Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GeBeamter

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 12:29Aber es wird irgendwann kommen.... Und dann beschweren sich alle warum da nach Steuern nicht mehr viel Übrig bleibt.....

Kleiner Funfact: je länger das mit den Nachzahlungen noch dauert, desto höher ist der individuelle Steuerschaden, denn das Steuerrecht kennt nur die Fünftelregelung. Eine Nachzahlung für sechs bis sieben Jahre Ansprüche, erfolgt dann mittels einer Besteuerung auf fünf Jahre aufgeteilt. Auch da ein Dank an die zügige Umsetzung der Besoldungsreform.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:18Ja, wer Lesen kann ist klar im Vorteil.

Ich muss aufgrund meiner familiären Konstellation meinen Lebenswandel signifikant einschränken. Sobald ich den Urlaub verworfen habe, sind aber neue Spülmaschine als auch der Kühlschrank noch voll.

Hungertuch begänne für mich da, wo bereits unter Verzicht auf Annehmlichkeiten wie Urlaub der Kühlschrank nach einem Wocheneinkauf immer leerer wird. Und ich maße mir Mal das Urteil an, da das Gros der Besoldungsgruppen noch unter meiner kommt, begründet zu vermuten, dass irgendwo im mD und eD je nach familiärer Konstellation und Dienstort der Kühlschrank nicht immer voll sein wird. Und das ist ein Skandal und gehört nicht aus ministerialer Sicht abgetan oder auch nur realtiviert.

Ja, möglich liegt wahrscheinlich an meinem Alter...

Oder an Ihrer A14 die mich total aus der Bahn springen lässt....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

FrageFuerNenFreund

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:34Kleiner Funfact: je länger das mit den Nachzahlungen noch dauert, desto höher ist der individuelle Steuerschaden, denn das Steuerrecht kennt nur die Fünftelregelung. Eine Nachzahlung für sechs bis sieben Jahre Ansprüche, erfolgt dann mittels einer Besteuerung auf fünf Jahre aufgeteilt. Auch da ein Dank an die zügige Umsetzung der Besoldungsreform.

Wow! Das wir mal einer Meinung sind.... Das freut meine alten Augen....  :)  :D
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Pumpe14

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 12:20Wenn man BalBund und Durgi liest, so lässt sich erkennen, dass die aA eher juristisch und innerpolitisch entschieden wird, als in diesem Forum. Hier trifft Lebensrealität auf Berufsrealität. Dort sehe ich keine aktive Spaltung, sondern einfach nur die Darstellung zweier Perspektiven. Reibungspunkte sind da vorprogrammiert, aber kein Streit in diesem Forum wird hier eine Änderung der aA erwirken.
Ich halte es trotzdem für wichtig andere Meinungen zumindest anzunehmen. Ich finde auch den differenzierteren Blick auf die juristischen Kernpunkte von Durgi interessant, ohne die geäußerten Meinungen vollständig mitzugehen.

Völlige Übereinstimmung. Wir können hier noch so sehr diskutieren, in Parallelforen die Spitzausrechnung bemühen. Am Ende sind es politische Entscheidungen.

Jetzt mag ein ABER mit Verweis auf des BVerfG kommen...

Nur wird im Entwurf stehen, was man der Allgemeinheit politisch verkaufen kann, und was möglichstvwenig kostet.

Dann lässt man sich vom BVerfG auf die Finger hauen, und fängt wieder von vorne an das Mindestmaß noch klein zurechnen.

Und wieder geht es von vorn.

Was wirklich, für die Zukunft etwas bringen könnte, wäre eine neue gesetzliche Regelung zur Verjährung und Geltendmachung.

Würden Ansprüche über Jahre auch ohne Widerspruch bestehen würden, dann wäre das ne Bank.

