Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Ryan

Zitat von: Durgi in 13.10.2026 11:31fast :) Da is schon sehr viel Wahres drin. Die ersatzlose Streichung des fPE ist verfassungsrechtlich keineswegs praedeterminiert. Entscheidend sind amS die normative Zurechenbarkeit hypothetischer Erwerbseinkuenfte, die empirische Belastbarkeit der Typisierung sowie deren gleichheitsrechtliche Folgerichtigkeit. Die materielle Darlegungslast liegt beim Gesetzgeber(!). Ob das Modell einer Evidenz- und Vertretbarkeitskontrolle standhaelt, ist eine andere Frage als seine politische Opportunitaet. ;)
"Empirische Belastbarkeit" ist bei der im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Mindestbesoldung verwendeten Typisierung nicht ausschlaggebend.

Der Alleinverdiener der untersten Besoldungsgruppe wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgrund seiner "empirischen Belastbarkeit" ausgewählt, weil er etwa einen statistischen Durchschnitt o.ä. darstellen würde. Es wird die unterste Besoldungsgruppe gewählt, nicht eine "empirisch belastbare" Besoldungsgruppe. Entsprechend wird der Alleinverdiener der untersten Besoldungsgruppe herangezogen, weil er das schwächste Glied repräsentiert. Ihn zu ermitteln ist keine Frage der Empirie; er ergibt sich einfach aus der Sachlogik, denn Zweck der Prüfung ist es, herauszufinden, ob Armutsgefährdung unter den Beamten ausgeschlossen werden kann. Wenn sie nicht ausgeschlossen werden kann, ist dies ein Indiz für ein zu niedriges Besoldungsniveau.

Wenn er - der Schwächste - also die Hürde nimmt, gibt es keinen Anlass zu glauben, dass irgendein Beamter armutsgefährdet ist (-> kein Indiz). Nimmt er sie nicht, kann eine Armutsgefährdung nicht ausgeschlossen werden (-> Indiz).

Das Ganze funktioniert mit Partnereinkommen schlicht und einfach nicht. Man landet zwangsläufig immer beim Ergebnis, dass eine Armutsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, weil es ja tausend Gründe geben kann und auch tatsächlich gibt, warum ein Zusatzeinkommen nicht oder nicht in der angenommenen Höhe vorliegt.

Dieses Geschwätz in den Gesetzesbegründungen davon, dass der Gesetzgeber ja "typisieren" könne bis sich die Balken biegen und dass es nur genügend empirischer Evidenz benötigte, geht leider meilenweit an der Zielsetzung der Indiziengewinnung vorbei.

Maximus

Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:47 4.1.3    Tabellenreform der Besoldung (12/2027)    BMI   in Umsetzung      Ein Referentenentwurf zur Anpassung der Besoldung(einschl. Tabellenreform)liegt vor und befindet sich in der Ressortabstimmung.
Seite 91:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108490.pdf


Geplanter Abschluss bis 12/2027. 🤣🤣

Bis dahin ist der nächste Beschluss des BVerfG voraussichtlich veröffentlicht. Dann verzögert sich das noch weiter.

Dass das neue Besoldungsgesetz erst 2028 zahlungswirksam werden soll/darf, war doch klar. Es geht jetzt nur noch darum, wie man die Zeit bis dahin geschickt überbrückt; insofern wird man häppchenweise vorgehen.

mögliches Szenario: 

1. im November/Dezember wird der neue Entwurf veröffentlicht (jedenfalls vor der DBB-Jahrestagung im Januar)
2. Verbändebeteiligung
3. Verbändeanhörung im Janaur/Februar (Ergebnis: Entwurf soll an bestimmten Stellen angepasst werden und das Tarifergebnis 2027 soll mit eingearbeitet werden)
4. Tarifverhandlungen bis Mitte 2027
5. finaler Entwurf + Kabinettsbeschluss ca. September 2027
6. Gesetz bis ca. Ende 2027



NavyBoy23


Zitat von: Maximus in Gestern um 15:13Dass das neue Besoldungsgesetz erst 2028 zahlungswirksam werden soll/darf, war doch klar. Es geht jetzt nur noch darum, wie man die Zeit bis dahin geschickt überbrückt; insofern wird man häppchenweise vorgehen.

mögliches Szenario: 

1. im November/Dezember wird der neue Entwurf veröffentlicht (jedenfalls vor der DBB-Jahrestagung im Januar)
2. Verbändebeteiligung
3. Verbändeanhörung im Janaur/Februar (Ergebnis: Entwurf soll an bestimmten Stellen angepasst werden und das Tarifergebnis 2027 soll mit eingearbeitet werden)
4. Tarifverhandlungen bis Mitte 2027
5. finaler Entwurf + Kabinettsbeschluss ca. September 2027
6. Gesetz bis ca. Ende 2027





Bis Punkt 4 gehe ich mit.

