Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 10:05Ich versteh das so: ,,Es wird noch daran gearbeitet". Nicht mehr und nicht weniger. Das finde ich schon sehr hilfreich. Denn zwischendurch kam mir der Verdacht dass alles in die Ablage rund gewandert ist und man nicht mehr dran arbeitet.

Ich zitiere mal einen Vorgesetzen aus meiner Zeit: "Solange Sie mindestens ein Mal im Monat an ihr Projekt denken, können Sie guten Gewissens schreiben, wir arbeiten noch daran!"  ;D

Rheini

"Wer keine Entscheidung trifft, den treffen Entscheidungen."

Julianx1

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 10:08Ich zitiere mal einen Vorgesetzen aus meiner Zeit: "Solange Sie mindestens ein Mal im Monat an ihr Projekt denken, können Sie guten Gewissens schreiben, wir arbeiten noch daran!"  ;D

;D Hatten wir den gleichen Vorgesetzten? Oder alte Schule ?

Julianx1

Wo ist Hummel wenn man ihn mal braucht.

Hummels Fahrstuhlfahrten sind ergebnisreicher als eine ganze Kabinettssitzung.

Auf in den Aufzug mit dir !

Skywalker2000

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 10:16Wo ist Hummel wenn man ihn mal braucht.

Hummels Fahrstuhlfahrten sind ergebnisreicher als eine ganze Kabinettssitzung.

Auf in den Aufzug mit dir !


Er steckt im Aufzug fest und wartet auf die Feuerwehr.

Maximus

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 10:05Ich versteh das so: ,,Es wird noch daran gearbeitet". Nicht mehr und nicht weniger. Das finde ich schon sehr hilfreich. Denn zwischendurch kam mir der Verdacht dass alles in die Ablage rund gewandert ist und man nicht mehr dran arbeitet.

Die Tatsache dass Referate aber noch Aufträge dazu haben bedeutet auch das Entscheidungsträger mit der Thematik beschäftigen.

Der Zug mit dem Spitzenbesolder sollte wohl schon abgefahren sein. Hier wurde der Optimismus des Ministers wohl von der Haushaltsrealität überholt.

Ich denke, es geht um einigermaßen rechtskonforme Schadensbegrenzung mit möglichst wenig Angriffsfläche. Angriffsfläche nach innen und aber auch politisch nach außen.

So wird es wahrscheinlich sein.

Deshalb denke ich auch, dass man noch vor der DBB-Jahrestagung (Anfang Januar) einen neuen Entwurf veröffentlichen wird und sei es nur, um ein wenig Druck aus dem Kessel zu nehmen. Danach kann man den Druck dann wieder durch die übliche Verzögerungstaktik (Stellungnahme, Anhörung, Überarbeitung etc.) langsam ansteigen lassen...Dann gibt es einen neuen Beschluss und alles beginnt von Vorne.

TorteJones

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:10"Wer keine Entscheidung trifft, den treffen Entscheidungen."

Und wer nichts macht, macht nichts falsch.

NavyBoy23

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:54@Illunis, um dich geht es.
@All, verzeiht, es wird ein wenig laenger.

Deine Einlassung zum fiktiven Partnereinkommen kann ich inhaltlich durchaus nachvollziehen. Die Frage, inwieweit eine lediglich unterstellte Erwerbstaetigkeit des Partners als Grundlage einer verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation herangezogen werden darf, ist schliesslich alles andere als trivial. Gerade deshalb beschaeftigen sich Juristen mit der verfassungsrechtlichen Tragfaehigkeit solcher Konstruktionen...und nicht der UvD der 3. Kompanie.

Umso erstaunlicher finde ich, mit welcher Beilaeufigkeit du im naechsten Absatz ausgerechnet diese juristische Pruefung, die Berechnung langfristiger Haushaltswirkungen und die Abstimmung mit dem BMF fuer voellig belanglos erklaerst.
Dat ist argumentativ schon ein bemerkenswerter Spagat.

Zunaechst bemuehst du die Lebenswirklichkeit der Betroffenen als Massstab staatlichen Handelns, um anschliessend die fachlichen Verfahren, mit denen eben diese Lebenswirklichkeit in eine rechtlich belastbare Regelung ueberfuehrt werden soll, kurzerhand fuer entbehrlich zu erklaeren?!?

