Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

OnkelU

Die ganze Diskussion rund um das Rundschreiben ist doch mehr als mühselig. Die Argumente sind längst umfänglich ausgetauscht und es existieren einfach (mindestens) zwei verschiedene Meinungen zu dem Thema.
Jeder, der das hier auch nur ansatzweise verfolgt hat, kann nun für sich entscheiden, wie er es handhaben möchte. Alle Fakten und Ideen dazu hat er.
Es ist völlig unnötig sich da fortwährend im Kreis zu drehen. Es nervt ehrlich gesagt nur noch.

Libor

@AltStrG

Nein, ich belasse es jetzt dabei. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass du das - wie in #5591 nochmal nachgefragt - tatsächlich Ernst gemeint hast. Auf der Basis weiß ich deine Beiträge entsprechend einzuordnen und weitere Anmerkungen oder Einordnungen meinerseits dazu bringen die Diskussion nicht weiter.

Schönen Urlaub!

AltStrG

Zitat von: OnkelU in Gestern um 22:35Die ganze Diskussion rund um das Rundschreiben ist doch mehr als mühselig.
Ja

Zitat von: OnkelU in Gestern um 22:35Es nervt ehrlich gesagt nur noch.

Nachvollziehbar.

AltStrG

Zitat von: Libor in Gestern um 22:38@AltStrG

Nein, ich belasse es jetzt dabei.

Schade. Hätte zur Einordnung geholfen.

Zitat von: Libor in Gestern um 22:38weitere Anmerkungen oder Einordnungen meinerseits dazu bringen die Diskussion nicht weiter.

Libor

Zitat von: AltStrG in Gestern um 22:40Schade. Hätte zur Einordnung geholfen.

Dass du Hilfe bei der Einordnung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, dem Inhalt und der verfassungsrechtlichen Grundlage von Vorlagebeschlüssen und bei Verwaltungsgrundsätzen im Allgemeinen gebrauchen kannst, habe ich schon zur Kenntnis genommen, ja. Ist hier nur der falsche Ort für und führt die Diskussion hier - wie geschrieben - nicht weiter.

Daher schönen Resturlaub!

Sutil91

374 Seiten

Ich bin gespannt, wann der neue Entwurf kommt

AltStrG

#5601
Zitat von: Libor in Gestern um 22:49Dass du Hilfe bei der Einordnung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen
Nun, es ist ja eben keine Entscheidung in der Sache, sondern eine Aussetzung und eine Vorlage. Aber das nur am Rande.


Zitat von: Libor in Gestern um 22:49Ist hier nur der falsche Ort für und führt die Diskussion hier - wie geschrieben - nicht weiter.
Den Beleg und die Begründung für die Behauptung des höchstrichterlich bestätigten Vertrauensschutz in Sachen Rundschreiben und Widersprüche des BVerfG und Bundesverwaltungsamtes führt hier sehr wohl weiter und ist hier mitnichten der falsche Ort.

Es besteht doch hier im Forum höchstes Interesse: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg476972.html#msg476972
Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 19:27....da es diesbezüglich keine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt und sich gleichfalls zu betreffenden Fällen auch nicht das Bundesverfassungsgericht bislang geäußert hat.

...Ich wäre da nicht ganz so optimistisch, wie Du das bist, Libor. Denn die vom VG Hamburg vertretene Auffassung steht signifikant quer zu dem, was das Bundesverfassungsgericht bislang vertreten hat. Und das Bundesverfassungsgericht ist gegenüber entsprechenden Änderungen, wie sie sich aus der Rechtsprechung des VG Hamburg ergeben könnten, sicherlich nicht von vornherein nur positiv eingestellt.

@ Libor
...Wie gesagt, das Thema Zulässigkeit von Bundesbeamten wird uns - bzw. genauer, die jeweils davon unmittelbar Betroffenen - noch einmal unter ein wenig mehr Zeitdruck als jetzt beschäftigen, wenn es denn so weit sein wird. Auch das magst Du anders sehen, was ich in Ordnung finde. Beizeiten wird darauf zurückzukommen sein.
Hier im Thread gibt es m.M.n. viele User, die damit ihre Widersprüche, deren Rückwirkung u.a. Klagen (trotz versäumten/nicht geführten Widerspruchs) begründen könnten, darum ging es ja in der Diskussion auf den vorhergehenden Seiten.


