Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Julianx1

Zitat von: JingA in Gestern um 12:18Naja bin da ehrlich, ich kann mir nur vorstellen das demnächst was kommen wird, alleine wegen der Haushaltsbereinigungssitzung Mitte November.

Da muss ja zwangsläufig etwas vorliegen damit das ganze Ding im Haushalt steht und die Gelder nächstes Jahr freigegeben werden können.

Nein. Sehe ich nicht so.
In 26 lagen die personellen Verstärkungsmittel bei 3,05 Mrd.

In 27 werden sie mit 3,15 Mrd. geplant.

Die Personalkostenansätze in den Einzelplänen differieren. Manche haben angehoben und manche nicht. Manche deutlich manche nicht.

Der Haushaltsausschuss wird also keinen Entwurf berücksichtigen, der nicht schon Hand und Fuß hat. Aber auch das ist nur eine Vermutung.

Thomas E

Ich könnte mir vorstellen, dass die November-Deadline des BDZ mit dem BMI koordiniert wurde.

Quasselstrippe

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:16Was konkret hat dich denn so "schockiert"? Aus meiner Sicht als pragmatischer Nicht-Jurist hat das BVerfG beispielsweise bezüglich der "absoluten Untergrenze einer verfassungsmäßigen Besoldung" in erster Linie lediglich eine Vereinfachung vorgenommen. Statt der früheren seitenlangen Berechnungen zu Heizkosten/Bildungsbedarfen/etc. reicht seit letztem Herbst eine einzige (MÄE-)Zahl als Basis zur Bemessung der Mindestbesoldung.


Ich will ja nicht abstreiten, dass das BVerfG die Vereinfachung und damit zugleich die Verbesserung der Prozesse im Auge hatte und das für uns grundsätzlich gut ist.
Für mich ist das aber so, also ob das BVerfG im Schach einen Zug zurückgenommen hätte und dafür einen anderen Zug gemacht. Und mir war nicht klar, dass "Züge zurücknehmen" erlaubt ist.

In den zahlenmäßigen Auswirkungen ist zumindest in der aktuellen Situation die Änderung wahrscheinlich sehr überschaubar, das steht ja auch schon im Urteil selbst. Aber letztlich hat man die Beamtenbesoldung jetzt auf ein anderes Gleis gesetzt, vorher ist man mit der Sozialhilfe mitgefahren, jetzt hängt man an den Mediangehältern. Wenn die Züge irgendwann mal unterschiedlich schnell fahren, z.B. wenn es der Wirtschaft schlecht geht, dann könnte es ja vielleicht doch sein, dass sich Unterschiede ergeben in den Geschwindigkeiten, die die Züge fahren... insofern ist es doch nicht nur eine sehr begrüßenswerte Vereinfachung, es ist auch eine inhaltliche Veränderung.


maxg

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Gestern um 11:37(...)Was lässt dich denken 1K ungleich 4K?

Alles  ;D

Die Begründungen des BVerfG selbst vor allem. Mal ganz schlicht gedacht: Warum sollte das Gericht sich die Mühen machen, eine Berechnung mit Kindergeld, Familienzuschlägen und PKV für alle 4 zu machen, wenn bei 1K das Gleiche herauskommen sollte?

Nochmal zur Klarstellung: Das Gericht definierte die Untergrenze nochmals neu in 2025 (in Änderung des Rechenwegs zu 2020) für 4K und weist darauf hin, dass beim Vergleichsbetrag in einem gewissen Rahmen - zu dessen Grenzen sich das Gericht noch nicht ausgelassen hat - auch die jedem Beschäftigten zustehenden Familienzuschläge einzubeziehen sind.

Somit (hier jetzt meine Interpretation und nicht mehr die Nacherzählung) ergibt sich als Folgewert der Untergrenze für 1K:
4K [Mindestbesoldung] minus Familienbeträge [bis zur anderweitigen Klärung in ihrer vollen Höhe].

JingA

Zitat von: Thomas E in Gestern um 13:04Ich könnte mir vorstellen, dass die November-Deadline des BDZ mit dem BMI koordiniert wurde.

Exakt das meine ich.

