Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Batto

Zitat von: BalBund in Heute um 09:20Guten Morgen,

ich habe mich nicht um einen Tag vertan, zumindest nach meinem Kalender ist heute der 09.09. und damit der Tag, an dem NRW die Verbändebeteiligung startet und den Gewerkschaften den Entwurf zur Verfügung stellt.

In der Tat habe ich ansonsten, wie von tunnelblick richtig erfasst, einfach darauf hingewiesen, dass man in manchen Regelungen eine Blaupause für einen - künftigen - Referentenentwurf des Bundes erkennen könnte.

Der Termin lässt sich auch hier nachlesen:

Verbändeanhörung startet, Abschluss noch in diesem Jahr geplant

Die Verbändeanhörung beginnt am 9. September 2026 und soll bis Anfang Oktober abgeschlossen sein. Die Einbringung in den Landtag ist für Oktober vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/land-nordrhein-westfalen-richtet

PolareuD

Zitat von: BalBund in Heute um 09:20Guten Morgen,

ich habe mich nicht um einen Tag vertan, zumindest nach meinem Kalender ist heute der 09.09. und damit der Tag, an dem NRW die Verbändebeteiligung startet und den Gewerkschaften den Entwurf zur Verfügung stellt.

In der Tat habe ich ansonsten, wie von tunnelblick richtig erfasst, einfach darauf hingewiesen, dass man in manchen Regelungen eine Blaupause für einen - künftigen - Referentenentwurf des Bundes erkennen könnte.

Das hatte ich so auch verstanden, BalBund. Meine Frage war ja auch, wie hoch du die Chancen einschätzt, dass es diesmal für einen Bundeskabinettsbeschluss reicht?
Sprich ist die Finanzierungsfrage geklärt?
Ohne das, können sie Referentenentwürfe ,,noch und nöcher" veröffentlichen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

tunnelblick

Zitat von: BalBund in Heute um 09:20Guten Morgen,

ich habe mich nicht um einen Tag vertan, zumindest nach meinem Kalender ist heute der 09.09. und damit der Tag, an dem NRW die Verbändebeteiligung startet und den Gewerkschaften den Entwurf zur Verfügung stellt.

In der Tat habe ich ansonsten, wie von tunnelblick richtig erfasst, einfach darauf hingewiesen, dass man in manchen Regelungen eine Blaupause für einen - künftigen - Referentenentwurf des Bundes erkennen könnte.

Es war noch früh, lieber BalBund, ich habe mich um einen Tag vertan, mea cupla :)

Dogmatikus

Zitat von: Paterlexx in Heute um 06:42WAS SICH ÄNDERN MUß

• amtsangemessene Grundbesoldung für alle Beamten sichern
• familienbezogene Zuschläge gezielt und bedarfsorientiert gestalten

Ich werde aus Frau Färber nicht wirklich schlau.

Familienzuschläge sind ein Mittel des DH, bei der Höhe der Besoldung zu sparen. Für die Beamten wäre es daher ein großer Vorteil, wenn es nur noch in Ausnahmefällen und ab dem 3. Kind Zuschläge gebe, dafür die Grundbesoldung amtsangemessen und v.a. verfassungsgemäß ausgestaltet würde.

Die Folge wäre mMn eine Tabelle, die sich nicht mal die Forschesten hier im Forum zu fordern trauen: Der Eckbeamte oben links in der Tabelle müsste dann 1,84 MÄE als Grundbesoldung ohne Zuschläge erhalten. Egal ob Single, verheiratet, 1 oder 2 Kinder. Erst ab dem 3. Kind müsste nach BVerfG ein Zuschlag erfolgen.

Gleichzeitig verstehe ich Frau Färber so, dass sie genau dies nicht möchte. Sie ist offenbar der Ansicht, man könne oder müsse gar ein Partnereinkommen fiktiv anrechnen und eine wie auch immer geartete Entwicklung zur Mehrverdienerfamilie berücksichtigen, um die Kosten wiederum einzudämpfen. Warum sie dies für verfassungsgemäß hält, habe ich allerdings bisher nicht verstanden. Das liegt vielleicht einfach daran, dass sie keine Professorin für Recht ist und sich vorwiegend mit Zahlenwerken beschäftigt.

Wenn ich jedoch gleich zwei derart weitreichende Forderungen aufstelle (keine Zuschläge mehr, fPE ja), dann muss ich gerade vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden verfassungsrechtlichen Fragen und Verfahren doch auch sagen, warum ich das für verfassungsmäßig halte.


