Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Viggen


... @emdy, vielen Dank für die Taten und vor allem für die treffenden Worte - eines meiner absoluten Lieblingszitate von E.Kästner. Muss mich manchmal selber daran erinnern/ an die eigene Nase fassen.

Schönes WE!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

SonicBoom

Zitat von: BVerfGBeliever in 21.08.2026 14:54Der Entwurf hat folgende ,,Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung herangezogen und daraus die rückwirkenden Erhöhungen der Familienzuschläge ermittelt:

- Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit einem Kind: 80% * 1,5 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit zwei Kindern: 80% * 1,8 * MÄE
- Verheirateter Beamter ohne Kinder: 80% * 1,5 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit einem Kind: 80% * 2,0 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit zwei Kindern: 80% * 2,3 * MÄE


Dass diese ,,Interpretation" jedoch absoluter Kokolores ist (Stichwort Rn. 70 des BVerfG-Beschlusses: ,,Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie [...]"), scheint die Autoren des Entwurfs nicht weiter gestört zu haben..

LoL. Ja gut ne. So würde ich das als DH auch machen, wenn ich denn (wie bei uns in BaWü) über exorbitante Familienzuschläge (Drittes Kind 1.000,00 € ca. aktuell) operieren wollte.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

SonicBoom

Zitat von: emdy in 21.08.2026 16:51Übrigens versagen nicht nur die Gewerkschaften.

5 der 13 Klagen gegen den Bund habe ich organisiert, PolareuD 6 weitere.

Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es. (Erich Kästner)

Schönes Wochenende, vielleicht nutzt es der ein oder andere ja mal sinnvoll!

Lob und Anerkennung!

"i'm doing my part" - Starship Troopers
(aber halt im Ländle, gell)
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

AltStrG


Skywalker2000

Dobrindt und CDU haben aktuell andere Probleme. Daher wird wahrscheinlich nicht viel geändert..

Bastel

Zitat von: Skywalker2000 in 22.08.2026 11:20Dobrindt und CDU haben aktuell andere Probleme. Daher wird wahrscheinlich nicht viel geändert..

Hoffentlich ist die Sippe nach dem September Geschichte.

SwenTanortsch

Zitat von: Herr Bernd in 21.08.2026 18:32Was ich mich ja frage ist, ob mal irgendjemand iaus Berlin beim BVerfG angerufen und gefragt hat, wie denn eine rechtlich saubere Reparatur aussehen könnte. In dem Zusammenhang hätte ich den verantwortlichen Richter direkt wieder einbestellt um einen verfassungsgemäßen Entwurf des BBesG. oder neu BAlimemtG, auf die Beine zu stellen. Zu einfach gedacht?

Richter als solche sind generell, Bernd, und Richter am Bundesverfassungsgericht - einem Verfassungsorgan - sind in einer noch einmal gesonderten Weise unabhängig. Sie können wegen einer ihrer richterlichen Entscheidungen nicht einbestellt werden. Die richterliche Gewalt ist an Weisungen nicht gebunden und einzig dem Recht verbunden. Zugleich interpretieren und kommentieren auch die Richter am Bundesverfassungsgericht i.d.R. nicht ihre eigenen Entscheidungen, da eine Entscheidungsbegründung regelmäßig so abzufassen ist, dass sie für sich selbst spricht und aus sich selbst heraus verständlich bleibt. Als Folge der Gewaltenteilung ist es den BVR darüber hinaus unter allen Umständen verwehrt, einen Gesetzentwurf zu entwickeln oder zu ihm maßgeblich beizutragen, da sie sich später ja gegebenenfalls veranlasst sehen könnten - sofern der Entwurf auch in jenen maßgeblichen Teilen Gesetzeskraft erlangte, beklagt werden und am Ende dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt werden würde, ob die Norm mit der Verfassung vereinbar sei -, über seinen verfassungskonformen Gehalt zu entscheiden. Das Handeln der legislativen und judikativen Gewalt ist am Ende immer strikt voneinander zu trennen.

Dahingegen hebt der Senat - als Folge insbesondere einer in den letzten rund 75 Jahren entstandenen umfangreichen wie klaren Besoldungsdogmatik - auch in der Rn. 157 der aktuellen Entscheidung hinsichtlich der entscheidungstragenden Gründe der Entscheidung vom 4. Mai 2020 in einem für die aktuelle Entscheidung maßgeblichen Zusammenhang hervor, dass auch die in der Entscheidung vom 4. Mai 2020 entwickelten Maßstäbe ohne Weiteres subsumtionsfähig waren, womit er ausführt, dass sie problemlos auf die auch seitdem vom Berliner Gesetzgeber geregelte Besoldungsrechtslage angewandt werden konnten. Darin, dass das nicht geschehen ist, hat sich hingegen für den Senat der Eindruck bestätigt, dass das Land Berlin die Besoldung sehenden Auges hinter die von ihm ausgehandelten Tariflöhne hat zurückfallen lassen, also wissentlich und willentlich, d.h. zielgerichtet, auch weiterhin versucht hat, bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen (vgl. auch die Rn. 79 der aktuellen Entscheidung).