Aber selbst dann würde man das Problem versuchen der nächsten Regierung zu überlassen

Besoldung1234

Mich würde mal Interessieren wie man nicht verstehen kann das die Leute keine Lust mehr haben zu warten auf das was einem zusteht.
Die Verfassung wird wissentlich nicht eingehalten und dieses Politikversagen wird gefühlt auch noch verdeitigt.
Ich ziehe zukünftig persönlich mein Konsequenzen wie die auch immer seien werden.
Nach wie vor höre ich nichts von einem geplanten Kabinettsbeschluss in diesem Jahr, lediglich der Entwurf könnte wohl im November raus kommen.
Viel schlimmer scheint wohl das die zuständigen Politiker ein Gesetz für diese Legislatur gar nicht für so wichtig halten.
Als Beamter im Ministerium sollte man das auch schon mal gehört haben zumindest wissen einige von diesen Aussagen.
Ich rechne Persönlich nicht mehr mit die Zeit läuft weg die Regierung in jetziger Konstellation ist fragwürdig im Bezug auf die Restzeit die ihr verbleibt.
Und auch eine neue Regierung in den nächsten 2 Jahren wird das nicht auf der ersten Seite haben.

OnkelU

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:36@FrageFuerNenFreund: Wer genau, und aufgrund welcher objektivierbaren Umstaende? Wir sollten zwischen einem strukturellen Alimentationsdefizit und einer individuell angespannten Haushaltsrechnung unterscheiden koennen.
Praezisiere bitte. Gerne mit Beispiel.
Beispiele zeigen immer individuell angespannte Haushaltsrechnungen. Inwiefern diese nun geeignet sein sollen strukturelle Defizite zu belegen, mag jeder für sich entscheiden.

Wir zum Beispiel sind eine Familie mit drei Kindern. Ein Kind studiert bereits außerhalb.
Ohne ein zweites Einkommen aus Vollzeiterwerbstätigkeit könnten wir unserer gesetzlichen Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber mit Sicherheit nicht nachkommen. Zumindest nicht, wenn wir den anderen Kindern auch weiterhin ihren Mannschaftssport finanzieren möchten und auch mal das zu kleine Fahrrad ersetzen wollen. Oder die Klassenfahrt bezahlen.
Auf Grund der Familiengröße muss zu Hause nämlich trotzdem eine passende Familienwohnung finanziert werden.
In den Urlaub geht es nächsten Sommer mit dem Sozialwerk meines Ressorts.

Was jetzt amtsangemessen ist, ist sicherlich auch diskussionswürdig. Ich habe in meiner Familie schon lange pensionierte Beamte des gleichen Statusamtes, auch mit drei Kindern. Die hatten damals das größte Haus im Ort und die Frau zu Hause ;)

Ich bin A15.



GeBeamter

Zitat von: OnkelU in Gestern um 13:07Ich bin A15.




Du wirst auseinandergenommen in 3, 2, 1, ...  ;D

Daninjo

Wir waren doch alle Mal A15, kein Grund, hier hochmütig zu werden.

Julianx1

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 13:13Du wirst auseinandergenommen in 3, 2, 1, ...  ;D

soviel Mut macht Sprachlos  ;D  ;D  ;D

Durgi

An die Runde:
Ich sehe, mein Beitrag hat fuer eine gewisse Belebung der Diskussion gesorgt. ;)

Bemerkenswert finde ich allerdings, mit welcher Hartnaeckigkeit einige aus meiner Kritik an der rhetorischen Dramatisierung eine Rechtfertigung verfassungswidriger Besoldung konstruieren. Dabei habe ich die Alimentationspflicht des Dienstherrn, die politische Verantwortung und die Kritik an den jahrelangen Verzoegerungen ausdruecklich bejaht.

@Soldat1980: Deinen Hinweis auf den respektvollen Umgang miteinander teile ich. Allerdings sollte man von jedem Diskussionsteilnehmer erwarten duerfen, zwischen ministerieller Facharbeit, politischer Entscheidungsverantwortung und gesetzgeberischer Umsetzung zu unterscheiden. Wer diese Ebenen unterschiedslos zusammenfuehrt, darf sich ueber fachlichen Widerspruch nicht wundern. Das gilt unabhaengig davon, ob jemand Ministerialjurist, Professor oder UvD der 3. Kompanie ist.

@DeltaR95: Wenn du meine Aussage erst eigenmaechtig verkuerzen und anschliessend mit einem von dir ergaenzten Sinn versehen musst, um mir einen Fehler nachzuweisen, diskutierst du inzwischen mit deiner eigenen Interpretation.

