Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DickerSprinter

Zitat von: Hptm in Heute um 12:26Die Wahlen in diesem Jahr sind vorbei.
Das Bundesalimentationsgesetz wurde für September angekündigt.
Nun wird es Zeit dafür.

Das wird der kaum noch erwartete Befreiungsschlag für die Koalition und endlich einen Stimmungsumschwung bringen.

Skywalker2000

Zitat von: DickerSprinter in Heute um 12:34Das wird der kaum noch erwartete Befreiungsschlag für die Koalition und endlich einen Stimmungsumschwung bringen.


Unser Alex hat es für September versprochen. Weißt halt nicht, für welches Jahr?  :D

BPolFrust

wiwo:%20H%C3%B6here%20Beamtengeh%C3%A4lter%20als%20Brandmauer%20gegen%20die%20AfD?%20-%20https://www.wiwo.de/cmsid/100186407.html?product=wiwo&utm_medium=in&utm_source=app&utm_campaign=share

Vielleicht machen sie es doch richtig, in Anbetracht der Tatsache, dass die AfD in 2 Jahren die nächste Regierung stellt (vorausgesetzt die politische Brandmauer fällt bis dahin).

GeBeamter

Zitat von: DickerSprinter in Heute um 12:34Das wird der kaum noch erwartete Befreiungsschlag für die Koalition und endlich einen Stimmungsumschwung bringen.


Wenn ich Merz gestern richtig verstanden habe, heißt das Motto jetzt: ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Sprich: die Leute finden unsere Reformen Mist, es muss aber sein, also machen wir es und hoffen nicht mehr auf bessere Zahlen bei der nächsten Wahl. Dann kann jetzt aber auch die aA auf die Rampe geschoben werden.

Hptm

Die Regierung/Merz macht beim Ankündigungsmanagement alles falsch, was man nur falsch machen kann.
- AFD halbieren
- Herbst der Reformen.
- Energie- und Stromkosten Senkung
- Bürokratieabbau
- Steuerreform
- Spritpreissenkung
- Rentenreform.

Ich bitte um Lieferung!

Wenn die das ankündigen, steigt eben die Erwartung. Damit müssen sie nun klarkommen.

Die Linke in Berlin ist auch nicht besser: Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen. Berlin ist pleite. Ein Eigentumswechsel schafft keine zusätzlichen Wohnungen.

Die AfD ist noch schlimmer dran: Rente bei 70 Prozent. Wovon soll das bezahlt werden? Bei Umsetzung werden die Steuer massiv erhöht.

SwenTanortsch

Ich schreibe einfach wieder fett in den in den Text hinein, das ist einfacher...

Zitat von: Libor in Heute um 11:18Ok, ich wollte nur klarstellen, welche Konstellation damit gemeint ist. Auf der Grundlage verstehe ich was gemeint ist, danke.

Richtig in der Schlussfolgerung.

Aus meiner Sicht offenbart sich da aber darüber hinaus ein weitverbreitetes Missverständnis über die Funktion des jährlichen ,,Widerspruchs" gegen die Höhe der Besoldung. Ich halte z.B. das jährliche Nachfragen und Herumdoktern an ,,Musterwidersprüchen" für schlicht unnötig und eine erhebliche Ressourcenverschwendung innerhalb und für den öffentlichen Dienst. Dem kann ich gut folgen, ich habe in der Vergangenheit regelmäßig die Sichtweise vertreten - und vertrete sie auch weiterhin -, dass ein Widerspruch letztlich nicht begründet werden muss, jedenfalls wenn man unter einer Begründung verstehen will, dass sie über die Darlegung des Zwecks hinausreichte. Genau in diesem Sinne ist auch die von mir hervorgehobene Darlegung des BVerwG zu verstehen. Ich finde es wichtig, dass du das hier noch einmal selbst klarstellst. Denn wenn das deine Erkenntnis aus der Rechtsprechung ist, dann wunderte ich mich ehrlich gesagt ein bisschen, dass der von dir hier bereit gestellte Musterwiderspruch etwa für das Jahr 2024 über 3 Seiten geht, wenn das BVerwG letztlich sagt, dass 3 Sätze ausreichen. Ich stelle sie für Dritte zur Verfügung und hebe dabei zwar regelmäßig hervor, dass meine Ausführungen keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann, will aber am Ende eines auf keinen Fall, nämlich dass ich einen Musterwiderspruch am Ende so kurz wie in der Rechtsprechung des BVerwG wie nötig formuliere - und am Ende wird dieser Musterwiderspruch als nicht statthaft zurückgewiesen, soll heißen: Ich passe mich wegen der hier höchstwahrscheinlich nur empfundenen Rechtsunsicherheit dem weit überwiegenden Trend an, Widersprüche nicht dem Zweck nach letztlich als selbsterklärend zu begreifen. Zugleich habe ich hier im Forum in der Vergangenheit mehrfach ein entsprechend kurzes Widerspruchsschreiben formuliert, das am Ende hinreichend eine Länge von drei Sätze hatte. Es aber nicht zum Absenden empfohlen - die Unsicherheit, die darauf beruht, dass die Dienstherrn wiederkehrend mit gezinkten Karten spielen, führt dazu - wie beschrieben -, dass von allen, die heute Musterwidersprüche formulieren, also insbesondere auch von Gerwerkschaften, eher epische Ausführungen formuliert werden.