Zitat von: Paterlexx in Heute um 06:42• Verbeamtung wieder auf staatliche Kernaufgaben konzentrieren

Lehrer sind dabei nur ein Beispiel. Sie leisten wichtige Arbeit und müssen besser ausgestattet werden. Aber gute Bezahlung, sichere Arbeitsplätze und bessere Schulen setzen nicht zwingend Beamtenstatus voraus.

Polizei, Justiz, Zoll, Finanzverwaltung und Vollzug stehen dagegen im Kern staatlicher Gewalt. Hier braucht es eine starke, verläßliche und amtsangemessene Alimentation.

Diese Ausführungen sind dagegen ohne Weiteres nachvollziehbar. Die Interessierten hier wissen natürlich, dass über das gesamte Leben des Beamten und des Angestellten sich die Kosten für beide gar nicht so dramatisch unterscheiden.

Letztlich ist das dem meist nur mittelmäßig informierten Bürger aber völlig egal. Der liest "Beamte" und denkt sich "faule überbezahlte Hunde".

Es wäre politisch daher - wenn denn alle DH am selben Strang ziehen - gut zu verkaufen, massiv den Beamtenapparat zugunsten eines Angestellten-Apparats abzubauen und das dem Volk als ganz tolle Maßnahme zu verkaufen. Und im Gegensatz zu vielen anderen Bestrebungen wäre so ein Vorgehen in meinen Augen auch verfassungsgemäß durchführbar.

Ganz egoistisch als jemand aus dem "Kernbereich" könnte ich damit sogar leben. Denn so stumpf das Argument letztlich ist: Dem Volk kann man sehr gut erklären, dass der Polizist, Zöllner, Richter, Finanzfahnder und Vollzugsbeamte an so wichtigen Stellen sitzt, dass er deutlich besser verdienen muss als bisher.

"Da geht es um was" wäre doch ein typischer Slogan für jeden Politiker, der die Maßnahme verkaufen will.

Dass jedoch auch jemand, der Post in einer kleinen Behörde sortiert, mit einem Einstiegsgehalt von weit über 4.000 € netto bedacht werden soll, ist deutlich schwieriger zu verklickern. Dass die DH daher in die Überlegungen einsteigen, wie sie aufgrund des drohenden Hammers des Verfassungsgerichts dem Volk noch irgendwas hinhalten können, leuchtet ein.

"Wir bezahlen unsere Beamte in den wichtigen Kernbereichen ihrer Wichtigkeit angemessen. Außerhalb dieser Bereiche verbeamten wir nicht mehr." wäre doch ein typischer Slogan für jeden Politiker, der die Maßnahme verkaufen will.

epilog

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 06:47Ich habe übrigens gestern "gelernt", dass laut den jeweiligen Gesetzentwürfen der Nominallohn in Niedersachsen zwischen 1996 und 2026 um 77,81% gestiegen sein soll, während der Anstieg in Brandenburg im gleichen Zeitraum stattdessen bei 107,51% lag, siehe hier. Es sollte offensichtlich sein, dass diese sehr unterschiedlichen Werte entsprechende Auswirkungen auf die jeweiligen Fortschreibungsprüfungen haben.



107,51 % in Brandenburg stimmen jedoch nur deshalb, weil Brandenburg und die anderen ostdeutschen Länder 1996 bei einer Besoldung von 82 % lagen und erst 2010 mit 100 % besoldet wurden. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache liegt Brandenburg eher unter Niedersachsen.
Ich möchte amtsangemessen und Grundgesetzkonform alimentiert werden.
Besser darfs gern sein, aber nicht schlechter !
Nur der Dienstherr steht hier in der Pflicht !

BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 06:47Ich habe übrigens gestern "gelernt", dass laut den jeweiligen Gesetzentwürfen der Nominallohn in Niedersachsen zwischen 1996 und 2026 um 77,81% gestiegen sein soll, während der Anstieg in Brandenburg im gleichen Zeitraum stattdessen bei 107,51% lag, siehe hier. Es sollte offensichtlich sein, dass diese sehr unterschiedlichen Werte entsprechende Auswirkungen auf die jeweiligen Fortschreibungsprüfungen haben.