@GeBeamter: Deinen Ausfuehrungen zur wirtschaftlichen Belastung bestimmter Familienkonstellationen widerspreche ich keineswegs. Allerdings begruendet eine verfassungsrechtlich unzureichende Besoldung nicht automatisch die sozialwissenschaftliche Feststellung individueller Armut. Dafuer bedarf es einer Betrachtung der tatsaechlichen Einkommens- und Haushaltsverhaeltnisse. Die Alimentationspruefung und die Armutsmessung verfolgen unterschiedliche Erkenntnisziele.
Deinen Hinweis auf moegliche steuerliche Nachteile spaeter Nachzahlungen halte ich hingegen fuer einen durchaus relevanten weiteren Aspekt. Ob und in welcher Hoehe solche Nachteile entstehen, haengt allerdings von der konkreten steuerrechtlichen Behandlung und den individuellen Verhaeltnissen ab.

@TORR: Dein Vergleich mit einer faelligen Rechnung illustriert den berechtigten Unmut ueber die Dauer und auch nur ueber sie. Ein bereits bezifferter Zahlungsanspruch und eine noch gesetzgeberisch zu konkretisierende Besoldungsanpassung sind rechtlich allerdings unterschiedliche Sachverhalte.
Und was die inzwischen eingestreuten persoenlichen Beleidigungen betrifft: Wer mit Kant unterschreibt und anschliessend auf das Niveau einer Wirtshausauseinandersetzung zurueckfaellt, liefert zumindest einen interessanten Beitrag zur praktischen Rezeptionsgeschichte der Aufklaerung. ;D


Und damit zu dem Punkt, den ich eigentlich zur Diskussion stellen wollte.

Wer sich fuer eine Beamtenlaufbahn entscheidet, kennt grundsaetzlich die geltenden Besoldungstabellen, die Einstiegsbezuege und die absehbare Einkommensentwicklung. Wer sich beispielsweise bewusst fuer ein Eingangsamt mit 3.000 Euro entscheidet, trifft zunaechst eine eigenverantwortliche berufliche Entscheidung auf Grundlage der ihm bekannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Damit verzichtet er selbstverstaendlich nicht auf seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG ist kein individuell abdingbares Vertragsangebot. Ebenso wenig entbindet die Kenntnis der Besoldungshoehe den Gesetzgeber von seiner Verpflichtung zur verfassungsgemaessen Ausgestaltung.

Allerdings erschliesst sich mir nicht, weshalb aus der spaeteren verfassungsrechtlichen Beanstandung einer bereits zuvor bekannten Besoldungssituation zugleich folgen soll, dass die bis dahin bestehenden wirtschaftlichen Verhaeltnisse rueckwirkend als existenzielle Notlage dargestellt werden muessen.

Die verfassungsrechtliche Neubewertung eines Besoldungssystems veraendert nicht automatisch die tatsaechliche wirtschaftliche Vergangenheit seiner Besoldungsempfaenger.

Selbstverstaendlich koennen Inflation, Krankheit oder unvorhersehbare wirtschaftliche Belastungen die finanzielle Situation erheblich veraendern. Allerdings gehoeren auch Familiengruendung, Kinderzahl, Wohnortwahl und die damit verbundenen Ausgaben zur individuellen Lebensplanung. Diese Entscheidungen sind legitim und ihre alimentationsrechtlichen Konsequenzen vom Dienstherrn im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang zu beruecksichtigen. Sie entziehen sich deshalb aber nicht jeder persoenlichen Eigenverantwortung.

Wer sich bewusst fuer eine bestimmte familiaere und wirtschaftliche Lebensgestaltung entscheidet, muss deren absehbare finanzielle Auswirkungen zunaechst auch in seine eigene Planung einbeziehen. Aus der Tatsache, dass die verfuegbaren Mittel anschliessend nicht saemtliche individuellen Lebensvorstellungen ermoeglichen, laesst sich weder unmittelbar eine existenzielle Notlage noch deren alleinige Verursachung durch den Dienstherrn ableiten.

Der Alimentationsgrundsatz verpflichtet den Staat zu einer amtsangemessenen Versorgung des Beamten und seiner Familie. Er garantiert keine vollstaendige wirtschaftliche Folgenneutralitaet saemtlicher persoenlicher Lebensentscheidungen.

Gerade diese Unterscheidung zwischen verfassungsrechtlich geschuldeter Familienalimentation und individuell gewaehltem Lebensstandard scheint mir in der gegenwaertigen Diskussion zunehmend verloren zu gehen.

Der Anspruch auf verfassungsgemaesse Alimentation benoetigt keine dramatische Ausschmueckung, um rechtlich verbindlich zu sein...

