Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Pumpkin76

Zitat von: Verwalter in Gestern um 19:08Zumindest Thema bei einer Partei im Wahlkampf, vielleicht sehen sich andere Parteien jetzt auch genötigt, sich zu äußern: Weidel/Brinker Berliner Besoldung

Damit ist das als rechtes Thema verbranmt und wird nie mehr angefasst. Mist.

Verwalter

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 19:15Damit ist das als rechtes Thema verbranmt und wird nie mehr angefasst. Mist.
Das war es mit Mittwoch! ;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

GeBeamter

Zitat von: Knecht in Gestern um 19:13Vllt schafft es das Thema ja dann auch mal zu Lanz und Co. Das dürfte dann nen schönen Anschub geben...

In letzter Zeit einmal die Sendung von Herrn Lanz verfolgt?

Dort wird - vor allem per moderativer Brücke - häufig noch das Klischee vom überversorgten Beamten gepflegt. Ein Mal hat dort eine Politikerin, glaube Frau Strack-Zimmermann darauf verwiesen, dass die Systeme nicht vergleichbar seien und Beamte auf die Fürsorge des Dienstherren bezüglich der Pension vertrauen können müssen. Da kam direkt der Vorwurf sich der notwendigen Diskussion entziehen zu wollen.
Auch ein Herr Bröcker als regelmäßiger Gast dort, pflegt die Haltung, dass man diese alten Zöpfe der vermeintlichen Beamtenprivilegien jetzt Mal endlich abschneiden sollte.

Das Thema aA wird bei Lanz nicht auf fruchtbaren Boden treffen.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 19:58In letzter Zeit einmal die Sendung von Herrn Lanz verfolgt?

Dort wird - vor allem per moderativer Brücke - häufig noch das Klischee vom überversorgten Beamten gepflegt. Ein Mal hat dort eine Politikerin, glaube Frau Strack-Zimmermann darauf verwiesen, dass die Systeme nicht vergleichbar seien und Beamte auf die Fürsorge des Dienstherren bezüglich der Pension vertrauen können müssen. Da kam direkt der Vorwurf sich der notwendigen Diskussion entziehen zu wollen.
Auch ein Herr Bröcker als regelmäßiger Gast dort, pflegt die Haltung, dass man diese alten Zöpfe der vermeintlichen Beamtenprivilegien jetzt Mal endlich abschneiden sollte.

Das Thema aA wird bei Lanz nicht auf fruchtbaren Boden treffen.

Hin und wieder gucke ich mir den Zirkus mal an...

Die Vorherrschende Meinung könnte ja eventuell mit ein paar Fakten mal auf den Prüfstand gestellt werden. Wäre doch im Anschluss auch ein schönes Thema für den Podcast mit Precht.

Phoenix

Zitat von: Knecht in Gestern um 20:29Hin und wieder gucke ich mir den Zirkus mal an...

Die Vorherrschende Meinung könnte ja eventuell mit ein paar Fakten mal auf den Prüfstand gestellt werden. Wäre doch im Anschluss auch ein schönes Thema für den Podcast mit Precht.

Den Prüfstand will ich sehen. Die Hobbyjuristen hier im Forum können ja mal vortragen, dass der A3 Pförtner/Gefreiter mit 63k Brutto bezahlt werden soll (Alle anderen Besoldungsgruppen darauf aufbauend)

Ich glaub die Meinung über Beamte würde ein neues (kaum zu glauben) Tief erreichen

BPolFrust

Zitat von: Phoenix in Gestern um 20:39Den Prüfstand will ich sehen. Die Hobbyjuristen hier im Forum können ja mal vortragen, dass der A3 Pförtner/Gefreiter mit 63k Brutto bezahlt werden soll (Alle anderen Besoldungsgruppen darauf aufbauend)

Ich glaub die Meinung über Beamte würde ein neues (kaum zu glauben) Tief erreichen

Was kann der Beamte dafür? Die Schwelle hat ein Gericht festgelegt, außerdem ist das der Sold für eine Familie mit 2 Kindern.