Du bezeichnest dieses Fazit des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss von 2019 als ,,fast schon legendär". Es ist aber ja nichts Neues gewesen; die Rechtsprechung hat nie etwas anderes gesagt und das ergab sich immer schon aus der Funktion des Grundsatzes der ,,zeitnahen Geltendmachung". Es ist die schlichte Information für den Dienstherrn, dass sein Beamter mit der gesetzlich vorgesehenen Alimentation nicht zufrieden ist und daher für diesen Beamten ggf. Nachzahlungen ,,drohen" könnten. Diese Obliegenheit folgt aus dem wechselseitigen Treueverhältnis und ist – so die Rechtsprechung – für den Beamten keine große Belastung, denn jedem Beamten sollte ohne Weiteres zumutbar diese Erklärung selbst zu formulieren. Denn weitere inhaltliche Anforderungen gibt es gerade nicht. Der "fast schon legendäre" Charakter liegt für mich darin begründet, dass das BVerwG 2019 - so wie Du das zurecht schreibst - in Fortsetzung seiner ständigen Rechtsprechung letztlich klarstellt: "Macht's kurz und bündig, Leute, dabei sachgerecht - und alles ist gut", dass sich daran aber heute kaum mehr jemand zu halten traut. Die Verunsicherung durchzieht mittlerweile das gesamte Thema amtsangemessene Besoldung und Alimentation, sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht betrachten aber das Thema - sachlich auf der einen Seite durchaus nachvollziehbar, denn sie können ja am Ende kaum anders (wenn auch das BVerfG mit der Rn. 79 recht deutlich ankündigt, dass es alsbald doch anders wird können müssen) - weiterhin, als wenn es die zunehmend größer werdende Schieflage nicht geben würde. Wenn also das BVerfG sachlich schlüssig ausführt, dass die der gerichtlichen Kontrolle allgemein zugrunde gelegten Maßstäbe den Beamten in die Lage versetzen müssen, die Verfassungskonformität der Besoldung einzuschätzen und auf dieser Grundlage eine informierte Rechtsschutzentscheidung zu treffen (Rn. 58), dann ist das zu würdigen und darüber hinaus sachlich nicht kritisierbar und wird durch die aktuelle Entscheidung sachlich gestärkt - wenn aber (das ist die andere Seite) zugleich die von den Gesetzgebern der Besoldungsbemessung zugrunde gelegten Kriterien in einem solchen Maße gegeben sind, dass - wie das Alexia Tepke und Andreas Becker im letzten Jahr zurecht ausgeführt haben - heute kein Beamter tatsächlich noch sagen kann, ob er amtsangemessen besoldet und alimentiert wird, dann ist die Diskrepanz zwischen Kriterien, die der Besoldungsbemessung zugrunde gelegt werden, und Kontrollmaßstäben offensichtlich so groß, dass das fast zwangsläufig nur zu einer sehr weitreichenden Verunsicherung der Normunterworfenen führen kann: Denn solange der Beamte nicht weiß, ob nun ein MÄE von 1,8 oder von 2,3 der Betrachtung des Mindestbesoldungsgebots zugrunde gelegt werden soll, wird er ggf. auch keine hinreichende Einschätzung und auf dieser Grundlage eine informierte Rechtsschutzentscheidung treffen können. Insofern kann man genauso die ausgeführte Feststellung aus der Rn. 58 als "legendär" verstehen, denke ich. Der langen Rede kurzer Sinn: Es ist sachlich nachvollziehbar und nicht zu kritisieren, dass der Senat den Prüfungszeitraum in der aktuellen Entscheidung auf den Zeitraum 2008 bis 2020 erweitert hat, nicht minder, dass er die Kontrolldichte empfindlich vergrößert hat - aber irgendwann dürfte auch das BVerfG zur Kenntnis zu nehmen haben, wie es im Besoldungsrecht (nicht erst) zurzeit um die Verfassungswirklichkeit steht. Die Enttäuschung und teilweise auch bereits Verbitterung über den Hüter der Verfassung, die beide sich mehr und mehr auch hier im Forum zeigen, ist nachvollziehbar und lässt sich nicht durch den sachlich richtigen Hinweis beheben, dass das, was das Bundesverfassungsgericht entscheidet und was es diesen Entscheidungen an Maßstäbe zugrunde legt, sachlich schlüssig sei (denn das ist es ja). Der langen Rede kurzer Sinn: Das BVerfG hat 2020 mit seiner Rn. 47, sicherlich eher ungewollt, die Büchse der Pandora geöffnet, aus der dann das Übel herausgeströmt ist. Der Mythos der Büchse der Pandora hat gleichfalls etwas Legendäres (eine Legende ist ja vom Mythos auch nicht so weit entfernt): Die Hoffnung, die bekanntlich ebenfalls in ihr enthalten war - nämlich am Boden -, wird irgendwann zum Leben erweckt werden müssen, und zwar in der Verfassungswirklichkeit. Und dieses "irgendwann" dürfte nicht erst in ein paar Jahren erkennbar werden sollen; vielmehr wird die Metapher der Zähne des Tigers aus seiner blumigen Bildhaftigkeit enthoben sachliche Ergebnisse zeitigen müssen - Vorlagen aus (wenn ich das richtig erinnere) mittlerweile 14 von 17 Rechtskreisen dürften eine schlüssige Sprache sprechen, schätze ich. Ergo: Es gibt nicht erst seit heute zu viel "Legendäres" in unserem Thema. Insofern ist Dein Hinweis auf Martin Stuttmann noch in einer weiteren Hinsicht wichtig: Er ist einer der wenigen Rechtswissenschaftler (oder genauer: Richter, der sich rechtswissenschaftlich äußert), der seit den 2010er Jahren die Verfassungswirklichkeit wiederkehrend klar in den Blick nimmt und also die Sache beim Namen nennt. Wenn also - um den Kreis zu schließen - das BVerwG in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2019 die Sache auf den Punkt bringt - und das tut es dort -, dann sollte ihm wie auch dem BVerfG zwischenzeitlich klargeworden sein, sollte man annehmen, dass die Verfassungswirklichkeit heute, was das Besoldungsrecht angeht, nicht minder "legendär" ist, denn de facto ist das Alimentationsprinzip heute nichts anderes als eine Art Legende. Das ist einer der Gründe, wieso wir uns hier die Gedanken machen müssen, die wir uns machen - denn wäre der Bund ab 2021 seiner Pflicht zur amtsangemessenen Besoldung nachgekommen bräuchten wir uns die Fragen, über die wir hier diskutieren, nicht stellen.