Und genau darum geht es mir: um die Trennung von Rechtsanspruch, wirtschaftlicher Lebenswirklichkeit und zuhauf recht grosszuegig bemessener Forumsrhetorik.
Die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn wird durch diese Differenzierung keinen Deut geringer. Die Qualitaet unserer Diskussion koennte dadurch allerdings gewinnen. ;)

Ich geh nun wieder darueber sinnieren, ob die 24" amtsangemessene Mobilitaet sicherstellen....
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

FrageFuerNenFreund


Zitat von: Daninjo in Gestern um 13:15Wir waren doch alle Mal A15, kein Grund, hier hochmütig zu werden.

In meiner fiktiven Badewanne für den Winter (im Sommer geht es tatsächlich im Pool) bin ich sogar B9 :-) stehe demnä zum "Volladmiral" an
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

BalBund

Ich verstehe die Ungeduld, welche die Allermeisten hier im Forum erfasst hat. Ich verstehe auch, dass niemand, der nicht selbst in solche Vorhaben eingebunden ist wirklich nachvollziehen kann, was ein Gesetzgebungsverfahren bedeutet. Die juristische Sache ist das eine, das Handwerk, wenn man so möchte. Hier gibt es drei Juristen, vier Meinungen und fünf Urteile, die eine Grundlage bilden können.

Die andere Seite ist die politische und ja - auch wenn hier einige vehement (und zu Recht) darauf Hinweisen, dass Besoldung kein Spielball politischer Opportunität sein darf, doch genau das ist sie. Genau wie andere Regierungsvorhaben die Geld kosten und deswegen auf die politisch lange Bank geschoben werden.

Sieht man es aus Sicht der Politik hört sich das Problem in etwa so an (TW: enthält Sarkasmus)

Ja mei, also das, was die depperten Richter uns in den Ländern schon gsagt haben, das kommt wohl auch so langsam auf uns zu. Na, geh, noch ist da nichts entschieden, aber vielleicht wärs schlau, wenn wir da mal was tun.

Müssen wir wirklich? Ich mein, gab ja noch ein Urteil oder so, könnten wir doch aussitzen, hat Eure Kanzlerin doch auch immer gerne gemacht.

A geh, nicht wieder SIE. Also ich lass das mal durchrechnen und dann schauen wir mal, okay?!?

[eine Weile später]

So die Zahlen san da, wird nur ein bissi teurer als jetzt, aber dann "ham wa da Ruhe" wie die Preißn hier sagen.

Ja, nun gut, das scheint finanzierbar, aber nur, wenn alle in der Runde erstmal ihre Reserven aufbrauchen. Hatte der Christian ja weiland auch so vor und wenn die Kollegen nicht wollen, dann können wir zwei ja auch nichts dran machen, oder?

Exakt, so machen mer's

Fortsetzung (mit Gewerkschaften) folgt ;-)

Maximus

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:11Das würde aber für eine Wirksamkeit im Haushalt in 2027 nicht mehr ausreichen.

Terminkalender Bundeshaushalt 2027:

14.10.2026 (Mittwoch): Beratung Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern (BMI)

11.11.2026 (Mittwoch): Beratung Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen (BMF)

12.11.2026 (Donnerstag): Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses

24.–26.11.2026 (Dienstag bis Donnerstag): Zweite Lesung des Bundeshaushalts 2027 im Bundestag

27.11.2026 (Freitag): Dritte Lesung und Schlussabstimmung im Bundestag
Dezember 2026: Zweiter Durchgang im Bundesrat (genauer Termin noch zu bestätigen)

Ende Dezember 2026: Voraussichtliche Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027 im Bundesgesetzblatt
01.01.2027: Beginn des Haushaltsjahres 2027

Zudem sind im Haushalt 2027 personelle Verstärkungsmittel in Höhe von 3,15 Mrd vorgesehen.

Laut Referentenentwurf lägen nur die Kosten für das HHJ bei über 3,5 Mrd. Euro. Da sind die Nachzahlungen für 2021 bis 2024 nicht drin. Und ebenfalls rechnet der Entwurf ja mit dem fPE.

Also, bleibt spannend

Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, gehe ich davon aus, dass das neue Besoldungsgesetz erst in 2028 zahlungswirksam wird. Ggf. wird man die Besoldung und die Nachzahlungen trennen; dann könnte ggf. zumindest die Besoldung noch in 2027 zahlungswirksam werden.

