Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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FrageFuerNenFreund

Zitat von: OnkelU in Gestern um 13:59ich vergass den wichtigsten Teil:
aktueller Kontostand (tagesaktuell):
Konto 1: -359€
Konto 2: -763 €

😎

so, jetzt kann sich jeder mal überlegen wie es aussieht, wenn statt A15 eine A11 da steht. Und das vielleicht noch ohne ein zweites Vollzeiteinkommen.
Und dann kann nochmal jemand behaupten den Beamten ginge es doch größtenteils blendend und es sei im Grunde jammern auf höchstem Niveau


Ich wollte es ja nicht! Aber wenn hier ein A15 das vom Leder lässt... Da fehlen mir die Worte... Und das am 13.10.

Hoffe mal dass das Kindergeld noch kommt.... Meins kommt am Freitag erst...
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 13:52Ich habe weder behauptet, dass jeder Beamte heute mehr Kaufkraft besitzt, noch dass die Besoldung verfassungsgemaess sei.

Womit der Wert jeglichen Beitrags deinerseits dazu gegen "null" tendiert. Aber die Feststellung einer Tatsache unter Ausblendung der für die Bewertung der Tatsache zwingend heranzuziehenden Rahmenbedingungen scheint ja im Ministerium üblich zu sein?

Wozu dient bitte deine Aussage, wenn bei ihrer Bewertung nur zu Tage tritt, dass der Dienstherr es nicht mal querschnittlich geschafft hat, seit 2015 die Inflation auszugleichen? :o  Heißt, er hat sich in den letzten 10 Jahren der aA nicht angenähert, sondern sogar in weiten Teilen der Besoldungstabelle weiter davon entfernt (Reallohnverlust).

Fakt ist, du hast mit deinem Argument versucht, etwas "positiv" zu verkaufen, was in der Realität überhaupt nicht "positiv" ist. Die Besoldungsanhebungen seit 2015 bedingen keinen "Dank" der Beamten an den Dienstherrn, denn er war verpflichtet, dieses im Rahmen der Sicherstellung der aA zu zun. Dummerweise hat er dieses Ziel krachend verfehlt, womit deine Feststellung, dass es Besoldungsanhebungen gegeben hat, verkürzt nur als "Seht mal! Hätte noch viel schlimmer sein können! Seid dankbar!" wiedergegeben werden kann.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 14:04Ich wollte es ja nicht! Aber wenn hier ein A15 das vom Leder lässt... Da fehlen mir die Worte... Und das am 13.10.

Hoffe mal dass das Kindergeld noch kommt.... Meins kommt am Freitag erst...

P.S. bin A9mZ 4 Kids... Okay eins schon aus dem Haus und die drei Klasse 2, 6, 7.....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

ElSoldato

Zitat von: OnkelU in Gestern um 13:59so, jetzt kann sich jeder mal überlegen wie es aussieht, wenn statt A15 eine A11 A6 da steht. Und das vielleicht noch ohne ein zweites Vollzeiteinkommen.
Und dann kann nochmal jemand behaupten den Beamten ginge es doch größtenteils blendend und es sei im Grunde jammern auf höchstem Niveau

So Leute muss die Pfandflaschen sortieren, sonst gibt's ein dududu.

Dogmatikus

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:24Bei aller berechtigten Kritik sollten wir die Verhaeltnisse nicht voellig aus den Augen verlieren. Die meisten von uns in der A- und B-Besoldung nagen nicht am Hungertuch. Wir konnten bislang ordentlich leben und werden das aller Voraussicht nach auch ohne zeitnahe Nachzahlung weiterhin koennen. Fuer ausgedehnte Forumsdiskussionen reicht die Zeit jedenfalls, gelegentlich offenbar sogar waehrend der Dienstzeit.  8)

Wenn ich allerdings so manche dramatische Wortmeldung der letzten Jahre hier lese, koennte man meinen, jemand laege mit offenem Brustkorb auf dem Operationstisch und koenne mit seinen letzten Atemzuegen die Krankenhausrechnung nicht mehr begleichen.

Das alles aendert selbstverstaendlich nichts an unserem verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Art. 33 Abs. 5 GG gilt unabhaengig vom persoenlichen Kontostand. Auch eine angespannte Haushaltslage entbindet den Gesetzgeber nicht von seinen Verpflichtungen.  ;)

Wuerde man diese Verpflichtung grundlegend abschwaechen wollen, muesste man sich an einer Grundgesetzaenderung versuchen: Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, gegebenenfalls begrenzt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Politisch ein aeusserst anspruchsvolles Unterfangen wie mir zuweil erscheinen mag.

Wir haben jedes Recht, die Einhaltung der Verfassung einzufordern.
Ein verletzter Verfassungsanspruch ist allerdings noch keine existenzielle Notlage. Etwas mehr Augenmass wuerde der Diskussion gelegentlich guttun :) Happy Tuesday.