Zitat von: Libor in Gestern um 22:49Daher schönen Resturlaub!

Danke!


MOGA

Ich hab die Schnauze voll. Dieses Land geht einfach nicht mehr... Ich will auch nicht mehr, ich bin raus.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 16:38Interessant, über welche Nebenkriegsschauplätze hier debattiert wird  ::)

Spoileralarm: Das Grundproblem ist der derzeit nicht, ob das Rundschreiben nun gültig ist und Ansprüche sichert oder nicht, sondern dass, wenn es zum Schwur kommt, der Beamte vermutlich wieder 15 bis 20 Jahre durch alle Instanzen "warten" muss, bis er mal Recht bekommt oder halt nicht!

Solange sich die Durchlaufzeiten bei Gericht nicht grundlegend erheblich verkürzen, kann der Dienstherr die aA allein durch Aussitzen verhindern.

Die Frage muss jetzt also sein: Mit welcher stichhaltigen Argumentation bekommt man eine Untätigkeitsklage durch, oder? Und zwar eine Begründung, die nicht vom BVerfG mit (sinngemäß) "Ist halt sehr komplex, die Sache, daher sind 18 Jahre bis zur Urteilungsverkündung nicht zu beanstanden!" abgeschmettert wird.


Nun, ich bin der Meinung, dass hunderttausende Widersprüche und möglichst viele Klagen viel, viel, viel mehr in der Sache bewirken, als ein Rundschreiben zu Kenntnis zu nehmen und in der Hoffnung abzuwarten, dass sich Alles im Sinne des bestmöglichen Lösung regelt. ;)

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:37Nun, ich bin der Meinung, dass hunderttausende Widersprüche und möglichst viele Klagen viel, viel, viel mehr in der Sache bewirken, als ein Rundschreiben zu Kenntnis zu nehmen und in der Hoffnung abzuwarten, dass sich Alles im Sinne des bestmöglichen Lösung regelt. ;)

Oder auf ein erstinstanzliches Urteil des VGs eines Stadtstaates zu ,,vertrauen".
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe



Skywalker2000

Am Sonntag zerfällt Merz seine Traum und alles fängt von vorne an....

SwenTanortsch

Zitat von: Libor in Gestern um 22:38@AltStrG

Nein, ich belasse es jetzt dabei. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass du das - wie in #5591 nochmal nachgefragt - tatsächlich Ernst gemeint hast. Auf der Basis weiß ich deine Beiträge entsprechend einzuordnen und weitere Anmerkungen oder Einordnungen meinerseits dazu bringen die Diskussion nicht weiter.

Schönen Urlaub!
Zitat von: OnkelU in Gestern um 22:35Die ganze Diskussion rund um das Rundschreiben ist doch mehr als mühselig. Die Argumente sind längst umfänglich ausgetauscht und es existieren einfach (mindestens) zwei verschiedene Meinungen zu dem Thema.
Jeder, der das hier auch nur ansatzweise verfolgt hat, kann nun für sich entscheiden, wie er es handhaben möchte. Alle Fakten und Ideen dazu hat er.
Es ist völlig unnötig sich da fortwährend im Kreis zu drehen. Es nervt ehrlich gesagt nur noch.