Vielleicht erklaerst du uns einmal, wie du dir die praktische Umsetzung vorstellst....ein paar Besoldungstabellen anpassen, Familienzuschlaege erhoehen, die Haushaltsmittel irgendwo abziehen und das Ergebnis dem Bundesgesetzblatt zufuehren?

Dein Verweis auf politische Lieblingsprojekte offenbart dabei ein recht eigentuemliches Verstaendnis ministerieller Zustaendigkeiten.

Du vermengst hier die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn, die politische Entscheidung ueber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die fachliche Verantwortung der mit dem Gesetzentwurf befassten Referate. Drei unterschiedliche Ebenen, deren jeweilige Funktion fuer die Beurteilung des Verfahrens nun einmal von erheblicher Bedeutung ist.

Die Feststellung, dass andere Regierungsvorhaben gegebenenfalls zugunsten einer verfassungsgemaessen Besoldung zurueckstehen muessen, ist politisch durchaus vertretbar. Nur hat der mit der Ausarbeitung einer Besoldungsnovelle befasste Referent weder die Kompetenz, entsprechende Haushaltsentscheidungen eigenmaechtig herbeizufuehren, noch darf er deshalb auf eine ordnungsgemaesse Gesetzesfolgenabschaetzung verzichten.

Deine Schlussfolgerung beruht insofern auf einer recht komfortablen Verschiebung der Zustaendigkeiten. Man erklaert die fachlichen Anforderungen fuer irrelevant, verweist auf anderweitig vorhandene Haushaltsmittel und hat damit vermeintlich bereits das gesamte Problem geloest.GiG - geloest is geil.

Ich vermute, in den beteiligten Ressorts waere man fuer eine derart unkomplizierte Methode der Gesetzgebung ausgesprochen dankbar.  8)

Hinzu kommt, dass du mir implizit eine Position entgegenhaeltst, die ich ueberhaupt nicht vertreten habe. Ich habe weder die Beruecksichtigung fiskalischer Auswirkungen als Rechtfertigung fuer eine verfassungswidrige Besoldung angefuehrt noch behauptet, die Betroffenen haetten sich aus Ruecksicht auf ministerielle Arbeitsablaeufe weiterhin zu gedulden.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, welche fachlichen Arbeiten hinter einem solchen Gesetzgebungsvorhaben stehen koennen und wie leichtfertig hier teilweise ueber die vermeintliche Untaetigkeit der damit befassten Menschen geurteilt wird.

Ausgerechnet darauf mit dem Hinweis zu reagieren, die genannten Taetigkeiten seien ohnehin belanglos, bestaetigt meine urspruengliche Beobachtung auf eine Weise, die ich mir kaum anschaulicher haette wuenschen koennen.

Besonders interessant is' dabei deine Berufung auf die Menschen hinter den Besoldungstabellen. Deren individuelle Lebensumstaende verdienen zweifellos Beruecksichtigung. Bei den Beschaeftigten, die mit der rechtlichen und administrativen Aufarbeitung dieser Problematik betraut sind, scheint dir eine vergleichbare Differenzierung hingegen entbehrlich.

Diese eigentuemliche Asymmetrie in der Betrachtung faellt (dem geuebten Leser) durchaus auf.

Und bevor wir uns missverstehen: Die jahrelange Verzoegerung, die politische Prioritaetensetzung und insbesondere die unzureichende Kommunikation gegenueber den Betroffenen bieten mehr als genug Anlass fuer deutliche Kritik. In diesem Punkt haben auch andere Foristen vollkommen zu Recht auf bestehende Defizite hingewiesen.

Nur erschliesst sich mir nicht, weshalb man dafuer die fachliche Arbeit innerhalb der Ministerien geringschaetzen muss.

Ich halte es jedenfalls fuer einen recht gewagten Ansatz, ausgerechnet bei einem Vorhaben, dessen bisherige rechtliche Ausgestaltung seit Jahren Gegenstand verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen ist, die sorgfaeltige Pruefung weiterer Regelungsvarianten fuer ueberfluessig zu erklaeren.

Die Konsequenzen einer solchen Herangehensweise duerften uns dann in einigen Jahren erneut beschaeftigen. Vermutlich wieder in diesem Forum, mit denselben Vorwuerfen und der erneuten Frage, weshalb der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht hinreichend beruecksichtigt hat.