Korrektur:

5. neues Urteil zu Bremen oder Saarland
6. dbb Jahrestagung 2028: "Wir wurden durchs BVerfG in unserem Vorhaben gestoppt. Aber in einigen Wochen kommt das neue Gesetz
7. weiter mit 1.
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:07Obn und welche Bundesbesoldungsregelungen diese Massstaebe ebenfalls verletzen, Bedarf einer eigenstaendigen Pruefung. Die Berliner Eurobetraege lassen sich dabei nicht ohne Weiteres uebertragen.

Das ist meine juristische Frage dahinter. Was hat das BVerfG exakt entschieden? Hat es "nur" zur Berliner Besoldungstabelle entschieden oder hat es entschieden, dass jegliche Beamtenbesoldung, die aus einem Rechtskreis mit höherem MÄE stammt, verfassungswidrig ist, wenn sie unter der für Berlin festgelegten Mindestbesoldung liegt?

Ja, einen Auftrag hat nur das Bundesland Berlin "gefangen", aber die Aussage dahinter ist doch "allgemeingültig"? Heißt für den Techniker ganz simpel:

Fall a) Bundesland != Berlin, MÄE Bundesland >= MÄE Berlin, Besoldung "niedrigster Beamter" < Mindestbesoldung für Berlin ===> verfassungswidrig
Fall b) Bundesland != Berlin, MÄE Bundesland < MÄE Berlin, Besoldung "niedrigster Beamter" < Mindestbesoldung für Berlin ===> ob verfassungswidrig muss gesondert geprüft werden

Wo liegt da mein Denkfehler?

Maximus

Zitat von: NavyBoy23 in Gestern um 15:22Bis Punkt 4 gehe ich mit.

Korrektur:

5. neues Urteil zu Bremen oder Saarland
6. dbb Jahrestagung 2028: "Wir wurden durchs BVerfG in unserem Vorhaben gestoppt. Aber in einigen Wochen kommt das neue Gesetz
7. weiter mit 1.

Auch im nächsten Beschluss aus Karlsruhe wird es keine endgültige Entscheidung zum fiktiven Partnereinkommen geben. Zumindest geht der Besoldungsgesetzgeber Bund davon aus. Sonst würde man das Besoldungsgesetz jetzt noch schnell durchbringen. Alles andere wäre deutlich teurer.

Die nächste Entscheidung aus Karlsruhe wird vermutlich nicht mehr so einen großen Impact haben, wie die aus 09/2025. Zum fiktiven Partnereinkommen werden wir wahrscheinlich erst in 2029/2030 etwas aus Karlsruhe hören. Solange können sich die Besoldungsgesetzgeber noch zurücklehnen.

Viel länger als 2028 kann der Bund mit einem neuen Besoldungsgesetz aber auch nicht warten, weil die anderen Besoldungsgesetzgeber (Berlin etc.) nachziehen und der Bund im weiter nach hinten durchgereicht werden würde.

Hannes009

Ich habe munkeln gehört, dass auch Dobrindt im November unbedingt einen Entwurf ins Kabinett bringen möchte.  Dementsprechend müsste "zeitnah" ein neuer Entwurf veröffentlicht werden

BPolFrust

Zitat von: Durgi in Gestern um 14:43BPolFrust,

du beschaeftigst dich ausfuehrlich mit der Realisierbarkeit einer hypothetischen Mieterhoehung, deren tatsaechliches Eintreten fuer meinen Gedankengang vollkommen unerheblich ist. Ein Gedankenexperiment dient bekanntlich der Isolierung eines Zusammenhangs, nicht der Prognose mietrechtlicher Entwicklungen.  8)

Noch erstaunlicher finde ich allerdings, dass du mir anschliessend die besonderen Wohnkosten in Ballungsraeumen erklaerst, obwohl ich deren Beruecksichtigung ausdruecklich(!) eingefordert und sogar einen Ortszuschlag ins Gespraech gebracht habe.  :-X

Du lieferst also Argumente fuer eine Position, die ich selbst vertrete.  ;D

Meine Frage war eine andere: Wird eine objektiv verfassungskonforme Besoldung allein dadurch verfassungswidrig, dass ein einzelner Beamter aufgrund seiner individuellen Lebensumstaende finanziell unter Druck geraet?

Deine Ausfuehrungen zu Dienstortbindung, Wohnkosten und eingeschraenkter Flexibilitaet sind durchaus relevant. Sie betreffen aber die sachgerechte Bemessung und regionale Differenzierung der Alimentation.

Vielleicht liest du meinen Beitrag unter diesem Gesichtspunkt noch einmal. Dann duerften wir uns zumindest den Streit ueber Positionen ersparen, die hier niemand vertreten hat.