Jedenfalls gehe ich davon aus, dass wir zeitnah einen neuen Entwurf sehen werden und sei es nur, um wieder etwas Druck aus dem Kessel zu lassen bzw. um Zeit zu schinden. Ob der Entwurf dann tatsächlich zum Gesetz wird, steht in auf einem anderen Blatt.

Knecht

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:20Selbstverstaendlich koennen Inflation, die finanzielle Situation erheblich veraendern.


Das dürte wohl für etliche das Hauptproblem sein. Eine seit Jahren absurde Verteuerung von quasi allem, ohne einen nennenswerten Ausgleich dafür.

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:20Allerdings begruendet eine verfassungsrechtlich unzureichende Besoldung nicht automatisch die sozialwissenschaftliche Feststellung individueller Armut. Dafuer bedarf es einer Betrachtung der tatsaechlichen Einkommens- und Haushaltsverhaeltnisse. Die Alimentationspruefung und die Armutsmessung verfolgen unterschiedliche Erkenntnisziele.

Nein, dafür bedarf es nur der Lektüre des Urteils des BVerfG aus 2025. Diese setzt durch die Berechnung der Mindestbesoldung nach MÄE und die 60 %-Grenze (Armutsgefährdung) bzw. 80 %-Grenze (Armutsrisikogefährdung) exakt jene von dir monierte sozialwissenschaftliche Feststellung individueller Armut fest.

Man kann sich natürlich jetzt darüber streiten, ob der kleinste Beamte "arm" oder nur "armutsgefährdet" ist, sofern man auf Semantik wert legt.

ZitatRn 66 (Urteil BVerfG 2025):

aa) In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist allgemein anerkannt, dass Haushalte mit einem jährlichen, äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 60 % des Median-Äquivalenzeinkommens als armuts(risiko)gefährdet gelten (vgl. Callan/Nolan, J. Econ. Surv. 5 <1991>, S. 243 <252 f.>; vgl. zudem Strengmann-Kuhn/ Hauser, in: Huster u.a., Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, 2008, S. 133 <142>; Bohr/Janßen, in: Marquardsen, Armutsforschung, 2022, S. 59 <60 f.>; Cremer, ZfP 69 <2022>, S. 85 <89>; Becker, in: Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 4. Aufl. 2025, Teil I Kap. 5 Rn. 26). Die Europäische Union legt dieses Maß ihrer Sozialberichterstattung seit dem Jahr 2001 als einen Primärindikator für soziale Ausgrenzung (sogenannte Laeken-Indikatoren) zugrunde (vgl. Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat <Laeken>, 14. und 15. Dezember 2001, SN 300/1/01/REV 1, Rn. 21 f., 28, 61 in Verbindung mit Anlage IV sowie Bericht des Ausschusses für Sozialschutz über Indikatoren im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung vom Oktober 2001, 13509/01, S. 6, 10; European Commission, The Measurement of Extreme Poverty in the European Union, 2010, S. 15). Dieser Empfehlung folgen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Oberhalb dieser Schwelle wird der Bereich zwischen 60 % und 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens als ,,prekäres" Einkommen bezeichnet. Das bedeutet, dass diese Haushalte nicht schon ,,akut" armutsgefährdet sind, aber dennoch finanziell so wenig Spielraum haben, dass sie bei jeder Krise (z.B. massiv steigende Mieten, familiäre Ereignisse) rasch in die Armut abrutschen könnten (vgl. Groh-Samberg/Büchler/Gerlitz, Lebenslagen in Deutschland, 2020, S. 45 ff.; zuvor bereits Groh-Samberg, Armut, soziale Ausgrenzung und Klassenstruktur, 2009, S. 170 f.). Erst ab einem Einkommen von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens sind Haushalte der Prekarität enthoben. In der Forschung wird oberhalb der Einkommensarmut (unter 60 % des Medianeinkommens) und der prekären Einkommen (60 bis 80 %) zwischen mittleren Einkommen (80 bis 120 %), gehobenen Einkommen (120 bis 200 %) und Einkommens-Wohlhabenheit (über 200 %) unterschieden (vgl. Cremer, ZfP 69 <2022>, S. 85 <89>).