ABER: Es ist zwar durchaus sehr interessant, sich mit den jeweiligen Indizes zu beschäftigen (es wurden ja sogar schon diverse ZBR-Aufsätze dazu veröffentlicht, wenngleich mit faktenwidrigem Inhalt), aber zumindest momentan ist die Fortschreibungsprüfung in meinen Augen nicht der spielentscheidende Faktor in Hinblick auf unsere Besoldung.

Denn die "wahre Musik" spielt zumindest zurzeit nach meinem Dafürhalten in der Vorabprüfung (zum Gebot der Mindestbesoldung). Ganz konkret gibt es aus meiner Sicht unter anderem die drei folgenden "Baustellen":

1.) Partnereinkommen
- Bekanntlich haben mehr oder weniger alle Gesetzgeber mittlerweile dieses "Instrument" für sich entdeckt.
- Und nur noch mal zur Einordnung: Mit Anrechnung eines Partnereinkommens reicht laut BMI-Entwurf eine Bruttobesoldung von rund 42.000 EUR, um den kleinsten 4K-Beamten in diesem Jahr über die Prekaritätsschwelle zu hieven. Ohne Anrechnung eines Partnereinkommens müssten es hingegen eher rund 63.000 EUR sein, also ca. 50% mehr!
- Bezüglich der Verfassungskonformität herrschen hier im Forum unterschiedliche Meinungen. So behauptet beispielsweise AltStrG seit Monaten: "Das Partnereinkommen ist mausetot". Andere sind in der Bewertung etwas vorsichtiger.
- Schlussendlich beantworten können und werden die Frage jedoch nur die Karlsruher Richter. Bis dahin wird uns nichts anderes übrigbleiben, als uns zu gedulden.
- Aber eines sollte klar sein (angesichts der genannten Zahlen): The stakes are fucking high!

2.) Familienzuschlag
- Angenommen, aus dem Gebot der Mindestbesoldung ergibt sich, dass ein kleinster 4K-Beamter Anspruch auf eine Bruttobesoldung von mindestens 5.000 EUR hat.
- Dann hat der Gesetzgeber theoretisch verschiedene Optionen: Er kann z.B. ein Grundgehalt von 4.400 EUR und einen Familienzuschlag von 600 EUR zahlen. Eventuell kann er stattdessen auch ein Grundgehalt von 4.000 EUR und einen Familienzuschlag von 1.000 EUR zahlen.
- Logischerweise würde im ersten Fall die Zahl "4.400" oben links in der Besoldungstabelle stehen, im zweiten Fall hingegen die Zahl "4.000". Dieser Unterschied hat entsprechende Auswirkungen auf die gesamte Tabelle.
- Das BVerfG hat im aktuellen Beschluss immerhin schon mal als neue (!) Vorgabe hinzugefügt, dass es "gewisse Grenzen" für den Familienzuschlag gibt, ohne diese Grenzen abschließend zu konkretisieren.
- Wenn man sich die aktuellen Gesetzentwürfe anschaut, scheinen die Gesetzgeber bezüglich des Familienzuschlags mittlerweile zur Vernunft gekommen zu sein. Aktuelles Beispiel Nordrhein-Westfalen: Dort soll ja anscheinend im neuen Entwurf die bisherige "Zuschlagsorgie" beendet werden.

3.) Abstandsgebot
- Das Abstandsgebot ist bekanntlich ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Diese Tatsache wurde beispielsweise im BMI-Entwurf aus dem April ausdrücklich anerkannt, siehe hier.
- Entsprechend müssen, ausgehend vom Startwert oben links (also z.B. 4.400 EUR, siehe oben) sämtliche horizontalen und vertikalen (relativen) Abstände in der Besoldungstabelle groß genug sein, um unter anderem die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter adäquat abzubilden. Insbesondere darf es auch keine "schleichende Abschmelzung" der Abstände geben, worauf der BMI-Entwurf aus dem April ebenfalls dezidiert hinweist.
- Recht vorbildlich ist in diesem Zusammenhang übrigens der Brandenburger Entwurf, in dem die vertikalen Abstände im Vergleich zur vorhergehenden Tabelle vergrößert wurden.
- Weniger vorbildlich war der BMI-Entwurf aus dem April, in dem das genaue Gegenteil "vorgeschlagen" wurde.


Fazit: Es bleibt spannend..

Ich finde vor allem, bezogen auf den April Entwurf im Bund und auch manche Länder, die Verflechtung zwischen fiktiven Partnereinkommen und dem Wegfall der Familienzulage St.1 interessant.