Hättest du es richtig gelesen, wüsstest du das ich genau das gesagt habe.
Und über die hypothetische Mieterhöhung habe ich tatsächlich überhaupt nichts geschrieben, weil das in meinen Augen nicht mal hypothetisch möglich ist.

Wie gesagt, der Bund hat das bereits vor Jahrzehnten probiert, die Ampel hatte einen kläglichen Versuch vorbereitet und im neuen Entwurf wird es erst gar nicht mehr versucht.

Der Bund hat eben das Problem das im Gegensatz zu den Ländern komplett alles hat, von München bis Dunkel-Brandenburg. 
Das Thema Ballungsraumzulage können wir auf Bundesebene begraben.

Im Endeffekt können wir uns hier inhaltlich alle noch Monate im Kreis drehen, bis alle wichtigen politischen Themen abgehandelt sind und die Beamtenbesoldung, die politisch und gesellschaftlich keine Unterstützung genießt, an der Reihe ist.

Der Bund kann tatsächlich froh sein, dass das ganze Thema bis jetzt in der Belegschaft quasi unbekannt ist.
Dementsprechend kommt natürlich auch kein Druck auf bzw. der Eindruck entsteht, dass die meisten super über die Runden kommen und die Erhöhung eigentlich nich notwendig ist.

Viggen


... Zitat: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" , getreu dem Motto: "Gutding will Weile haben.
Habe ich grundsätzlich nichts dagegen, aber 6 Jahre Delay - total lächerlich!!!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

JingA

Zitat von: Hannes009 in Gestern um 16:00Ich habe munkeln gehört, dass auch Dobrindt im November unbedingt einen Entwurf ins Kabinett bringen möchte.  Dementsprechend müsste "zeitnah" ein neuer Entwurf veröffentlicht werden

Darf man fragen wo das munkeln her kam? :)

Hannes009

#7479
Fragen darfst du, aber eine Antwort darf ich leider nicht geben...
Nur so viel ... Kam von der Seite der Gewerkschaft

Julianx1

Die hier angedeuteten Szenarien sind absoluter Mumpitz. Es gibt nicht einen Anhaltspunkt dafür oder dagegen. Es ist einfach nicht möglich eine zeitliche Prognose abzugeben. Einzig was sich sagen lässt ist dass sechs Jahre zu lang waren.

Maximus

Zitat von: Hannes009 in Gestern um 16:45Fragen darfst du, aber eine Antwort darf ich leider nicht geben...
Nur so viel ... Kam über von der Seite der Gewerkschaft

Der BDZ hat doch in einem offenen Brief einen Kabinettsbeschluss bis Ende November gefordert. Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, hat der Verband dies nur getan, weil sie ein entsprechendes Signal vom Innenminister bekommen haben. Geyer, Liebel und wie sie alle heißen, wissen bereits wo die Reise ungefähr hingeht.

Auch das BMI weiß, wenn jetzt nichts kommt, müssen die Verbände handeln bzw. den öffentlichen Druck erhöhen. Das BMI hat kein Interesse daran, dass die Verbände ihre (verbale) Zurückhaltung aufgeben und öffentlich zu Widersprüchen/Klagen etc. aufrufen. Aus diesem Grund wird es zeitnah einen neuen Entwurf geben. Danach kann man ja dann wieder etwas auf die Bremse drücken...wie gesagt, zahlungswirksam darf das Gesetz erst in 2028 werden.

despaired

Zitat von: Maximus in Gestern um 16:57Der BDZ hat doch in einem offenen Brief einen Kabinettsbeschluss bis Ende November gefordert. Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, hat der Verband dies nur getan, weil sie ein entsprechendes Signal vom Innenminister bekommen haben. Geyer, Liebel und wie sie alle heißen, wissen bereits wo die Reise ungefähr hingeht.

Auch das BMI weiß, wenn jetzt nichts kommt, müssen die Verbände handeln bzw. den öffentlichen Druck erhöhen. Das BMI hat kein Interesse daran, dass die Verbände ihre (verbale) Zurückhaltung aufgeben und öffentlich zu Widersprüchen/Klagen etc. aufrufen. Aus diesem Grund wird es zeitnah einen neuen Entwurf geben. Danach kann man ja dann wieder etwas auf die Bremse drücken...wie gesagt, zahlungswirksam darf das Gesetz erst in 2028 werden.

Vorher haben die Verbände mal September gesagt bekommen - dass hat damit also Nix zu tun

ElSoldato

Zitat von: Hannes009 in Gestern um 16:00Ich habe munkeln gehört, dass auch Dobrindt im November 2029 unbedingt einen Entwurf ins Kabinett bringen möchte.  Dementsprechend müsste "zeitnah" ein neuer Entwurf veröffentlicht werden

Hannes009

Glaub nächstes Mal lasse ich es einfach mit den Informationen...