Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DeltaR95

#7440
Zitat von: Durgi in Gestern um 10:56Mir geht es bei alldem nicht darum, deine persoenliche Situation oder die deiner Kollegen kleinzureden. Im Gegenteil. Ich moechte lediglich vermeiden, dass wir aus individuellen wirtschaftlichen Haertefaellen unmittelbar allgemeine verfassungsrechtliche Schlussfolgerungen ziehen.

Da du ja auch ein Fan klarer Worte bist, erlaube mir folgende Frage: Was bezweckst du mit dieser "Opfer-Täter-Umkehr"-Argumentation?

Argumentativ bis du der einzige, der diese Differenzierung hier vorbringt. Die Realität ist gerade aber eine andere:

a) Die Besoldung ist evident verfassungwidrig und erfüllt die Maßstäbe der aA nicht.
b) Daraus folgend sind insbesondere die unteren Besoldungsgruppen weder in der Lage, ihren amtsangemessenen Lebensstil zu führen geschweige denn in vielen Fällen oberhalb dessen zu enden, was auch Grundsicherungsempfängern zu steht.

Den Fokus jetzt auf den Fall zu lenken, dass mal eine aA hergestellt wird (Guter Witz, btw ;)) und wie Beamten sich dann zu verhalten haben, ist - mit Verlaub - eine reine Nebelkerze.

Für die Bewertung ist die aktuelle Rechtslage und Lebensrealität der Beamten relevant - und nein, wenn der Beamte keine aA erhält, folgt daraus nicht, dass es allein seine Pflicht ist, sich zu "reduzieren" in seinem Lebenswandel, dass er nicht in finanzielle Nöte gerät. Auch dazu gab' es dieses Jahr schon ein Urteil.

Natürlich folgt aus der Tatsache, dass ein Beamter "zu wenig Geld für seinen Lebensstil hat" nicht automatisch eine verfassungsrechtlich relevante Unteralimentation - aber das ist doch eine absolute Binse ohne jegliche Bedeutung für die Lagebewertung heute?

Aber das scheint eine "Juristen-Krankheit" zu sein, dass man sich den "1 unter 1000 Fällen" als Problem heraussucht und beleuchtet aber den größeren "Pool an Problemen" liegen lässt ;)

Fakt ist doch:

a) Es ist durch das BVerfG entschieden worden, dass die Besoldung der Beamten nicht den Anforderungen der aA genügt - mit allen Konsequenzen für den Einzelfall.
b) Eine Behebung des Problems lässt in allen Rechtskreisen und bei allen Dienstherrn auf sich warten. Auch Brandenburg mit der "massiven" Erhöhung hat scheinbar keine aA nach Maßstäben des BVerfG erreicht.

Heißt, Aussagen der Art "Jeder Jacuzzi ist ein Whirlpool, aber nicht jeder Whirlpool ein Jacuzzi!" sind zwar fachlich absolut korrekt, aber für die Problemstellung wenig hilfreich  ;D

PolareuD

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:56@Frankfurterin

Schoen, Dich wieder zu lesen. :)

Fuehren wir den Gedanken doch einmal konsequent weiter. Ich lade die Gemeinde zu einem kleinen hypothetischen Gedankenspiel ein, um meinen hier offenbar noch immer nicht ganz verstaendlich gewordenen Punkt etwas anschaulicher zu machen.

Angenommen, morgen tritt ein neues, nach allen Massstaeben des BVerfG verfassungskonformes Alimentationsgesetz in Kraft. Du erhaeltst deine Nachzahlung, den Ergaenzungszuschlag und wirst fortan zweifelsfrei amtsangemessen besoldet.

Nun verdoppelt dein Vermieter, aus welchen rechtlich zulaessigen Gruenden auch immer, deine Miete. Ganz individuell, wohlgemerkt.

Du geraetst finanziell erheblich unter Druck, kannst dir moeglicherweise deinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr leisten und schilderst uns hier deine Situation. Vermutlich wuerden zahlreiche Mitleser voellig zu Recht betroffen nicken.

Aber waerst du deshalb ploetzlich wieder strukturell unteralimentiert?

Nein. An deiner Besoldung hat sich nichts geaendert, an den objektiven verfassungsrechtlichen Massstaeben ebenfalls nicht. Veraendert hat sich allein deine persoenliche wirtschaftliche Situation.

Und genau diese Differenzierung vermisse ich hier gelegentlich.

Persoenliche finanzielle Bedraengnis ist kein Beweis fuer eine strukturell verfassungswidrige Besoldung. Ebenso wenig beweist der A8 mit vier Kindern, der dank Auslandsdienstbezuegen und Mietbeihilfe nur 900 Euro Eigenanteil Miete zahlt, jeden Monat 2.500 Euro zuruecklegen kann, dass unser Besoldungssystem verfassungskonform waere.