Am Rande: Aus einer Anmerkung zu diesem Beschluss stammt das Zitat von Stuttmann:
Einen solchen (pragmatischen) Weg hat der Bund als Dienstherr hier eingeschlagen.




BPolFrust

@Swen

Wurde innerhalb der aktuellen Diskussion einmal angesprochen, dass im Entwurf vom April die Erhöhung der Wechselschichtzulage (DWZ) weit hinter denen der tarifbeschäftigten zurückgeblieben ist?
Wenn ich es richtig im Kopf habe waren es dort 90% und bei den Beamten nur ca. 40%.

DCSup_75

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 21:15Als Polizist, muss ich sagen, dass das Wahlergebnis in Berlin, für die Kolleginnen und Kollegen des Landes ne richtige Klatsche ist. Zu wissen, dass die zukünftige, stärkste Regierungspartei die Polizei als Feindbild hat, die Polizei abrüsten und Befugnisse abbauen will, und Issa Remo zur Wahlpart einläd, macht mich fassungslos und solidarisch mit den cops in der Hauptstadt

Wo will man den bei der Berliner Polizei noch abrüsten? Am Material geht das ja kaum noch...

SwenTanortsch

Zitat von: BPolFrust in Heute um 14:12@Swen

Wurde innerhalb der aktuellen Diskussion einmal angesprochen, dass im Entwurf vom April die Erhöhung der Wechselschichtzulage (DWZ) weit hinter denen der tarifbeschäftigten zurückgeblieben ist?
Wenn ich es richtig im Kopf habe waren es dort 90% und bei den Beamten nur ca. 40%.

Wenn ich das richtig erinnere, BPolFrust, ist das in den öffentlichen Diskussionen nicht angesprochen worden (aber das ist nur meine ggf. nicht hinreichende Erinnerung).