Für einen Kabinettsbeschluss (immer Mittwochs) wäre für die Deadline die Sitzung am 25.11 die letzt mögliche, wenn man davon 2 bis 4 Wochen Verbändebeteligung abzieht (wegen neuem Entwurf) müsste der neue Entwurf rein kalendarisch spätestens 28.10 / bis 10.11 veröffentlicht werde.

Hinzu kommt der Bundeskongress der GdP ab dem 02.11..

Aber natürlich alles zur Mutmaßung.

Skywalker2000

Zitat von: Thomas E in Gestern um 13:04Ich könnte mir vorstellen, dass die November-Deadline des BDZ mit dem BMI koordiniert wurde.

BDZ ist eines der größten Schwindel-Gewerkschaften die es nur geben kann..

Ihr November-Novelle kann erst, nach dem die GDP ein Protestschreiben an den Innenminister übermittelt hat. Erst danach hat man was vom BDZ gehört.

SwenTanortsch

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 13:22Ich will ja nicht abstreiten, dass das BVerfG die Vereinfachung und damit zugleich die Verbesserung der Prozesse im Auge hatte und das für uns grundsätzlich gut ist.
Für mich ist das aber so, also ob das BVerfG im Schach einen Zug zurückgenommen hätte und dafür einen anderen Zug gemacht. Und mir war nicht klar, dass "Züge zurücknehmen" erlaubt ist.

In den zahlenmäßigen Auswirkungen ist zumindest in der aktuellen Situation die Änderung wahrscheinlich sehr überschaubar, das steht ja auch schon im Urteil selbst. Aber letztlich hat man die Beamtenbesoldung jetzt auf ein anderes Gleis gesetzt, vorher ist man mit der Sozialhilfe mitgefahren, jetzt hängt man an den Mediangehältern. Wenn die Züge irgendwann mal unterschiedlich schnell fahren, z.B. wenn es der Wirtschaft schlecht geht, dann könnte es ja vielleicht doch sein, dass sich Unterschiede ergeben in den Geschwindigkeiten, die die Züge fahren... insofern ist es doch nicht nur eine sehr begrüßenswerte Vereinfachung, es ist auch eine inhaltliche Veränderung.



Die grundlegende Fehlannahme in Deiner Vorstellung ist, Quasselstrippe, dass Du nicht zwischen auf die Gegenwart und Zukunft gerichtete Rechtsbildung durch den Gesetzgeber und der ausnahmslos nachträglichen Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht unterscheidest (zu diesem gewaltengeteilten Unterschied habe ich vor ein paar Tagen geschrieben).

Entsprechend passt die Analogie zum Schach und einer Zugrücknahme nicht. Egal, welchen Kontrollmaßstab das BVerfG verwendet, um der judikativen Gewalt ein "Pflichtenheft" vorzugeben, an das sich die Fachgerichte gebunden sehen, wenn sie infolge von besoldungsrechtlichen Klagen feststellen müssen, ob eine von ihnen zu prüfende besoldungsrechtliche Regelung verfassungskonform oder ihrer Meinung nach verfassungswidrig sei, ist davon die Rechtbildung des legislativen Gewalt getrennt zu betrachten. Zwar sieht sich auch der Besoldungsgesetzgeber an die entscheidungstragenden Gründe der Judikate des BVerfG gebunden. Allerdings reichen eben diese entscheidungstragenden Gründe grundsätzlich gerade nicht aus, um an ihnen nun eine hinreichende Rechtsbildung zu vollziehen. Entsprechend ist es zu verstehen, wenn der Senat im letzten Judikat vom 4. Mai 2020 in aller gebotenen Deutlichkeit ausgeführt hat:

"Die Parameter [der ersten Prüfungsstufe der heutigen Fortschreibungsprüfung; ST.] sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen." (BVerfGE 155, 1 <17 Rn. 30>).

Damit hebt der Senat genau das hervor, was ich gerade ausgeführt habe: Das "Pflichtenheft" wendet sich in erster Linie an die rechtsprechende Gewalt. Es ist also darauf angelegt, eine reaktive Prüfung der Besoldung anzuleiten, die also allemal in der nachträglichen fachgerichtlichen Prüfung nur feststellen kann, dass eine Besoldungsregelung entweder nicht evident sachwidrig und eine Besoldung nicht evident unzureichend ist, oder eben erstere evident sachwidrig und entsprechend letztere evident unzureichend sei.