Selbstverstaendlich muessen regionale Wohnkosten und deren allgemeine Entwicklung alimentationsrechtlich Beruecksichtigung finden (#freeOrtszuschlag). Das BVerfG hat entsprechende Differenzierungsmoeglichkeiten laengst aufgezeigt. Der individuelle Mietvertrag eines einzelnen Beamten kann aber schwerlich zum verfassungsrechtlichen Referenzmassstab werden.

Und genau deshalb halte ich auch wenig davon, saemtliche regionalen und persoenlichen Mehrbelastungen moeglichst undifferenziert in eine bundeseinheitliche Grundgehaltstabelle einzupreisen. Was in Frankfurt zur Deckung angemessener Lebenshaltungskosten erforderlich sein mag, fuehrt in einer strukturschwachen Region unter Umstaenden zu einer erheblich hoeheren realen Kaufkraft. Das muss nicht verfassungswidrig sein, sollte uns aber bei der Wahl der besoldungsrechtlichen Instrumente durchaus beschaeftigen.

Mir geht es bei alldem nicht darum, deine persoenliche Situation oder die deiner Kollegen kleinzureden. Im Gegenteil. Ich moechte lediglich vermeiden, dass wir aus individuellen wirtschaftlichen Haertefaellen unmittelbar allgemeine verfassungsrechtliche Schlussfolgerungen ziehen.

Die Lebenswirklichkeit einer Alleinerziehenden darf und muss bei der Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen Beruecksichtigung finden. Nur erfolgt das anhand verallgemeinerungsfaehiger Kriterien und einer belastbaren Tatsachengrundlage, nicht anhand der Frage, ob uns das persoenliche Schicksal eines einzelnen Beamten besonders beruehrt.

Sonst muessten wir konsequenterweise auch den finanziell bestens gestellten Kollegen zum Beleg einer ausreichenden Besoldung erklaeren. Und ich vermute, da waeren wir uns sehr schnell einig, wie wenig tragfaehig ein solcher Schluss waere.

Deine Schilderung verdient also durchaus Gehoer und Verstaendnis. Sie beantwortet nur eine andere Frage als die nach der strukturellen Verfassungsmaessigkeit unserer Besoldung.

Deinen Ausführungen erweiternd folgend plädierst du dafür, die Mindestbesoldung anhand des Bundeslandes mit dem niedrigsten MÄE festzulegen. Dies war in 2024 Bremen. Die Mindestbesoldung liegt in dem Fall bei 3494 €. In letzter Konsequenz würde dies zu einem Ortszuschlag von bis 2177 € führen, wenn man die Mindestbesoldung für den Landkreis München heranzieht. Na ob das einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält? -> Nivellierung der Ämterwertigkeit. 😉
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

PolareuD

4.1.3    Tabellenreform der Besoldung (12/2027)    BMI   in Umsetzung      Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung(einschl. Tabellenreform)liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Seite 91:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108490.pdf


Geplanter Abschluss bis 12/2027. 🤣🤣

Bis dahin ist der nächste Beschluss des BVerfG voraussichtlich veröffentlicht. Dann verzögert sich das noch weiter.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

abi

Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:47 4.1.3    Tabellenreform der Besoldung (12/2027)    BMI   in Umsetzung      Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung(einschl. Tabellenreform)liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Seite 91:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108490.pdf

Da sind wir doch im Zeitplan, Ressortabstimmung fertig --> Referentenentwurf auf der Website des BMI, hierzu 2-4 Wochen Stellungnahmen der Verbände einholen und flux in die Kabinettsrunde (Ende November)

--> d.h. Veröffentlichung Referentenentwurf (BMI) wäre dann bis Anfang/Mitte November (2026)  ::)
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

PolareuD

Zitat von: abi in Gestern um 11:54Da sind wir doch im Zeitplan, Ressortabstimmung fertig --> Referentenentwurf auf der Website des BMI, hierzu 2-4 Wochen Stellungnahmen der Verbände einholen und flux in die Kabinettsrunde (Ende November)

--> d.h. Veröffentlichung Referentenentwurf (BMI) wäre dann bis Anfang/Mitte November (2026)  ::)

Nach den Planung beginnt das parlamentarische Verfahren erst im September 2027. 😉
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knecht

Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:58Nach den Planung beginnt das parlamentarische Verfahren erst im September 2027. 😉

Man möchte denen wirklich nur noch auf den Tisch schei*en.