So sehr ich deine Beiträge schätze, geht dieser hier am Kern meiner Meinung nach vorbei. Es ist egal, ob man am Hungertuch nagt, seine Rechnungen bezahlen kann oder am Ende des Monats nicht mehr weiß, wie man das Brot bezahlen kann. Eine seit Jahrzehnten verfassungswidrige Alimentation ist am Ende des Tages für dieses Land ein unwürdiger Zustand.

Und zum Hungertuch: Ich kenne tatsächlich niemanden, der mit offenem Brustkorb darum bangen muss, ob er die Krankenhausrechnung bezahlen kann. Aber aus der eigenen Empirie kann ich mal berichten. Ich musste heute morgen mit meinem Sohn zur Impfung. Da er ebenfalls privat versichert sein muss, durfte ich das Zeug aus der Apotheke von unten holen und bezahlen. Als die nette Dame auf einmal fast 800 € von mir haben wollte, musste ich ernsthaft überlegen, welcher Tag im Monat ist und ob so viel Geld noch auf dem Konto liegt.

Das mag jetzt arrogant klingen oder nicht, aber: Als R1 empfinde ich das ehrlich gesagt als Zumutung. Und ich will nicht wissen, wie es Kolleginnen und Kollegen in A3-A12 und/oder mehreren Kindern geht.


OnkelU

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 14:04Ich wollte es ja nicht! Aber wenn hier ein A15 das vom Leder lässt... Da fehlen mir die Worte... Und das am 13.10.

Hoffe mal dass das Kindergeld noch kommt.... Meins kommt am Freitag erst...
nur um es klar zu stellen: ich bin auf deiner Seite ;)

tunnelblick

Zitat von: Kority in Gestern um 13:46Was bringt mir eine Gehaltssteigerung von 35 %, wenn mein persönlicher Warenkorb im selben Zeitraum um 40, 50 oder sogar 60 % teurer geworden ist? Dann habe ich trotz Gehaltserhöhung weniger Kaufkraft als vorher.

Genau, Inflation bedeutet Kaufkraftverlust. Unbestritten und wir leiden (fast) alle unter der Inflation, nahezu sämtliche Bürger dieses Landes. Da sind Beamte nicht ausgenommen und obliegen (aktuell noch) den Tarifabschlüssen, die (leider nur) größtenteils übernommen werden. Hätte eine amtsangemessene Alimentation dem vollends entgegengewirkt? Nein.
Also ich verstehe, dass wir faktisch weniger Kaufkraft haben und eine aA dies zumindest abmildern würde, aber es ist glaube ich utopisch zu erwarten, dass eine aA sich zukünftig an der Inflationsrate orientieren wird (was ja auch so noch nicht gesagt/entschieden wurde). Es ist immer davon auszugehen, dass die Inflationsrate höher sein wird, als das, was man vom AG/DH an Erhöhung zugesprochen bekommt. Es wird also quasi immer nur einen abmildernden Effekt geben, niemals eine Egalisierung.
Und ja, das klingt ernüchternd.

Camouflage62

Immer schön Narzissmus hautnah zu erleben, war unterhaltsam.

Leute spart euch eure Energie... haben genug Sorgen.

Durgi

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 14:06Womit der Wert jeglichen Beitrags deinerseits dazu gegen "null" tendiert. Aber die Feststellung einer Tatsache unter Ausblendung der für die Bewertung der Tatsache zwingend heranzuziehenden Rahmenbedingungen scheint ja im Ministerium üblich zu sein?

Wozu dient bitte deine Aussage, wenn bei ihrer Bewertung nur zu Tage tritt, dass der Dienstherr es nicht mal querschnittlich geschafft hat, seit 2015 die Inflation auszugleichen? :o  Heißt, er hat sich in den letzten 10 Jahren der aA nicht angenähert, sondern sogar in weiten Teilen der Besoldungstabelle weiter davon entfernt (Reallohnverlust).

Fakt ist, du hast mit deinem Argument versucht, etwas "positiv" zu verkaufen, was in der Realität überhaupt nicht "positiv" ist. Die Besoldungsanhebungen seit 2015 bedingen keinen "Dank" der Beamten an den Dienstherrn, denn er war verpflichtet, dieses im Rahmen der Sicherstellung der aA zu zun. Dummerweise hat er dieses Ziel krachend verfehlt, womit deine Feststellung, dass es Besoldungsanhebungen gegeben hat, verkürzt nur als "Seht mal! Hätte noch viel schlimmer sein können! Seid dankbar!" wiedergegeben werden kann.

@DeltaR95:

Ich denke, wir beide koennen diesen Austausch an dieser Stelle beenden.
Du unterstellst mir mittlerweile eine positive Bewertung der Besoldungspolitik, eine Aufforderung zur Dankbarkeit und die Relativierung verfassungsrechtlicher Ansprueche. Keine dieser Positionen habe ich vertreten.

Mein Ausgangspunkt (zuletzt) war eine konkrete Tatsachenbehauptung: Es habe keinen nennenswerten Besoldungsausgleich gegeben. Dem habe ich die nominalen Anpassungen gegenuebergestellt. Ob diese die Inflation vollstaendig kompensieren oder den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG genuegen, ist eine davon zu unterscheidende Frage.