Entsprechend hat die Fortentwicklung des Pflichtenhefts nichts mit einer Zugrücknahme zu tun. Denn - wenn man bei der Analogie zum Schach bleiben will - das Bundesverfassungsgericht macht gar keine Züge, sondern - die Analogie hinkt - wäre der nachträglich analysierende Großmeister, der also eine bereits gespielte Partie betrachtet und der also am Ende getreu Tartakowers Diktum im Rahmen der Analyse klarstellt, dass der vorletzte Fehler gewinnt (nachdem er den letzten Fehler als solchen nachgewiesen hätte, der die Niederlage besiegelt hat). Züge haben zuvor beim Schach die beiden Spieler gemacht - sie wären in der Analogie die oder der Besoldungsgesetzgeber -, und zwar getrennt von dem erst nachträglich analysierenden Großmeister.

Deine Fehlannahme ist dabei - das ist entscheidend - Ausfluss einer in den letzten Jahren völlig verqueren Rechtsbildung durch die Gesetzgeber, die nach 2020 alles dransetzten, im eigenen Verständnis irgendwie das auf die Mindestalimentation (und damit mittelbar auf das realitätsgerecht bemessene Grundsicherungsniveau) zurückzuführende Mindestabstandsgebot einzuhalten, und die nun ab 2026 alles dransetzen, im eigenen Verständnis irgendwie das Mindestbesoldungsgebot einzuhalten, ohne dass die 17 Besoldungsgesetzgeber realisieren wollten, dass ihnen eine ganz andere Kompetenz zukommt, nämlich im Rahmen ihrer Gestaltungsverantwortung mit Blick auf die Gegenwart und Zukunft selbst die maßgeblichen Kriterien für das jeweilige Besoldungsgesetz zu ermitteln, zu konkretisieren und schlüssig zu bewerten, wofür ihnen aber die immer nur reaktive Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mitsamt ihren Kontrollmaßstäben allenfalls sehr wenig bis gar nichts nutzt.

Denn ein Kontrollmaßstab zur nachträglichen Prüfung besoldungsrechtlicher Regelungen ist etwas völlig anderes als ein auf die Gegenwart und Zukunft gerichteter gesetzgeberischer Maßstab zur Besoldungsbemessung, anhand dessen besoldungsrechtliche Regelungen vollzogen werden. Der nachträglich analysierende Großmeister ist nicht Teil der aktuell gespielten Partie. Denn die läuft noch - und ist definitiv zu Ende, sofern der genannte Großmeister sie analysierte, ohne noch einen Zug der Partie zurücknehmen zu können, da er gar keine Partie gespielt hat.

YourBunnyWrote

Zitat von: Thomas E in Gestern um 13:04Ich könnte mir vorstellen, dass die November-Deadline des BDZ mit dem BMI koordiniert wurde.

Nein

Maximus

Zitat von: JingA in Gestern um 13:55Exakt das meine ich.

Für einen Kabinettsbeschluss (immer Mittwochs) wäre für die Deadline die Sitzung am 25.11 die letzt mögliche, wenn man davon 2 bis 4 Wochen Verbändebeteligung abzieht (wegen neuem Entwurf) müsste der neue Entwurf rein kalendarisch spätestens 28.10 / bis 10.11 veröffentlicht werde.

Hinzu kommt der Bundeskongress der GdP ab dem 02.11..

Aber natürlich alles zur Mutmaßung.

Einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr würde mich sehr überraschen. Die Regierung würde sich damit selbst unnötig unter Druck setzen, da das Gesetz erst in 2028 zahlungswirksam werden soll. Es wird daher sehr wahrscheinlich erst einmal nur einen neuen Entwurf mit einer langen Beteiligungsfrist geben; nicht mehr und nicht weniger. Die Verbände wären dann mit dem Entwurf beschäftigt und für eine gewisse Zeit "ruhig" gestellt.


bobderelch

Zitat von: JingA in Gestern um 13:55Exakt das meine ich.