Volle Zustimmung, OnkelU, von einer zunächst sinnvollen Diskussion ist es, wenn ich das richtig sehe, zu einer reinen Rechthaberei-Diskussion ohne zwischenzeitlich irgendeinen praktisch Mehrwert geworden, die darüber hinaus von Libors Seite letztlich ausklammert, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende bereits unter Zulässigkeitsgesichtspunkten das betreffende Normenkontrollverfahren beenden wird, nämlich wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass das Ausgangsverfahren nach seiner - der des BVerfG - Sicht auf die Dinge keine Aussicht auf Erfolg haben wird (und eine Aussicht, Erfolg zu haben, wird es de facto als Folge dieser Ausführung des Bundesverfassungsgericht dann nicht mehr haben). Eine weitere tiefergehende Begründung wird es dann wohlweislich nicht geben, da es dann kein Interesse hat, Nahrung für Präzedenzfälle zu geben (so zumindest ist seit jeher das dann typische Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts; die Zulässigkeitsprüfung ist das Schwert für jene Sachverhalte, zu denen sich das Bundesverfassungsgericht nicht oder noch nicht äußern will, das also in diesen Fällen regelmäßig gezogen wird, um danach dann an keiner weiteren Stelle mehr etwas zur Sache zu sagen, weil über nicht zugelassene Vorlagen nichts weiter mehr gesagt werden muss) - hat es hingegen Interesse, Nahrung für Präzedenzfälle zu geben, wird es die Vorlage mit hoher Wahrscheinlichkeit zulassen und sich dann auch zu den Gründen äußern, weshalb es sie zuließe, um damit in unserer Frage hier für mehr Klarheit zu sorgen. Eines bleibt aber so oder so sicher: Das Bundesverfassungsgericht wird am Ende wie im Sachverhalt der Normenkontrolle immer einen strengen Maßstab anlegen. Und was - auch hier - "strenger Maßstab" bedeutet, bestimmt einzig und allein und also unmittelbar das Bundesverfassungsgericht selbst. Darin liegt durchaus ein Teil Wahrheit, wenn von Dritter Seite wiederholt der Vorwurf an das Bundesverfassungsgericht gerichtet wird, es sei eigentlich ein politisches Gericht (was es definitiv nicht ist, während seine Entscheidungen allerdings regelmäßig erhebliche politische Auswirkungen zeitigen, weshalb es von Fall zu Fall so scheinen mag, als dass es ein politisches Gericht sei).

Auch hier kann also m.E. - mit Blick auf das Thema der hier geführten Diskussion - niemand hinreichend in die Zukunft schauen.

@ AltStrG

Wie so häufig bin ich nicht mit allem, was Du schreibst, einer Meinung, was uns nach meinem Empfinden eint und die wiederkehrende Diskussion sinnvoll macht. Insofern: Volle Zustimmung zu Deinem Beitrag 5585. Auch ich plädiere seit jeher bekanntlich dringend dafür, als Bundesbeamter nachträglich Widerspruch einzulegen, das nur umso mehr, als dass deren Eingang weiterhin regelmäßig bestätigt wird. Da aber - auch dort volle Zustimmung - das Recht fließend ist und ich befürchte (wie dargelegt), dass diese Widersprüche zukünftig anders als zeitnah gestellte beizeiten nicht negativ beschieden werden, habe ich Libors grundsätzliche Sichtweise - als sie noch möglich schien, mit ihm diskutiert zu werden - als sinnvoll betrachtet (und betrachte ich diesen Teil der Diskussion auch weiterhin als sinnvoll und sogar ggf. - nämlich wenn die zukünftige tatsächlich Bescheidung in den genannten Fällen ausbliebe - für dringend geboten; da wir nicht in die Zukunft schauen können, kann entsprechend heute niemand hinreichend sagen, ob sie heute oder morgen tatsächlich dringend geboten sei).

Darüber hinaus eint uns nicht minder Deine Sicht darauf, dass wir es beim Bundesverfassungsgericht mit einem Verfassungsorgan zu tun haben, das dem Instanzenzug enthoben ist, und wir beide weiterhin davon ausgehen, dass es in Deutschland keine Verfassungsgerichtsordnung gibt und niemals geben wird. Insofern bin ich, was Deine Beiträge 5586 ff. betrifft, sachlich fast durchgehend mit Dir einer Meinung, nicht zuletzt ab der Nr. 5590. Denn der strenge Maßstab, den das Bundesverfassungsgericht in konkreten Normenkontrollverfahren anlegt, erstreckt sich auf das gesamte Verfahren. Die Zulässigkeitsschwelle ist dabei wie gesagt wiederkehrend das Mittel der Wahl, um sich in den Sachen bedeckt zu halten, in denen man sich bedeckt halten wollte. Und will sich das Bundesverfassungsgericht bedeckt halten, macht es das - nicht zuletzt um den eigenen Arbeitsaufwand zu begrenzen - regelmäßig ohne viel Federlesens.