Die wird ja quasi ins Grundgehalt implementiert, weil jedem jetzt ein Partner angerechnet wird( auch den ledigen).
Wenn das BVerfG jetzt das fP für verfassungswidrig erklärt, was passiert dann mit dem Grundgehalt? Wird die Zulage wieder rausgerechnet oder behält der Bund es bei?
Ich glaube einen einmal mehr erhöhten Grundsold kann man nicht so einfach wieder um 6-8% kürzen.

BalBund

@Polar: Meine Kristallkugel ist im Urlaub bis Merz, daher nur eine Vermutung: Wenn die Gewerkschaften den kommenden Entwurf genauso auseinandernehmen wie den letzten wird es keine Kabinettsbefassung geben mit dem Hinweis auf enorme rechtliche Herausforderungen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass dort eher sanfte Töne angeschlagen werden und man insbesondere das Familieneinkommen der gerichtlichen Überprüfung überlässt - Tenor: Wir haben ja was erreicht, wenn auch nicht alles, zahlt bitte weiter, wir bleiben dran.

Das größere Hindernis sehe ich aber eher bei der StS-Runde, die vor einer Ansetzung im Kabinett inhaltlich zustimmen muss. Ehrlicherweise fehlt mir aktuell (wegen der aufzubringenden Eigenmittel der Häuser) die Phantasie, mit welchen Zuckerli oder auch Peitschenhieben die Regierungsspitzen ihre Hausleitungen soweit auf Kurs bringen könnten, dass das passiert.

Herr Bernd

Ich denke die ganze Zeit, warum es so kompliziert sein muss? Das Alimentationsprinzip ist ja als hergebrachter Grundsatz genauso fortzuentwickeln wie alle anderen auch. Dass die Familie ein Teil dieses Grundsatzes ist, dürfte wohl auch nicht so einfach rauszubegründen sein. Aber dass man Einkommen anrechnet ist doch im Rahmen des Möglichen, so lange es nicht fiktiv in willkürlicher Höhe passiert. So sollte es doch möglich sein die Prekaritätsschwelle für alle Familienkonstellationen zu ermitteln und hinsichtlich der Kinder bis dahin grundsätzlich aufzustocken. Ist Frau oder Mann dann nicht berufstätig, aus welchen Gründen auch immer wird auch aufgestockt, auf Antrag. Oder habe ich einen Fehler irgendwo drin?

tunnelblick

Zitat von: BalBund in Heute um 10:14@Polar: Meine Kristallkugel ist im Urlaub bis Merz, daher nur eine Vermutung: Wenn die Gewerkschaften den kommenden Entwurf genauso auseinandernehmen wie den letzten wird es keine Kabinettsbefassung geben mit dem Hinweis auf enorme rechtliche Herausforderungen. Daher könnte ich mir vorstellen, dass dort eher sanfte Töne angeschlagen werden und man insbesondere das Familieneinkommen der gerichtlichen Überprüfung überlässt - Tenor: Wir haben ja was erreicht, wenn auch nicht alles, zahlt bitte weiter, wir bleiben dran.

Also die Variante "Spatz in der Hand".

ZitatDas größere Hindernis sehe ich aber eher bei der StS-Runde, die vor einer Ansetzung im Kabinett inhaltlich zustimmen muss. Ehrlicherweise fehlt mir aktuell (wegen der aufzubringenden Eigenmittel der Häuser) die Phantasie, mit welchen Zuckerli oder auch Peitschenhieben die Regierungsspitzen ihre Hausleitungen soweit auf Kurs bringen könnten, dass das passiert.

Hier also erstmal keine Statusänderung, soweit dir bekannt. Auch dafür noch mal danke.

Hanswurst

Zitat von: Herr Bernd in Heute um 10:19Ich denke die ganze Zeit, warum es so kompliziert sein muss? Das Alimentationsprinzip ist ja als hergebrachter Grundsatz genauso fortzuentwickeln wie alle anderen auch. Dass die Familie ein Teil dieses Grundsatzes ist, dürfte wohl auch nicht so einfach rauszubegründen sein. Aber dass man Einkommen anrechnet ist doch im Rahmen des Möglichen, so lange es nicht fiktiv in willkürlicher Höhe passiert. So sollte es doch möglich sein die Prekaritätsschwelle für alle Familienkonstellationen zu ermitteln und hinsichtlich der Kinder bis dahin grundsätzlich aufzustocken. Ist Frau oder Mann dann nicht berufstätig, aus welchen Gründen auch immer wird auch aufgestockt, auf Antrag. Oder habe ich einen Fehler irgendwo drin?