Du darfst diese Feststellung fuer politisch unzureichend halten. Du kannst daraus aber nicht nachtraeglich eine Aussage machen, die ich nie getroffen habe, um sie anschliessend zu widerlegen.
Bemerkenswert ist insbesondere, dass du inzwischen selbst nicht mehr die stattgefundenen Anpassungen bestreitest, sondern ausschliesslich deren Bewertung angreifst. Damit bestaetigst du letztlich die Notwendigkeit jener Differenzierung, gegen die du hier seit mehreren Beitraegen argumentierst. Goettliche Komoedie.

Die Widerlegung einer unterstellten Position ist kein Gegenargument zur tatsaechlich vertretenen.
Ich sehe deshalb keinen Erkenntnisgewinn darin, denselben Kategorienfehler ein weiteres Mal aufzuarbeiten.

Wir koennen es dabei belassen. Die Mitlesenden duerften den Unterschied inzwischen nachvollziehen koennen.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 14:08So sehr ich deine Beiträge schätze, geht dieser hier am Kern meiner Meinung nach vorbei. Es ist egal, ob man am Hungertuch nagt, seine Rechnungen bezahlen kann oder am Ende des Monats nicht mehr weiß, wie man das Brot bezahlen kann. Eine seit Jahrzehnten verfassungswidrige Alimentation ist am Ende des Tages für dieses Land ein unwürdiger Zustand.

Und zum Hungertuch: Ich kenne tatsächlich niemanden, der mit offenem Brustkorb darum bangen muss, ob er die Krankenhausrechnung bezahlen kann. Aber aus der eigenen Empirie kann ich mal berichten. Ich musste heute morgen mit meinem Sohn zur Impfung. Da er ebenfalls privat versichert sein muss, durfte ich das Zeug aus der Apotheke von unten holen und bezahlen. Als die nette Dame auf einmal fast 800 € von mir haben wollte, musste ich ernsthaft überlegen, welcher Tag im Monat ist und ob so viel Geld noch auf dem Konto liegt.

Das mag jetzt arrogant klingen oder nicht, aber: Als R1 empfinde ich das ehrlich gesagt als Zumutung. Und ich will nicht wissen, wie es Kolleginnen und Kollegen in A3-A12 und/oder mehreren Kindern geht.



Ist eine ernstgemeinte Frage... Was ist das bitte für eine Impfung?!
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

GoodBye

Vielleicht spart Ihr Euch, Durgi ein Testfeld für die Argumentation seiner Auftraggeber zu bieten.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Durgi

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 14:08So sehr ich deine Beiträge schätze, geht dieser hier am Kern meiner Meinung nach vorbei. Es ist egal, ob man am Hungertuch nagt, seine Rechnungen bezahlen kann oder am Ende des Monats nicht mehr weiß, wie man das Brot bezahlen kann. Eine seit Jahrzehnten verfassungswidrige Alimentation ist am Ende des Tages für dieses Land ein unwürdiger Zustand.

Und zum Hungertuch: Ich kenne tatsächlich niemanden, der mit offenem Brustkorb darum bangen muss, ob er die Krankenhausrechnung bezahlen kann. Aber aus der eigenen Empirie kann ich mal berichten. Ich musste heute morgen mit meinem Sohn zur Impfung. Da er ebenfalls privat versichert sein muss, durfte ich das Zeug aus der Apotheke von unten holen und bezahlen. Als die nette Dame auf einmal fast 800 € von mir haben wollte, musste ich ernsthaft überlegen, welcher Tag im Monat ist und ob so viel Geld noch auf dem Konto liegt.

Das mag jetzt arrogant klingen oder nicht, aber: Als R1 empfinde ich das ehrlich gesagt als Zumutung. Und ich will nicht wissen, wie es Kolleginnen und Kollegen in A3-A12 und/oder mehreren Kindern geht.



Sollte die Frage nicht eher sein, warum eine Impfung 800 Euro kostet? Wenn du jetzt 11% mehr Gehalt haettest, waere die Situation dann viel anders?
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Knecht

Zitat von: Durgi in Gestern um 14:18Wir koennen es dabei belassen. Die Mitlesenden duerften den Unterschied inzwischen nachvollziehen koennen.

Die Ursprungsfrage zielte natürlich darauf ab, dass unterm Strich ein Kaufkraftverlust steht. Sich nun hinter dieser rhetorischen Unfeinheit zu verstecken (zudem als mutmaßlicher Volljurist), hat mal wieder ein Geschmäckle.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:19Vielleicht spart Ihr Euch, Durgi ein Testfeld für die Argumentation seiner Auftraggeber zu bieten.

Willkommen in der Welt der Verschwörungen oder wie....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

gio

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 14:18Ist eine ernstgemeinte Frage... Was ist das bitte für eine Impfung?!

Mein Sohn bekommt eine hyposensibilisierung die auch das in etwa kostet. Vielleicht meinte er das auch anstatt impfung.