Warum bist du kein Beamter geworden, wenn es denen doch so gut geht? 😚


GeBeamter

#5317
Zitat von: Phoenix in Gestern um 20:39Den Prüfstand will ich sehen. Die Hobbyjuristen hier im Forum können ja mal vortragen, dass der A3 Pförtner/Gefreiter mit 63k Brutto bezahlt werden soll (Alle anderen Besoldungsgruppen darauf aufbauend)

Ich glaub die Meinung über Beamte würde ein neues (kaum zu glauben) Tief erreichen

Tja, Hobbyjurist hier: wie würden Sie denn den Umstand auflösen, dass Deutschlands höchstes Gericht folgende Punkte für Recht erkannt hat?

1. Die Mindestbesoldung einer vierköpfigen Beamtenfamilie liegt bei 80% des 2,3 fachen des Netto-Medianäquivalenzeinkommens
2. Ein Beamter hat bis zu zwei Kinder überwiegend aus dem Grundgehalt zu unterhalten.

Was soll da bei den derzeit fast überall hohen Lebenshaltungskosten und den daraus resultierenden Medianlöhnen sonst heraus kommen?

Das Berufsbeamtentum war schon immer historisch so angelegt, dass der Beamte und die Familie alimentiert werden. Das sichert Unabhängigkeit und Loyalität.
Jetzt sind die Lebenshaltungskosten so gestiegen, dass in den meisten Familien ein Einkommen nicht mehr ausreicht. Klar, dadurch steigt natürlich auch das Familien-MÄE, das statistisch nun für die Prüfung der Mindestbesoldung herangezogen wird. Durch steigende Lebenshaltungskosten steigen natürlich auch die Besoldungsausgaben der Dienstherrn. Früher hatte ein Beamter je nach Dienstrang eine bestimmte Stellung in der Gesellschaft durch seinen Sold. Ein weiteres Einkommen war in der Regel nicht notwendig.
Das ist das Problem, das die Dienstherrn heute haben. Um den Beamten einen vergleichbaren Lebensunterhalt zu gewähren, ohne auf weitere Einkommen angewiesen zu sein, müsste viel mehr ausgegeben werden.
Nun kann ich den Impuls der DH verstehen, Teile der geschuldeten Familienalimentation aus der Rechnung herauszunehmen. Dafür müsste aber der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums bezüglich der Alimentation der Familie geändert werden. Und dafür müsste das Dilemma aufgelöst werden, was sich aus der daraus resultierenden Abhängigkeit von weiteren Einkommen (und deren "Geber") und der Objektivität und Loyalität des Beamten ergibt.

Und ganz grundsätzlich: wir haben hier mit 1,5 Beamtengehältern ein Einkommen von etwa 90.000 brutto. Kolleginnen und Kollegen Ingenieure frisch von der Uni können das bereits als Einstiegsgehalt erzielen (Alleinverdiener!), was wir mit zwei Beamten haben, die seit 15 bzw 20 Jahren dienen.

Der DH Bund hat also oben zur pW abreißen lassen. Unten hat er nun Druck, dass er nach dem Prinzip der Familienalimentation so viel zahlen müsste, dass eD und mD vergleichsweise üppig bezahlt werden müssten und dadurch auch oben massiv angehoben werden müsste.

Tarifgeist

Irgendwie scheint mir dieses Problem nur durch diverse Zuschläge zu lösen sein...

Eine richtungsweisende wie hoch ein Kinderzuschlag oder verheiratete Zuschlag sein darf gibt es noch nicht oder?

GeBeamter

Zitat von: Tarifgeist in Gestern um 21:57Irgendwie scheint mir dieses Problem nur durch diverse Zuschläge zu lösen sein...

Eine richtungsweisende wie hoch ein Kinderzuschlag oder verheiratete Zuschlag sein darf gibt es noch nicht oder?

Nur den Verweis des BVerfG, dass die Familienzuschläge "in gewissen, noch nicht näher bestimmten Grenzen" erhöht werden könnten.