Hier sind wir darüber hinaus ggf. erneut bei einem "legendären" Charakter. Denn solange der Dienstherr angemessen besoldete und alimentierte, der Gesetzgeber also die Besoldung sachgerecht geregelt hat, wäre eine solche - unterschiedliche - Regelung für den einzelnen Beamten kein Problem: Er würde sich nachvollziehbar ggf. - weil ungleich behandelt - ungerecht behandelt fühlen. Diese Empfindung könnte der Dienstherr politisch aber zurückweisen - wenn er das so wollte und also die unterschiedliche Betrachtung bestehen lassen wollte -, indem er auf den verfassungsrechtlich gegebenen amtsangemessenen Gehalt der Besoldung und Alimentation verwiese.

So wie das Besoldungsrecht des Bundes nicht erst 2021, aber seitdem nur umso mehr geregelt ist, müsste eine solche politische Ausführung zwangsläufig ganz anders bei den betroffenen Beamten "rüberkommen". Genau darin zeigt sich, wie zersetzend die gezielt verfassungswidrig geregelte Besoldung und Alimentation wirkt.


BPolFrust

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:39Wenn ich das richtig erinnere, BPolFrust, ist das in den öffentlichen Diskussionen nicht angesprochen worden (aber das ist nur meine ggf. nicht hinreichende Erinnerung).

Hier sind wir darüber hinaus ggf. erneut bei einem "legendären" Charakter. Denn solange der Dienstherr angemessen besoldete und alimentierte, der Gesetzgeber also die Besoldung sachgerecht geregelt hat, wäre eine solche - unterschiedliche - Regelung für den einzelnen Beamten kein Problem: Er würde sich nachvollziehbar ggf. - weil ungleich behandelt - ungerecht behandelt fühlen. Diese Empfindung könnte der Dienstherr politisch aber zurückweisen - wenn er das so wollte und also die unterschiedliche Betrachtung bestehen lassen wollte -, indem er auf den verfassungsrechtlich gegebenen amtsangemessenen Gehalt der Besoldung und Alimentation verwiese.

So wie das Besoldungsrecht des Bundes nicht erst 2021, aber seitdem nur umso mehr geregelt ist, müsste eine solche politische Ausführung zwangsläufig ganz anders bei den betroffenen Beamten "rüberkommen". Genau darin zeigt sich, wie zersetzend die gezielt verfassungswidrig geregelte Besoldung und Alimentation wirkt.

Danke dir.
Wollte allgemein wissen, ob es schon mal angesprochen wurde.
Meines Erachtens nach gibt es vermutlich beim Bund auch weniger Tarifbeschäftigte die wechselnde Schichten haben, womit der finanzielle Aufwand auch wesentlich geringer ist. Demgegenüber gibt es natürlich sehr viele Beamte die in wechselnden Schichten arbeiten.

Auch die Anhebung um 40% wäre nicht schlecht, zumal die rückwirkend ab 1.7.25 gelten soll.

Wäre nur interessant zu wissen, ob es schon Begründungen gab warum die große Diskrepanz besteht.

Und auch wenn die Beträge eigentlich nichts mit der aA zu tun haben, machen DuZ und DwZ im Monat doch mal 500€ aus, was natürlich ein nicht zu vernachlässigender Betrag ist.

So erreicht man mit popligem A9 auch mal 4K Netto.


Opti483

Für die "Berliner Beamten" wird es schwer in Zukunft. Es ist mehr als traurig. Ich hoffe ihr bekommt eure zu Recht ausstehende Besoldungsreform. Und auch das Reparaturgesetz, für eure jahrelange kostenlose Arbeitskraft, möge euch zustehen. Ich hoffe unsere Politik wird langsam wach.


Porzellanladen

Aus einer Unterlage zur Haushaltsreferatsleitungstagung des GB BMI heißt es zum Sachstand Alimentationsgesetz: Kabinettbeschluss für Oktober 2026; voraussichtliche Gesetzesverkündung April 2027.

Knecht

Zitat von: Porzellanladen in Heute um 15:22Aus einer Unterlage zur Haushaltsreferatsleitungstagung des GB BMI heißt es zum Sachstand Alimentationsgesetz: Kabinettbeschluss für Oktober 2026; voraussichtliche Gesetzesverkündung April 2027.

Ist ein bisschen wie die Möhre vor der Nase, die man dann aber irgendwie doch nie erreicht... wers glaubt, soll gerne selig werden :)

Skywalker2000

Wenn ungeeignete Menschen aufgrund von Vitamin B, Lobbyismus, Woke, Aussehen etc an die Macht kommen, dann kann alles nichts werden.

Die aA ist tot. BMI wird nichts mehr machen.