Der langen Rede kurzer Sinn: Da dieses die Berliner Besoldungsgesetzgebung seit der Reföderalisierung des Besoldungsrechts 2003/06 prägende Handeln - wissentlich und willentlich, also zielgerichtet, die Besoldung sehenden Auges nicht sachgerecht zu regeln - nun mit dem aktuellen Gesetzentwurf augenscheinlich ungebrochen fortgesetzt werden soll, liegt es auf der Hand, dass eine solche Missachtung der richterlichen Gewalt - also neben der Fachgerichtsbarkeit nicht minder der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -, des Berliner Berufsbeamtentums und insgesamt also des Grundgesetzes nicht unwidersprochen hingenommen werden kann, dürfte es sich folglich lohnen, denke ich, zu Beginn der kommenden Woche den Blick auf die Homepage der Berliner Besoldung zu richten, also dann da zu lesen, was - Stand heute - aktuell Sache ist:

https://www.berliner-besoldung.de/

Verwalter

Mittlerweile auch mit einer eigenen Rubrik "Bundesbesoldung" und ebenso über https://www.bundes-besoldung.de/ erreichbar.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

DeltaR95

@ Swen:

Das Land Berlin könnte doch einen Gesetzentwurf zur aA gemäß Art. 94 GG Absatz 1 Nr. 2 i.V.m. § 76 BVerfGG direkt dem BVerfG zur Prüfung vorlegen? Oder gilt das nur für erlassene Gesetze, keine Gesetzesentwürfe?

BPolFrust

Zitat von: Bastel in 22.08.2026 12:58Hoffentlich ist die Sippe nach dem September Geschichte.

Und wer soll es sonst richten?

Alles links der CDU würde uns eher noch das Gehalt zusammenstreichen und die AfD möchte den Beamtenstatus ausschließen auf Personen mit hoheitlichen Aufgaben begrenzen um so zu sparen.
Nicht das ich was dagegen hätte, wenn die überbezahlten Lehrer plötzlich alle E13 bekommen sollen.  ;D


Dobrindt macht eigentlich eine gute Arbeit. Die beschränkt sich aber nun mal auf sein Resort und wirklich Einfluss auf die Besoldung hat er nicht.

Mir fällt aber keine Partei ein in die wirklich den Willen hat das verfassungsgemäß umzusetzen.

Verwalter

Zitat von: DeltaR95 in 22.08.2026 15:17@ Swen:

Das Land Berlin könnte doch einen Gesetzentwurf zur aA gemäß Art. 94 GG Absatz 1 Nr. 2 i.V.m. § 76 BVerfGG direkt dem BVerfG zur Prüfung vorlegen? Oder gilt das nur für erlassene Gesetze, keine Gesetzesentwürfe?

Leider nicht die abstrakte Normenkontrolle kann nur nach Erlass eines Gesetzes erfolgen. Man könnte, so wie von Stuttmann vorgeschlagen zumindest in den Ländern das Landesverfassungsgericht anrufen, wenn die Landesverfassung auf das GG Bezug nimmt. Das soll wohl schneller gehen. Oder wie in Bayern mit einer "Polularklagee. Theoretisch wäre die Normenkontrolle auch mit Mehrheit des Parlamentes möglich, Anregungen diesbezüglich wurden im Berliner Agh nicht aufgegriffen. Aber im Bund gibt es ja eine starke Opposition. 25 % der Bundestagsmitglieder wären nötig um ein Gesetz überprüfen zu lassen. (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG und § 76 BVerfGG)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Versuch

Zitat von: BPolFrust in 22.08.2026 15:20Und wer soll es sonst richten?

Alles links der CDU würde uns eher noch das Gehalt zusammenstreichen und die AfD möchte den Beamtenstatus ausschließen auf Personen mit hoheitlichen Aufgaben begrenzen um so zu sparen.
Nicht das ich was dagegen hätte, wenn die überbezahlten Lehrer plötzlich alle E13 bekommen sollen.  ;D


Dobrindt macht eigentlich eine gute Arbeit. Die beschränkt sich aber nun mal auf sein Resort und wirklich Einfluss auf die Besoldung hat er nicht.

Mir fällt aber keine Partei ein in die wirklich den Willen hat das verfassungsgemäß umzusetzen.

Nur macht für e13 keiner diesen Job.
Kannst gerne machen...

Ich finde auch, dass Lehrer keine beante sein müssen, nur müssten sie dann mehr verdienen, zumindest Naturwissenschaftler, BWLer... So st findest da keinen brauchbaren

NvB

Zitat von: Versuch in 22.08.2026 18:09Nur macht für e13 keiner diesen Job.
Kannst gerne machen...

Ich finde auch, dass Lehrer keine beante sein müssen, nur müssten sie dann mehr verdienen, zumindest Naturwissenschaftler, BWLer... So st findest da keinen brauchbaren

Gewagte These...

Ich sage dir, in 5 Jahren würden es angehende Lehramtsstudenten auch für A9 machen.

Ich glaube manchen in diesem Land ist nicht ganz klar, dass wir wirtschaftlich gerade richtig abscheißen und wir auf 10% und mehr Arbeitslose in der Bevölkerung hinsteuern, und die Last der Renten ist da noch nicht mal bezahlt.

Aber wenn wir was gut können, dann ist es in unserer Zweckdemenz die Welt schön Saufen.

Skywalker2000

Zitat von: Bastel in 22.08.2026 12:58Hoffentlich ist die Sippe nach dem September Geschichte.

Hoffentlich nicht, weil es danach definitiv nicht besser wird.

Ich kann nur hoffen, dass Dobrindt sein Wort hält.

LehrerInNRW

Ich wage mal die steile These, das der ganze Verwaltungsbeamtenapparat eher unter Druck gerät als die Lehrerschaft.

Aber ich bin ja auch nur Lehrer wovon hab ich schon Ahnung.