RArnold

Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:47 4.1.3    Tabellenreform der Besoldung (12/2027)    BMI   in Umsetzung      Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung(einschl. Tabellenreform)liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Seite 91:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108490.pdf


Geplanter Abschluss bis 12/2027. 🤣🤣

Bis dahin ist der nächste Beschluss des BVerfG voraussichtlich veröffentlicht. Dann verzögert sich das noch weiter.
Dies könnte auch eine große Reform sein, wie Dr. Färber es vorgeschlagen hat.
Weniger Besoldungsstufen, weniger Erfahrungsstufen.

PolareuD

Damit ist auch klar, dass es eine Verquickung mit der TV 2027 geben wird. Und ob wir nach den Wahlen im April 27 noch eine Regierung haben werden, muss auch erstmal abgewartet werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"



JingA

Ich verstehe das aber auch so

NavyBoy23

01/2026 - 12/2027 = 24
Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:47 4.1.3    Tabellenreform der Besoldung (12/2027)    BMI   in Umsetzung      Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung(einschl. Tabellenreform)liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Seite 91:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108490.pdf


Geplanter Abschluss bis 12/2027. 🤣🤣

Bis dahin ist der nächste Beschluss des BVerfG voraussichtlich veröffentlicht. Dann verzögert sich das noch weiter.


01/2026 - 12/2027 = 24 Monate
24 Monate = "einige Wochen"

Gut zu wissen!

Witzig finde ich das Ende von den Seiten 38+39. Da wird einfach mitten im Satz aufgehört.  :o
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

JingA

Zitat von: NavyBoy23 in Gestern um 12:3401/2026 - 12/2027 = 24

01/2026 - 12/2027 = 24 Monate
24 Monate = "einige Wochen"

Gut zu wissen!

Witzig finde ich das Ende von den Seiten 38+39. Da wird einfach mitten im Satz aufgehört.  :o



Kompletter Abschluss des Gesetzes bedeutet ja nicht das es nicht eher erfolgt.
Ich vermute in den nächsten Tagen mit der neuen Verbandsbeteiligung

Illunis

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:56Fuehren wir den Gedanken doch einmal konsequent weiter. Ich lade die Gemeinde zu einem kleinen hypothetischen Gedankenspiel ein, um meinen hier offenbar noch immer nicht ganz verstaendlich gewordenen Punkt etwas anschaulicher zu machen.

Angenommen, morgen tritt ein neues, nach allen Massstaeben des BVerfG verfassungskonformes Alimentationsgesetz in Kraft. Du erhaeltst deine Nachzahlung, den Ergaenzungszuschlag und wirst fortan zweifelsfrei amtsangemessen besoldet.

Nun verdoppelt dein Vermieter, aus welchen rechtlich zulaessigen Gruenden auch immer, deine Miete. Ganz individuell, wohlgemerkt.

Du geraetst finanziell erheblich unter Druck, kannst dir moeglicherweise deinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr leisten und schilderst uns hier deine Situation. Vermutlich wuerden zahlreiche Mitleser voellig zu Recht betroffen nicken.

Aber waerst du deshalb ploetzlich wieder strukturell unteralimentiert?

Nein. An deiner Besoldung hat sich nichts geaendert, an den objektiven verfassungsrechtlichen Massstaeben ebenfalls nicht. Veraendert hat sich allein deine persoenliche wirtschaftliche Situation.

Und genau diese Differenzierung vermisse ich hier gelegentlich.

Schönes Beispiel und da ich ja auch direkt zu Notlagen angesprochen wurde. Nun ist es im konkreten Fall aber so, dass Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde und würde wenigstens die 4K min. Alimentation gezahlt werden würden sich sämtliche täglichen Probleme der direkten Familie komplett in Schall und Rauch auflösen. Incl. Nachzahlungen wahrscheinlich auch alle über Jahre aufgeschobenen. Nach ua. schlechterem Essen, kein Urlaub und zu Fuß/Rad/Bahn auf die Dienststelle ist halt das Ende erreicht.

Ich finde unter der Prämisse ist die Lebensführung genug eingeschränkt auch wenn in der "Notlage" die Innereien noch nicht aus der Bauchdecke hängen.

Besonders nach Jahren der Klage und da bisher keiner von den Dienstherren eine Begründung für lustige Partnereinkommen geliefert hat die über "andere Partner arbeiten vielleicht auch und wir wollen Sparen" hinaus geht.

Evtl. kommt das in der Wortwahl, die von der (evtl. mittlerweile medizinisch relevanten) kurzen Zündschnur beeinflusst werden anders herüber, dann tut es mir Leid. Bin eben kein Jurist. Nur weit mehr als Frustriert und Enttäuscht

MasterOf

Zitat von: JingA in Gestern um 12:40Kompletter Abschluss des Gesetzes bedeutet ja nicht das es nicht eher erfolgt.
Ich vermute in den nächsten Tagen mit der neuen Verbandsbeteiligung

Wie kommst du drauf dass in den nächsten Tagen die Verbändebeteiligung beginnt?