Bist neu hier, oder?
Fehler liegt darin, dass dann bis zur Prekaritätsschwelle alle gleich besoldet werden. Leistungsprinzip? Amtsangemessene Alimentation nur auf Antrag? Sind Beamte mittlerweile Sozialhilfeempfänger? Mach dir mal die Mühe und lies mal mehr als die letzten zwei Seiten.

Herr Bernd

Zitat von: Hanswurst in Heute um 10:28Bist neu hier, oder?
Fehler liegt darin, dass dann bis zur Prekaritätsschwelle alle gleich besoldet werden. Leistungsprinzip? Amtsangemessene Alimentation nur auf Antrag? Sind Beamte mittlerweile Sozialhilfeempfänger? Mach dir mal die Mühe und lies mal mehr als die letzten zwei Seiten.

Ne ne, ich lese schon mit. Ich verstehe nur nicht, warum man sich hier so auf die 4 K Familie versteift. Für die Vergangenheit ja, für die Zukunft muss das aber nicht sein. Amtsangemessenheit ist doch grundsätzlich vom Familienstand losgelöst zu betrachten. Wenn dann ein Beamter aufgrund seiner Kinder und/oder Frau Zuschläge erhält sollte das doch für die Zukunft möglich sein

Soldat1980


Dogmatikus

Zitat von: Herr Bernd in Heute um 10:47Ne ne, ich lese schon mit. Ich verstehe nur nicht, warum man sich hier so auf die 4 K Familie versteift. Für die Vergangenheit ja, für die Zukunft muss das aber nicht sein. Amtsangemessenheit ist doch grundsätzlich vom Familienstand losgelöst zu betrachten. Wenn dann ein Beamter aufgrund seiner Kinder und/oder Frau Zuschläge erhält sollte das doch für die Zukunft möglich sein

Zuschläge für Heirat und Kind? Du meinst den bisherigen Familienzuschlag? Na klar geht das. Und was ist dann deine Frage?

Wenn es um die Anrechnung von Partnereinkommen und Härtefallregelungen gibt, sollte ein solches nicht vorliegen, zitiere ich mich mal selbst aus dem Thread zum fiktiven Partnereinkommen:

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 10:45[...]
1. Härtefallregelung
Soweit der mir zugängliche Auszug bspw. fordert, dass die Einführung des Mehrverdienermodells möglich sei, aber "jedenfalls eine Härtefallregelung für Fälle, in denen kein Partnereinkommen vorhanden ist oder dieses unter einer bestimmten Schwelle bleibt", vorzusehen sei, bin ich bereits überaus skeptisch.

Wie soll eine solche Regelung anders aussehen als: "Dein Partner hat weniger Einkommen, als wir typisiert voraussetzen? Okay, du bekommst die Fehlsumme als Ergänzungszuschlag." Die Folge wäre, dass es sich lohnt, den Partner nicht mehr zur Arbeit gehen zu lassen, da hierdurch die eigene Besoldung bis zu einer Einheitsbesoldung steigen würde.
[...]

Hier "versteift" sich also niemand auf 4K, sondern nach Ansicht der weit überwiegenden Mehrheit hier wäre ein solches Vorgehen schlicht verfassungswidrig. Soll man das jetzt ignorieren, nur weil du so ein Gefühl hast, "dass das doch möglich sein sollte"?

Knecht

Zitat von: Soldat1980 in Heute um 10:50Wer es nun lesen möchte aus NRW:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5478.pdf

Es ist schon erstaunlich, wie viel Mühe man sich gibt seine eigenen Leute weiter zu verarschen, anstatt einfach das Notwendige zu tun (soweit mein Eindruck nach dem Überfliegen). Aber da beim Bund ja sowieso weiterhin gar nichts zu erwarten ist, auch egal.

Rheini

Zitat von: Herr Bernd in Heute um 10:47Ne ne, ich lese schon mit. Ich verstehe nur nicht, warum man sich hier so auf die 4 K Familie versteift. Für die Vergangenheit ja, für die Zukunft muss das aber nicht sein. Amtsangemessenheit ist doch grundsätzlich vom Familienstand losgelöst zu betrachten. Wenn dann ein Beamter aufgrund seiner Kinder und/oder Frau Zuschläge erhält sollte das doch für die Zukunft möglich sein

Ist das nur dein Gefühl oder hast Du auch rechtliche Herleitungen dazu?