Für einen Kabinettsbeschluss (immer Mittwochs) wäre für die Deadline die Sitzung am 25.11 die letzt mögliche, wenn man davon 2 bis 4 Wochen Verbändebeteligung abzieht (wegen neuem Entwurf) müsste der neue Entwurf rein kalendarisch spätestens 28.10 / bis 10.11 veröffentlicht werde.

Hinzu kommt der Bundeskongress der GdP ab dem 02.11..

Aber natürlich alles zur Mutmaßung.

Da wird dieses Jahr nichts mehr kommen und auch bis zu den Tarifverhandlungen wird nichts passieren. Was einmal geklappt hat, klappt auch zweimal - und auch das nächste Tarifergebnis wird wieder unter Vorbehalt übertragen...

Julianx1

Zitat von: bobderelch in Gestern um 15:32Da wird dieses Jahr nichts mehr kommen und auch bis zu den Tarifverhandlungen wird nichts passieren. Was einmal geklappt hat, klappt auch zweimal - und auch das nächste Tarifergebnis wird wieder unter Vorbehalt übertragen...

Wissen oder Glauben?

Vielleicht sollte man das mal kennzeichnen.

bobderelch

Bei 519 Seiten angereichert mit puren Vermutungen wird sich hier denke ich keiner finden, der auch wirklich zu 100 Prozent Bescheid weiss wie es hinter den Kulissen aussieht...

Cyberax

Zitat von: bobderelch in Gestern um 15:44Bei 519 Seiten angereichert mit puren Vermutungen wird sich hier denke ich keiner finden, der auch wirklich zu 100 Prozent Bescheid weiss wie es hinter den Kulissen aussieht...

Bei uns ist der Fahrstuhl oft defekt und Treppen mag Niemand.

BVerfGBeliever

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 13:22In den zahlenmäßigen Auswirkungen ist zumindest in der aktuellen Situation die Änderung wahrscheinlich sehr überschaubar, das steht ja auch schon im Urteil selbst. Aber letztlich hat man die Beamtenbesoldung jetzt auf ein anderes Gleis gesetzt, vorher ist man mit der Sozialhilfe mitgefahren, jetzt hängt man an den Mediangehältern.
Wie gesagt, im Rahmen der (seit dem aktuellen BVerfG-Beschluss so bezeichneten) Vorabprüfung zur Mindestbesoldung wird die Frage beantwortet, ob die "absolute Untergrenze" gerissen wird oder nicht. Und in der Tat wurde im Rahmen dieser Prüfung von der Grundsicherung auf das Median-Äquivalenzeinkommen "gewechselt", was aber wie erwähnt in meinen Augen nicht spielentscheidend ist.


Deutlich wichtiger und relevanter sind aus meiner Sicht hingegen diverse andere Fragen, beispielsweise die folgenden drei, die ich kürzlich erwähnt hatte:

Zitat von: BVerfGBeliever in 16.10.2026 12:311.) Darf bei der Bemessung der Mindestbesoldung irgendetwas angerechnet werden (z.B. ein Partnereinkommen, aber möglicherweise kommen die Gesetzgeber ja zukünftig auch noch auf andere "Ideen")? Falls ja, gibt es diesbezüglich Einschränkungen und Grenzen?
2.) Welche Vorgaben gelten für das Verhältnis zwischen leistungsbezogenen (z.B. Grundgehalt) und leistungslosen (z.B. Familienzuschläge, ggf. Ortszuschläge, etc.) Besoldungsbestandteilen?
3.) Welche Vorgaben gelten bezüglich des Themas Abstandsgebot/Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip? Was genau möchte uns das BVerfG mit der Rn. 93 des aktuellen Beschlusses (die in meinen Augen in der bisherigen Diskussion etwas vernachlässigt wurde) sagen?

NvB

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pkv-private-krankenversicherung-erhoehung-li.3565723

Zweistellige Beitragserhöhungen geplant...

Wenn die Berechnungsgrundlagen für die Mindestbesoldung weiter so steigen und da nicht endlich mal gegengesteuert wird, sind die Parameter für eine Verletzung dann bei der B-Besoldung angekommen...

Aber weiter aussitzen und den Beamten in den finanziellen Ruin treiben ist wohl eine Option.

Es lebe die verfassungsfreundliche Politik der CDU/SPD