Und moeglicherweise erklaert uns dann wieder jemand, dass man das alles doch ganz einfach haette loesen koennen.

Vielen Dank für deine Ausführungen und Einblicke. Ich lese hier nur seit ca. 18 Monaten fast jeden Tag mal mit und muss sagen, das wir hier alle Dankbar sein können und einige Dankbar sein müssten.

Was aber den Mitforisten und allen anderen Beamten mal gut tuen würde, wäre mal ein öffentliches Statement des Ministers. Kann sein, dass ich etwas verpasst habe aber meines Wissens nach hat der Minister seit der dbb Tagung im Januar sich nicht mehr öffentlich zu dem Thema geäußert. Vielleicht würde er mit einem kleinen Statement oder einem aktuellen Sachstand, wieder das Vertrauen von 1-2% der Beamten zurückgewinnen.


DeltaR95

Eigentlich ist doch der Zeitpunkt für die aA "ideal":

Es gibt 362.900 Bundesbeamte, davon rund die Hälfte an Zeit- oder Berufssoldaten im EP 14. Jeder Beamte erhält in meinem Beispiel "einfach mal pauschal das fPE von 25.000 € BRUTTO pro Jahr" on top.

362.900 * 25.000 € = 9.072.500.000 € BRUTTO (vor Steuern)

Davon gehen 50 % dem EP 14 zur Last - und da soll mir einer sagen, bei rund 110 Mrd. EUR, die dafür in 2027 vorgesehen sind, wären knapp 4,5 Mrd. EUR höhere Personalkosten "untragbar". Kann man doch auch super verkaufen, weil es die NATO-Quote erhöht.

Heißt, der Rest der 4,5 Mrd. EUR Mehrkosten auf Bundesebene verteilt sich auf alle anderen Ressorts. Nach Abzug von Lohnsteuer bleiben vielleicht 3,5 Mrd. EUR pro Jahr übrig.

Und daran soll sich jetzt so ein Streit entzünden?  :o

Oder habe ich da einen Rechenfehler?

Skywalker2000

Ohne Bas kann es nur besser werden. Im ganzen Lande..

Durgi

@DeltaR95, @Rheini, @Unknown - nun ein wenig trockener...seht mir das bitte ebenfalls nach :)

@DeltaR95

Fuer Abschlagszahlungen auf eine kuenftige Besoldungsneuregelung fehlt bislang die erforderliche Rechtsgrundlage. § 2 Abs. 1 BBesG statuiert den besoldungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt; § 3 Abs. 1 BHO ermoeglicht lediglich die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung. Dass § 3 Abs. 2 BHO durch den Haushaltsplan gerade keine Ansprueche begruendet, duerfte bekannt sein. Ein politisch gewollter Abschlag liesse sich gesetzlich regeln. Weshalb das bislang unterblieben ist, sollte man die Entscheidungstraeger fragen.  8)

Auch deine Argumentation zur Mittelbereitstellung greift zu kurz. Die Alimentationspflicht aus Art. 33 Abs. 5 GG ist verfassungsrechtlich verbindlich. Daraus folgt allerdings weder eine konkrete, unmittelbar vollziehbare Zahlungsermaechtigung noch die Befugnis, Haushaltsmittel beliebig zwischen Einzelplaenen umzuschichten. Das Haushaltsrecht wird durch die Verfassungsbindung nicht gegenstandslos. - tiefer darf und werde ich im oeffentlichen Forum nicht gehen.

@Rheini

Die sechs Jahre sind politisch kaum noch plausibel zu erklaeren. Juristisch sollte man allerdings zwischen der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen nach § 31 BVerfGG und der gesetzgeberischen Umsetzung unterscheiden. Die Karlsruher Vorgaben beseitigen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht. Dass dieser Spielraum seit Jahren nicht zu einer tragfaehigen bundesgesetzlichen Regelung gefuehrt hat, bleibt erklaerungsbeduerftig.

@Unknown

§ 63 Abs. 2 BBG setzt Bedenken gegen die Rechtmaessigkeit einer dienstlichen Anordnung voraus. Die Mitwirkung an einem rechtlich umstrittenen Referentenentwurf ist damit nicht automatisch gleichzusetzen. Auch ein spaeter moeglicherweise verfassungswidriges Gesetz macht nicht rueckwirkend jede vorbereitende Weisung rechtswidrig.

