 1.550,00 EUR, siehe beispielsweise hier.
2.) Wenn ich die Zahlen auf dem Zettel richtig interpretiert habe, soll sein 2020er Grundgehalt nachträglich um 0,63 Prozent angehoben werden, was einer Nachzahlung von 164,28 EUR entspricht.
3.) Außerdem soll sein 2020er Familienzuschlag anscheinend nachträglich um monatlich 1.190,74 EUR angehoben werden, also für ganz 2020 um 14.288,88 EUR. Und wie gesagt, wir reden von einer Beamtenfamilie mit (nur) einem Kind.

Hm.
1.) Ursprünglich bekam er also im Jahr 2020 ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.173,04 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 262,62 EUR.
2.) Nach der "Reparatur" soll er rückwirkend ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.186,73 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 1.453,36 EUR erhalten.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und erst recht kein Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber ich sag's mal so: Mich beschleichen "leichte Zweifel", ob diese vier Zahlen dem "Geist" der Vorgaben aus dem BVerfG-Beschluss möglicherweise ein "klitzekleines bisschen" zuwiderlaufen könnten..


1.453,35 EUR + Kindergeld 259 EUR = 1.712,35 EUR pro Kind.

Der Bafög Höchstsatz beträgt nur 992 EUR.

Der Regelsatz in der Grundsicherung beträgt nur 451 EUR.

Verwalter

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:55Ich habe übrigens gerade auf einem (virtuellen) Berliner Flur einen kleinen Zettel gefunden, auf dem unter anderem folgende Zahlen zur geplanten nachträglichen "Reparatur" der Berliner Besoldung zu lesen sind:

1.) Ursprünglich bekam ein verheirateter A4/1 mit einem Kind im Jahr 2020 ein Grundgehalt von 26.076,46 EUR, einen Familienzuschlag von 3.151,38 EUR sowie eine Sonderzahlung von 1.550,00 EUR, siehe beispielsweise hier.
2.) Wenn ich die Zahlen auf dem Zettel richtig interpretiert habe, soll sein 2020er Grundgehalt nachträglich um 0,63 Prozent angehoben werden, was einer Nachzahlung von 164,28 EUR entspricht.
3.) Außerdem soll sein 2020er Familienzuschlag anscheinend nachträglich um monatlich 1.190,74 EUR angehoben werden, also für ganz 2020 um 14.288,88 EUR. Und wie gesagt, wir reden von einer Beamtenfamilie mit (nur) einem Kind.

Hm.
1.) Ursprünglich bekam er also im Jahr 2020 ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.173,04 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 262,62 EUR.
2.) Nach der "Reparatur" soll er rückwirkend ein durchschnittliches Grundgehalt von monatlich 2.186,73 EUR sowie einen durchschnittlichen alimentativen Zuschlag für seinen Partner und das erste Kind von monatlich 1.453,36 EUR erhalten.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Und erst recht kein Richter am Bundesverfassungsgericht. Aber ich sag's mal so: Mich beschleichen "leichte Zweifel", ob diese vier Zahlen dem "Geist" der Vorgaben aus dem BVerfG-Beschluss möglicherweise ein "klitzekleines bisschen" zuwiderlaufen könnten..

Der Entwurf ging gestern viral in allen Berliner Messenger-Gruppen. Die Zahlen stimmen! Reparatur über FZ, für den Zeitraum 2008-2020 würde der A16er Single unverheiratet ca. 30K, der A9 Beamte verheiratet mit 2 Kindern ca. 145K bekommen. Denke aber der Entwurf dürfte jetzt gestorben sein. Alles andere würde mich wundern. Seltsamerweise bekommt der Beamte mit 1K manchmal mehr als der mit 2K. Aber die Volljuristen werden sich dabei schon etwas gedacht haben.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

PolareuD

Zitat von: Verwalter in Gestern um 14:27Der Entwurf ging gestern viral in allen Berliner Messenger-Gruppen. Die Zahlen stimmen! Reparatur über FZ, für den Zeitraum 2008-2020 würde der A16er Single unverheiratet ca. 30K, der A9 Beamte verheiratet mit 2 Kindern ca. 145K bekommen. Denke aber der Entwurf dürfte jetzt gestorben sein. Alles andere würde mich wundern. Seltsamerweise bekommt der Beamte mit 1K manchmal mehr als der mit 2K. Aber die Volljuristen werden sich dabei schon etwas gedacht haben.

Ich tippe mal, dass der Entwurf eine Totgeburt ist. Nach der Wahl geht das wieder von vorne los, analog zum Bund im letzten Jahr.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: Verwalter in Gestern um 14:27Seltsamerweise bekommt der Beamte mit 1K manchmal mehr als der mit 2K. Aber die Volljuristen werden sich dabei schon etwas gedacht haben.
Der Entwurf hat folgende ,,Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung herangezogen und daraus die rückwirkenden Erhöhungen der Familienzuschläge ermittelt:

- Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit einem Kind: 80% * 1,5 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit zwei Kindern: 80% * 1,8 * MÄE
- Verheirateter Beamter ohne Kinder: 80% * 1,5 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit einem Kind: 80% * 2,0 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit zwei Kindern: 80% * 2,3 * MÄE


Dass diese ,,Interpretation" jedoch absoluter Kokolores ist (Stichwort Rn. 70 des BVerfG-Beschlusses: ,,Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie [...]"), scheint die Autoren des Entwurfs nicht weiter gestört zu haben..

Verwalter

Zitat von: PolareuD in Gestern um 14:34Ich tippe mal, dass der Entwurf eine Totgeburt ist. Nach der Wahl geht das wieder von vorne los, analog zum Bund im letzten Jahr.
Nur mit dem Vorteil, dass es nicht nur "einige Wochen" dauern wird, sondern am 31.03.2027 fällt der Hammer.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Verwalter in Gestern um 14:27Der Entwurf ging gestern viral in allen Berliner Messenger-Gruppen. Die Zahlen stimmen! Reparatur über FZ, für den Zeitraum 2008-2020 würde der A16er Single unverheiratet ca. 30K, der A9 Beamte verheiratet mit 2 Kindern ca. 145K bekommen. Denke aber der Entwurf dürfte jetzt gestorben sein. Alles andere würde mich wundern. Seltsamerweise bekommt der Beamte mit 1K manchmal mehr als der mit 2K. Aber die Volljuristen werden sich dabei schon etwas gedacht haben.

Wie kommt man denn rechnerisch auf 30k für den A16 Single Beamten? Das kann bei 0,63% Anhebung doch nicht passen? 🤨