Ob intern entsprechende Bedenken vorgetragen, dokumentiert oder auf Leitungsebene verworfen wurden, entzieht sich unserer Kenntnis muss sich meiner Kenntnis entziehen. Aus der Veroeffentlichung eines Entwurfs auf eine unterbliebene Remonstration zu schliessen, halte ich daher fuer juristisch wenig belastbar.

Was mich bei aller berechtigten Kritik weiterhin irritiert, ist die Selbstverstaendlichkeit, mit der hier teilweise ueber interne Entscheidungsablaeufe geurteilt wird, deren konkrete Aktenlage niemand kennt  8)

Die politische Verantwortung fuer den ausbleibenden Abschluss ist davon vollkommen unberuehrt. Nach sechs Jahren waere eine substantiierte Erklaerung der Hausleitung jedenfalls ueberfaellig.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

NavyBoy23

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 10:28Ohne Bas kann es nur besser werden. Im ganzen Lande..

OffTopic
Man sollte den Tag nicht vor dem Abend loben.
Das gleiche hat das Volk, inkl. der Beamte und Soldaten, auch im Frühjahr 2025 über meinen "Freund" (BR)Olaf gesagt.
Ist es besser geworden?
Habeck wurde in der Luft zerrissen. Reiche erzählt irgendwas von einem "schärfsten Schwert" (anscheinend weggerostet) und betreibt öffentlichen Lobbyismus.
Ergo...erstmal abwarten was der neue Arbeitsminister auf den Weg bringt 

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:31@DeltaR95, @Rheini, @Unknown - nun ein wenig trockener...seht mir das bitte ebenfalls nach :)

Dann auch für dich ein wenig "trockener" ... ;)

Ja, ja, die Gesetze, wenn es einem dient in Stein gemeißelt, wenn es einen hindert, nur eine "Richtlinie". Alles, was du angesprochen hast, kann man mit einem Gesetz regeln. Man hätte als BMI ohne weiteres einen Gesetzentwurf für Abschlagszahlungen ausbringen können, dann hätte es diese von dir monierte "fehlende gesetzliche Grundlage" auch gegeben.

Damit hast du genau das argumentativ hergeleitet, was hier im Forum "moniert" wird: (politischer) Unwille und daraus folgend Untätigkeit - egal, was im "Maschinenraum" an Papier von links nach rechts bewegt wird - Verzeihung, Ministerialsprech "abgestimmt" bzw. "fortgeschrieben" wird.  ;)

Rheini

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:31@Rheini

Die sechs Jahre sind politisch kaum noch plausibel zu erklaeren. Juristisch sollte man allerdings zwischen der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen nach § 31 BVerfGG und der gesetzgeberischen Umsetzung unterscheiden. Die Karlsruher Vorgaben beseitigen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht. Dass dieser Spielraum seit Jahren nicht zu einer tragfaehigen bundesgesetzlichen Regelung gefuehrt hat, bleibt erklaerungsbeduerftig.

Wenn man so agiert und den Unwillen erkennen lässt die aA neu zu regeln obwohl der DH selber festgestellt hat das diese derzeit nicht Verfassungsgemäß ist muss man im Gegenzug akzeptieren, dass man zukünftig nicht mehr als Teil einer Lösung angesehen wird.

Skywalker2000

Zitat von: NavyBoy23 in Gestern um 10:40OffTopic
Man sollte den Tag nicht vor dem Abend loben.
Das gleiche hat das Volk, inkl. der Beamte und Soldaten, auch im Frühjahr 2025 über meinen "Freund" (BR)Olaf gesagt.
Ist es besser geworden?
Habeck wurde in der Luft zerrissen. Reiche erzählt irgendwas von einem "schärfsten Schwert" (anscheinend weggerostet) und betreibt öffentlichen Lobbyismus.
Ergo...erstmal abwarten was der neue Arbeitsminister auf den Weg bringt 

Ich denke, Bas mit Scholz oder Habeck zu vergleichen, ist eine Beleidigung für diese Personen.

Bas war/ist eine ganz andere Hausnummer..